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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Naßlackieren nach Patentanspruch
1, eine zweifarbig lackierte Fahrzeugkarosserie nach Patentanspruch
9 sowie eine Zweifarben-Lackieranlage Patentanspruch 13.
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Häufig soll
eine lackierte Fahrzeugkarosserie mit einer oder mehreren Farben
unterschiedlichen Aussehens hergestellt werden. Das Aussehen der Lacke
kann typischerweise hinsichtlich der Farbe, der Schattierung, und/oder
des Farbtons an mindestens zwei unterschiedlichen Bereichen des
Fahrzeugkarosserie variieren. Derart lackierte Fahrzeuge werden
konventionell als „zweifarbige„ Fahrzeuge bezeichnet
und das Verfahren, mit dem sie lackiert werden, wird allgemein als „Zwei-Farben„-Lackierverfahren
bezeichnet.
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Aus
der
JP 09206670A ist
bekannt, eine zweite Farbe auf eine erste, noch nasse, ungehärtete Farbe
aufzutragen. Dies ist insofern nachteilig, als möglicherweise ein Verlaufen
der Farben stattfinden kann.
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In
der
JP 60106568A wird
zunächst
eine Fläche
A mit einer ersten Farbe bedeckt und dann ofengetrocknet. Dieser
getrocknete Bereich wird dann maskiert und eine Fläche B mit
einer andern Fabe bedeckt. Hier werden beide Farben auf einen bereits bestehenden
trockenen Primerüberzug
aufgebracht, während
erfindungsgemäß auf einen
noch nassen Primer aufgetragen werden kann.
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Ein
weiteres Naß-Zwei-Farben-Lackierprozess
für ein
Kraftfahrzeug wird typischerweise wie folgt (s. 1)
durchgeführt.
Eine Primerzusammensetzung wird auf die Karosserie des Fahrzeugs
aufgetragen. Dies findet in einem ersten Farbbad statt, typischerweise
als Primer-Kabine bezeichnet. Vor der Aufbringung des Primerüberzugs
wird die Fahrzeugkarosserie typischerweise gemäß dem Fachmann bekannten Techniken
für die
Aufbringung der Primerzusammensetzung vorbereitet. Beispielsweise
wird die Fahrzeugkarosserie mit einem Elektrotauchlacküberzug und/oder
einem Phosphat-Überzug
versehen. Der Primer wird so dann unter Ausbildung eines Primerüberzugs
auf der Karosserie gehärtet.
Das Fahrzeug läuft
dann durch eine zweite Lackierkabine, die typischerweise als „Email-Kabine„ oder „Basisüberzugskabine„ bezeichnet
wird, wo die Kraftfahrzeugkarosserie dann mit einer ersten Basisüberzugszusammensetzung
auf dem vernetzten Primerüberzug
lackiert, also überzogen
wird. Typischerweise wird sodann eine Klarlackzusammensetzung auf
die Kraftfahrzeugkarosserie über
die noch nasse erste Basisüberzugszusammensetzung
aufgebracht. Die erste Basisüberzugszusammensetzung
und der Klarlacküberzugs
werden sodann gemeinsam in einem Ofen vernetzt, und bilden im wstl.
auf der gesamten Kraftfahrzeugkarosserie einen ersten Basisüberzug sowie
einen ersten Klarlacküberzug,.
Danach wird ein Hauptabschnitt des Fahrzeugs mit einer meist als „Tasche„ bezeichneten
Maske, maskiert oder bedeckt, um den Großteil der Fahrezeugkarosserie
vor Lack während
eines nachfolgenden Lackierschrittes abzuschirmen. Dies wird meist
durchgeführt,
indem eine Tasche über dem
oberen Abschnitt die Fahrzeugkarosserie befestigt wird, nämlich dem
Abschnitt, der keine zweite Basisüberzugsanwendung benötigt. Das
Fahrzeug wird sodann ein drittes Mal durch eine Lackierkabine geleitet,
wo eine zweite Basisüberzugszusammensetzung
aufgebracht wird. Die zweite Basisüberzugszusammensetzung wird
auf den unmaskierten oder zweiten Karosserieabschnitt des Fahrzeugs
aufgebracht. Während
die zweite Basisüberzugszusammensetzung
noch nass ist, wird eine Klarlackzusammensetzung sodann über die
zweite Basisüberzugszusammensetzung
aufgebracht, gegebenenfalls auch über mindestens Teile der Maske.
