DE10104053A1 - Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum eines Fahrzeuges - Google Patents

Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum eines Fahrzeuges

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    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05B81/54Electrical circuits
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum, insbesondere den Kofferraum, eines Fahrzeuges mit einem bei in dem Innenraum eingeschlossenem Lebewesen - Mensch oder Tier - betätigbaren, eine Verriegelung (1) öffnenden Entriegelungsmechnismus. Eine hohe Sicherheit und zuverlässige Betätigung werden dadurch erreicht, dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sensoreinrichtung (3) in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an eine Auswerteeinrichtung (2) abgebbar ist, und dass bei Feststellen der Anwesenheit eines Lebewesens mittels der Auswerteeinrichtung (2) ein Betätigungssignal zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist (Fig.).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum, insbesondere den Kofferraum, eines Fahrzeuges mit einem bei in dem Innenraum eingeschlossenem Lebewesen - Mensch oder Tier - betätigbaren, eine Verriegelung öffnenden Entriegelungsmechanismus.
Stand der Technik
Eine derartige Notbetätigungseinrichtung ist in der US 6,018,292 angegeben. Bei dieser bekannten Notbetätigungseinrichtung ist in dem Kofferraum ein vor­ zugsweise beleuchteter und mit Informationen versehener Betätigungsknopf an­ geordnet, der einer in dem Fahrzeug an sich in üblicher Weise vorhandenen Kofferraum-Entriegelungsvorrichtung parallell geschaltet ist. Vom Führerraum des Fahrzeuges aus kann die Funktion des im Kofferraum befindlichen Betäti­ gungsknopfes mittels eines Handschalters außer Betrieb gesetzt werden, um z. B. zu vermeiden, dass der Betätigungsknopf durch im Kofferraum vorhandene Ge­ genstände unbeabsichtigt betätigt wird. Es kann vorkommen, dass ein kleines Kind oder z. B. ein Hund im Kofferraum eingeschlossen ist, die nicht in der Lage sind, sich mittels des Betätigungsknopfes zu befreien bzw. einen Alarm auszu­ lösen.
In der EP 0 475 356 B1 ist eine Zentralverriegelungsanlage zum Öffnen der Tür eines Kraftfahrzeuges vorgeschlagen, mit der eine Entriegelungssperre der Fahr­ zeugtüren dann aufgehoben wird, wenn sich im Fahrgastraum eine Person befin­ det, selbst wenn ein Handsender ein Verriegelungssignal an einen im Innenraum befindlichen Empfänger aussendet. Das Vorhandensein von Personen im Innen­ raum wird mit einer Überwachungsanordnung festgestellt und bei Feststellen, dass eine Person anwesend ist, bleiben die Sperren der Türschlösser entriegelt, so dass die Türen mittels der dort vorhandenen Bedienelemente geöffnet werden können, an sich aber geschlossen bleiben. Die Innenraumüberwachungsanord­ nung wird durch Abschalten der Zündung aktiviert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere für den Kofferraum geeignete Notbetätigungseinrichtung der eingangs angegebenen Art bereit zu stellen, die eine erhöhte Sicherheit bei mehr Funktionen bietet.
Vorteile der Erfindung
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hiernach ist vorgesehen, dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sen­ soreinrichtung in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an eine Auswerteeinrichtung abgebbar ist, und dass bei Feststellen der Anwesen­ heit eines Lebewesens mittels der Auswerteeinrichtung ein Betätigungssignal zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist.
Mittels der Sensoreinrichtung kann ohne bewußtes Zutun des eingeschlossenen Lebewesens mittels der Auswerteeinrichtung der Entriegelungsmechanismus au­ tomatisch angesprochen und geöffnet werden, so dass eine Gefährdung des ein­ geschlossenen Lebewesens unterbunden wird, ohne dass eine Betätigung von Bedienelementen durch eine eingeschlossene Person erforderlich wäre.
