DE102004016255B3 - Kopfstütze für die Vorderseite von Automobilen - Google Patents
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Abstract
Kopfstütze für die Vorderseite von Automobilen, bei der ein Kopfstützenkörper mittels Stangen in der Rückenlehne der Vordersitze gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß in die Rückseite des Kopfstützenkörpers ein Trägerteil integriert ist, das zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Stellung bewegbar im Kopfstützenkörper gelagert ist, wobei das Trägerteil in der geschlossenen Stellung annähernd bündig mit der Rückseite des Kopfstützenkörpers abschließt und in der geöffneten Stellung von außen zugängliche Mittel aufweist zum Abstützen oder Anhängen eines Gegenstands an der Rückseite des Kopfstützenkörpers.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Kopfstütze für die Vordersitze von Automobilen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Aus Sicherheitsgründen weisen die Sitze von Automobilen Kopfstützen auf, wobei ein Kopfstützenkörper mit Hilfe von zumeist einem Paar von Stangen höhenverstellbar in der Rücklehne feststellbar gelagert ist. Es ist ferner bekannt, derartige Kopfstützen auch gegenüber den Kopfstützenstangen um eine horizontale Achse verschwenkbar zu machen.
- Häufig besteht das Bedürfnis für den Automobilbenutzer, Gegenstände im Automobil aufzuhängen, beispielsweise Kleidung, Kleidersäcke oder dergleichen. Es ist bekannt, an den am Dach angebrachten Haltegriffen Haken anzubringen, an denen Gegenstände aufgehängt werden können. Es ist ferner bekannt, Zubehörteile auf die Stangen der Kopfstützen zu stecken, um daran etwas aufzuhängen.
- Aus
DE 296 16 852 U1 ist bekannt geworden, an der Rückseite einer Kopfstütze in dem Automobil einen Halter einzubauen, an dem eine Bügelstange schwenkbar angebracht ist. Sie kann in die Kopfstütze hinein geschwenkt und aus dieser heraus geschwenkt werden, wobei in den Endstellungen jeweils eine Verriegelung möglich ist. - Aus
DE 199 09 879 A1 ist bekannt geworden, an der Unterseite einer Kopfstütze eine Kammer auszubilden, in der ein Kleiderhaken verschwenkbar gelagert ist. In der eingeschwenkten Stellung wird er vollständig von der Kammer aufgenommen, während er in der ausgeschwenkten Stellung aus der Kammer nach unten herausragt, damit Kleidungsstücke aufgehängt werden können. - Aus
DE 7006769 U1 ist bekannt geworden, an der Rückseite einer Kopfstütze eine Kammer auszubilden, in der eine Autoapotheke aufgenommen werden kann. Die Kammer kann durch eine Lasche oder eine Klappe verschlossen werden. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kopfstütze für die Vordersitze von Automobilen zu schaffen, die als Halter für Gegenstände verwendet werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Patentanspruchs 1.
- Bei der Erfindung ist in die Rückseite des Kopfstützenkörpers ein Trägerteil integriert, das zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Stellung bewegbar in dem Kopfstützenkörper gelagert ist. In der geschlossenen Stellung schließt das Trägerteil annähernd bündig mit der Rückseite des Kopfstützenkörpers ab, so daß er ein optisch ansprechendes Aussehen hat bzw. behält. In der geöffneten Stellung des Trägerteils ist dessen Rückseite von außen zugänglich. Sie ist mit Mitteln zum Abstützen oder Anhängen eines Gegenstandes an der Rückseite des Kopfstützenkörpers versehen. Ein Beutel, ein Kleidungsstück, ein Kleiderbügel oder dergleichen, welche am Trägerteil angehängt werden können, können dann zwanglos nach unten hängen in dem Raum zwischen der Rückseite des Vordersitzes und der Vorderseite des Rücksitzes.
- Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist das Trägerteil eine um eine horizontale Achse schwenkbar gelagerte Klappe, die sich im geöffneten Zustand annähernd horizontal erstreckt. Die Klappe kann nach einer Ausgestaltung der Erfindung im geschlossenen Zustand mittels einer Verriegelungsvorrichtung festgelegt sein. Die Verriegelungsvor richtung kann nach dem Push-Push-Prinzip ausgebildet sein derart, daß ein Druck gegen die verschlossene Klappe die Entriegelung bewirkt und umgekehrt die Klappe bei der Verschwenkung von der offenen in die geschlossene Stellung automatisch verriegelt wird. Alternativ kann eine Entriegelung durch ein Betätigungselement an der Rückseite der Klappe bzw. des Trägerteils oder an der Rückseite des Kopfstützenkörpers erfolgen.
- Vorzugsweise ist das Trägerteil von einer Feder in die geöffnete Stellung vorgespannt, wobei mit dem Trägerteil ein Dämpfer zusammenwirken kann, um die Bewegung in die geöffnete Stellung abzubremsen.
- Da am Trägerteil unter Umständen erhebliche Kräfte angreifen, ist es nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß Trägerteil und Kopfstützenkörper zusammenwirkende Stützmittel aufweisen, die das Trägerteil in der geöffneten Stellung halten. Es können an beiden Seiten des Trägerteils Stützelemente, beispielsweise in Form eines Seils oder dergleichen, vorgesehen werden.
- Wie schon erwähnt, sind an der Innenseite des Trägerteils Mittel vorgesehen, mit denen eine Anbringung eines abzustützenden oder anzuhängenden Teils möglich ist. Eine Ausgestaltung sieht in diesem Zusammenhang vor, daß an der Innenseite des Trägerteils Anbringemittel für das lösbare Anbringen eines separaten Mittels zum Abstützen oder Anhängen von Gegenständen angeordnet ist. Hierfür kann am Trägerteil ein Einsteckmittel vorgesehen sein, in das das Abstütz- oder Abhängemittel einsteckbar ist.
- Anstelle eines lösbaren Anhänge- oder Abstützmittels kann alternativ auch vorgesehen werden, daß das Abstütz- und Anhängemittel an der Rückseite des Trägerteils verstellbar gelagert ist derart, daß in der geöffneten Stellung des Trägerteils das Abstütz- und Anhängemittel teilweise über die Außenkante des Trägerteils hinaus verstellt werden kann. Ist beispielsweise am Anhänge- oder Abstützmittel ein Haken vorgesehen, dann kann dieser Haken bei Verstellung des Mittels über die Kante des Trägerteils hinaus frei liegen, so daß nunmehr ein Gegenstand am Haken angehängt werden kann. Es ist jedoch denkbar, auch andere Anhänge- oder Abstützmittel vorzusehen, beispielsweise einen speziellen Kleiderhaken, der mit dem Anbringemittel im Trägerteil lösbar verbunden werden kann.
- Es sind verschiedene konstruktive Ausführungen möglich, um die beschriebenen Mittel zu realisieren. Eine besteht erfindungsgemäß darin, die Klappe an der Rückseite mit vertikalen Seitenteilen zu versehen, in den Kopfstützenkörper ein Gehäuse einzulassen mit einer nach hinten gerichteten Öffnung, wobei das Gehäuse einen Boden und Seitenwände aufweist. Die Seitenwände und die Seitenteile können zusammen Schwenklager für die Klappe bilden, und zwischen den Seitenwänden und den Seitenteilen können Führungsmittel vorgesehen werden, durch welche die Klappe bei einer Verstellung geführt wird und welche die Verstellung der Klappe begrenzen. Das Gehäuse wird in eine entsprechende Ausnehmung an der Rückseite des Kopfstützenkörpers eingesetzt, wobei das Gehäuse mit Rastabschnitten versehen werden kann, die mit entsprechenden Rastabschnitten im Kopfstützenkörper zusammenwirken, um das Gehäuse im Kopfstützenkörper festzulegen. Es versteht sich, daß das Gehäuse nur einen Bruchteil des Volumens des Kopf stützenkörpers einnimmt, so daß ausreichend Platz bleibt für eine entsprechende Polsterung, wie sie bei Kopfstützen üblich ist.