Die Fahrzeugkarosserie wird sodann demaskiert und die zweite Basisüberzugszusammensetzung
und die zweite Klarlackzusammensetzung ausgehärtet, um einen gehärteten zweiten
Basisüberzug über einem Teil
des ersten Klarlacküberzugs
und einen zweiten Klarlacküberzug
auf dem zweiten Basisüberzug
zu bilden. Bei diesem Verfahren wird der zweite Basisüberzug typischerweise
als „Akzentüberzug„ bezeichnet.
Das Fahrzeug wird sodann inspiziert, poliert und für die Überführung vorbreitet.
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Das
konventionelle Zwei-Farben-Lackierverfahren hat mehrere Nachteile.
Ein erster Nachteil besteht darin, daß das konventionelle Verfahren
drei Durchgänge
durch eine Lackierkabine benötigt,
einmal durch eine Primer-Kabine und zweimal durch eine Basisüberzugskabine.
Das konventionelle Verfahren benötigt
auch drei Durchgänge
durch einen Härtungsofen.
Das konventionelle Verfahren benötigt auch
mindestens zwei Klarlacküberzüge. Typischerweise
hinterlässt
das konventionelle Verfahren eine relativ ausgeprägte Masshilfslinie
(– witness
line – eine
Erhebung) zwischen den beiden Farben. Ferner verwendet das konventionelle
Verfahren auch einen relativ aufwendigen Maskierschritt. Die Nachteile
des Standes der Technik können
Auswirkungen auf Kostensteigerungen, Produktionsverlangsamung und negative
Beeinflussung der Fahrzeugästhetik
haben.
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Demzufolge
ist es Aufgabe der Erfindung, mindestens zweifarbig lackierte Karosserien
sowie eine Anlage zu ihrer Herstellung zu schaffen, welches Nachteile
des Standes der Technik vermeidet.
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Die
Aufgabe wird durch ein Verfahren nach Patentanspruch 1, eine Fahrzeugkarosserie
nach Anspruch 9 und eine Zweifarben-Lackieranlage nach Anspruch
13 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Naßlackieren von Fahrzeugkarosserien
mit mindestens zwei Farblacken, mit: – Aufbringen einer thermisch
härtbaren
Naß-Primerschicht
auf eine erste und zweite Fläche
der Fahrzeugkarosserie; – Aufbringen
einer thermisch härtbaren
nassen ersten Farblack-Basisüberzugszusammensetzung
auf die nasse Primerschicht der ersten Fläche; – thermisches Härten; – Maskieren
mindestens eines Abschnitts des gehärteten ersten Basisüberzugs; – Aufbringen
einer zweiten nassen Farblack-Basisüberzugszusammensetzung auf
die zweite Fläche
der gehärteten
Primerschicht; – Trockenen; – Entfernen
der Maskierung; – Aufbringen
einer nassen Klarlackzusammensetzung; und -thermisches Härten. Die
erste Basisüberzugszusammensetzung
wird also auf die erste Fläche
des Fahrzeugkarosserie aufgebracht, während die Primerzusammensetzung
nass ist, oder mindestens im wstl. nass. In diesem Fall ist die
Zusammensetzung noch nicht vollständig kreuzvernetzt und kann
von der Oberfläche
durch Abwischen mit einem geeigneten Lösungsmittel, wie Isopropanol,
entfernt werden.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung hat der erste Basisüberzug eine
erste Farbe und der zweite Basisüberzug
eine zweite Farbe, die sich von der ersten Farbe unterscheidet.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung werden die Zusammensetzungen über automatisierte
Spritzausrüstungen
aufgebracht. Ein weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf
eine zweifarbig lackierte Fahrzeugkarosserie mit: – einer
Karosserie; – einem
thermisch gehärteten
Naßprimerüberzug auf der
Karosserie; – einem
auf einer ersten Fläche
des Primerüberzugs
thermisch gehärteten
ersten Naß-Farblack-Basisüberzug;
und – einem
auf der zweiten Fläche
des Primerüberzugs
thermisch gehärteten
zweiten Naß-Farblack-Basisüberzug;
und – einem
thermisch gehärteten
Naß-Klarlacküberzug auf
den gehärteten
Farblack-Basisüberzügen.
