DE10143802A1 - Zuführeinrichtung für Kassetten und/oder Objektträgern für histologische Präparate in einem Drucksystem - Google Patents

Zuführeinrichtung für Kassetten und/oder Objektträgern für histologische Präparate in einem Drucksystem

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Abstract

Es wird eine Zuführeinrichtung (5) für Kassetten und/oder Objektträger für histologische Präparate in einem Drucksystem beschrieben. Die Kassetten und/oder die Objektträger sind jeweils übereinander in Stapelmagazinen (6) angeordnet, wobei eine Steuereinrichtung (1) zur Entnahme einer Kassette und/oder eines Objektträgers aus den Stapelmagazinen (6) vorgesehen ist. Die Zuführeinrichtung (5) weist eine Antriebswelle (12) mit einem Motor (13) für mindestens zwei Stapelmagazine (6) auf und der Motor (13) ist mit der Steuereinrichtung (1) verbunden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zuführeinrichtung für Kassetten und/oder von Objektträgern für histologische Präparate in einem Drucksystem, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus der GB 2 235 163 A ist ein Plotter für Kunststoffkassetten bekannt, bei dem die Beschriftung über ein Thermoverfahren mit einem beheizbaren Plotterstift und einem Karbonband erfolgt. Die Kunststoffkassetten sind hier in einem Stapelmagazin angeordnet und können über eine Sperrklinke einzeln dem Drucker zugeführt werden. In einem weiteren Ausführungsbeispiel ist hier ein Stapelmagazin mit einem Stapel aus Glas-Objektträgern gezeigt, bei dem die Objektträger einzeln entnommen werden können. Nachteilig ist hier, dass nur ein einziges Stapelmagazin im Drucker vorgehen ist und der Drucker nur Kunststoff- Kassetten oder nur Objektträger bedrucken kann. Das wahlweise Bedrucken von Kassetten und/oder von Objektträgern ist nicht möglich.
  • Eine weitere Materialzuführeinrichtung für Kassetten ist aus der GB 2 308 841 A bekannt, bei der übereinander angeordnete Kassetten in einem Stapelmagazin angeordnet sind. Über eine drehbar gelagerte Freigabeeinrichtung können einzelne Kassetten aus dem Stapelmagazin freigegeben werden. Auch hier ist nur ein einziges Stapelmagazin dargestellt. Die Verwendung von Objektträgern ist hier nicht möglich.
  • Ein Drucksystem zum Bedrucken von Kassetten und/oder von Objektträgern für histologische Präparate ist aus der nicht vorveröffentlichten DE 101 15 065 bekannt. Das hier dargestellte und beschriebene System weist eine Materialzuführeinrichtung mit mehreren Stapelmagazinen, eine Druckeinrichtung und eine Trocknungseinrichtung auf. Die Stapelmagazine sind zur Aufnahme von übereinander angeordneten Kassetten und/oder von Glas-Objektträgern ausgebildet. Ein Kassettenstapel, der in die Stapelmagazine eingebracht werden kann, ist beispielsweise in der DE 201 04 158 dargestellt und beschrieben.
  • Das in der DE 101 15 065 dargestellte und beschriebene Drucksystem hat sich bewährt, da es mehrere, individuell bestückbare Stapelmagazine aufweist. Damit können sowohl Kassetten als auch Objektträger gleichzeitig bevorratet und der Druckeinrichtung wahlweise zugeführt werden. In der Praxis werden häufig farbig ausgeführte Kassetten und/oder Objektträger mit einem entsprechenden Farbcode verwendet. Dieser Farbcode wird dazu benutzt, um eine bestimmte Färbemethode oder auch eine bestimmte Gewebeart zu kennzeichnen. Durch die Anordnung von mehreren Stapelmagazinen lassen sich so unterschiedlich gefärbte Kassetten und/oder verschiedenfarbig markierte Objektträger in den einzelnen Stapelmagazinen anordnen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegende Erfindung eine einfach aufgebaute Zuführeinrichtung für einen Drucker mit mehreren Stapelmagazinen zu schaffen, die es erlaubt, die in den Stapelmagazinen angeordneten Kassetten und/oder Objektträger individuell freizugeben.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Die Zuführeinrichtung für Kassetten und/oder Objektträgern zeichnet sich dadurch aus, dass eine Antriebswelle für mindestens zwei Stapelmagazine vorgesehen ist und diese Antriebswelle von einem Motor angetrieben wird. Der Motor ist dabei an eine Steuereinrichtung angeschlossen.