- Die Seitenwände des Gehäuses können mit bogenförmigen Führungsschlitzen versehen werden, in denen jeweils ein Vorsprung der Seitenteile der Klappe eingreifen.
- Die Erfindung soll nachfolgend anhand eines in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
-
1 zeigt perspektivisch die hintere Seite einer erfindungsgemäßen Kopfstütze mit einer herausgeklappten Trägerklappe. -
2 zeigt eine ähnliche Ansicht wie1 , jedoch mit eingeklappter Trägerklappe. -
3 zeigt perspektivisch ein Gehäuse für die Trägerklappe nach1 . -
4 zeigt perspektivisch vergrößert die Trägerklappe nach1 . -
5 zeigt die Rückansicht des Gehäuses nach3 . -
6 zeigt perspektivisch die Untersicht des Gehäuses nach3 und5 . -
7 zeigt die Rückansicht der Trägerklappe nach4 . -
8 zeigt ein Einschubteil mit Haken für die Trägerklappe nach den3 und7 . -
9 zeigt ein Einschubteil mit einem Kleiderbügel für die Trägerklappe nach den3 und7 . -
10 zeigt die Anbringung des Teils nach9 an einem Kopfstützenkörper. - In
1 ist eine Kopfstütze10 dargestellt mit einem Kopfstützenkörper12 , an den zwei Stangen14 ,16 angebracht sind. Die Stangen14 ,16 werden in entsprechenden Aufnahmen einer nicht gezeigten Rücklehne eines Vordersitzes eines nicht gezeigten Automobils aufgenommen. Der Kopfstützenkörper12 ist in ein vorderes Polsterteil18 und ein hinteres Halteteil20 unterteilt. In2 ist lediglich der Halteteil20 dargestellt. Wie aus den1 und2 zu erkennen, ist im Halteteil20 des Kopfstützenkörpers12 eine Trägerklappe22 angeordnet, die in1 in der geöffneten und in2 in der geschlossenen Stellung dargestellt ist. Die Trägerklappe22 weist einen Boden24 auf, der in der geöffneten Stellung annähernd horizontal verläuft, zwei Seitenteile26 ,28 und eine Rückwand30 . In der geschlossenen Stellung bildet der Boden24 ein Teil der Rückseite des Halteteils20 und schließt annähernd bündig mit der Rückseite des Haltekörpers20 ab. - In den
3 ,5 und6 ist ein Gehäuse40 dargestellt mit einem Boden42 , Seitenwänden44 ,46 und einem Decken- und Rückwandabschnitt48 . Letzterer erstreckt sich von einer rechteckigen Öffnung50 kreisbogenförmig nach vorn bis zum Boden42 . Die Öffnung50 ist begrenzt von einem rechteckigen Rahmen52 . Das in diesen Figuren gezeigte Gehäuse wird in eine entsprechende Ausnehmung des Halteteils20 eingesetzt. Zur Anbrin gung des Gehäuses40 in dem Halteteil20 sind Rastvorsprünge54 an der Ober- und Unterseite des Gehäuses nahe dem Rahmen52 vorgesehen. Die Rastvorsprünge rasten hinter entsprechenden Kanten in der nicht gezeigten Ausnehmung des Halteteils20 ein. - Die Trägerklappe
22 ist so bemessen, daß sie annähernd passend in das Gehäuse40 eingesetzt werden kann. An der Außenseite der Seitenteile26 ,28 sind Lagervorsprünge56 vorgesehen, die mit Lageröffnungen58 in den Seitenwänden44 ,46 des Gehäuses40 zusammenwirken, damit die Trägerklappe22 von einer geschlossenen Position gemäß2 in eine offene Position nach1 und umgekehrt verschwenkt werden kann. Die Seitenteile26 ,28 liegen daher sehr nahe an der Innenseite der Seitenwände44 ,46 des Gehäuses40 . Die Seitenwände44 ,46 haben bogenförmige Schlitze60 , in welche seitliche Vorsprünge62 ,64 an den Seitenteilen26 ,28 in Höhe der Rückwand30 eingreifen. Dadurch ist eine Führung beim Verschwenken der Trägerklappe22 erzielt sowie eine Begrenzung in den Endpositionen, wie sie in den1 und2 dargestellt sind. - An die Rückwand
30 der Trägerklappe22 ist ein Vorsprung66 angeformt, der sich annähernd parallel zum Boden24 in gewissem Abstand zu diesem von der Rückwand30 nach hinten erstreckt. An der Unterseite des Vorsprungs66 ist eine gekröpfte Blattfeder68 angebracht (vgl.4 ) - In
