DE10104053A1 - Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum eines Fahrzeuges - Google Patents
Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum eines FahrzeugesInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf eine Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum, insbesondere den Kofferraum, eines Fahrzeuges mit einem bei in dem Innenraum eingeschlossenem Lebewesen - Mensch oder Tier - betätigbaren, eine Verriegelung (1) öffnenden Entriegelungsmechnismus. Eine hohe Sicherheit und zuverlässige Betätigung werden dadurch erreicht, dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sensoreinrichtung (3) in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an eine Auswerteeinrichtung (2) abgebbar ist, und dass bei Feststellen der Anwesenheit eines Lebewesens mittels der Auswerteeinrichtung (2) ein Betätigungssignal zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist (Fig.).
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Notbetätigungseinrichtung für einen
Innenraum, insbesondere den Kofferraum, eines Fahrzeuges mit einem bei in
dem Innenraum eingeschlossenem Lebewesen - Mensch oder Tier - betätigbaren,
eine Verriegelung öffnenden Entriegelungsmechanismus.
Eine derartige Notbetätigungseinrichtung ist in der US 6,018,292 angegeben.
Bei dieser bekannten Notbetätigungseinrichtung ist in dem Kofferraum ein vor
zugsweise beleuchteter und mit Informationen versehener Betätigungsknopf an
geordnet, der einer in dem Fahrzeug an sich in üblicher Weise vorhandenen
Kofferraum-Entriegelungsvorrichtung parallell geschaltet ist. Vom Führerraum
des Fahrzeuges aus kann die Funktion des im Kofferraum befindlichen Betäti
gungsknopfes mittels eines Handschalters außer Betrieb gesetzt werden, um z. B.
zu vermeiden, dass der Betätigungsknopf durch im Kofferraum vorhandene Ge
genstände unbeabsichtigt betätigt wird. Es kann vorkommen, dass ein kleines
Kind oder z. B. ein Hund im Kofferraum eingeschlossen ist, die nicht in der Lage
sind, sich mittels des Betätigungsknopfes zu befreien bzw. einen Alarm auszu
lösen.
In der EP 0 475 356 B1 ist eine Zentralverriegelungsanlage zum Öffnen der Tür
eines Kraftfahrzeuges vorgeschlagen, mit der eine Entriegelungssperre der Fahr
zeugtüren dann aufgehoben wird, wenn sich im Fahrgastraum eine Person befin
det, selbst wenn ein Handsender ein Verriegelungssignal an einen im Innenraum
befindlichen Empfänger aussendet. Das Vorhandensein von Personen im Innen
raum wird mit einer Überwachungsanordnung festgestellt und bei Feststellen,
dass eine Person anwesend ist, bleiben die Sperren der Türschlösser entriegelt,
so dass die Türen mittels der dort vorhandenen Bedienelemente geöffnet werden
können, an sich aber geschlossen bleiben. Die Innenraumüberwachungsanord
nung wird durch Abschalten der Zündung aktiviert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere für den Kofferraum
geeignete Notbetätigungseinrichtung der eingangs angegebenen Art bereit zu
stellen, die eine erhöhte Sicherheit bei mehr Funktionen bietet.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Hiernach ist
vorgesehen, dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sen
soreinrichtung in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an
eine Auswerteeinrichtung abgebbar ist, und dass bei Feststellen der Anwesen
heit eines Lebewesens mittels der Auswerteeinrichtung ein Betätigungssignal
zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist.
Mittels der Sensoreinrichtung kann ohne bewußtes Zutun des eingeschlossenen
Lebewesens mittels der Auswerteeinrichtung der Entriegelungsmechanismus au
tomatisch angesprochen und geöffnet werden, so dass eine Gefährdung des ein
geschlossenen Lebewesens unterbunden wird, ohne dass eine Betätigung von
Bedienelementen durch eine eingeschlossene Person erforderlich wäre.
