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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines absorbierenden
Polymers, eine Verwendung eines absorbierenden Polymers, ein Verfahren
zur Herstellung eines Verbundes und eine Verwendung eines absorbierenden
Polymers.
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Für eine Bildung
von sogenannten „absorbierenden" Polymeren ist eine
Polymerisation verschiedener Arten von normalerweise wasserlöslichen
Monomeren, oft auch zusammen mit wasserunlöslichen Comonomeren in Gegenwart
von Vernetzern erforderlich. Die Zugabe der Vernetzer erfolgt während oder
nach der Polymerisation. Derartig absorbierende Polymere sind schwachvernetzte,
wasserunlösliche
Hydrogelpolymere, die im trockenen und im wesentlichen wasserfreien
Zustand eine große
Fähigkeit
zur Wasserabsorption aufweisen. Diese kann ein Mehrfaches ihres
Eigengewichts ausmachen. Aufgrund der hohen Absorptionsfähigkeit
eignen sich die absorbierenden Polymere zur Einarbeitung in wasserabsorbierende
Strukturen und Gegenstände,
wie z. B. Babywindeln, Inkontinenzprodukte oder Damenbinden. Diese
absorbierenden Polymere werden in der Literatur auch als „Superabsorber" bezeichnet. In diesem
Zusammenhang wird auf Modem Superabsorbent Polymer Technology; F.L.
Buchholz, A.T. Graham, Wiley-VCH, 1998 verwiesen.
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Die
Herstellung derartiger Polymere erfolgt in Anwesenheit von Lösemitteln,
vorzugsweise Wasser, so dass ein Trocknungsschritt zur Trocknung
des erhaltenen Polymergels erforderlich ist. Die Art und Weise der Trocknung
hat einen erheblichen Einfluss auf die mikroskopische Struktur und
die physikalischen und chemischen Eigenschaften des hergestellten
Polymers, so dass besondere Sorgfalt bei der Trocknung des Polymers geboten
ist.
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Der
Trocknungsschritt stellt einen kostenintensiven Verfahrensschritt
dar, da das Wasser gegen osmotische kapillare Kräfte und durch Dipol-Dipol-Wechselwirkungen
und Wasserstoffbrückenbindungen
bedingten Kräfte
sowie Adhäsionskräfte aus
dem Polymer entzogen werden muss. Üblicherweise wird ein zu trocknendes
Polymer zu Gelgranulat zerkleinert, als Schicht auf ein perforiertes
Band aufgetragen und mit Hilfe eines Luftstroms getrocknet.
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Eine
Steigerung der Effizienz bei der Trocknung bewirkt eine erhebliche
Kostenersparnis. Anderseits darf die Effizienz bei der Trocknung
nicht zu Lasten einer schonenden und gleichmäßigen Trocknung gehen. Bisher
bekannte Trocknungsverfahren hatten oft den Nachteil, dass sie aufgrund
von Dickenschwankungen der zu trocknenden Schicht aus Gelgranulat
und/oder aufgrund Dichteschwankungen des Gelgranulats innerhalb
der Schicht zu einer inhomogen Trocknung führten. Eine inhomogen Trocknung
wirkt sich nachteilig auf die Produktqualität und die Saugeigenschaften
des absorbierenden Polymers bzw. der dieses Polymer enthaltenen
Weiterverarbeitungsprodukte – z.B.
Hygieneartikel aller Art – aus.
Außerdem
führt eine
inhomogen Trocknung des Gelgranulates dazu, dass nur unzureichend
getrocknetes und somit viskoses Gelgranulat an den Oberflächen der
der Trocknungsvorrichtung nachgeschalteten Pulverisierungsvorrichtung
anhaften bleibt, was häufig
zu einem Ausfall der Pulverisierungsvorrichtung führt.
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Weiterhin
führt eine
unsachgemäße Trocknung
zu einem Verbacken der Teilchen des zu trocknenden Polymers unter
Ausbildung eines Kuchens. So resultieren aus Inhomogenitäten dieses
Kuchens eine ungleichmäßige Trocknung
und das Entstehen von sehr festen, schlecht durchlüftbaren
Bereichen in diesem Kuchen. Diese Bereiche müssen unter erheblicher mechanischer
Belastung des Polymers wieder aufgebrochen werden. Hiermit ist eine
erhebliche unerwünschte
Staubentwicklung verbunden.
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Zur
Lösung
dieser Probleme schlägt
JP 08/73518 vor, kontinuierlich
die Dicke der Gelschicht auf einem Bandtrockner zu bestimmen und
die Trocknungsbedingungen der Dicke der Gelschicht anzupassen.
US 6,291,636 B1 schlägt vor,
in einem vor dem Pulverisierungsschritt erfolgenden Abtrennschritt
unzureichend getrocknetes Granulat abzutrennen.
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Das
in der
US 6,291,636
B1 vorgeschlagene Abtrennen unzureichend getrockneten Granulates
wird gemäß der Lehre
der
WO 03/051939 A1 dadurch
vermieden, dass der in der zur Polymerisation eingesetzten Acrylsäure ein
Mindestgehalt an Furfural zugesetzt wird. Dieses Verfahren ist jedoch
nachteilig, da Furfural nicht nur als Polymerisations-Inhibitor
wirkt, sondern auch toxisch ist, was insbesondere bei der Verwendung der
Polymere in Hygieneartikeln bedenklich ist.
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Allgemein
liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die sich
aus dem Stand der Technik ergebenden Nachteile zu überwinden.
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Es
ist insbesondere eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren
anzugeben, nach dem absorbierende Polymere hergestellt werden können, wobei
eine besonders effiziente und gleichmäßige Trocknung des als Zwischenprodukt
erhaltenen Gelmaterials bewirkt wird. Dieses Verfahren sollte mit
möglichst
wenigen Verfahrensschritten zu superabsorbierenden Polymeren mit
gleichmäßiger Qualität und mit
möglichst geringen
toxikologischen Verunreinigungen führen.
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Ebenso
ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren anzugeben,
nach dem absorbierende Polymere enthaltende Verbunde hergestellt
werden können,
wobei die absorbierenden Polymere eine besonders gleichmäßige Qualität und ihrem
Einsatz entsprechende physikalisch-chemische Eigenschaften, insbesondere
Saugeigenschaften, aufweisen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Verwendung für ein absorbierendes
Polymer in einem Verbund und eine Verwendung für ein absorbierendes Polymer
für chemische
Produkte anzugeben.
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Außerdem liegt
eine erfindungsgemäße Aufgabe
darin, ein superabsorbierendes Polymer bereit zu stellen, dass sich
besonders gut in Hygieneartikel einarbeiten lässt, welches die Saugeigenschaften
dieser Hygieneartikel vorteilhaft beeinflusst und welches durch
eine geringe Belastung an toxikologischen Verunreinigungen gekennzeichnet
ist.
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Diese
Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst durch
das Verfahren zur Herstellung eines absorbierenden Polymers, durch
die Verwendung eines absorbierenden Polymers in einem Verbund, durch
das Verfahren zur Herstellung eines Verbundes und durch die Verwendung
des absorbierenden Polymers für
chemische Produkte, wie in den jeweiligen unabhängigen Ansprüchen angegeben.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen, die einzeln oder
in Kombination auftreten können,
sind Gegenstand der jeweils abhängigen Ansprüche.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines absorbierenden Polymers umfasst die Verfahrensschritte
- i) Polymerisation einer wässrigen Monomerlösung unter
Erhalt eines Polymergels,
- ii) Zerkleinern des Polymergels unter Erhalt eines Gelgranulates,
- iii) Trocknen des Gelgranulates,
wobei das Polymergel
nach dem Zerkleinern im Schritt ii) in Form des nach dem Zerkleinern
erhaltenen Gelgranulates und noch vor dem Beginn des Trocknungsschrittes
iii) mechanisch aufgelockert wird und ein aufgelockertes Gelgranulat erhalten
wird, wobei das aufgelockerte Gelgranulat nach Schritt ii) durch
mindestens eines der folgenden Merkmale (δ1) bis (δ4) gekennzeichnet ist: - (δ1)
ein erster Kompressibilitätsindex κ1 des
Gelgranulats liegt zwischen 10% und 40%;
- (δ2)
ein zweiter Kompressibilitätsindex κ2 des
Gelgranulats liegt zwischen 3·10–5 Pa–1 und
6·10–5 Pa–1;
- (δ3)
ein erster Dekompressibilitätsindex κ1' des Gelgranulats
liegt zwischen 3% und 15%;
- (δ4)
ein zweiter Dekompressibilitätsindex κ2' des Gelgranulats
liegt zwischen 3·10–5 Pa–1 und
7·10–5 Pa–1.