7 ist zu erkennen, daß angrenzend an die obere Kante der Rückwand30 ein Verriegelungselement70 in einem Gehäuseabschnitt71 gelagert ist. Das Verriegelungselement steht etwas über die obere Kante der Rückwand30 über und bewegt sich in einer bogenförmigen Ausnehmung, die sich nach außen als Rippe72 darstellt, annähernd in der Mitte der Wand48 des Gehäuses40 verläßt, wobei das Verriegelungselement70 mit einer Erweiterung der Ausnehmung (siehe Rippenabschnitt74 ) verriegelnd zusammenwirkt, wenn die Trägerklappe22 in die Schließstellung verschwenkt wird. Das Verriegelungselement70 wirkt nach dem Push-Push-Prinzip. Es findet eine automatische Verriegelung statt, wenn die Trägerklappe22 in die Schließstellung gebracht wird. Wird gegen die Rückseite des Bodens24 der Trägerklappe22 ein Druck ausgeübt, dann entriegelt das Verriegelungselement70 und die Trägerklappe22 kann nach außen geschwenkt werden. Diese Verschwenkung kann durch eine Feder (nicht gezeigt) unterstützt werden. Umgekehrt verriegelt das Verriegelungselement70 die Trägerklappe22 automatisch, wenn diese wieder in die geschlossene Stellung zurück verschwenkt wird. - In
8 ist ein Haken76 gezeigt, der an einem keilförmigen Einschubteil78 angebracht ist. Haken76 und Einschubteil78 können einteilig aus Kunststoff geformt sein. An der Oberseite des Einschubteils78 befindet sich eine Rastausnehmung80 . Das Einschubteil78 kann unter den Vorsprung66 gesteckt werden, wobei der Vorsprung66 teilweise in die Ausnehmung80 eingreift und die Feder68 mit einer entsprechenden Verriegelungskante der Ausnehmung80 zusammenwirkt. Die Unterseite des Einschubsteils78 liegt auf dem Boden24 . In dieser Position liegt der Haken76 außerhalb der äußeren Kante des Bodens24 , so daß an dem Haken ein Gegenstand aufgehängt werden kann. - In
9 ist ein Kleiderbügel82 dargestellt, der einteilig mit einem Einschubteil78' , das am Einschubteil78 nach8 gleicht, geformt ist. Die Ausnehmung80' gleicht der Ausnehmung80 nach8 . Das Einschubteil78' kann in gleicher Weise wie das nach8 in die Trägerklappe22 eingeschoben und darin verriegelt werden. Dies ist in10 dargestellt. Der Kleiderbügel82 befindet sich außerhalb der Trägerklappe22 bzw. ihres Bodens24 , so daß ein Kleidungsstück über den Bügel82 gehängt werden kann. - Alle Teile mit Ausnahme der Feder
68 können aus einem geeigneten Kunststoffmaterial geformt sein. Trägerklappe22 und auch Gehäuse40 können einteilig hergestellt werden.
Claims (19)
- Kopfstütze für die Vordersitze von Automobilen, bei der ein Kopfstützenkörper mittels Stangen in der Rückenlehne der Vordersitze gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß in die Rückseite des Kopfstützenkörpers (
12 ) ein Trägerteil integriert ist, das zwischen einer geschlossenen und einer geöffneten Stellung bewegbar im Kopfstützenkörper (12 ) gelagert ist, wobei das Trägerteil in der geschlossenen Stellung annähernd bündig mit der Rückseite des Kopfstützenkörpers (12 ) abschließt und in der geöffneten Stellung von außen zugängliche Mittel aufweist zum Abstützen oder Anhängen eines Gegenstands an der Rückseite des Kopfstützenkörpers (12 ). - Kopfstütze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil eine um eine horizontale Achse schwenkbar gelagerte Trägerklappe (
22 ) ist, die sich in geöffnetem Zustand annähernd horizontal erstreckt. - Kopfstütze nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil in der geschlossenen Stellung mittels einer Verriegelungsvorrichtung festgelegt ist.