Dabei besteht eine vorteilhafte Ausgestaltung darin, dass ein Fahrtsensor
vorhanden ist, mit dem zum Unterscheiden, ob sich das Fahrzeug im Stillstand
oder in Fahrt befindet, an die Auswerteeinrichtung ein Fahrtsignal abgebbar ist,
und dass mittels der Auswerteeinrichtung während der Fahrt die Betätigung des
Entriegelungsmechanismus gesperrt ist. Auf diese Weise ist beispielsweise auch
bei stehendem Fahrzeug aber eingeschalteter Zündung oder laufendem Motor,
einer Situation, in der ein Fahrzeugführer abwesend sein kann und eine Gefähr
dung des eingeschlossenen Lebewesens z. B. durch Abgase hoch sein kann,
sicher dafür gesorgt, dass sich insbesondere ein Mensch ohne Weiteres selbst
aus der Gefahrensituation befreien kann. Andererseits ist während einer Fahrt
eine Person im Fahrgastraum mit Sicherheit anwesend und kann das eingeschlossene
Lebewesen bei nächster Gelegenheit befreien. Da während der Fahrt
der Entriegelungsmechanismus gesperrt ist, wird eine Gefährdung durch unbe
absichtigtes Öffnen des Kofferraumdeckels vermieden. Die Auswerteeinrichtung
und die Sensoreinrichtung können dabei aktiv bleiben, um z. B. ein angemes
senes Alarmsignal zu erzeugen und z. B. den Fahrer zu informieren.
Dabei kann vorgesehen sein, dass während der Fahrt eine Überwachng des In
nenraums mittels der Sensoreinrichtung deaktiviert oder in ihrem Aktivierungs
grad verringert ist, wobei einerseits dem Fahrer bzw. einem anderen Fahrgast die
Feststellung der Anwesenheit eines Lebewesens im Kofferraum und eine ent
sprechende Reaktion überlassen bleiben oder andererseits, z. B. in Abhängigkeit
von einem Gefährdungsgrad und/oder einer Höhe der Fahrtgeschwindigkeit der
Aktivierungsgrad der Sensoreinrichtung und Auswerteeinrichtung gesteuert wer
den, um eine Gefährdung des eingeschlossenen Lebewesens zu vermeiden und
einen angemessenen Alarm auszulösen.
Eine günstige Ausgestaltung für eine zuverlässige Erfassung eines einge
schlossenen Lebewesens besteht darin, dass die Sensoreinrichtung zumindest
eine Bewegungssensorik aufweist und weiterhin darin, dass mittels der Aus
werteeinrichtung auf der Grundlage des Sensorsignals ein Bewegungsmuster
ermittelbar und daraus die Anwesenheit des Lebewesens feststellbar ist. Durch
Erkennung der Bewegungsmuster kann z. B. unterschieden werden, ob es sich
tatsächlich um ein eingeschlossenes Lebewesen oder etwa um einen bewegten
Gegenstand, z. B. einen Ball, handelt. Für die Sensoreinrichtung können an sich
bekannte Sensoren, wie z. B. eine Videokamera (mit geeigneter Beleuchtung), ein
Infrarotsensor oder ein Ultraschallsensor eingesetzt werden. Eine weitere günstige
Maßnahme für eine zuverlässige Auswertung besteht darin, dass der
Schließzustand des Innenraumes mittels eines von einem Schließzustandsdetek
tor abgegebenen Schließzustandssignals in der Auswerteeinrichtung feststellbar
ist.
Die zuverlässige Erkennung von Gefährdungszuständen wird weiterhin dadurch
unterstützt, dass mittels der Auswerteeinrichtung auch Schließvorgänge regi
strierbar und Zeitabstände zwischen den Schließvorgängen und/oder eine Zeit
dauer seit dem letzten Schließvorgang feststellbar sind/ist. Anhand der regi
strierten Schließvorgänge kann z. B. mittels der Auswerteeinrichtung beispiels
weise anhand des Bewegungsmusters festgestellt werden, ob spielende Kinder
den Kofferraumdeckel betätigen, und der Kofferraum automatisch verriegelt
werden, wenn sich gerade kein Lebewesen in dem Kofferraum befindet. Zur
Überwachung der Schließvorgänge kann dabei auch z. B. eine innerhalb oder
außerhalb des Kofferraumes vorgesehene Videoanlage eingesetzt werden. Wenn
die Zeitdauer seit dem letzten Schließvorgang bekannt ist, kann auf die Ge
fährdung eines eingeschlossenen Lebewesens in Abhängigkeit von der Zeit und
gegebenenfalls weiteren Parametern (Temperatur, Sauerstoff, Abgase) ge
schlossen werden. Als weitere Sensoren können in dem Innenraum dabei minde
stens ein Temperatursensor, ein Sauerstoffsensor und/oder ein Abgassensor
einzeln oder in geeigneter Kombination miteinander vorgesehen sein.