  • Es ist vorgesehen, dass die Antriebswelle für jedes Stapelmagazin eine Mitnehmerscheibe aufweist, wobei zur Kennung und individuellen Steuerung die Mitnehmerscheiben auf der Antriebswelle zueinander versetzt angeordnet sind. Damit wird erreicht, dass je nach Stellung des Motors bzw. je nach Stellung der Antriebswelle, genau ein Stapelmagazin über die Mitnehmerscheibe angewählt werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die Mitnehmerscheibe in eine äußere und eine innere Scheibe unterteilt, wobei die innere Scheibe fest mit der Antriebswelle verbunden ist. An der äußeren Scheibe ist ein Hebelmechanismus angeordnet, über den eine einzelne Kassette oder ein einzelner Objektträger aus den Stapelmagazinen freigegeben wird.
  • Die innere und die äußere Scheibe sind nach Art eines Freilaufes aufgebaut, wobei die innere Scheibe eine Mulde aufweist und an der äußeren Scheibe eine Blattfeder angeordnet ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das eine Ende der Blattfeder fest mit der äußeren Scheibe verbunden und das andere Ende der Blattfeder ragt in die Mulde der inneren Scheibe.
  • Der Freilauf ist in einer bevorzugten Ausführungsform so ausgestaltet, dass in der einen Drehrichtung der Antriebswelle die Blattfeder beim Drehen über die Mulde springt und in der anderen Drehrichtung der Antriebswelle eine formschlüssige Verbindung zwischen der äußeren und der inneren Scheibe durch das Eingreifen der Blattfeder in die Mulde hergestellt wird.
  • Die äußere Mitnehmerscheibe trägt einen Hebel, der über ein Umlenkgestänge mit einem Schieber zum Auswerfen eines Objektträgers oder einer Kassette aus dem Stapelmagazin verbunden ist.
  • Dabei kann es vorgesehen sein, dass der Schieber an die Objektträgerform oder an die Kassettenform angepasst ausgebildet ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Antriebsmotor als Schrittmotor ausgebildet. Dadurch ist es auch möglich, zur Erkennung der Stellung der Antriebswelle nur eine einzige, mit der Antriebswelle verbundene Auslösefahne vorzusehen, die in einer Stellung der Antriebswelle in eine fest angeordnete Lichtschranke eingreift und so eine bestimmte Stellung, hier 0- Stellung, der Antriebswelle signalisiert.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung ist die Steuereinrichtung mit der Lichtschranke verbunden, wobei das Signal der Lichtschranke als 0-Position von der Steuereinrichtung automatisch erkannt wird. Über die Steuereinrichtung sind dann abgespeicherte Drehstellungen des Antriebsmotors ansteuerbar. Diese Drehstellungen der Antriebswelle bzw. des Antriebsmotors entsprechen den versetzt angeordneten einzelnen Mitnehmerscheiben auf der Antriebswelle. Es ist unerheblich unter welchen Winkeln die Mitnehmerscheiben zueinander auf der Antriebswelle angeordnet sind. Es muss nur sichergestellt sein, dass zeitgleich nur eine einzige wirksame Feder-Mulden-Verbindung hergestellt werden kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Umlenkgestänge oder die äußere Scheibe eine Feder zum Rückstellen des Schiebers nach einem erfolgten Auswurf des Objektträgers oder der Kassette aus dem Stapelmagazin auf. Damit wird gewährleistet, dass nach dem Aufheben der Feder-Mulden- Verbindung, zwischen der inneren und der äußeren Mitnehmerscheibe eine Rückstellung des Umlenkgestänges und des Schiebers erfolgt.
  • Zum Schutz vor Glasstaub kann die Feder in vorteilhafter Art und Weise gekapselt ausgebildet werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung werden die in den Stapelmagazinen angeordneten Glas-Objektträger-Stapel von gehärtet ausgeführten Bauteile getragen. Dies hat den Vorteil, dass sich an der Zuführeinrichtung kein Materialabrieb durch die sehr harten Glas-Objektträger einstellt.