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Bei
der Fahrzeugkarosserie kann der erste Naß-Farblack-Basisüberzug eine
erste Farbe und der zweite Naß-Farblack-Basisüberzug eine
von der ersten Farbe verschiedene zweite Farbe besitzen, wobei der
erste Naß-Farblack-Basisüberzug und
der zweite Naß-Farblack-Basisüberzug im
wstl. gleiche Dicke aufweisen und nebeneinander liegen.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung bezieht sich auf eine Zweifarben-Lackieranlage,
mit: – einer Primereinheit,
die eine Primer-Naßlackierstation, eine
erste Naß-Farblack-Basisüberzugseinheit
und einen ersten Ofen aufweist; – einer Maskierstation; einer
Basiseinheit mit einer zweiten Naß-Farblack-Basisüberzugseinheit,
einer Demaskierstation; einer Klarlack-Aufbringstation und einem zweiten
Ofen und im indestens einer Schiene zum Fahrzeugkarosserietransport
durch die jeweilige Station. Bei einer Ausführungsform liegt die Primer-Einheit
auf einer ersten Schiene und die Basisüberzugseinheit auf einer zweiten
Schiene.
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Nachfolgend
wird die Erfindung näher
anhand der Zeichnung erläutert,
dabei zeigt:
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1 ein
schematisches Flußdiagramm
eines Verfahrens nach dem Stand der Technik;
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2 ein
erfindungsgemäß hergestelltes Kraftfahrzeug,
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3 eine
schematische Darstellung einer Ansicht entlang Linie 3-3 der 2;
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4 ein
schematisches Flußdiagramm
eines Lackierverfahrens für
Fahrzeuge gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung;
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5 schematisch
einen Querschnitt durch eine Fahrzeugkarosserie nach den in 4 repräsentierten
Schritten;
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6 schematisch
einen Querschnitt durch eine Fahrzeugkarosserie nach einem weiteren
der in 4 aufgeführten
Schritte;
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7 schematisch
einen weiteren der in 4 dargestellten Schritte;
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8 schematisch
einen der in 4 dargestellten Schritte;
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9 schematisch
eine weitere Ausführungsform
des in 8 dargestellten Teils;
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10 schematisch
einen Querschnitt durch einen Fahrzeugkarosserie nach einem der
in 4 repräsentierten
Schritte;
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11 schematisch
einen Querschnitt durch eine Fahrzeugkarosserie nach einem weiteren
der in 4 dargestellten Schritte;
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12 schematisch
einen Querschnitt durch eine Fahrzeugkarosserie nach einem anderen
der in 4 dargestellten Schritte; und
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13 ein
schematisches Diagramm einer erfindungsgemäßen Lackieranlage.
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Nachfolgend
werden detaillierte Ausführungsbeispiele
der Erfindung beschrieben. Selbstverständlich sollen die offenbarten
Ausführungsbeispiele
lediglich exemplarisch für
die Erfindung sein, die in verschiedensten anderen und alternativen
Weisen verkörpert
werden kann.
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Die
Figuren sind nicht notwendigerweise maßstabsgerecht, Einiges kann
vergrößert oder
verkleinert worden sein, um Details spezieller Komponenten darzustellen.
Demzufolge sollen die hier offenbarten spezifischen strukturellen
und funktionellen Details keinesfalls begrenzend interpretiert werden,
sondern lediglich als repräsentative
Basis für
die Ansprüche
und/oder die Lehre für
den Fachmann, um die Erfindung in verschiedenster Art und Weise anzuwenden,
dienen. Ferner sollen – mit
Ausnahme der Stellen, an denen ausdrücklich darauf hingewiesen wird,
numerische Mengen in dieser Beschreibung und in den Ansprüchen, die
Materialmengen oder Reaktionsbedingungen angeben und/oder Verwendungen
selbstverständlich
nur als ungefähre
Angaben zur Beschreibung des breitesten Umfanges der Erfindung interpretiert
werden. Eine Durchführung
innerhalb der numerischen Grenzen, die angegeben wurden, ist allgemein
bevorzugt. Außerdem sind,
außer
ausdrücklich
anders angegeben, die Prozentzahl, "Teile von" und Verhältniswerte auf Gewicht bezogen
und die Beschreibung von Gruppen oder Materialklassen als „geeignet„ oder „bevorzugt„ für einen
speziellen Zweck in Zusammenhang mit der Erfindung soll bedeuten,
dass Mischungen von mindestens zwei Mitgliedern der Gruppe oder
Klasse ebenso geeignet oder bevorzugt sein können.