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Jedes
der vorstehenden Merkmale stellt weiterhin eine erfindungsgemäße Ausführungsform
dar. Aus diesen stellen die nachfolgenden Ziffernkombinationen bevorzugte
Ausführungsformen
dar: δ1δ2δ3, δ1δ2δ4, δ1δ3δ4, δ1δ2, δ1δ3, δ1δ4, δ2δ3, δ2δ4, δ3δ4, δ1, δ2, δ3, δ4, δ1δ2δ3δ4, wobei δ1δ2δ3δ4 besonders
bevorzugt ist.
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Durch
derartige Kompressibilitäts-
bzw. Dekompressibillitätsindices
wird das für
die Trocknung des Gelgranulats vorteilhafte Spreitverhalten beschrieben.
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Das
Verfahren zur Herstellung eines absorbierenden Polymers ist weiterhin
dadurch gekennzeichnet, dass das Gelgranulat
nach Schritt ii),
vorzugsweise nach Schritt ii) und vor Beginn des Schrittes iii)
oder nach Schritt ii) und während des
Schrittes iii) oder nach Schritt ii) und vor und während des
Schrittes iii),
besonders bevorzugt jedoch zu einem Zeitpunkt,
an dem das Gelgranulat noch einen Wassergehalt zwischen 20 und 90
Gew.-%, vorzugsweise zwi schen 40 und 70 Gew.-% und besonders bevorzugt
zwischen 45 und 65% und darüber
hinaus bevorzugt zwischen 50 und 60%, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht
des Gelgranulates, und eine Temperatur TGP (GP
= Geldartikel) in einem Bereich von 20 bis 150°C, besonders bevorzugt in einem
Bereich von 30 bis 100°C,
darüber
hinaus noch mehr bevorzugt in einem Bereich von 40 bis 80°C und am
meisten bevorzugt in einem Bereich von 50 bis 70°C aufweist,
ein gemäß der hierin
beschriebenen Testmethode bestimmtes Spreitverhalten zeigt.
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Der
Beginn des Schrittes iii) ist dabei derjenige Zeitpunkt im Verlaufe
der Herstellung der absorbierenden Polymere, an dem das nach der
Polymerisation erhaltene Polymergel nach dem Zerkleinern erstmals durch
Zuführung
von Energie in Form von Wärme
oder in Form von Strahlung, beispielsweise IR-Strahlung, auf eine
Temperatur von mindestens 60°C,
vorzugsweise mindestens 100°C
und besonders bevorzugt mindestens 150°C gebracht, vorzugsweise erhitzt
wird, so dass eine kontinuierliche Verminderung des Wassergehaltes
des Polymers und somit ein Trocknen desselben ermöglicht wird.
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Das
Spreitverhalten ist das Bestreben des Gelgranulats, Schichtdickenschwankungen
aktiv auszugleichen. Hierbei wirken nicht nur Gravitationskräfte, sondern
auch elastische Kräfte.
Wird beispielsweise das Gelgranulat auf eine horizontale Fläche aufgetragen,
verteilt sich das Gelgranulat auf dieser Fläche, wobei es die Tendenz zeigt,
Täler und
Hügel auszugleichen
und eine Nivellierung des Gelgranulats zu bewirken. Die elastischen
Kräfte
treiben das Gelgranulat auseinander und die einzelnen Gelgranulatteilchen
zeigen das Bestreben, sich mechanisch zu entspannen. Haben sich
Gelgranulatteilchen mechanisch entspannt, verhalten sie sich wie
bekannte Gelgranulatteilchen. Die elastischen Kräfte der Gelgranulatteilchen
verleihen dem Gelgranulat einen lebendigen Charakter.
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Die
Trocknung wird durch das Spreitverhalten des Gelgranulats vereinfacht,
da es zu einer gleichmäßigeren
Schichtdicke führt.
Wird z.B. ein derartiges Gelgranulat zur Trocknung aus einer Fallhöhe zwischen
20 und 80 cm, insbesondere bei einer Fallhöhe zwischen 30 und 50 cm, auf
ein Trocknungsband (Bandtrockner) geschüttet, führt das Spreitverhalten des
Gelgranulats vorteilhafterweise dazu, dass die Schwankungen der Schichtdicke
des auf dem Trocknungsband befindlichen Gelgranulats (mittlere Schichtdicke
auf dem Trocknungsband liegt zwischen 5 und 20 cm, insbesondere
zwischen 10 und 15 cm) weniger als 30%, insbesondere weniger als
20%, vorzugsweise weniger als 10% betragen. Dabei bedeutet eine
Schwankung von beispielsweise weniger als 10%, dass die Höhe des Geles
an der Stelle mit der geringsten Dicke des Gels um weniger als 10%
von der Höhe
der Gels an der Stelle mit der größten Dicke des Geles abweicht.
Durch diese Vergleichmäßigung der
Schichtdicke kann das Gelgranulat besonders gleichmäßig getrocknet
werden.
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Gelgranulate
eines absorbierenden Polymers, die nach der Polymerisation üblicherweise
einen Wassergehalt zwischen 20 und 90 Gew.-%, vorzugsweise zwischen
40 und 70 Gew.-%, besonders bevorzugt zwischen 45 und 65% und darüber hinaus
bevorzugt zwischen 50 und 60% aufweisen, können aufgrund des Nivellierungseffekts
des Spreitens besonders effizient getrocknet werden. Das so getrocknete,
absorbierende Polymer weist besonders gleichmäßige physikalisch-chemische Eigenschaften
auf.
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In
einer Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens trifft mindestens
eines, vorzugsweise jedes, der folgenden Merkmale zu:
- a. das Polymergel wird nach dem Zerkleinern im Schritt ii) in
Form des nach dem Zerkleinern erhaltenen Gelgranulates und noch
vor dem vorstehend definierten Beginn des Trocknungsschrittes iii)
mechanisch aufgelockert und ein aufgelockertes Gelgranulat wird
erhalten, wobei das aufgelockerte Gelgranulat ein gemäß den hierin
beschriebenen Testmethoden bestimmtes Spreitverhalten zeigt;
- b. das Polymergel wird erst während des Trocknungsschrittes
iii), vorzugsweise nachdem mindestens 5 Gew.-%, besonders bevorzugt
mindestens 10 Gew.-%, darüber
hinaus bevorzugt mindestens 20 Gew.-% und am meisten bevorzugt mindestens
30 Gew.-% des vor Beginn des Trocknungsschrittes iii) im Polymergel
enthaltenen Wassers verdampft sind, mechanisch aufgelockert und
ein aufgelockertes Gelgranulat wird erhalten, wobei das aufgelockerte
Gelgranulat ein gemäß den hierin
beschriebenen Testmethoden bestimmtes Spreitverhalten zeigt.
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Das
vorstehend beschriebene Auflockern des Gelgranulates in den Ausführungsformen
a. und b. erfolgt jedoch vorzugsweise zu einem Zeitpunkt, zu dem
die Gelpartikel noch die eingangs genannten Wassermengen und die
eingangs genannte Temperatur aufweist.
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Die
Auflockerung des Gelgranulats erfolgt somit entweder vor oder während des
Trocknungsschrittes iii). Ebenso ist es möglich, das Gelgranulat vor
und während
des Trocknungsprozesses aufzulockern. Das Spreitverhalten des Gelgranulats
wird hier durch die mechanische Auflockerung hervorgerufen. Die
Auflockerung führt
zu einer verringerten und in entsprechender Anwendung der ERT 460.1-99
bestimmten Schüttdichte des
ungetrockneten Gelgranulats von vorzugsweise weniger als 800 g/l,
besonders bevorzugt weniger als 750 g/l, darüber hinaus bevorzugt weniger
als 700 g/l, darüber
hinaus noch mehr bevorzugt weniger als 650 g/l und am meisten bevorzugt
weniger als 600 g/l. Weiterhin ist es bevorzugt, dass sich die Schüttdichte
des ungetrockneten Granulates im Verlaufe der Auflockerung um mindestens
1%, besonders bevorzugt um mindestens 5%, darüber hinaus bevorzugt um mindestens
10%, darüber
hinaus noch mehr bevorzugt um mindestens 20% und am meistens bevorzugt
um mindestens 30% vermindert. In einer anderen Ausgestaltung des
erfindungsgemäßen Verfahrens
vermindert sich die Schüttdichte
des ungetrockneten Gelgranulates durch das Auflockern um 10 bis
50% und darüber
hinaus bevorzugt um 20 bis 30%. Dabei bedeutet eine Verminderung
der Schüttdichte
von beispielsweise 5%, dass die Schüttdichte des ungetrockneten
Granulates nach der Auflockerung um mindestens 5% kleiner ist als
die Schüttdichte
vor dem Auflockern. In einer ganz besonderen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt die Verminderung der Schüttdichte
in einem Bereich von 10 bis 50%, noch mehr bevorzugt in einem Bereich
von 20 bis 40%.