  • Dazu kann es vorgesehen sein, das der Schieber mindestens zwei nebeneinander angeordnete Schieber-Stäbe aus einem gehärteten Material aufweist.
  • Von Vorteil hat es sich erwiesen, wenn der Stapel aus den übereinander angeordneten Glasobjektträgern auf mindestens zwei nebeneinander angeordneten Stapel-Stäben aus gehärtetem Material aufliegt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung und zum sicheren Ausschieben eines einzelnen Glas-Objektträgers aus seinem Stapel, beträgt die Höhendifferenz zwischen der Oberkante der Stapel-Stäbe und der Oberkante der Schieber-Stäbe höchstens die Glasstärke eines Objektträgers.
  • Für Kunststoff-Kassetten werden keine derartig gehärteten Stäbe benötigt. Auch hier ist jedoch die Höhendifferenz zwischen der Oberkante der Stapel-Auflage und der Oberkante der Schieber-Auflage kleiner als die Kassettenhöhe.
  • Die Zuführeinrichtung kann auch mit einer Rutsche zum Zuführen der Objektträger und/oder der Kassetten in eine tieferliegende Übergabeposition der nachgeordneten Druckeinrichtung ausgestattet sein. Dabei hat es sich von Vorteil erwiesen, wenn die Rutsche eine gehärtete Oberfläche aufweist. Dadurch wird ein Materialabrieb an der Rutsche durch die harten Glas-Objektträger sicher verhindert.
  • Damit die Glas-Objektträger sicher auf der Rutsche abgleiten können, ist die Oberfläche der Rutsche mit einem Wellenprofil ausgestattet, so dass ein ebener Glas-Objektträger nur linienförmig auf der Rutsche aufliegt und so zwischen dem Objektträger und der Oberfläche der Rutsche ein Luftpolster entsteht. Dadurch wird ein "Kleben-Bleiben" des Objektträgers auf der Rutsche verhindert.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind am Ende der Rutsche gehärtete Laufrollen angeordnete, über die der Objektträger in die tieferliegende Übergabeposition kippt. Die Oberfläche der Laufrollen ist dazu höher angeordnet als die Oberfläche der Rutsche.
  • Ferner kann es vorgesehen sein am Ende der Rutsche einen Sensor zur Erkennung eines Objektträgers und/oder einer Kassette anzuordnen und den Sensor mit der Steuereinrichtung zu verbinden. Beim Ansprechen des Sensors wird von der Steuereinrichtung ein Signal zur Zuführung des Objektträgers oder der Kassette in die Druckeinrichtung erzeugt. Es wird beim Ansprechen des Sensors auch erkannt, dass das gewählte Stapelmagazin noch Kassetten oder Objektträger enthält. Dadurch kann eine Sensorüberwachung für jedes einzelne Stapelmagazin entfallen.
  • Beim Nichtansprechen des Sensors wird in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung von der Steuereinrichtung ein Signal zum Umschalten auf ein anderes Stapelmagazin erzeugt und der Antriebsmotor entsprechend gesteuert. Gleichzeitig kann zusätzlich ein akustisches und/oder optisches Signal zum Nachfüllen des Stapelmagazins erzeugt werden.
  • In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Stapelmagazine und die Zuführeinrichtung zur wahlweisen Aufnahme von Kassetten mit und ohne angeformtem Deckel ausgebildet.
  • Die Erfindung wird in einem Ausführungsbeispiel anhand der schematischen Zeichnungen dargestellt und näher erläutert. Es zeigen:
  • Fig. 1 ein Drucksystem gemäß der DE 101 15 065 zum Bedrucken von Glas-Objektträgern und/oder Kunststoff-Kassetten,
  • Fig. 2 eine Ansicht der Antriebswelle mit den daran angeordneten Mitnehmerscheiben,
  • Fig. 3 eine Schnittdarstellung der Mitnehmerscheibe,
  • Fig. 4 eine Ansicht der Stapelmagazine und der Schieber,
  • Fig. 5 eine Ansicht der Schieber mit den Hartmetall-Stäben,
  • Fig. 6 eine Detailansicht der Rutsche mit dem Verschlussmechanismus.