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Die
Erfindung betrifft mindestens zweifarbig lackierte Karosserien,
und Anlagen zur zweifarbigen Lackierung von Karosserien. Es wird
angenommen, dass jedes lackierbare Substrat erfindungsgemäß lackiert
werden kann. Beispiele für lackierbare
Karosserien/Substrate gemäß der Erfindung
umfassen, sind aber nicht begrenzt auf Metall- und Kunststoffkarosserien/Substrate.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der zweifarbigen Lackierung
eines Fahrzeugs beschrieben, selbstverständlich können auch, andere Artikel als
Fahrzeuge erfindungsgemäß lackiert
werden.
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2 zeigt
schematisch ein erfindungsgemäßes Fahrzeug 10.
Das Fahrzeug 10 umfasst einen ersten Karosserieabschnitt 12 und
einen zweiten Karosserieabschnitt 14. Der erste Karosserieabschnitt 12 ist
mit Lack überzogen,
der sich hinsichtlich seines Aussehens oder Erscheinung von dem
Lack unterscheidet, welcher den zweiten Karosserieabschnitt 14 bedeckt.
Bei einigen Ausführungsformen
ist der erste Karosserieabschnitt 12 in einer ersten Farbe und
der zweite Karosserieabschnitt 14 in einer zweiten Farbe,
die sich von der ersten Farbe unterscheidet.
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3 zeigt
einen Querschnitt einer zweifarbig lackierten Fahrzeugkarosserie.
Das Substrat 30 ist mit einem gehärteten Primer 32 überzogen.
Wie dem Fachmann ersichtlich, können
zwischen dem Primerüberzug
und Substrat 30 bekannte Verarbeitungsüberzüge liegen, wie ein Elektrotauchlack – oder ein
Phosphatüberzug,
oder/aber das Substrat kann aus einem bereits vorbeschichteten Metall
oder Kunststoffmaterial hergestellt sein. In der in 3 dargestellten
Ausführungsform
ist das Substrat 30 eine Fahrzeugkarosserie. Oberhalb eines
ersten Abschnitts des Primerüberzugs 32 befindet
sich ein erster Basisüberzug 34 (3).
In der in 3 dargestellten Ausführungsform
liegt der erste Basisüberzug 34 auf
dem zweiten Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs 10.
Auf einem zweiten Abschnitt des Primerüberzugs 32 befindet
sich ein zweiter Basisüberzug 36 (3).
In der in 3 dargestellten Ausführungsform
befindet sich der zweite Basisüberzug 36 auf
dem ersten Karosserieabschnitt 12 des Fahrzeugs 10.
In 3 ist der zweite Basisüberzug 36 schematisch
im wstl. gleicher Dicke und neben dem ersten Basisüberzug 34 dargestellt.
Die Überzüge 34 und 36 im
wstl. gleicher Dicke unterstützen
eine Verringerung jeglicher Maßhilfslinie.
Selbstverständlich kann
sich der erster Basisüberzug 34 etwas
in den ersten Karosserieabschnitt 12 des Fahrzeugs erstrecken,
wobei dann der Abschnitt des ersten Basisüberzugs 34, auf dem
ersten Karosserieabschnitt 12 durch den zweiten Basisüberzug 36 bedeckt
wäre. Auf
den ersten und zweiten Basisüberzügen 34 und 36 befindet
sich ein Klarlacküberzug 38.
Jeder der in 3 dargestellten Überzüge ist thermisch
härtbar.
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4 zeigt
ein Verfahren zum zweifarbigen Lackieren eines Fahrzeugkarosserie
gemäß der Erfindung.
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Die
Fahrzeugkarosserie, in diesem Fall das Substrat 30, welches
die Fahrzeugkarosserie 10 bildet, ist mit einer Primerzusammensetzung 31 beschichtet.
Die Primerzusammensetzung 31 kann in einem Ein- oder Zweischrittverfahren
aufgebracht sein. Die Primerzusammensetzung 31 kann auf
jegliche Art und Weise, wie dem Fachmann bekannt, aufgebracht sein.
Meist wird die Primerzusammensetzung 31 auf die Fahrzeugkarosserie
gespritzt. Vor der Aufbringung der Primerzusammensetzung wird die
Fahrzeugkarosserie typischerweise für die Primeraufbringung mit
dem Fachmann bekannten Techniken vorbereitet. Beispielsweise kann
die Fahrzeugkarosserie mit Elektrotauchlack und/oder einem Phosphatüberzug versehen
werden.
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Bei
einer Ausführungsform
kann die Primerzusammensetzung 31, jegliche geeignete Primerzusammensetzung
sein, die dem Fachmann bekannt ist. Bei einer anderen Ausführungsform
hat die Primerzusammensetzung eine vorherbestimmte Rheologie, um
erfolgreiche Aufbringung des nachfolgenden Basisüberzugs zu ermöglichen.