Dabei besteht eine vorteilhafte Ausgestaltung darin, dass ein Fahrtsensor vorhanden ist, mit dem zum Unterscheiden, ob sich das Fahrzeug im Stillstand oder in Fahrt befindet, an die Auswerteeinrichtung ein Fahrtsignal abgebbar ist, und dass mittels der Auswerteeinrichtung während der Fahrt die Betätigung des Entriegelungsmechanismus gesperrt ist. Auf diese Weise ist beispielsweise auch bei stehendem Fahrzeug aber eingeschalteter Zündung oder laufendem Motor, einer Situation, in der ein Fahrzeugführer abwesend sein kann und eine Gefähr­ dung des eingeschlossenen Lebewesens z. B. durch Abgase hoch sein kann, sicher dafür gesorgt, dass sich insbesondere ein Mensch ohne Weiteres selbst aus der Gefahrensituation befreien kann. Andererseits ist während einer Fahrt eine Person im Fahrgastraum mit Sicherheit anwesend und kann das eingeschlossene Lebewesen bei nächster Gelegenheit befreien. Da während der Fahrt der Entriegelungsmechanismus gesperrt ist, wird eine Gefährdung durch unbe­ absichtigtes Öffnen des Kofferraumdeckels vermieden. Die Auswerteeinrichtung und die Sensoreinrichtung können dabei aktiv bleiben, um z. B. ein angemes­ senes Alarmsignal zu erzeugen und z. B. den Fahrer zu informieren.
Dabei kann vorgesehen sein, dass während der Fahrt eine Überwachng des In­ nenraums mittels der Sensoreinrichtung deaktiviert oder in ihrem Aktivierungs­ grad verringert ist, wobei einerseits dem Fahrer bzw. einem anderen Fahrgast die Feststellung der Anwesenheit eines Lebewesens im Kofferraum und eine ent­ sprechende Reaktion überlassen bleiben oder andererseits, z. B. in Abhängigkeit von einem Gefährdungsgrad und/oder einer Höhe der Fahrtgeschwindigkeit der Aktivierungsgrad der Sensoreinrichtung und Auswerteeinrichtung gesteuert wer­ den, um eine Gefährdung des eingeschlossenen Lebewesens zu vermeiden und einen angemessenen Alarm auszulösen.
Eine günstige Ausgestaltung für eine zuverlässige Erfassung eines einge­ schlossenen Lebewesens besteht darin, dass die Sensoreinrichtung zumindest eine Bewegungssensorik aufweist und weiterhin darin, dass mittels der Aus­ werteeinrichtung auf der Grundlage des Sensorsignals ein Bewegungsmuster ermittelbar und daraus die Anwesenheit des Lebewesens feststellbar ist. Durch Erkennung der Bewegungsmuster kann z. B. unterschieden werden, ob es sich tatsächlich um ein eingeschlossenes Lebewesen oder etwa um einen bewegten Gegenstand, z. B. einen Ball, handelt. Für die Sensoreinrichtung können an sich bekannte Sensoren, wie z. B. eine Videokamera (mit geeigneter Beleuchtung), ein Infrarotsensor oder ein Ultraschallsensor eingesetzt werden. Eine weitere günstige Maßnahme für eine zuverlässige Auswertung besteht darin, dass der Schließzustand des Innenraumes mittels eines von einem Schließzustandsdetek­ tor abgegebenen Schließzustandssignals in der Auswerteeinrichtung feststellbar ist.
Die zuverlässige Erkennung von Gefährdungszuständen wird weiterhin dadurch unterstützt, dass mittels der Auswerteeinrichtung auch Schließvorgänge regi­ strierbar und Zeitabstände zwischen den Schließvorgängen und/oder eine Zeit­ dauer seit dem letzten Schließvorgang feststellbar sind/ist. Anhand der regi­ strierten Schließvorgänge kann z. B. mittels der Auswerteeinrichtung beispiels­ weise anhand des Bewegungsmusters festgestellt werden, ob spielende Kinder den Kofferraumdeckel betätigen, und der Kofferraum automatisch verriegelt werden, wenn sich gerade kein Lebewesen in dem Kofferraum befindet. Zur Überwachung der Schließvorgänge kann dabei auch z. B. eine innerhalb oder außerhalb des Kofferraumes vorgesehene Videoanlage eingesetzt werden. Wenn die Zeitdauer seit dem letzten Schließvorgang bekannt ist, kann auf die Ge­ fährdung eines eingeschlossenen Lebewesens in Abhängigkeit von der Zeit und gegebenenfalls weiteren Parametern (Temperatur, Sauerstoff, Abgase) ge­ schlossen werden. Als weitere Sensoren können in dem Innenraum dabei minde­ stens ein Temperatursensor, ein Sauerstoffsensor und/oder ein Abgassensor einzeln oder in geeigneter Kombination miteinander vorgesehen sein.
Zum Feststellen eines Fahrzustandes bestehen günstige Maßnahmen darin, dass als Fahrtsensor ein in dem Fahrzeug vorhandener ABS-Sensor und/oder ESP-Sen­ sor genutzt wird, wodurch sich zusätzliche Fahrtsensoren erübrigen.