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In
einer weiteren Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt das Gelgranulat
nach Schritt ii), vorzugsweise nach Schritt ii) und vor Beginn des
Schrittes iii) oder nach Schritt ii) und während des Schrittes iii) oder
nach Schritt ii) und vor und während
des Schrittes iii), vorzugsweise jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem
das Gelgranulat noch die eingangs genannte Wassermenge und Temperatur
aufweist, mindestens eine der folgenden Eigenschaften:
- (ε1)
einen gemäß der hierin
beschrieben Testmethode bei einer Belastung mit einer Gesamtmasse
von 1.185 g bestimmten Querschnittsspreitindex Q von mindestens
3, insbesondere mindestens 5, vorzugsweise mindestens 7, besonders
bevorzugt mindestens 7,5 und noch mehr bevorzugt mindestens 7,82,
wobei der Querschnittsspreitindex Q vorzugsweise kleiner als 20
ist;
- (ε2)
einen gemäß der hierin
beschrieben Testmethode bei einer Belastung mit einer Gesamtmasse
von 2.175 g bestimmten Querschnittsspreitindex Q von mindestens
3, insbesondere mindestens 5, vorzugsweise mindestens 7, besonders
bevorzugt mindestens 7,5 und noch mehr bevorzugt mindestens 7,56,
wobei der Querschnittsspreitindex Q vorzugsweise kleiner als 20
ist;
- (ε3)
einen gemäß der hierin
beschrieben Testmethode bei einer Belastung mit einer Gesamtmasse
von 3.185 g bestimmten Querschnittsspreitindex Q von mindestens
3, insbesondere mindestens 5, vorzugsweise mindestens 6, besonders
bevorzugt mindestens 7 und noch mehr bevorzugt mindestens 7,23,
wobei der Querschnittsspreitindex Q vorzugsweise kleiner als 20
ist;
- (ε4)
einen gemäß der hierin
beschrieben Testmethode bei einer Belastung mit einer Gesamtmasse
von 6.185 g bestimmten Querschnittsspreitindex Q von mindestens
3, insbesondere mindestens 4, vorzugsweise mindestens 5, besonders
bevorzugt mindestens 6 und noch mehr bevorzugt mindestens 6,57,
wobei der Querschnittsspreitindex Q vorzugsweise kleiner als 20
ist.
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Jedes
der vorstehenden Merkmale stellt weiterhin eine erfindungsgemäße Ausführungsform
dar. Aus diesen stellen die nachfolgenden Ziffernkombinationen bevorzugte
Ausführungsformen
dar: ε1ε2ε3, ε1ε2ε4, ε1ε3ε4, ε1ε2, ε1ε3, ε1ε4, ε2ε3, ε2ε4, ε3ε4, ε1, ε2, ε3, ε4, ε1ε2ε3ε4, wobei ε1ε2ε3ε4 besonders
bevorzugt ist.
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In
einer bevorzugten Ausführung
des erfindungemäßen Verfahrens
zeigt das Gelgranulat nach Schritt ii), vorzugsweise nach Schritt
ii) und vor Beginn des Schrittes iii) oder nach Schritt ii) und
während
des Schrittes iii) oder nach Schritt ii) und vor und während des
Schrittes iii), vorzugsweise jedoch zu einem Zeitpunkt, an dem das
Gelgranulat noch die eingangs genannte Wassermenge und Temperatur
aufweist, eine gemäß der hierin
beschriebenen Testmethode bei einer Belastung mit einer Gesamtmasse
von 6.185 g bestimmte Spreitzeitkonstante τ von mindestens 2 s, vorzugsweise
von mindestens 4 s, ferner bevorzugt von mindestens 6 s und besonders
bevorzugt von mindestens 10 s. Weiterhin ist es bevorzugt, wenn
die Spreitzeitkonstante τ einen
Wert von 60 s nicht übersteigt.
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Der
erste κ1 bzw. der zweite κ2 Kompressibilitätsindex
des Gelgranulats sowie der erste κ1' bzw.
der zweite κ2' Dekompressibilitätsindex
des Gelgranulats werden durch die unter Testmethoden beschriebenen Kompressions-
und Dekompressionsversuche definiert. Die Bestimmung des Querschnittsspreitindex
Q und der Spreitzeitkonstante τ ist
ebenfalls den Testmethoden zu entnehmen.
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Vorteilhafterweise
wird das Gel im Verfahrensschritt ii) einer mindestens dreistufigen
Zerkleinerung
- – mit einer Schneideeinheit,
vorzugsweise einem Messer, zum Schneiden des Gels in flächige Gelstreifen, bevorzugt
mit einer Länge
im Bereich von 5 bis 50, vorzugsweise von 8 bis 40 und besonders
bevorzugt von 10 bis 30 mm, einer Höhe im Bereich von 1 bis 30,
vorzugsweise von 5 bis 25 und besonders bevorzugt von 10 bis 20
mm sowie einer Breite im Bereich von 1 bis 40, vorzugsweise von
5 bis 30 und besonders bevorzugt von 10 bis 20 mm;
- – einer
Reißeinheit,
vorzugsweise einem Brecher, zum Zerreißen der Gelstreifen in Gelstücke, bevorzugt mit
einer Länge
im Bereich von 2,5 bis 25, vorzugsweise von 1 bis 12,5 mm, einer
Höhe im
Bereich von 0,5 bis 15, vorzugsweise von 0,25 bis 7,5 mm sowie einer
Breite im Bereich von 0,5 bis 20, vorzugsweise von 0,25. bis 10
mm und
- – einer
Wölfeinheit,
vorzugsweise einem Wolf, bevorzugt aufweisend eine Schnecke und
ein Lochplatte, wobei die Schnecke gegen die Lochplatte fördert, zum
Wölfen
und zerquetschen Gelstücke
in Gelteile, die vorzugsweise kleiner als die Gelstücke sind,
unterworfen.
Hiermit wird ein optimales Oberflächenvolumenverhältnis erzielt,
welches sich vorteilhaft auf das Trocknungsverhalten auswirkt. Ein
derartig zer kleinertes Gel eignet sich im Besonderen zur Bandtrocknung. Die
dreistufige Zerkleinerung bietet eine bessere Belüftbarkeit
aufgrund der zwischen den Granulatkörnern befindlichen Luftkanäle.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass das in dem erfindungsgemäßen Verfahren
nach dem Schritt ii) erhaltene Gelgranulat zu mindestens 10, vorzugsweise
mindestens 20 und besonders bevorzugt mindestens 30 Gew.-%, jeweils
bezogen auf das Gesamtgewicht des Gelgranulates, ein absorbierenden
Polymer beinhaltet, das auf
- (α1) 0,1 bis
99,999 Gew.-%, bevorzugt 20 bis 97,98 Gew.-% und besonders bevorzugt
60 bis 93,95 Gew.-% polymerisierten, ethylenisch ungesättigten,
säuregruppenhaltigen
Monomeren oder deren Salzen oder polymerisierten, ethylenisch ungesättigten,
einen protonierten oder quarternierten Stickstoff beinhaltenden Monomeren,
oder deren Mischungen, wobei mindestens ethylenisch ungesättigte,
säuregruppenhaltige Monomere,
vorzugsweise Acrylsäure,
beinhaltende Mischungen besonders bevorzugt sind,
- (α2)
0 bis 70 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 60 Gew.-% und besonders bevorzugt
1 bis 40 Gew.-% polymerisierten, ethylenisch ungesättigten,
mit (α1)
copolymerisierbaren Monomeren,
- (α3)
0,001 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 7 Gew.-% und besonders bevorzugt
0,05 bis 5 Gew.-% eines oder mehrerer Verhetzer,
- (α4)
0 bis 30 Gew.-%, bevorzugt 1 bis 20 Gew.-% und besonders bevorzugt
5 bis 10 Gew.-% wasserlöslichen
Polymeren, sowie
- (α5)
0 bis 20 Gew.-%, bevorzugt 0,01 bis 7 Gew.-% und besonders bevorzugt
0,05 bis 5 Gew.-% eines oder mehrere Hilfsstoffe,
jeweils
bezogen auf das trockene absorbierende Polymer, basiert, wobei die
Summe der Gewichtsmengen (α1)
bis (α5)
100 Gew.-% beträgt.
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Das
Gelgranulat beinhaltet üblicherweise
Wasser in einer erheblichen Menge, da das absorbierende Polymer
aus einer wässrigen
Monomerlösung
gewonnen wird, die vorzugsweise im Bereich von 90 bis 50, vorzugsweise
im Bereich von 88 bis 55 und besonders bevorzugt im Bereich von
70 bis 60 Gew.-% Wasser, jeweils bezogen auf die gesamte wässrige Monomerlösung, aufweist.