Die Verwendung der Primerzusammensetzung 31 dieser Ausführungsform
kann zumindest wesentliche und möglicherweise
jegliche Mischung zwischen der Primerzusammensetzung 31 und
der nachfolgenden ersten Basisüberzugszusammensetzung 33 vermeiden.
Ein wesentliches Vermischen kann zu Gleiten, Absetzen, Rissbildung,
schlechter Farbe, schlechtem Aussehen und anderen unerwünschten
Lackiereffekten führen. Bei
dieser Ausführungsform
ist die vorherbestimmte Rheologie der Primerzusammensetzung derart,
dass das minimal akzeptable Absetz-Niveau der Primerzusammensetzung
mindestens 0,051 mm (2 mil) ist, bei anderen Ausführungsformen
zwischen 0,053 und 0,076 mm (2.1–3.0 mil), und in wiederum
anderen Ausführungsformen
zwischen 0,057–0,066
mm (2,25 und 2, 6 mil), gemessen gemäß FLTMBI-122-02. Die Rheologie
der Primerzusammensetzung 31 kann gesteuert werden, indem
eingestellt wird: Viskosität und/oder Lösemittelmischung,
und/oder Pigment-/Bindemittelverhältnis der Primerzusammensetzung 31,
oder durch andere Verfahren, wie sie dem Fachmann bekannt sind.
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Geeignete
Primerzusammensetzungen 31 umfassen Rheologie modifizierte
2-N-1 Primer, erhältlich
von Dupont-Herberts Automotive aus Troy, Michigan, USA und Rheologie
modifizierte Einschrittprimer, erhältlich von BASF, Michigan,
USA. 5 illustriert schematisch die Fahrzeugkarosserie
nach Aufbringung der Primerzusammensetzung 31.
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Nach
Aufbringung der Primerzusammensetzung 31 wird eine erste
Basisüberzugszusammensetzung 33 über einen
Abschnitt der Primerzusammensetzung 31 aufgetragen, während die
Primerzusammensetzung zumindest im wstl. nass ist. Die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 kann
in einem Ein- oder Zweischrittverfahren aufgebracht werden. Die
erste Basisüberzugszusammensetzung 33 kann
in jeglicher dem Fachmann bekannten Art und Weise aufgebracht werden.
Bei der häufigsten
Ausführungsform
wird die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 auf
einen Abschnitt der Primerzusammensetzung 31 aufgespritzt.
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Bei
einigen Ausführungsformen
wird die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 nur
auf den zweiten Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs 10 aufgebracht.
Bei anderen Ausführungsformen
wird die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 auf den
zweiten Karosserieabschnitt 14 und einen relativ kleinen
Bereich des ersten Karosserieabschnitts 12 aufgebracht.
Bei Ausführungsformen,
bei denen die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 auch
auf Abschnitte des ersten Karosserieabschnitts 12 des Fahrzeugs 10 aufgebracht
wird, liegen die Abschnitte des ersten Karosserieabschnitts 12,
auf die die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 aufgebracht wird,
im wstl. neben dem zweiten Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs 10,
wobei die Dicke der ersten Basisüberzugszusammensetzung
umso mehr abnimmt, je weiter entfernt sie vom zweiten Karosserieabschnitt 14 aufgebracht
wird. Diese selektive Aufbringung der ersten Basisüberzugszusammensetzung 33 kann
beim Einsatz von Spritzausrüstungen erzielt
werden, indem die Spritzausrüstung
so geleitet wird, dass sie die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 hauptsächlich auf
den zweiten Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs spritzt.
Bei Verwendung einer Spritzkabine kann dies unter Abschalten der
oberen Spritzpistolen erfolgen, während die unteren Spritzpistolen
auf den zweiten Karossrieabschnitt 14 des Fahrzeugs 10 gerichtet
werden.
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Ohne
Aufbringen des ersten Basisüberzugszusammensetzung 33 darf
die Primerzusammensetzung 31 mindestens 1 sec vortrocknen.
Bei bestimmten Ausführungsformen
darf die Primerzusammensetzung 31 1 sec–30 min abtrocknen, in anderen Ausführungsformen
1 sec–3
min und in bestimmten anderen Ausführungsformen 15–60 sec.
Die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 kann
jede geeignete Basisüberzugszusammensetzung
sein, die dem Fachmann bekannt ist. 6 illustriert
schematisch die Fahrzeugkarosserie nach Aufbringung der ersten Basisüberzugszusammensetzung 33.