Zum Feststellen eines Fahrzustandes bestehen günstige Maßnahmen darin, dass
als Fahrtsensor ein in dem Fahrzeug vorhandener ABS-Sensor und/oder ESP-Sen
sor genutzt wird, wodurch sich zusätzliche Fahrtsensoren erübrigen.
Um außenstehende Personen auf ein im Innenraum bzw. Kofferraum einge
schlossenes Lebewesen aufmerksam zu machen, besteht eine weitere vorteil
hafte Maßnahme darin, dass eine Alarmierungseinrichtung vorgesehen ist, die
von der Auswerteeinrichtung ansprechbar ist. Dabei kann die Ausgestaltung
beispielsweise derart sein, dass die Alarmierungseinrichtung zumindest eine
vorhandene Warnblinkanlage, eine Hupe, eine Armaturenanzeige, eine Lokalisie
rungseinrichtung, und/oder ein Autotelefon umfasst.
Ist vorgesehen, dass die Auswerteeinrichtung in einem vorhandenen zentralen
Fahrzeugrechner ausgebildet ist, so kann die Notbetätigungseinrichtung mit
relativ einfachen Maßnahmen verwirklicht werden. Beispielsweise kann die Funk
tion ohnehin im Fahrzeug vorhandener Sensoren (z. B. der ABS- und/oder der
EPS-Anlage und/oder eines Kofferraumschalters) und Betätigungselementen (z. B.
elektronische Kofferraumentriegelung) durch entsprechende zusätzliche Pro
grammierung des Fahrzeugrechners genutzt werden.
Ist weiterhin vorgesehen, dass die Sensoreinrichtung eine in dem Innenraum
und/oder außerhalb desselben angeordnete Videoaufnahmeeinrichtung aufweist,
so kann z. B. beim Feststellen spielender Kinder außerhalb des Kofferraumes der
Kofferraum bzw. Innenraum des Fahrzeuges automatisch verriegelt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug
nahme auf die Zeichnung näher erläutert.
Die Figur zeigt in einem Blockschaltbild ein Ausführungsbeispiel für eine Not
betätigungseinrichtung für den Innenraum eines Kraftfahrzeuges.
Von einer Auswertungseinrichtung 2 wird eine Kofferraumverriegelung 1 in Form
eines Kofferraumschlosses in Abhängigkeit von Sensorsignalen automatisch be
tätigt, wenn festgestellt wird, dass sich in dem Kofferraum ein gefährdetes
Lebewesen befindet. Zum Feststellen der Anwesenheit eines Menschen oder
auch eines Tieres dient z. B. eine Bewegungssensorik 3, für die gängige Sen
soren, wie z. B. eine Videoanlage in Verbindung mit einer ausreichenden Be
leuchtung, Infrarotsensoren oder Ultraschallsensoren oder dgl. eingesetzt
werden können. Aus den Sensorsignalen kann die Auswerteeinrichtung 2 unter
Zuhilfenahme eines Speichers 2.1 ein Bewegungsmuster herleiten, um durch
Vergleich mit einem Referenzmuster unterscheiden zu können, ob die Bewegung
von einem Lebewesen stammt oder etwa von einem im Kofferraum während der
Fahrt bewegten Gegenstand, etwa einem Ball. Dabei können zur Auswertung
auch Fahrtsignale, die von einem Fahrtsensor 5 erhalten werden, mit in die
Auswertung einbezogen werden. Zum Feststellen, ob sich das Fahrzeug in Fahrt
oder im Stillstand befindet, können Sensoren einer ABS (Antiblockiersystem)-
und/oder ESP(Elektronisches Stabilitäts-Programm)-Anlage genutzt werden.