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Die
monoethylenisch ungesättigten,
säuregruppenhaltigen
Monomere (α1)
können
teilweise oder vollständig,
bevorzugt teilweise neutralisiert sein. Vorzugsweise sind die monoethylenisch
ungesättigten,
säuregruppenhaltigen
Monomere zu mindestens 25 Mol-%, besonders bevorzugt zu mindestens
50 Mol-% und darüber
hinaus bevorzugt zu 50–90
Mol-% neutralisiert. Die Neutralisation der Monomere (α1) kann vor
auch nach der Polymerisation erfolgen. Ferner kann die Neutralisation
mit Alkalimetallhydroxiden, Erdalkalimetallhydroxiden, Ammoniak
sowie Carbonaten und Bicarbonaten erfolgen. Daneben ist jede weitere
Base denkbar, die mit der Säure
ein wasserlösliches
Salz bildet. Auch eine Mischneutralisation mit verschiedenen Basen
ist denkbar. Bevorzugt ist die Neutralisation mit Ammoniak oder
mit Alkalimetallhydroxiden, besonders bevorzugt mit Natriumhydroxid
oder mit Ammoniak.
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Ferner
können
bei einem Polymer die freien Säuregruppen überwiegen,
so dass dieses Polymer einen im sauren Bereich liegenden pH-Wert
aufweist. Dieses saure wasserabsorbierende Polymer kann durch ein Polymer
mit freien basischen Gruppen, vorzugsweise Amingruppen, das im Vergleich
zu dem sauren Polymer basisch ist, mindestens teilweise neutralisiert
werden. Diese Polymere werden in der Literatur als „Mixed-Bed Ion-Exchange
Absorbent Polymers" (MBIEA-Polymere) bezeichnet
und sind unter anderem in der
WO 99/34843 offenbart.
Die Offenbarung der
WO 99/34843 wird
hiermit als Referenz eingeführt
und gilt somit als Teil der Offenbarung. In der Regel stellen MBIEA-Polymere
eine Zusammensetzung dar, die zum einen basische Polymere, die in
der Lage sind, Anionen auszutauschen, und andererseits ein im Vergleich
zu dem basischen Polymer saures Polymer, das in der Lage ist, Kationen
auszutauschen, beinhalten. Das basi sche Polymer weist basische Gruppen
auf und wird typischerweise durch die Polymerisation von Monomeren
erhalten, die basische Gruppen oder Gruppen tragen, die in basische
Gruppen umgewandelt werden können.
Bei diesen Monomeren handelt es sich vor allen Dingen um solche,
die primäre,
sekundäre
oder tertiäre
Amine oder die entsprechenden Phosphine oder mindestens zwei der
vorstehenden funktionellen Gruppen aufweisen. Zu dieser Gruppe von
Monomeren gehören
insbesondere Ethylenamin, Allylamin, Diallylamin, 4-Aminobuten,
Alkyloxycycline, Vinylformamid, 5-Aminopenten, Carbodiimid, Formaldacin,
Melanin und dergleichen, sowie deren sekundäre oder tertiäre Aminderivate.
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Die
Offenbarungen der
DE
102 23 060 A1 insbesondere hinsichtlich der Monomere (α1) und (α2), der Vernetzer
(α3) sowie
hinsichtlich der verwendeten Initiatoren und Initiatormengen werden
hiermit als Referenz eingeführt
und gelten somit als Teil der Offenbarung
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Bevorzugte
monoethylenisch ungesättigte,
säuregruppenhaltige
Monomere (α1)
sind diejenigen, die in der
DE 102 23 060 A1 als bevorzugte Monomere
(α1) genannt
werden, wobei Acrylsäure
besonders bevorzugt ist.
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Es
ist erfindungsgemäß bevorzugt,
dass absorbierende Polymer, bezogen auf das Trockengewicht, zu mindestens
50 Gew.-%, vorzugsweise zu mindestens 70 Gew.-% und darüber hinaus
bevorzugt zu mindestens 90 Gew.-% aus carboxylatgruppenhaltigen
Monomeren besteht. Es ist erfindungsgemäß besonders bevorzugt, dass
das absorbierende Polymer zu mindestens 50 Gew.-%, vorzugsweise
zu mindestens 70 Gew.-% aus Acrylsäure besteht, die vorzugsweise
zu mindestens 20 Mol-%, besonders bevorzugt zu mindestens 50 Mol-%
neutralisiert ist.
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Als
monoethylenisch ungesättigte,
mit (α1)
copolymerisierbare Monomere (α2)
sind diejenigen Monomere bevorzugt, die in der
DE 102 23 060 A1 als bevorzugte
Monomere (α2)
genannt werden, wobei Acrylamid besonders bevorzugt ist.
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Erfindungsgemäß bevorzugte
Vernetzer (α3)
sind Verbindungen, die mindestens zwei ethylenisch ungesättigte Gruppen
innerhalb eines Moleküls
aufweisen (Vernetzerklasse I), Verbindungen, die mindestens zwei
funktionelle Gruppen aufweisen, die mit funktionellen Gruppen der
Monomeren (α1)
oder (α2)
in einer Kondensationsreaktion (=Kondensationsvernetzer), in einer
Additionsreaktion oder in einer Ringöffnungsreaktion reagieren können (Vernetzerklasse
II), Verbindungen, die mindestens eine ethylenisch ungesättigte Gruppe
und mindestens eine funktionelle Gruppe, die mit funktionellen Gruppen
der Monomeren (α1)
oder (α2)
in einer Kondensationsreaktion, in einer Additionsreaktion oder
in einer Ringöffnungsreaktion
reagieren kann (Vernetzerklasse III), aufweisen, oder polyvalente
Metallkationen (Vernetzerklasse IV). Dabei wird durch die Verbindungen
der Vernetzerklasse I eine Vernetzung der Polymere durch die radikalische
Polymerisation der ethylenisch ungesättigten Gruppen des Vernetzermoleküls mit den
monoethylenisch ungesättigten
Monomeren (α1)
oder (α2)
erreicht, während
bei den Verbindungen der Vernetzerklasse II und den polyvalenten
Metallkationen der Vernetzerklasse IV eine Vernetzung der Polymere
durch Kondensationsreaktion der funktionellen Gruppen (Vernetzerklasse
II) bzw. durch elektrostatische Wechselwirkung des polyvalenten
Metallkations (Vernetzerklasse IV) mit den funktionellen Gruppen
der Monomere (α1)
oder (α2)
erreicht wird. Bei den Verbindungen der Vernetzerklasse III erfolgt
dementsprechend eine Vernetzung des Polymers sowohl durch radikalische
Polymerisation der ethylenisch ungesättigten Gruppe als auch durch
Kondensationsreaktion zwischen der funktionellen Gruppen des Vernetzers
und den funktionellen Gruppen der Monomeren (α1) oder (α2).
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Bevorzugte
Vernetzer (α3)
sind all diejenigen Verbindungen, die in der
DE 102 23 060 A1 als Vernetzer (α3) der Vernetzerklassen
I, II, III und IV genannt werden, wobei
- - als
Verbindungen der Vernetzerklasse I N,N'-Methylenbisacrylamid, Polyethylenglykoldi(meth)acrylate, Triallylmethylammoniumchlorid,
Tetraallylammoniumchlorid sowie mit 9 Mol Ethylenoxid pro Mol Acrylsäure hergestelltes
Allylpolyethylenglykolacrylat besonders bevorzugt sind, und
- – und
als Verbindungen der Vernetzerklasse IV Al2(SO4)3 und seine Hydrate
besonders bevorzugt sind.
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Bevorzugte
absorbierende Polymere sind Polymere, die durch Vernetzer der folgenden
Vernetzerklassen bzw. durch Vernetzer der folgenden Kombinationen
von Vernetzerklassen vernetzt sind: I, II, III, IV, I II, I III,
I IV, I II III, I II IV, I III IV, II III IV, II IV oder III IV.
Die vorstehenden Kombinationen von Vernetzerklassen stellen jeweils
eine bevorzugte Ausführungsform
von Vernetzern eines Polymers dar.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der absorbierenden Polymere sind Polymere, die durch einen beliebigen
der in der
DE 102
23 060 A1 offenbarten Vernetzer der Vernetzerklassen I
vernetzt sind, wobei N,N'-Methylenbisacrylamid,
Polyethylenglykoldi(meth)acrylate, Triallylmethylammoniumchlorid,
Tetraallylammoniumchlorid sowie mit 9 Mol Ethylenoxid pro Mol Acrylsäure hergestelltes
Allylpolyethylenglykolacrylat als Vernetzer der Vernetzerklasse
I besonders bevorzugt sind
-
Aus
den vorgenannten Monomeren und Vernetzern lassen sich die absorbierenden
Polymere durch verschiedene, aus dem Stand der Technik bekannte
Polyme risationsweisen herstellen. Beispielsweise sind in diesem
Zusammenhang Massepolymerisation, die vorzugsweise in Knetreaktoren
wie Extrudern oder durch Bandpolymerisation erfolgt, Lösungspolymerisation,
Spraypolymerisation, inverse Emulsionspolymerisation und inverse
Suspensionspolymerisation zu nennen. Erfindungsgemäß bevorzugt
wird die Lösungspolymerisation
in Wasser als Lösungsmittel
durchgeführt.