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Die
erste Basisüberzugszusammensetzung darf
dann mindestens 10 sec abtrocknen, bevor die Primerzusammensetzung 31 und
die erste Basisüberzugszusammensetzung
in einem Ofen gehärtet werden.
Bei besonderen Ausführungsformen
darf die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 1 min–120 min
abdampfen, bei anderen Ausführungsformen
2 min–60
min und in wiederum anderen Ausführungsformen
3–30 min,
bei weiteren anderen Zusammensetzungen 3–15 min, bevor das Fahrzeug
einen Härteofen
betritt. Nachdem die erste Basisüberzugszusammensetzung
eine bestimmte Zeit trocknen durfte, betritt das Fahrzeug eine Härteeinrichtung,
hier einen Ofen, wo es Temperaturen von etwa 121–177°C 10–45 min ausgesetzt wird. Bei
anderen Ausführungsformen
ist das Fahrzeug Temperaturen von etwa 160°C etwa 15 min ausgesetzt. Nach
Härten
bildet die Primerzusammensetzung 31 einen ausgehärteten Primerüberzug 32 auf
im wstl. der gesamten Fahrzeugkarosserieoberfläche und die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 liefert
einen thermisch gehärteten
ersten Basisüberzug 34 auf
einem Abschnitt des gehärteten
Primerüberzugs 32.
Bei Zweifarben Lackiersystemen wird der Basisüberzug 34 typischerweise
als "Akzentüberzug" bezeichnet. Bei
besonderen Ausführungsformen überdeckt
der erste Basisüberzug 34 den
Primerüberzug 32 im
wstl. nur im zweiten Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs 10 und
bei anderen Ausführungsormen
bedeckt er mindestens relativ kleine Abschnitte des ersten Karosserieabschnittes 12 des
Fahrzeugs. In Ausführungsformen,
bei denen ein Teil des ersten Karosserieabschnittes 12 durch
den ersten Basisüberzug 34 bedeckt
ist, liegt die überzogene
Fläche
des ersten Karosserieabschnittes 12 neben dem zweiten Karosserieabschnitt 14,
wobei die Dicke des ersten Basisüberzugs
eine Neigung zum Dünnerwerden aufweist,
wenn sich dieser in den ersten Karosserieabschnitt erstreckt. 7 illustriert
schematisch die Fahrzeugkarosserie nach Trocknen der Primerzusammensetzung 31 und
der gehärteten
ersten Basisüberzugszusammensetzung 34.
Der zweite Abschnitt 14 des Fahrzeugs wird dann mit einer
oder mehreren geeigneten Masken 78 maskiert. Die Maske 78 kann
jedes Material sein, das zur Maskierung eines Fahrzeugkarosserie/Fahrzeugs
geeignet ist. Geeignete Beispiele von Masken umfassen, sind aber
nicht begrenzt auf Papier, Kunststofffolien, Bänder, Taschen und Magneten.
Bei speziellen Ausführungsformen
sind selbstklebende Kunststofffolien der Vector Technologies, Grand
Blanc, Michigan, USA zur Einsatz als Maske 78 (8)
geeignet. Die Maske 78 umfasst typischerweise mehrere Teile,
die so geformt sind, dass sie im wstl. spiegelbildlich zur Form
des zweiten Karosserieabschnitts 14 des Fahrzeugs 10 ist.
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Im
Beispiel des Fahrzeugs 10 weist die Maske 78 mehrere
Teile auf, die ein im wstl. gerades oberes Ende oder Kante 82 und
eine Unterkante 84 mit geraden 85 und genauen
oder gerundeten Kanten 86 aufweist, um die Unterkante des
Fahrzeugs in spiegelbildlicher Weise im wstl. nachzuformen. Bei
anderen Ausführungsformen
(9) kann die Maske 78 ein oder mehrere übliche Formen
haben, um Fahrzeuge, die zweite Karosserieabschnitte mit unterschiedlichen
Designs, wie Flammen 88 und/oder Ausschnitte 90 haben,
um nur einige zu nennen, damit zu versehen. Es können auch automatisierte Maskiersysteme
eingesetzt werden, um korrekte Positionierung der Maske(n) auf jedem
Fahrzeug zu unterstützen.
Ein derartiges System kann Farbe, Lack oder andere geeignete Markierungen
auf dem Fahrzeug aufbringen, um bei der Identifizierung, wo die Maske 78 aufgebracht
werden soll, zu helfen. Die Maske 78 bedeckt den zweiten
Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs 10, das ist
die Fläche,
auf der der Akzentüberzug
erscheinen wird. 10 illustriert schematisch die
Fahrzeugkarosserie nach Aufbringung der Maske 78.