  • Die Fig. 1 zeigt ein Drucksystem 11 zum Bedrucken von Kunststoff-Kassetten und/oder Glas-Objektträgern, wie sie zur Präparation für histologische Präparate verwendet werden. Das Drucksystems 11 weist eine Zuführeinrichtung 5 mit insgesamt sechs Stapelmagazinen 6 auf. Die Stapelmagazine 6 sitzen jeweils auf einer Aufnahme 33. In diesen Stapelmagazinen 6 sind jeweils die Objektträger oder die Kassetten übereinander angeordnet und liegen auf der Aufnahme 33 auf. Jedes Stapelmagazin 6 ist so ausgebildet, dass es entweder Kassetten oder Objektträger aufnehmen kann. An diese Zuführeinrichtung 5 mit einer Rutsche 28 schließt sich eine Transporteinrichtung 7 an, die die Kassetten oder Objektträger an eine Druckeinrichtung 2 weiterleitet. Die mit einem Tintenstrahldrucker bedruckten Kassetten oder Objektträger werden dann an eine Warmlufttrocknung 3 weitergeleitet. Nach einer erfolgten Warmlufttrocknung wird die aufgedruckte Tinte mit einer Blitzeinrichtung 4 ausgehärtet und der Objektträger oder die Kassette an eine Entnahmeeinrichtung 8 weitergeleitet. Zur Steuerung des Drucksystems 11 ist eine Steuereinrichtung 1 mit einer angeschlossenen Eingabeeinrichtung 9 und einer Schnittstelle 10 vorgesehen.
  • Die Fig. 2 zeigt eine Schnittdarstellung der Zuführeinrichtung 5 mit der Rutsche 28 und mit einer Antriebswelle 12, die über einen Antriebsriemen 31 mit einem hier nicht dargestellten Motor 13 verbunden ist. Die Antriebswelle 12 trägt für jedes in der Fig. 1 dargestellte Stapelmagazin 6 eine Mitnehmerscheibe 14. Am vorderen Ende der Antriebswelle 12 ist eine Auslösefahne 22 angeordnet, die in eine fest am Gehäuse montierte Lichtschranke 23 eingreift. Über die Lichtschranke 23 und die Auslösefahne 22 kann eine bestimmte Stellung, vorzugsweise die 0-Stellung, der Antriebswelle 12 detektiert werden.
  • Ferner sind in dieser Darstellung die Auflagen 33 für die Kassetten und/oder Objektträger gezeigt. Den Aufnahmen 33 ist jeweils ein Schieber 21 zum Ausschieben einer Kassette und/oder eines Objektträgers zugeordnet.
  • Am Ende der Rutsche 28 ist ein Verschluss 32 angeordnet, der elektromotorisch betätigbar ist und an die Steuereinrichtung 1 angeschlossen ist.
  • Die Fig. 3 zeigt die Mitnehmerscheibe 14 mit der innenliegenden Antriebswelle 12. Die Mitnehmerscheibe 14 ist zweiteilig aufgebaut und weist eine innere Scheibe 16 auf, die drehstarr mit der Antriebswelle 12 verbunden ist. Die Innere Scheibe 16 weist eine Mulde 17 auf, in die eine Blattfeder 18 eingreift. Die Blattfeder 18 ist fest mit einer äußeren Scheibe 15 der Mitnehmerscheibe 15 verbunden. An der äußeren Scheibe 15 ist ein Hebel 19 eines Umlenkgestänges 20 (Fig. 4) angeordnet. Über diese Umlenkgestänge 20 wird der jeweilige Schieber 21 (Fig. 2) betätigt.
  • Durch Drehung der Antriebswelle 12 gegen den Uhrzeigersinn wird die innere Scheibe 16 mitgedreht. Dabei kann die Blattfeder 18 in die Mulde 17 eingreifen. Die Blattfeder 18 ist zur Mulde 17 jedoch so angeordnet, dass in dieser Drehrichtung die Feder 18 über die Mulde 17 springt, bzw. von der rechten Muldenkante wieder aus der Mulde 17 gehoben wird. Erst dann, wenn die Feder 18 in die Mulde eingreift und die Drehrichtung der Antriebswelle 12 in den Uhrzeigersinn wechselt, stützt sich das Blattfederende and der linken Muldenkante ab und wird dort mitgenommen. Durch diese formschlüssige Verbindung wird die äußere Scheibe 15 im Uhrzeigersinn mitbewegt. Bei dieser Bewegung wird eine an der äußeren Scheibe 15 angeordnete Feder 24 gespannt.