Die Lösungspolymerisation
kann kontinuierlich oder diskontinuierlich erfolgen. Aus dem Stand
der Technik ist ein breites Spektrum von Variationsmöglichkeiten
hinsichtlich Reaktionsverhältnisse
wie Temperaturen, Art und Menge der Initiatoren als auch der Reaktionslösung zu
entnehmen. Typische Verfahren sind in den folgenden Patentschriften
beschrieben:
US 4,286,082 ,
DE 27 06 135 ,
US 4,076,663 ,
DE 35 03 458 ,
DE 40 20 780 ,
DE 42 44 548 ,
DE 43 23 001 ,
DE 43 33 056 ,
DE 44 18 818 . Die Offenbarungen werden
hiermit als Referenz eingeführt
und gelten somit als Teil der Offenbarung.
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Die
Polymerisation wird wie allgemein üblich durch einen Initiator
ausgelöst.
Als Initiatoren zur Initiierung der Polymerisation können alle
unter den Polymerisationsbedingungen Radikale bildende Initiatoren
verwendet werden, die üblicherweise
bei der Herstellung von Superabsorbern eingesetzt werden. Auch eine
Initiierung der Polymerisation durch Einwirkung von Elektronenstrahlen
auf die polymerisierbare, wässrige
Mischung ist möglich.
Die Polymerisation kann allerdings auch in Abwesenheit von Initiatoren
der obengenannten Art durch Einwirkung energiereicher Strahlung
in Gegenwart von Photoinitiatoren ausgelöst werden. Polymerisationsinitiatoren
können
in einer Lösung
erfindungsgemäßer Monomere
gelöst
oder dispergiert enthalten sein. Als Initiatoren kommen sämtliche
dem Fachmann bekannte, in Radikale zerfallende Verbindungen in Betracht.
Besonders bevorzugte Initiatoren sowie bevorzugte einzusetzende
Initiatormengen sind diejenigen Initiatoren bzw. Mengen, die in
der
DE 102 23 060
A1 als bevorzugte Initiatoren bzw. Mengen genannt werden.
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Bevorzugt
wird erfindungsgemäß ein Redoxsystem
bestehend aus Wassersoffperoxid, Natriumperoxodisulfat und Ascorbinsäure eingesetzt.
Allgemein sind erfindungsgemäß Azoverbindungen
als Initiatoren bevorzugt, wobei Azo-bis-amidinopropan-dihydrochlorid besonders
bevorzugt ist. In der Regel wird die Polymerisation mit den Initiatoren
in einem Temperaturbereich von 0 bis 90°C initiiert.
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Als
wasserlösliche
Polymere (α4)
können
in den absorbierenden Polymeren wasserlösliche Polymerisate, wie teil-
oder vollverseifter Polyvinylalkohol, Polyvinylpyrrolidon, Stärke oder
Stärkederivate,
Polyglykole oder Polyacrylsäure
enthalten, vorzugsweise einpolymerisiert sein. Das Molekulargewicht
dieser Polymere ist unkritisch, solange sie wasserlöslich sind.
Bevorzugte wasserlösliche
Polymere sind Stärke
oder Stärkederivate
oder Polyvinylalkohol. Die wasserlöslichen Polymere, vorzugsweise
synthetische wie Polyvinylalkohol, können auch als Pfropfgrundlage
für die
zu polymerisierenden Monomeren dienen.
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Als
Hilfsstoffe (α5)
können
in den absorbierenden Polymeren vorzugsweise Stellmittel, Geruchsbinder, oberflächenaktive
Mittel oder Antioxidatien enthalten sein. Diese Hilfsstoffe (α5) werden
vorzugsweise vor der Polymerisation der Monomerenlösung zugesetzt,
oder aber nach Herstellung der Polymere mit diesen vermischt, wobei
für das
Vermischen die dem Fachmann bekannten Mischaggregate verwendet werden
können, z.
B. der Patterson-Kelley-Mischer, DRAIS-Turbulenzmischer, Lödigemischer, Ruberg-Mischer,
Schneckenmischer, Tellermischer und Wirbelschichtmischer sowie kontinuierlich
arbeitende, senkrechte Mischer, in denen die Polymere und die Hilfsstoffe
(α5) mittels
rotierender Messer in schneller Frequenz gemischt wird (Schugi-Mischer).
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Vorteilhafter
Weise weist das als ein Polymerkuchen im Verfahrensschritt iii)
getrocknete Gelgranulat mindestens eine der folgenden Eigenschaften
auf:
- (φ1)
die maximale Aufnahme von 0.9 Gew.-% wässriger NaCl-Lösung gemäß ERT 440.1-99
liegt in einem Bereich von 10 bis 1000 g/g SAP Granulat,
- (φ2)
der mit 0.9 Gew.-%er wässriger
NaCl-Lösung
extrahierbare Anteil beträgt
gemäß ERT 470.1-99
weniger als 30, bezogen auf das SAP Granulat,
- (φ3)
die Schüttdichte
gemäß ERT 460.1-99
liegt im Bereich von 300 bis 1000 g/l,
- (φ4)
der pH-Wert von 1 g des SAP Granulats in 11 Wasser gemäss ERT 400.1-99 liegt im Bereich
von 4 bis 10,
- (φ5)
der CRC-Wert gemäß ERT 441.1-99
liegt im Bereich von 10 bis 100 g/g,
- (φ6)
der AAP-Wert bei einem Druck von 0,3 psi gemäß ERT 442.1-99 liegt im Bereich
von 10 bis 60 g/g.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass mindestens 30, bevorzugt mindestens
60 und besonders bevorzugt mindestens 80 Gew.-% der absorbierenden
Polymerteilchen eine Teilchengröße im Bereich
von 150 bis 850 μm
aufweisen.
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Es
ist weiterhin bevorzugt, dass im Zusammenhang mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
sowie im Zusammenhang mit den durch das erfindungsgemäße Verfahren
erhältlichen
absorbierenden Polymeren die nur mit einer Untergrenze angegebenen
Werte von erfindungsgemäßen Merkmalen
eine Obergrenze besitzen, die das 20-fache, vorzugsweise das 10-fache
und besonders bevorzugt das 5-fache des am meisten bevorzugten Wertes
der Untergrenze besitzen.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Verwendung eines erfindungsgemäß hergestellten
absorbierenden Polymers in einem Verbund.
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Erfindungsgemäß sind als
Verbund Dichtmaterialien, Kabel, absorbierende Cores sowie diese
enthaltende Windeln und Hygieneartikel, vorzugsweise Damenbinden,
besonders bevorzugt.
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Wenn
es sich bei dem Verbund um einen Core beinhaltend das absorbierende
Polymer sowie ein Fasermaterial handelt, so ist absorbierende Polymer
vorzugsweise in einer Menge im Bereich von 10 bis 90, bevorzugt
von 20 bis 80 und besonders bevorzugt von 40 bis 70 Gew.-%, bezogen
auf das Core, eingearbeitet. In einer Ausführungsform des Cores ist das
absorbierende Polymer als Teilchen in das Core eingearbeitet. Dabei
können
die Polymerteilchen homogen im Fasermaterial verteilt sein, sie
können
lagig zwischen dem Fasermaterial eingebracht sein oder die Konzentration
der absorbierenden Polymerteilchen kann innerhalb des Fasermaterials
einen Gradienten aufweisen. In einer anderen Ausfürungsform
des Cores ist das absorbierende Polymer als Faser in das Core eingearbeitet.
Hinsichtlich der genauen Beschaffenheit und Struktur des absorbierenden
Cores wird auf die diesbezüglichen
Ausführungen
in der
US 5,562,646 verwiesen,
die hiermit als Referenz eingeführt
und somit als Teil der Offenbarung gilt.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Verbunds,
wobei ein erfindungsgemäßes absorbierendes
Polymer, vorzugsweise ein Polymergebilde, und ein Substrat und ggf.
ein geeignetes Hilfsmittel miteinander in Kontakt gebracht werden.
Das in Kontakt bringen erfolgt, insbesondere wenn es sich bei dem
Verbund um ein Core handelt, vorzugsweise durch Wetlaid- und Airlaid-Verfahren,
Kompaktieren, Extrudieren und Mischen. Als Substrate sind Folien
aus Polymeren, wie beispielsweise aus Polyethylen, Polypropylen
oder Polyamid, Metalle, Vliese, Fluff, Tissues, Gewebe, natürliche oder
synthetische Fasern, oder andere Schäume bevorzugt.