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Nach
Maskieren des Fahrzeugs wird eine zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 auf
das Fahrzeug aufgebracht. Die zweite Basisüberzugszusammensetzung wird
in einigen Ausführungsformen auf
den unbedeckten Abschnitt des Primerüberzugs 32 aufgebracht,
und mindestens auf einige Bereiche des markierten Abschnitts des Fahrzeugs.
Die zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 kann
jede dem Fachmann bekannte Basisüberzugszusammensetzung
sein, solange die zweite Basisüberzugszusammensetzung
andere Farbe, Farbtönung
oder Schattierung (oder einen anderen optischen Eindruck nach Härtung) liefert
als der erste Basisüberzug
ist. Geeignete Lieferanten geeigneter Basisüberzugszusammensetzungen umfassen
Dupont-Herberts Automotive und BASF.
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Die
zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 kann
in einem Ein- oder Zweischrittverfahren aufgebracht werden. Die
zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 kann
in jeglicher dem Fachmann bekannten Art und Weise aufgebracht werden.
Meist wird die zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 auf
den Primerüberzug 32 aufgespritzt. 11 illustriert
schematisch die Fahrzeugkarosserie nach Aufbringung der zweiten
Basisüberzugszusammensetzung 35.
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Die
zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 darf
trocknen, bevor das Fahrzeug mit einer Klarlackzusammensetzung 37 überzogen
wird. Die Trockenperiode ist üblicherweise
mindestens 10 sec, und in bestimmten Ausführungsformen zwischen 1 min
und 90 min, bei anderen Ausführungsformen
zwischen 2 min und 60 min, bei wiederum anderen Ausführungsformen
zwischen 3 min und 10 min.
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Vor
Auftragung der Klarlackzusammensetzung 37 wird die Maske 78 vom
Fahrzeug abgenommen. Die Klarlackzusammensetzung 37 wird
dann auf den thermischen ersten Basisüberzug 34 aufgebracht
und auf die immer noch im wstl. nasse zweite Basisüberzugszusammensetzung 35.
Die Klarlackzusammensetzung 37 kann in einem Ein- oder
Zweischrittverfahren aufgebracht werden. Die Klarlackzusammensetzung 37 kann
in geeignetet Weise, wie dem Fachmann bekannt, aufgebracht werden.
Meist wird die Klarlackzusammensetzung 37 durch Spritzen
aufgebracht und die geeignete Klarlackzusammensetzung 37,
die dem Fachmann bekannt ist, kann eingesetzt werden. Geeignete
Klarlackzusammensetzungen 37 umfassen Gen IV, erhältlich von Dupont-Herberts
und URO-Clear, erhältlich
von BASF. 12 illustriert schematisch die
Fahrzeugkarosserie nach Aufbringung der Klarlackzusammensetzung 37.
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Nach
Aufbringung der Klarlackzusammensetzung 37 wird das Fahrzeug
durch eine Härteeinrichtung
geschickt, wie einen Ofen, so dass die zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 und
Klarlackzusammensetzung 37 thermisch gehärtet werden
können.
Bei besonderen Ausführungsformen wird
der Ofen auf Temperaturen zwischen 121–149°C (250–300°F) eingestellt und das Fahrzeug
dem Ofen etwa 10–30
min ausgesetzt. Nach Härten
bildet die zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 einen
gehärteten
zweiten Basisüberzug 36 auf
dem ersten Abschnitt 12 des Fahrzeugs und die Klarlackzusammensetzung 37 einen
gehärteten Klarlacküberzug 38 auf
der gesamten Außenoberfläche der
Fahrzeugkarosserie, nämlich
den gehärteten ersten
und zweiten Basisüberzügen (3).
Da der zweite Karosserieabschnitt 14 des Fahrzeugs während des
Aufbringens der zweiten Basisüberzugszusammensetzung 35 maskiert
wird, wird auf dem zweiten Karosserieabschnitt 14 im wstl.
kein zweiter Basisüberzug 36 gebildet.
Nach Ausbildung des zweiten Basisüberzugs 36 und des
Klarlacküberzugs 38 wird
das Fahrzeug inspiziert, poliert und ist dann fertig zur Überführung.