- Kopfstütze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungsvorrichtung nach dem Push-Push-Prinzip ausgebildet ist derart, daß bei einem Druck gegen die Rückseite des Trägerteils die Verriegelung entriegelt wird und die Trägerklappe automatisch verriegelt wird, wenn sie aus der geöffneten in die geschlossene Stellung bewegt wird.
- Kopfstütze nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an der Rückseite des Kopfstützenkörpers (
12 ) bzw. des Trägerteils ein Betätigungselement vorgesehen ist, durch dessen Betätigung die Verriegelungsvorrichtung entriegelt wird. - Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil von einer Feder in die geöffnete Stellung vorgespannt ist.
- Kopfstütze nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil bei seiner Verstellung in die geöffnete Stellung mit einem Dämpfungselement zusammenwirkt.
- Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerteil und der Kopfstützenkörper (
12 ) zusammenwirkende Stützmittel aufweisen, die das Trägerteil in der geöffneten Stellung halten. - Kopfstütze nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils ein Stützelement an den Seiten des Trägerteils angeordnet ist.
- Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Trägerteils Anbringemittel für das lösbare Anbringen eines separaten Mittels zum Abstützen oder Anhängen von Gegenständen angeordnet ist.
- Kopfstütze nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Einsteckmittel vorgesehen ist zum Einstecken des Aufhänge- und Abstützmittels.
- Kopfstütze nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufhänge- oder Abstützmittel lösbar anbringbar bzw. einsteckbar ist.
- Kopfstütze nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Anhänge- oder Abstützmittel an der Rückseite des Trägerteils verstellbar so gelagert ist, daß in der geöffneten Stellung des Trägerteils das Anhänge- oder Abstützmittel teilweise über die Außenkante des Trägerteils hinaus verstellt werden kann.
- Kopfstütze nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufhänge- oder Abstützmittel einen Haken (
76 ) aufweist. - Kopfstütze nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Anhänge- oder Abstützmittel einen Kleiderbügel (
82 ) aufweist. - Kopfstütze nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerklappe (
22 ) an der Rückseite vertikale Seitenteile (26 ,28 ) aufweist, in den Kopfstützenkörper (12 ) ein Gehäuse (40 ) einbaubar ist mit einer nach hinten gerichteten Öffnung (50 ), einem Boden (42 ) und Seitenwänden (44 ,46 ), zwischen den Seitenwänden (44 ,46 ) und den Seitenteilen (26 ,28 ) der Trägerklappe eine Schwenkverbindung gebildet ist und zwischen den Seitenwänden (44 ,46 ) und den Seitenteilen (26 ,28 ) Führungsmittel vorgesehen sind, welche die Trägerklappe (22 ) bei ihrer Verstellung führen und ihre Verstellung begrenzen. - Kopfstütze nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (
44 ,46 ) bogenförmige Führungsschlitze (60 ) aufweisen und an den Seitenteilen (26 ,28 ) jeweils ein Vorsprung (62 ,64 ) vorgesehen ist, der in einen Führungsschlitz eingreift. - Kopfstütze nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenteile (
26 ,28 ) der Trägerklappe (22 ) durch ein Querelement oder eine Rückwand (30 ) verbunden sind, an dem Querelement oder der Rückwand (30 ) ein Verriegelungselement (70 ) beweglich gelagert ist, das mit einer Verriegelungsausnehmung an einer Rückwand (48 ) des Gehäuses (40 ) zusammenwirkt. - Kopfstütze nach Anspruch 11 und 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Anbringmittel an der Vorderseite der Rückwand (
30 ) der Trägerklappe (22 ) angebracht sind.
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