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Ferner
betrifft die Erfindung die Verwendung eines erfindungsgemäß hergestellten
Polymers für
chemische Produkte, insbesondere Schäume, Formkörper, Fasern, Folien, Filme,
Kabel, Dichtungsmaterialien, flüssigkeitsaufnehmende
Hygieneartikel, beispielsweise Windeln und Damenbinden, Träger für pflanzen-
oder pilzwachstumsregulierende Mittel oder Pflanzenschutzwirkstoffen,
Zusätze
für Baustoffe,
Verpackungsmaterialien oder Bodenzusätze.
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Bei
der Verwendung als Trägern
für pflanzen-
oder pilzwachstumsregulierende Mittel oder für Pflanzenschutzwirkstoffe
ist es bevorzugt, dass die pflanzen- oder pilzwachstumsregulierenden
Mittel oder die Pflanzenschutzwirkstoffe über einen durch den Träger kontrollierten
Zeitraum abgegeben werden können.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines absorbierenden Polymers ist durch ein Spreitverhalten
des Gelgranulats nach dem Schritt ii) gekennzeichnet. Das Herstellungsverfahren
eines absorbierenden Polymers zeichnet sich durch einen besonders
effizienten Trocknungsschritt iii) aus, der eine besonders schonende
und gleichmäßige Trocknung
des Gelgranulats ermöglicht.
Die so erhaltenen absorbierenden Polymere und daraus hergestellte
Produkte und Erzeugnisse weisen eine besonders gleichmäßige Produktqualität und konstante
physikalisch-chemische Eigenschaften auf.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden an Hand der folgenden
Zeichnung und Beispiele näher
erläutert.
Es zeigen schematisch:
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1 eine schematische Darstellung einer
Polymerisationsvorrichtung mit einer Vorrichtung zur Trocknung eines
Polymers; und
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2a–2g die Vorrichtung zur Bestimmung der Kompressibilitäts- bzw.
Dekompressibilitätsindices; dabei
zeigt 2a das zylindrische Gefäß, in welches
der Kolben (mit allen Zusatzgewichten) eingeführt wurde (ohne Gelgranulat
im Gefäß) in einer
Seitenansicht, 2b zeigt die Scheibe
des Kolbens in einer Ansicht von oben, 2c den
gesamten Kolben in einer Seitenansicht, 2d die
im zylind rischen Gefäß befindlichen Gelpartikel
vor dem Einführen
des Kolbens, 2e die mit dem Kolben
im zylindrischen Gefäß belasteten
Gelpartikel, die um die Strecke x komprimiert wurden und 2f die dekomprimierten Gelpartikel im
inneren des zylindrischen Gefäßes;
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3 die Vorgehensweise zur Bestimmung der
Querschnittsspreitindex Q und der Spreitzeitkonstante τ; dabei zeigt 3a den Pressling aus Gelpartikeln unmittelbar
nach dem Entfernen des zylindrischen Gefäßes von oben und 3b den „zerlaufenen" Pressling im Querschnitt.
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4 eine Auftragung eines Messergebnisses
zum Kompressionsversuch;
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5 eine Auftragung eines Messergebnisses
zum Dekompressionsversuch;
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6 eine Darstellung der Leistungsaufnahme
der Scheidmühle
mit und ohne Auflockerung der Gelpartikel vor dem Trocknen.
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In 1 ist eine schematische Darstellung einer
Polymerisationsvorrichtung 1 mit einem Polymerisationsbereich 2 angegeben,
wobei der Polymerisationsbereich 2 an seinem Ausgangsbereich 3 über eine
Verbindungsleitung 4 mit einer Vorrichtung 5 zur
Trocknung eines Polymers verbunden ist. Ein Monomerlösungsbehälter 6 ist
durch eine Monomerlösungsleitung 7 und
ein Initiatorbehälter 8 ist
durch eine Initiatorleitung 9 mit einem Eingangsbereich 10 des
Polymerisationsbereichs 2 verbunden.
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Eine
genauere Beschreibung der 2 bis 6 erfolgt im Zusammenhang mit den Testmethoden
und den Beispielen.
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TESTMETHODEN
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ERT-Methode
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Bei
den ERT-Methoden handelt es sich um die von der EDANA (European
Nonwoven and Diager Association) entwickelten Methoden, die hier,
sofern nicht anders beschrieben, angewandt werden.
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Die
Bestimmung des ersten und zweiten Kompressibilitätsindexes κ1 bzw. κ2,
die Bestimmung des ersten und zweiten Dekompressibilitätsindexes κ1' bzw. κ2' sowie die Bestimmung
des Querschnittsspreitindexes Q und der Spreitzeitkonstante τ wird bei
derjenigen Temperatur durchgeführt,
welche die Gelpartikel, deren Spreitverhalten bestimmt werden soll,
zum Zeitpunkt der Bestimmung des Spreitverhaltens aufweisen. Gelpartikel,
bei denen die vorstehend genannten Parameter nicht mittels des nachfolgend
beschriebenen Messverfahrens bestimmt werden können, gelten nicht als erfindungsgemäß bevorzugte
Gelpartikel.
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Erster κ1 und zweiter κ2 Kompressibilitätsindex
-
Die
Bestimmung der ersten und zweiten Kompressiblitätsindexes (κ1 bzw. κ2)
erfolgte gemäß der in den 2a–2g dargestellten Messvorrichtung.
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Zur
Bestimmung des ersten und zweiten Kompressiblitätsindexes wird ein nach oben
offenes zylinderförmiges
Gefäß 11 mit
einem Volumen von 2 Litern umfassend einen zylinderförmigen Mantel 12 aus
Plexiglas mit einem Außendurchmesser
von 120 mm, einem Innendurchmesser von 110 mm, einer Wandstärke von
5 mm und einer inneren Querschnittsfläche von 9.503 mm2 sowie
einen kreisförmi gen
Boden 13 aus Plexiglas mit einem Durchmesser von 130 mm
und einer Dicke von 6 mm (siehe 2a)
verwendet. Dabei ist der zylinderförmige Mantel 12 mittig
auf dem kreisförmigen
Boden 13 befestigt.
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In
das zylinderförmigen
Gefäß 11 kann
ein Kolben 14 aus Polypropylen aufweisend eine Scheibe 15 mit
einer Dicke von 12 mm und einen Stab 16 mit einem Durchmesser
von 19,5 mm und einer Länge
von 190 mm, der mittig auf der Scheibe 15 befestigt ist
(siehe 2a und 2c),
eingeführt
werden. Der Durchmesser der Scheibe 15 wird so gewählt, dass
die Scheibe 15 und somit der Kolben 14 reibungsfrei
im zylinderförmigen Gefäß 11 gleiten
kann. Die Masse des Kolbens mKolben beträgt 190 g.
Die Scheibe 15 weist insgesamt 32 Löcher 17 mit einem
Durchmesser von 9,5 mm und einer Anordnung, wie sie in 2b dargestellt ist, auf. Durch die Löcher soll
beim Einführen
des Kolbens 14 die Luft im zylinderförmigen Gefäß, die sich unterhalb der Scheibe 15 befindet,
entweichen können.
Auf der dem Stab 16 abgewandten Seite der Scheibe 15 ist
ein kreisförmiges Sieb 18 aus
Edelstahl mit einer Maschenweite von 50 μm und mit einem Durchmesser,
der dem Durchmesser der Scheibe 15 entspricht, mittig angebracht.
Das Sieb 18 bildet somit den Boden der Löcher 17 in
der Scheibe 15. Das Sieb 18 soll verhindern, dass
beim Komprimieren des Gelgranulates durch den Kolben 14 Gelmaterial durch
die Löcher 17 gedrückt wird.
Der Kolben 14 kann mit verschiedenen Zusatzmassen 19 mit
der Masse mi beschwert werden. Bei den Zusatzmassen 19 handelt
es sich um scheibenförmige
Körper
aus Stahl mit einem Durchmesser von 100 mm und einer Dicke zwischen
17 und 50 mm (je nach Masse mi des Zusatzgewichtes). Die
Zusatzmassen weisen weiterhin mittig ein Loch 20 mit einem Durchmesser
von 19,5 m auf. Durch dieses Loch 20 ist es möglich, die
Zusatzmassen 19 durch Durchführen des Stabes 16 in
das Loch 20 auf dem Kolben 14 zu fixieren, wie
dies in 2a gezeigt ist. Die Gesamtmasse
mges = mKolben +
mi des Kolbens 14 mit den zusätzlichen
Massen 19 soll wählbar
zwischen etwa 1 und etwa 6 kg sein. Weiterhin weist die Scheibe 15 des Kolbens 14 vier
kleine, zylinderförmige
Erhebungen 21 mit einem Durchmesser von 15 mm
und einer Höhe von
10 mm auf, deren Anordnung auf der Scheibe 15 in 2b gezeigt ist. Durch diese Erhebungen 21 wird verhindert,
dass die Zusatzgewichte 19 direkt auf der Scheibe 15 zu
liegen kommen (siehe 2a), da dieses zu
einem Verschluss der Löcher 20 führen würde mit
der Folge, dass beim Einführen
des Kolbens 14 in das zylinderförmige Gefäß 11 keine Luft mehr
aus dem Gefäß entweichen
kann.