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13 illustriert
schematisch eine Lackierstraße,
die erfindungsgemäß einsetzbar
ist. Bei mindestens einer Ausführungsform
umfasst die Lackierstraße 40 eine
Schiene 44, um die Fahrzeuge durch die Straße zu transportieren.
Die Lackierstraße 40 umfasst
eine Primereinheit 48 und eine Basisüberzugseinheit 50.
Die Lackierstraße 40 umfasst
auch eine Maskierstation 62. Die Primereinheit 48,
Basisüberzugseinheit 50 und
Maskierstation 62 können
alle durch eine Schiene 44, wie in 13 gezeigt,
umfasst sein, sie können
aber auch an verschiedenen Schienen in verschiedenen Konfigurationen
vorliegen. Beispielsweise kann die Maskierstation 62 in
der Primereinheit 48 oder in der Basisüberzugseinheit 50 liegen,
wobei jede Einheit 48 und 50 ihre eigene Schiene
besitzt. Die Station 62 kann auch von den Einheiten 48 und 50 getrennt,
von der Schiene getrennt, oder an einer eigenen Schiene liegen.
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Die
Primereinheit 48 umfasst eine Primerlackierstation 54,
wo automatisierte Spritzausrüstung, wie
Spritzpistolen, die Primerzusammensetzung 31 auf das Substrat 30 aufbringen
können,
gefolgt durch eine Basislackierstation 56, wo automatisierte Spritzausrüstungen
die erste Basisüberzugszusammensetzung 33 auf
die aufgebrachte Primerzusammensetzung aufbringen können, gefolgt
von einem Ofen 58, wobei die Zusammensetzungen 31 und 33 gehärtet/getrocknet
werden können,
um Überzüge 32 und 34 zu
bilden. Die Basisüberzugseinheit 50 umfasst
eine Basislackierstation 66, wo die zweite Basisüberzugszusammensetzung 35 auf
einen Abschnitt des gehärteten
Primerüberzugs 32 über automatisierte
Spritzausrüstungen
aufgebracht werden kann, eine Demaskierstation 68, wo die
Maske 78 vom Fahrzeug entfernt werden kann, eine Klarlacküberzugsstation 72,
wo die Klarlackzusammensetzung 37 auf das Fahrzeug gespritzt
werden kann, und einen Ofen 74, wo der Klarlacküberzug und
der zweite Basisüberzug
gehärtet
werden. Die Lackierstationen 54, 56, 66 und 72 können typischerweise sowohl
Kabinen als auch automatische Spritzpistolen/Düsenkonfigurationen, um die
erwünschte
Zusammensetzung auf das Fahrzeug zu spritzen, aufweisen. Die Öfen 58 und 74 können typische
Härteinrichtungen,
wie in konventionellen Ofeneinheiten, aufweisen.
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Die
Erfindung wurde illustrativ anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
erläutert.
Selbstverständlich
soll die eingesetzte Terminologie lediglich erläuternd und nicht limitierend
gesehen werden. Demzufolge kann die Erfindung innerhalb des Schutzumfangs
der Ansprüche
auch auf andere Weise, als im Ausführungsbeispiel beschrieben
und dem Fachmann offensichtlich, verwirklicht werden. Bspw. ist dem
Fachmann offensichtlich, dass Modifikationen der Katalysatoren,
Komponenten und Bedingungen, die Zeiten und Temperaturen zum Härten der
Zusammensetzungen beeinflussen.
-
- 10
- Fahrzeug
- 12
- erste
Karosserieabschnitt
- 14
- zweite
Karosserieabschnitt
- 30
- Substrat
- 31
- Primerzusammensetzung
- 32
- gehärteter Primerüberzug
- 33
- erste
Basiszusammensetzung
- 34
- erster
Basisüberzug
- 35
- zweite
Basiszusammensetzung
- 36
- zweiter
Basisüberzug
- 37
- Klarlackzusammensetzung
- 38
- Klarlacküberzug
- 40
- Masshilfslinie
- 44
- Schiene
- 48
- Primereinheit
- 50
- Basisüberzugseinheit
- 54
- Primer
Lackierstation
- 56
- Basislackierstation
- 58
- erster
Ofen
- 62
- Maskierstation
- 66
- Basislackierstation
- 68
- Demaskierstation
- 72
- Klarlacküberzugsstation
- 74
- zweiter
Ofen
- 78
- Maske
- 82
- obere
Kante von 78
- 84
- untere
Kante von 78
- 85
- gerade
Kante von 78
- 86
- gerundete
Kante von 78
- 88
- Flammen
- 90
- Ausschnitte