Um außenstehende Personen auf ein im Innenraum bzw. Kofferraum einge­ schlossenes Lebewesen aufmerksam zu machen, besteht eine weitere vorteil­ hafte Maßnahme darin, dass eine Alarmierungseinrichtung vorgesehen ist, die von der Auswerteeinrichtung ansprechbar ist. Dabei kann die Ausgestaltung beispielsweise derart sein, dass die Alarmierungseinrichtung zumindest eine vorhandene Warnblinkanlage, eine Hupe, eine Armaturenanzeige, eine Lokalisie­ rungseinrichtung, und/oder ein Autotelefon umfasst.
Ist vorgesehen, dass die Auswerteeinrichtung in einem vorhandenen zentralen Fahrzeugrechner ausgebildet ist, so kann die Notbetätigungseinrichtung mit relativ einfachen Maßnahmen verwirklicht werden. Beispielsweise kann die Funk­ tion ohnehin im Fahrzeug vorhandener Sensoren (z. B. der ABS- und/oder der EPS-Anlage und/oder eines Kofferraumschalters) und Betätigungselementen (z. B. elektronische Kofferraumentriegelung) durch entsprechende zusätzliche Pro­ grammierung des Fahrzeugrechners genutzt werden.
Ist weiterhin vorgesehen, dass die Sensoreinrichtung eine in dem Innenraum und/oder außerhalb desselben angeordnete Videoaufnahmeeinrichtung aufweist, so kann z. B. beim Feststellen spielender Kinder außerhalb des Kofferraumes der Kofferraum bzw. Innenraum des Fahrzeuges automatisch verriegelt werden.
Zeichnung
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug­ nahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Ausführungsbeispiel
Die Figur zeigt in einem Blockschaltbild ein Ausführungsbeispiel für eine Not­ betätigungseinrichtung für den Innenraum eines Kraftfahrzeuges.
Von einer Auswertungseinrichtung 2 wird eine Kofferraumverriegelung 1 in Form eines Kofferraumschlosses in Abhängigkeit von Sensorsignalen automatisch be­ tätigt, wenn festgestellt wird, dass sich in dem Kofferraum ein gefährdetes Lebewesen befindet. Zum Feststellen der Anwesenheit eines Menschen oder auch eines Tieres dient z. B. eine Bewegungssensorik 3, für die gängige Sen­ soren, wie z. B. eine Videoanlage in Verbindung mit einer ausreichenden Be­ leuchtung, Infrarotsensoren oder Ultraschallsensoren oder dgl. eingesetzt werden können. Aus den Sensorsignalen kann die Auswerteeinrichtung 2 unter Zuhilfenahme eines Speichers 2.1 ein Bewegungsmuster herleiten, um durch Vergleich mit einem Referenzmuster unterscheiden zu können, ob die Bewegung von einem Lebewesen stammt oder etwa von einem im Kofferraum während der Fahrt bewegten Gegenstand, etwa einem Ball. Dabei können zur Auswertung auch Fahrtsignale, die von einem Fahrtsensor 5 erhalten werden, mit in die Auswertung einbezogen werden. Zum Feststellen, ob sich das Fahrzeug in Fahrt oder im Stillstand befindet, können Sensoren einer ABS (Antiblockiersystem)- und/oder ESP(Elektronisches Stabilitäts-Programm)-Anlage genutzt werden. Gleichzeitig können die Fahrtsignale zum Steuern eines Aktivierungsgrades der Notbetätigungseinrichtung bzw. einer darin vorgesehenen Erkennungseinrichtung genutzt werden, um z. B. Zeitabstände zwischen einer Erfassung der Sensor­ signale und/oder einer Erzeugung von Alarmsignalen mittels einer Alarmie­ rungseinrichtung 10 zu steuern. Während der Fahrt wird die Kofferraumverriegelung zum Vermeiden einer Gefahr vorzugsweise nicht geöffnet. Jedoch können Alarmsignale zum Auslösen eines geeigneten Alarms z. B. über eine an die Auswerteeinrichtung 2 angeschlossene Warnblinkanlage 6, eine akustische Warnanlage 7, eine Lokalisiereinrichtung 8 oder ein Autotelefon 9 zum Rufen von Rettungspersonal ausgelöst werden. Ferner ist mit der Auswerteeinrichtung 2 ein Kofferraum-Schließzustandsdetektor 4 verbunden, mit dem ein Öffnen und Schließen des Kofferraumdeckels festgestellt und in der Auswerteeinrichtung 2 mittels des Speichers 2.1 registriert und in die Auswertung mit einbezogen werden kann, um z. B. häufige Schließvorgänge oder die Schließzeit seit einem letzten Schließvorgang festzustellen und auf die Verriegelung 1 oder die Alar­ mierungseinrichtung 10 einzuwirken. Die Auswerteeinrichtung 2 kann in einen im Fahrzeug ohnehin vorhandenen zentralen Fahrzeugrechner integriert und zu­ mindest weitgehend mittels geeigneter zusätzlicher Software verwirklicht sein.