-
Nachdem
das zylinderförmige
Gefäß 11 sowie
der Kolben 14 mitsamt dem ersten, eingesetzten Zusatzgewicht 19 auf
die Temperatur der Gelpartikel, deren Spreitverhalten bestimmt werden
soll, vorgewärmt wurden
(beispielsweise mittels eines entsprechend temperierten Inkubators),
wird das Gefäß 11 bis
zu einer mittleren Füllhöhe h von
h = 150 mm mit dem Gelgranulat 22 eines absorbierenden
Polymers, dessen Spreitverhalten bestimmt werden soll, befüllt (siehe 2d). Unmittelbar nach dem Befallen wird
der mit dem jeweiligen Zusatzgewicht 19 bestückte, vorgewärmte Kolben 14 in
das Gefäß 11 eingeführt, bis
er auf dem Gelgranulat 22 lastet. Es wird der Zeitpunkt
notiert, an dem der Kolben 14 mit seiner Gesamtmasse (Masse
des Kolbens + Masse des Zusatzgewichtes) erstmals auf den Gelpartikeln 22 ruht.
15 Sekunden nach diesem Zeitpunkt wird die Kompressionstrecke x
(in mm) gemessen (siehe 2e), um die
das Gelgranulat 22 unter der Last des Kolbens 14 zusammengedrückt wird.
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Anschließend wird
der Kolben 14 und das Gelgranulat 22 aus dem zylinderförmigen Gefäß 11 genommen
und das Gefäß 11 sowie
der Kolben 14 wird wieder auf die Temperatur der zu untersuchenden
Gelpartikel vorgewärmt.
Neues Gelgranulat wird in das Gefäß 11 bis zu einer
mittleren Füllhöhe h von
h = 150 mm gefüllt und
es wird erneut der Kolben 14 mit einer zweiten (im Vergleich
zur ersten Gesamtmasse z.B. schwereren) Gesamtmasse vorsichtig in
das Gefäß 11 eingeführt und
nach 15 Sekunden wiederum die Kompressionstrecke x (in mm) gemessen, um
die das Gelgranulat unter der Last des Kolbens 14 zusammengedrückt wurde. In
entsprechender Weise werden die jeweiligen Kompressionsstrecken
für die
restlichen Gesamtmassen bestimmt. Aus der jeweiligen Kompressionstrecke
x und der Füllhöhe (150
mm) wird für
jede Gesamtmasse eine jeweilige normierte Volumenverringerung in
Prozent bestimmt, die durch ΔV/V0 = x/h gegeben ist. Die Normierung bezieht
sich somit auf das ursprüngliche,
unkomprimierte Volumen V0. Aus den jeweiligen
Gesamtmassen mges und der Innenquerschnittsfläche A' des zylinderförmigen Gefäßes 11 wird
der Kompressionsdruck Δp für die jeweiligen
Gesamtmassen durch Δp
= mges·9,81m/s2/A bestimmt. Die normierte Volumenverringerung ΔV/V0 für
die unterschiedlichen Gesamtmassen wird in einem Graph gegen den
jeweiligen Kompressionsdruck Δp
aufgetragen. Es wird eine Regressionsgrade, die mit Hilfe einer
linearen Regression bestimmt wird, durch die Werte der normierten
Volumenverringerung gelegt. Die lineare Regression wird für Kompressionsdrücke im Intervall
zwischen 1000 Pa und 7000 Pa bestimmt. Die Steigung der Regressionsgeraden
ist der zweite Kompressibilitätsindex κ2.
Der Offset der Graden ist der erste Kompressibilitätsindex κ1 (siehe 4).
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Erster κ1' und
zweiter κ2' Dekompressibilitätsindex
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Der
Dekompressionsversuch schließt
sich an den Kompressionsversuch an. Es wird die gleiche Messvorrichtung
wie bei der Bestimmung der Kompressionsversuche verwendet.
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Hierbei
wird das Gelgranulat 22 zunächst unter der Last eines Kolbens 14,
der eine erste Gesamtmasse aufweist, wie beschrieben komprimiert
und anschließend
dekomprimiert d.h. entspannt. Dieses geschieht, wenn der Kolben 14 mit
der Zusatzmasse mi vom Gelgranulat 22 genommen
wird. Durch die so bewirkte Entlastung entspannt sich das komprimierte
Gelgranulat um eine Dekompressionstrecke x' (in mm) (siehe 2f). Dabei
wird so vorgegangen, dass das Gelgranulat 22 in das auf
die Temperatur des Gelgranulates 22 vorgewärmte Gefäß 11 bis
zu einer mittleren Füllhöhe h von
150 mm eingefüllt
und unmittelbar nach dem Einfüllen der
ebenfalls vorgewärmte
Kolben 14 mitsamt dem Zusatzgewicht 19 in das
Gefäß 11 eingeführt wird.
Nachdem der Kolben 14 für 15 Sekunden
auf dem Gelgranulat 22 gelastet hat, wird der Kolben 14 entfernt
und weitere 15 Sekunden nach dem Entfernen des Kolbens 14 wird
die Dekompressionstrecke x' bestimmt
(siehe 21). Anschließend wird
das Gelgranulat 22 aus dem zylinderförmigen Gefäß 11 genommen, neues
Gelgranulat 22 in das erneut vorgewärmte Gefäß 11 bis zu einer
mittleren Füllhöhe h von
h = 150 mm befüllt.
Der Kolben 14 wird mit einer zweiten (im Vergleich zur
ersten Gesamtmasse z.B. schwereren) Gesamtmasse vorsichtig in das
Gefäß 11 eingeführt, so
dass das Gelgranulat 22 komprimiert wird. Nach Wegnahme
des Kolbens 14 wird das Gelgranulat 22 dekomprimiert
und 30 Sekunden nach Wegnahme des Kolbens 14 die zu der
zweiten Gesamtmasse korrespondierende Dekompressionstrecke x' (in mm) wird gemessen.
In entsprechender Weise werden die jeweiligen Dekompressionstrecken
für alle
restlichen Gesamtmassen bestimmt. Aus der jeweiligen Dekompressionstrecke
wird für
die jeweiligen Gesamtmassen jeweils eine normierte Volumenvergrößerung ΔV'/V1 (Einheiten:
Prozent) durch ΔV'/V1 =
x'/(h-x) bestimmt.
Die Normalisierung bezieht sich hierbei auf das zuvor vom Kolben 14 komprimierte
Volumen V1. Die normierte Volumenvergrößerung ΔV'/V1 wird
gegenüber
der Kompressionsdruckentlastung Δp' = mges·9,81m/s2/A in einem Wertebereich zwischen 1000 und 7000
Pa aufgetragen. Durch die Messpunkte wird eine Regressionsgrade
gelegt, die durch lineare Regression bestimmt wird. Der zweite Dekompressibilitätsindex κ2' ist die Steigung
der Regressionsgeraden. Der erste Dekompressibilitätsindex κ1' ist der Offset der
Geraden (siehe 5).
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Querschnittsspreitindex Q und der Spreitzeitkonstante τ
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Der
Querschnittsspreitindex Q und die Spreitzeitkonstante τ werden durch
einen sogenannten Stülpversuch
bestimmt. Hierzu wird eine Vorrichtung verwendet, die der im Zusammenhang
mit der Bestimmung des Kompressions- bzw. Dekompressionsindex beschriebenen
Vorrichtung entspricht, mit dem Unterschied jedoch, das das zylinderförmige Gefäß 11 keinen
kreisförmigen
Boden 13 aufweist und somit nach unten offen ist.
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Zur
Bestimmung des Querschnittsspreitindex Q und der Spreitzeitkonstante τ wird das
zylindrischen Gefäß 11 auf
eine glatte Substratplatte 24 aus Polypropylen gestellt,
so dass diese Substratplatte 24 den Boden des zylindrischen
Gefäßes 11 bildet.
Das zylindrische Gefäß 11 und
die Substratplatte 24 wurden zuvor auf die Temperatur der
Gelpartikel, deren Spreitverhalten bestimmt werden soll, vorgewärmt. Anschließend werden
die Gelpartikel bis zu einer mittleren Füllhöhe von 150 mm in das zylindrische
Gefäß 11 eingefüllt und unmittelbar
danach wird der ebenfalls vorgewärmte
Kolben 14 mitsamt einem ersten, ebenfalls vorgewärmten Zusatzgewicht 19 auf
die Gelpartikel gestellt. 30 Sekunden später wird der Kolben 14 aus
dem zylindrischen Gefäß 11 entfernt
und das zylindrische Gefäß 11 hochgehoben,
so dass auf der Substratplatte 24 ein zylinderförmiger Pressling 23 aus
Gelpartikeln zurückbleibt
(siehe 3a).