  • Durch die Bewegung der äußeren Scheibe 15 wird auch der Hebel 19 bewegt und der Schieber 21 (Fig. 2) zum Ausschieben einer Kassette oder eines Objektträgers betätigt. Nach dem Ausschieben wird die Feder- 18 Mulden- 17 Verbindung durch Drehung der Antriebswelle 12 entgegen dem Uhrzeigersinn wieder aufgehoben und die äußeren Scheibe 15 mit dem Hebel 19, dem Umlenkgestänge 20 und dem Schieber 21 durch die Kraft der gespannten Feder 24 wieder zurückgestellt.
  • Die Fig. 4 zeigt die Zuführeinrichtung 5 mit den Stapelmagazinen 6, der Antriebswelle 12 und dem Hebel 19. Der Hebel 19 ist mit dem Umlenkgestänge 20 verbunden. An diesem Umlenkgestänge 20 ist im Gegensatz zum Ausführungsbeispiel der Fig. 3, die Druckfeder 24 vorgesehen, die in einem Gehäuse 25 gekapselt ist.
  • Die Steuereinrichtung 1 ist elektrisch mit einem Sensor 30, dem Verschluss 32, der Lichtschranke 23 und dem Antriebsmotor 13 verbunden.
  • Das Stapelmagazin 6 ist auf die Aufnahme 33 aufgesetzt. Auf dieser Aufnahme 33 ruhen die Objektträger- oder Kassettenstapel. An jedem Schieber 21 sind im Bereich der Rutsche 28 tieferliegende Gabeln 34 fest angeordnet. Die Gabeln 34werden bei der Bewegung des Schiebers 21 mitbewegt. Beim Ausschieben fällt die Kassette oder der Objektträger auf die tieferliegende Gabeln 34. Beim Zurückziehen des Schiebers 21 wird die Kassette oder der Objektträger von den Gabeln 34 abgestreift und fällt auf die Rutsche 28. Am Ende der Rutsche 28 wird der Objektträger bzw. die Kassette von dem Verschluss 32 zurückgehalten. Der Verschluss 32 wird erst durch ein Signal der Steuereinrichtung 1 freigegeben.
  • Die Rutsche 28 ist in diesem Ausführungsbeispiel mit Gleitstäben 41 aus Hartmetall ausgestattet. Es ist jedoch auch möglich, der Oberfläche der Rutsche 28 ein Wellenprofil zu geben und gleichzeitig die Oberfläche zu härten.
  • Die Fig. 5 zeigt den Auswurfmechanismus mit den Schiebern 21 der Zuführeinrichtung 5. Die Schieber 21 sind in einem Schieberrahmen 38 gelagert und fest mit einer tieferliegende Zunge 37 verbunden. Die Zungen 37 übernehmen in diesem Ausführungsbeispiel die Funktion der Gabeln 34 aus der Fig. 4. Der Schieberrahmen 38 weist eine Ausnehmung auf, die hier als Aufnahme 33 für den Kassettenstapel oder den Objektträgerstapel ausgebildet ist. Die Aufnahme 33 ist in ihrer Höhe oberhalb des Schieber 21 angeordnet. Zur Minimierung des Materialabriebs durch die sehr harten Glas-Objektträger, weist jede Aufnahme 33 zwei parallel zueinander angeordnete Stapel-Stäbe 27 aus Hartmetall auf, auf denen der Objektträgerstapel ruht. Der Schieber 21 weist ebenfalls zwei nebeneinander angeordnete Schieber-Stäbe 26 aus Hartmetall auf.
  • Beim Ausschieben wird der unterste Objektträger von der Schieberkante 39 bewegt, während die darüber liegenden Objektträger von der Anlagekante 40 gehalten werden. Beim Ausschieben wird der unterste Objektträger auf den Stapel-Stäben 27 bewegt, während die Schieber-Stäbe 26 unter die verbleibenden Objektträger geschoben werden. Die Schieber-Stäbe 26 übernehmen jetzt die Funktion der Aufnahme 33 bzw. der Stapel-Stäbe 27. Der ausgeschobene Objektträger fällt während des Ausschiebens von den Stapel- Stäben 27 auf die tieferliegende Zunge 37 des Schiebers 21. Beim Zurückziehen des Schiebers 21 wird der Objektträger von der Zunge 37 abgestreift und fällt auf die Rutsche 28.