Die Vorgehensweise bei einer Überwachung, ob in den Innenraum, insbesondere Kofferraum, ein Lebewesen vorhanden ist, und einer Notbetätigung läuft z. B. folgendermaßen ab: Zuerst wird überprüft, ob sich das Fahrzeug im Stillstand oder in Fahrt befindet. Dies geschieht z. B. über die ABS-Drehzahlfühler des Fahrtsensors 5. Falls das Fahrzeug sich in Fahrt befindet, wird mittels des Kofferraum-Schließzustandsdetektors 4 bzw. Heckklappenschalters der Schließ­ zustand des Kofferraumdeckels überwacht. Nachdem insbesondere im Stillstand der Kofferraumdeckel geöffnet und wieder geschlossen worden ist, wird mittels der Bewegungssensorik 3 beobachtet, ob im Kofferraum eine Bewegung stattfin­ det. Hierfür werden z. B. nur große Bewegungen als relevant eingestuft, um mögliche Fehler, verursacht von vorbeifahrenden Fahrzeugen oder durch eigene Fahrzeugbewegung, zu unterdrücken. Falls keine Bewegung erfasst wird, wird eine Abtastfrequenz der Bewegungssensorik 3 erhöht, bis sicher ist, dass sich kein Lebewesen irrtümlicherweise im Kofferraum befindet, und die Steuerein­ richtung bzw. Auswerteeinrichtung 2 wird allmählich wieder in einen niedrigen Aktivierungsgrad versetzt.
Falls sich etwas im Kofferraum bewegt, werden folgende Schritte eingeleitet: Ein Bewegungsmuster wird aufgenommen und klassifiziert, ein Mustervergleich mit einem oder mehreren mittels des Speichers 2.1 abgespeicherten Mustern ergibt ein Startsignal für eine zu wählende Rettungsprozedur. Befindet sich das Fahrzeug im Stillstand, wird ein Steuersignal zum Öffnen der Verriegelung ge­ sendet. Gleichzeitig kann auch eine geeignete Alarmierung (z. B. mittels der Warnblinkanlage 6 oder der Betätigung der Hupe 7) eingeschaltet werden, um die Aufmerksamkeit von Passanten zu erregen. Wird das Öffnen über den Heck­ klappenschalter 4 erkannt, wird die Warnblinkanlage 6 bzw. vorzugsweise das Hupen eingestellt. Die Bewegungssensorik 3 bleibt noch aktiv und vergleicht neue Bewegungsmuster nach dem Zeitpunkt der Abgabe des Entriegelungssig­ nals mit Bewegungsmustern vor der Abgabe des Entriegelungssignals. Falls die neuen Bewegungsmuster den alten ähneln, werden nach einer eingestellten oder einstellbaren Zeit die Warnblinkanlage 6 und die Hupe 7 wieder eingeschaltet und gegebenenfalls Rettungspersonen informiert. Falls vorhanden, kann die Steuerung auch so ausgelegt sein, dass die Alarmanlage eingeschaltet wird. Wird ein Öffnen über den Heckklappenschalter 4 nicht erkannt, wird die elek­ tronische Betätigung des Kofferraumschlosses 1 erneut vorgenommen, wodurch auch dem Fall eines defekten Heckklappenschalters 4 (meist relativ billiges Bauteil) Rechnung getragen wird. Gleichzeitig werden weiterhin mögliche Be­ wegungen im Kofferraum aufgezeichnet. Falls die Bewegungen aufhören oder sich stark ändern, wobei jemand außerhalb des Kofferraumes erfasst wird, werden Alarm- bzw. Rettungsmaßnahmen nach vorgegebener Zeit abgebrochen, wobei berücksichtigt wird, dass der Heckklappenschalter 4 möglicherweise defekt ist. Falls die Bewegungen anhalten, kann die Blink- und Hupfrequenz erhöht werden. Über ein vorhandenes Autotelefon kann ein Notruf an eine entfernte Rettungsperson gesendet werden. Falls ein Navigationssystem vor­ handen ist, kann das Auto über die Lokalisiereinrichtung 8 mit GPS lokalisiert werden, indem es Informationen über seinen Standort sendet.