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Bei
diesem Versuch zeigt sich das Spreitverhalten darin, dass der Pressling
23,
sobald das zylindrische Gefäß
11 hochgehoben
wurde, nicht mehr in Form gehalten wird, sich über einen vergleichsweise großen Bereich
auf der Substratplatte
24 verteilt (siehe
3b).
Die Verteilung des Gelgranulats in der Ebene dauert einige Sekunden
an. Das Spreitverhalten des Gelgranulats oder des aufgelockerten
Gelgranulats wird durch eine Spreitzeitkonstante τ bestimmt.
Die Spreitzeitkonstante τ ist
durch die Zeit bestimmt, die verstreicht, bis das zu einem zylindrischen
Pressling geformte Gelgranulat seine Spreitbewegung beendet, nachdem
der Pressling nicht mehr in Form gehalten wird. Der Querschnittsspreitindex
wird bestimmt, indem nach Beendigung der Spreitbewegung (die Spreitbewegung
ist beendet, wenn an einem beliebigen Randpunkt des gespreiteten
Presslings innerhalb eines Zeitintervalls von 30 Sekunden mit dem
Auge kein weiteres Spreiten mehr zu erkennen ist) die Fläche bestimmt
wird, die von dem Gelgranulat bedeckt wird (= F'). Dabei ist der Querschnittsspreitindex
wie folgt definiert: Q = F'/F,
wobei F die Querschnittsfläche
des Presslings vor dem Hochheben des zylindrischen Gefäßes 1 ist
(F = 9.503 mm
2). VERGLEICHSBEISPIEL Ansatz
(Angaben in Kg) für
Zulauf 1:
4000,0 | Wasser |
2030,0 | Natronlauge
50%ig |
2610,0 | Acrylsäure |
105,0 | Methoxypolyethylenglykol(17
EO)-methacrylat |
15,7 | Polyethylenglykol(10
EO)-allyletheracrylat |
8760,7 | Monomerlösung für Zulauf
1 |
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400
kg/h dieser Monomerlösung
werden in einem Wärmetauscher
auf 1°C
abgekühlt
und in einem mit 3 m3/h Stickstoff durchströmten Stripper
vom gelösten
Sauerstoff bis auf einen Restgehalt von 0,9 ppm befreit. Mit diesem
Zulauf 1 werden vor der Aufgabe auf das Polymersationsband die folgenden
Lösungsmengen
vermischt:
Zulauf 2: 8,8 1/h Natriumperoxodisulfat-Lösung 0,75%ig
Zulauf
3: 8,8 1/h 2,2'-Azobis(2-methylpropionamidin)-dihydrochlorid
Zulauf
4: 8,8 1/h Wasserstoffperoxidlösung
0,5%ig
Zulauf 5: 8,8 1/h Ascorbinsäurelösung 0,075%ig
Zulauf 6:
10 kg/h einer Lösung
von 15 kg Polyethylenglycol-400-dimethacrylat in 200 kg Wasser.
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Nach
einer Verweilzeit von 40 min. wird das feste, noch heiße Polymergel
mit einem Fleischwolf bis zu einer Gelpartikelgröße in einem Bereich von 150–3.000 μm zerkleinert
(=Vorzerkleinerung) und auf einem Bandtrockner in Zone 1 und 2 mit
160°C, Zone
3 mit 140°C
und Zone 4 und 5 mit 130°C
Zulufttemperatur getrocknet. Anschließend wird das getrocknete Gelgranulat
auf einer dem Bandtrockner nachgeschalteten Schneidmühle gemahlen,.
Die Leistungsaufnahme der Schneidmühle während des Zermahlens ist in
dem in der 6 abgebildeten Diagramm
zu erkennen (siehe rechte Hälfte
des Diagramms in der 6: Leistungsaufnahme „ohne Gelauflockerung").
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BEISPIEL 1
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Das
Vergleichsbeispiel wird wiederholt. Nach der Gelzerkleinerung und
vor dem Trocknen auf dem Bandtrockner werden die Gelpartikel in
einer Trommel (Länge:
300 cm, Durchmesser: 80 cm), welche sich mit einer Geschwindigkeit
von 7,1 Umdrehungen pro Minute um die Längsachse dreht, etwa 2 bis
3 Minuten aufgelockert. Anschließend erfolgt das Trocknen und
Mahlen des Gels, wie es im Vergleichsbeispiel beschrieben wurde.
Die Leistungsaufnahme der Schneidmühle während des Zermahlen ist in
dem in der 6 abgebildeten Diagramm
zu erkennen (siehe linke Hälfte
des Diagramms in der 6: Leistungsaufnahme „mit Gelauflockerung").
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Der 6 ist zu entnehmen, dass das Auflockern
der Gelpartikel vor dem Trocknen zu einer erkennbaren Verringerung
der Leistungsaufnahme der Schneidmühle, mit der die getrockneten
Gelpartikel zermahlen werden, führt.
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BEISPIEL 2
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Bei
dem im Beispiel 1 nach der Auflockerung und vor dem Trocknen erhaltenen
Gelpartikeln, die eine Temperatur von 62°C aufwiesen, wurde das Spreitverhalten
bestimmt.
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Kompressions- und Dekompressionsverhalten:
-
In
dem Kompression-/Dekompressionsversuchen erkennt man, dass die Kompressionsbewegung stärker ist
als die Dekompressionsbewegung, d.h. die Kompressionstrecke x vom
Betrag her größer ist
als die Dekompressionstrecke x'.
In der nachfolgenden Tabelle 1 werden jeweils zwei experimentell
erhalte Werte für eine
ursprüngliche
Füllhöhe h = 150
mm dargestellt: Tabelle 1
Gesamtmasse
[g] | Kompressionstrecke
x [mm]1) | Dekompressionstrecke
[mm]1) |
1.185 | 30 | 16 |
2175 | 50 | 22 |
3.185 | 53 | 35,5 |
6.185 | 66 | 35 |
- 1) Mittelwert aus
5 Messungen
-
Querschnittsspreitindexes
Q und Spreitzeitkonstante τ
-
Die
Ergebnisse eines Versuches zur Bestimmung des Querschnittsspreitindexes
sowie zur Bestimmung der Spreitzeitkonstante τ der so aufgelockerten Gelpartikel sind
in der folgenden Tabelle 2 dargestellt. Neben der Fläche F' wurde auch die mittlere
Höhe h' des Presslings nach
Beendigung der Spreitbewegung bestimmt. Die Bestimmung der Spreitfläche erfolgte
dabei unter Verwendung von kariertem Papier, welches unter die durchsichtige
Substratplatte gelegt wurde. Tabelle 2
Gesamtmasse
[g] | Fläche F' [mm2]1) | Höhe h' [mm]1) |
1.185 | 74.375
(Q = 7,8) | 40 |
2175 | 71.375
(Q = 7,5) | 35 |
3.185 | 68.750
(Q = 7,2) | 35 |
6.185 | 62.500
(Q = 6,6) | 32 |
- 1) Mittelwert aus
5 Messungen
-
In 4 ist die normierte Volumenverringerung
auf Grund der Kompression gegenüber
dem Kompressionsdruck aufgetragen. Eine Regressionsgerade wurde
durch die Messpunkte gelegt. Die Steigung der Geraden beträgt 4,12·10–5 Pa–1.
Der Offset der Geraden beträgt
21%.
-
In 5 ist die normierte Volumenvergrößerung gegenüber dem
Dekompressionsdruck aufgetragen. Es wurde eine Regressionsgerade
durch die Messwerte gelegt. Die Steigung der Geraden beträgt 5,9·10–5 Pa–1;
der Offset der Geraden beträgt
6,4%. Man erkennt, dass die Dekompression, d. h. nach Entfernung
des Kolbens 11 mit den Zusatzmassen 19, weniger
stark ist als die Kompression. Insbesondere unterscheidet sich die
Kompression von der Dekompression durch unterschiedliche Offsets,
wohingegen die Steigungen der Regressionsgeraden innerhalb des Messfehlers
gleich sind.
-
6 zeigt die Leistungsaufnahme der Scheidmühle mit
und ohne Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens, also mit und
ohne Auflockerung der Gelpartikel. Die Scheidmühle ist der Vorrichtung zur Trocknung 5 nachgeschaltet
und dient der Zerkleinerung des getrockneten Polymers.
-
Die
dem Bandtrockner nachgeschaltete Schneidmühle zeigt als Zeichen einer
homogenen Trocknung als Folge der vor der Trocknung durchgeführten Auflockerung
eine gleichmäßige Strom-
bzw. Leistungsaufnahme.