  • Aus Stabilitätsgründen sind die einzelnen Stationen mit den Stapelmagazinen 6 über Seitenbleche 35 und zugehörige Verschraubungen 36 miteinander verbunden.
  • Die Fig. 6 zeigt eine Detailansicht der Rutsche 28 mit zwei am Ende der Rutsche 28 angeordneten Laufrollen 29, die aus Hartmetall gefertigt sind. Über die Laufrollen 29 werden die Objektträger, nach der Freigabe durch den Verschluss 32, geführt und der nachgeordneten Transporteinrichtung 7 (Fig. 1) zugeführt. Der Verschluss 32 wird über den Verschlussmechanismus 42 und die Steuereinrichtung 1 betätigt. Bezugszeichenliste 1 Steuereinrichtung
    2 Druckeinrichtung
    3 Warmlufttrocknung
    4 Blitzeinrichtung
    5 Zuführeinrichtung
    6 Stapelmagazin
    7 Transporteinrichtung
    8 Entnahmeeinrichtung
    9 Eingabeeinrichtung
    10 Schnittstelle
    11 Drucksystem
    12 Antriebswelle
    13 Motor
    14 Mitnehmerscheibe
    15 äußere Scheibe
    16 innere Scheibe
    17 Mulde
    18 Blattfeder
    19 Hebel
    20 Umlenkgestänge
    21 Schieber
    22 Auslösefahne
    23 Lichtschranke
    24 Feder
    25 Federgehäuse
    26 Schieber-Stäbe
    27 Stapel-Stäbe
    28 Rutsche
    29 Laufrollen
    30 Sensor
    31 Antriebsriemen
    32 Verschluss
    33 Aufnahme
    34 Gabeln
    35 Seitenblech
    36 Verschraubung
    37 Zunge
    38 Schieberrahmen
    39 Schieberkante
    40 Anlagekante
    41 Gleitstäbe
    42 Verschlussmechanismus

Claims (43)

1. Zuführeinrichtung (5) für Kassetten und/oder Objektträger für histologische Präparate in einem Drucksystem (11), wobei die Kassetten und/oder die Objektträger jeweils übereinander in Stapelmagazinen (6) angeordnet sind und eine Steuereinrichtung (1) zur Entnahme einer Kassette und/oder eines Objektträgers aus den Stapelmagazinen (6) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung (5) eine Antriebswelle (12) mit einem Motor (13) für mindestens zwei Stapelmagazine (6) aufweist und der Motor (13) mit der Steuereinrichtung (1) verbunden ist.
2. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebswelle (12) für jedes Stapelmagazin (6) eine Mitnehmerscheibe (14) aufweist.
3. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerscheiben (14) zur Ansteuerung unterschiedlicher Stapelmagazine (6) auf der Antriebswelle (12) zueinander versetzt angeordnet sind.
4. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerscheibe (14) in eine äußere Scheibe (15) und eine innere Scheibe (16) unterteilt ausgebildet ist, wobei die innere Scheibe (16) fest mit der Antriebswelle (12) verbunden ist.
5. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die innere Scheibe (16) eine Mulde (17) aufweist und an der äußeren Scheibe (15) eine Blattfeder (18) angeordnet ist.
6. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende der Blattfeder (18) fest mit der äußeren Scheibe (15) verbunden ist und das andere Ende in die Mulde (17) der inneren Scheibe (16) ragt.
7. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder (18) so angeordnet ist, dass das andere Ende der Blattfeder (18) in der Positionierdrehrichtung der Antriebswelle (12) über die Mulde (17) springt und in der anderen Drehrichtung der Antriebswelle (12) eine formschlüssige Verbindung zwischen der äußeren (15) und der inneren Scheibe (16) durch Eingreifen der Blattfeder (18) in die Mulde (17) hergestellt wird.
8. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass an der äußeren Mitnehmerscheibe (15) ein Hebel (19) angeordnet ist, der über ein Umlenkgestänge (20) mit einem Schieber (21) zum Auswerfen eines Objektträgers oder einer Kassette aus dem Stapelmagazin (6) verbunden ist.
9. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) an die Objektträgerform oder an die Kassettenform angepasst ausgebildet ist.
10. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (13) als Schrittmotor ausgebildet ist.
11. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erkennung der Stellung der Antriebswelle (12) eine mit der Antriebswelle (12) verbundene Auslösefahne (22) vorgesehen ist, die in einer Stellung der Antriebswelle (12) in eine fest angeordnete Lichtschranke (23) eingreift.
12. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinrichtung (1) mit der Lichtschranke (23) verbunden ist und das Signal der Lichtschranke (23) als 0-Position von der Steuereinrichtung (1) erkannt wird.
13. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass über die Steuereinrichtung (1) abgespeicherte Drehstellungen des Antriebsmotors (13) ansteuerbar sind.
14. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass entweder das Umlenkgestänge (20) oder die äußere Scheibe (15) eine Feder (24) zum Rückstellen des Schiebers (21) nach einem erfolgten Auswurf des Objektträgers oder der Kassette aus dem Stapelmagazin (6) aufweist.
15. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (24) zum Schutz vor Glasstaub gekapselt ausgebildet ist.
16. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die die Glas-Objektträger-Stapel tragenden Bauteile gehärtet ausgebildet sind.
17. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) mindestens zwei nebeneinander angeordnete Schieber-Stäbe (26) aus Hartmetall aufweist.
18. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Stapel aus den übereinander angeordneten Glasobjektträgern auf mindestens zwei nebeneinander angeordneten Stapel-Stäben (27) aus Hartmetall aufliegt.
19. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhendifferenz der Oberkante der Stapel-Stäbe (27) und der Oberkante der Schieber-Stäbe (26) höchstens die Glasstärke eines Objektträgers beträgt.
20. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführeinrichtung (5) eine Rutsche (28) zum Zuführen der Objektträger und/oder der Kassetten in eine tieferliegende Übergabeposition einer nachgeordneten Druckeinrichtung (2) aufweist.
21. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Rutsche (28) eine gehärtete Oberfläche aufweist.
22. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Rutsche (28) ein Wellenprofil aufweist.
23. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende der Rutsche (28) Laufrollen (29) angeordnet sind, über die der Objektträger in die tieferliegende Übergabeposition kippt.
24. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberfläche der Laufrollen (29) höher angeordnet ist als die Oberfläche der Rutsche (28).
25. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Laufrollen (29) aus Hartmetall ausgebildet sind.
26. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende der Rutsche (28) ein Sensor (30) zur Erkennung eines Objektträgers und/oder einer Kassette angeordnet ist.
27. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (30) mit der Steuereinrichtung (1) verbunden ist.
28. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass beim Ansprechen des Sensors (30) von der Steuereinrichtung (1) ein Signal zur Zuführung des Objektträgers oder der Kassette in die Druckeinrichtung (2) erzeugt wird.
29. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass beim Nichtansprechen des Sensors (30) von der Steuereinrichtung (1) ein Signal zum Umschalten auf ein anderes Stapelmagazin (6) erzeugt wird.
30. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass beim Nichtansprechen des Sensors (30) von der Steuereinrichtung (1) ein Signal zum Nachfüllen des Stapelmagazins (6) erzeugt wird.
31. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelmagazine (6) zur Aufnahme von Kassetten mit angeformten Deckel als auch ohne Deckel ausgebildet sind.
32. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) in einem Schieberrahmen (38) angeordnet ist.
33. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8 oder Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) eine angeformte, tieferliegende Zunge (37) aufweist.
34. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8 oder Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) zwei nebeneinander angeordnete, tieferliegende Gabeln (34) aufweist.
35. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Rutsche (28) nebeneinander angeordnete Gleitstäbe (41) als Auflage für die Kassetten und/oder Objektträger aufweist.
36. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (37) aus Hartmetall ausgebildet ist.
37. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Zunge (37) eine gehärtete Oberfläche aufweist.
38. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Gabeln (34) aus Hartmetall ausgebildet sind.
39. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Gabeln (34) eine gehärtete Oberfläche aufweisen.
40. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitstäbe (41) aus Hartmetall ausgebildet sind.
41. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitstäbe (41) eine gehärtete Oberfläche aufweisen.
42. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) eine Schieberkante (39) mit einer gehärteten Oberfläche aufweist.
43. Zuführeinrichtung (5) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (21) eine Schieberkante (39) aus Hartmetall aufweist.
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