Ist eine äußere Videoanlage in die Notbetätigungseinrichtung eingebunden, so kann mit dieser festgestellt werden, ob sich spielende Kinder im Bereich des Fahrzeuges befinden und die Verriegelung des Kofferraumes bzw. Innenraums automatisch vorgenommen werden. Dabei wird mittels der Sensoreinrichtung 3 sichergestellt, ob sich tatsächlich ein Lebewesen im Kofferraum befindet.
Zum Feststellen weiterer Gefahrenzustände können an die Auswerteeinrichtung 2 zusätzliche Sensoren angeschlossen werden, z. B. Temperatursensoren zum Feststellen einer gefährlich niedrigen oder hohen Temperatur auch in Abhängig­ keit von der Schließzeit, oder ein Sauerstoffsensor (Lambdasonde) zum Fest­ stellen des Sauerstoffvorrates oder ein Abgassensor zum Feststellen einer Gefährdung durch Abgase.

Claims (16)

1. Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum, insbesondere den Kof­ ferraum, eines Fahrzeuges mit einem bei in dem Innenraum eingeschlos­ senem Lebewesen - Mensch oder Tier - betätigbaren, eine Verriegelung (1) öffnenden Entriegelungsmechanismus, dadurch gekennzeichnet,
dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sensorein­ richtung (3) in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an eine Auswerteeinrichtung (2) abgebbar ist, und
dass bei Feststellen der Anwesenheit eines Lebewesens mittels der Aus­ werteeinrichtung (2) ein Betätigungssignal zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist.
2. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
dass ein Fahrtsensor (5) vorhanden ist, mit dem zum Unterscheiden, ob sich das Fahrzeug im Stillstand oder in Fahrt befindet, an die Auswer­ teeinrichtung (2) ein Fahrtsignal abgebbar ist, und
dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) während der Fahrt die Betäti­ gung des Entriegelungsmechanismus gesperrt ist.
3. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass während der Fahrt eine Überwachng des Innenraums mittels der Sensoreinrichtung (3) deaktiviert oder in ihrem Aktivierungsgrad verringert ist.
4. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Aktivierungsgrad in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit variierbar ist.
5. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung zumindest eine Bewegungssensorik (3) auf­ weist.
6. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) auf der Grundlage des Sensor­ signals ein Bewegungsmuster ermittelbar und daraus die Anwesenheit des Lebewesens feststellbar ist.
7. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließzustand des Innenraumes mittels eines von einem Schließzustandsdetektor (4) abgegebenen Schließzustandssignals in der Auswerteeinrichtung (2) feststellbar ist.
8. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) auch Schließvorgänge regi­ strierbar und Zeitabstände zwischen den Schließvorgängen und/oder eine Zeitdauer seit dem letzten Schließvorgang feststellbar sind/ist.
9. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ermitteln eines Gefährdungsgrades des eingeschlossenen Lebe­ wesens eine Schließdauer des Innenraumes und/oder mindestens ein Zu­ standssignal eines weiteren Sensors mittels der Auswerteeinrichtung (2) erfasst und ausgewertet wird.
10. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Sensoren mindestens einen Temperatursensor, einen Sauerstoffsensor und/oder einen Abgassensor umfassen.
11. Notbetätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass als Fahrtsensor (5) ein in dem Fahrzeug vorhandener ABS-Sensor und/oder ESP-Sensor genutzt wird.
12. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Alarmierungseinrichtung (10) vorgesehen ist, die von der Auswerteeinrichtung (2) ansprechbar ist.
13. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Alarmierungseinrichtung (10) zumindest eine vorhandene Warn­ blinkanlage (6), eine Hupe (7), eine Armaturenanzeige, eine Lokali­ sierungseinrichtung (8), und/oder ein Autotelefon (9) umfasst.
14. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinrichtung (2) in einem vorhandenen zentralen Fahr­ zeugrechner oder in einem dezentralen Rechner ausgebildet ist.
15. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoreinrichtung eine in dem Innenraum und/oder außerhalb desselben angeordnete Videoaufnahmeeinrichtung aufweist.
16. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhandenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels der Auswerteeinrichtung der Innenraum automatisch ver­ riegelbar ist, wenn sichergestellt ist, dass sich kein Lebewesen in dem Innenraum befindet.
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