Gleichzeitig können die Fahrtsignale zum Steuern eines Aktivierungsgrades der
Notbetätigungseinrichtung bzw. einer darin vorgesehenen Erkennungseinrichtung
genutzt werden, um z. B. Zeitabstände zwischen einer Erfassung der Sensor
signale und/oder einer Erzeugung von Alarmsignalen mittels einer Alarmie
rungseinrichtung 10 zu steuern. Während der Fahrt wird die Kofferraumverriegelung
zum Vermeiden einer Gefahr vorzugsweise nicht geöffnet. Jedoch
können Alarmsignale zum Auslösen eines geeigneten Alarms z. B. über eine an
die Auswerteeinrichtung 2 angeschlossene Warnblinkanlage 6, eine akustische
Warnanlage 7, eine Lokalisiereinrichtung 8 oder ein Autotelefon 9 zum Rufen
von Rettungspersonal ausgelöst werden. Ferner ist mit der Auswerteeinrichtung
2 ein Kofferraum-Schließzustandsdetektor 4 verbunden, mit dem ein Öffnen und
Schließen des Kofferraumdeckels festgestellt und in der Auswerteeinrichtung 2
mittels des Speichers 2.1 registriert und in die Auswertung mit einbezogen
werden kann, um z. B. häufige Schließvorgänge oder die Schließzeit seit einem
letzten Schließvorgang festzustellen und auf die Verriegelung 1 oder die Alar
mierungseinrichtung 10 einzuwirken. Die Auswerteeinrichtung 2 kann in einen
im Fahrzeug ohnehin vorhandenen zentralen Fahrzeugrechner integriert und zu
mindest weitgehend mittels geeigneter zusätzlicher Software verwirklicht sein.
Die Vorgehensweise bei einer Überwachung, ob in den Innenraum, insbesondere
Kofferraum, ein Lebewesen vorhanden ist, und einer Notbetätigung läuft z. B.
folgendermaßen ab: Zuerst wird überprüft, ob sich das Fahrzeug im Stillstand
oder in Fahrt befindet. Dies geschieht z. B. über die ABS-Drehzahlfühler des
Fahrtsensors 5. Falls das Fahrzeug sich in Fahrt befindet, wird mittels des
Kofferraum-Schließzustandsdetektors 4 bzw. Heckklappenschalters der Schließ
zustand des Kofferraumdeckels überwacht. Nachdem insbesondere im Stillstand
der Kofferraumdeckel geöffnet und wieder geschlossen worden ist, wird mittels
der Bewegungssensorik 3 beobachtet, ob im Kofferraum eine Bewegung stattfin
det. Hierfür werden z. B. nur große Bewegungen als relevant eingestuft, um
mögliche Fehler, verursacht von vorbeifahrenden Fahrzeugen oder durch eigene
Fahrzeugbewegung, zu unterdrücken. Falls keine Bewegung erfasst wird, wird
eine Abtastfrequenz der Bewegungssensorik 3 erhöht, bis sicher ist, dass sich
kein Lebewesen irrtümlicherweise im Kofferraum befindet, und die Steuerein
richtung bzw. Auswerteeinrichtung 2 wird allmählich wieder in einen niedrigen
Aktivierungsgrad versetzt.
Falls sich etwas im Kofferraum bewegt, werden folgende Schritte eingeleitet:
Ein Bewegungsmuster wird aufgenommen und klassifiziert, ein Mustervergleich
mit einem oder mehreren mittels des Speichers 2.1 abgespeicherten Mustern
ergibt ein Startsignal für eine zu wählende Rettungsprozedur. Befindet sich das
Fahrzeug im Stillstand, wird ein Steuersignal zum Öffnen der Verriegelung ge
sendet. Gleichzeitig kann auch eine geeignete Alarmierung (z. B. mittels der
Warnblinkanlage 6 oder der Betätigung der Hupe 7) eingeschaltet werden, um
die Aufmerksamkeit von Passanten zu erregen. Wird das Öffnen über den Heck
klappenschalter 4 erkannt, wird die Warnblinkanlage 6 bzw. vorzugsweise das
Hupen eingestellt. Die Bewegungssensorik 3 bleibt noch aktiv und vergleicht
neue Bewegungsmuster nach dem Zeitpunkt der Abgabe des Entriegelungssig
nals mit Bewegungsmustern vor der Abgabe des Entriegelungssignals. Falls die
neuen Bewegungsmuster den alten ähneln, werden nach einer eingestellten oder
einstellbaren Zeit die Warnblinkanlage 6 und die Hupe 7 wieder eingeschaltet
und gegebenenfalls Rettungspersonen informiert. Falls vorhanden, kann die
Steuerung auch so ausgelegt sein, dass die Alarmanlage eingeschaltet wird.
Wird ein Öffnen über den Heckklappenschalter 4 nicht erkannt, wird die elek
tronische Betätigung des Kofferraumschlosses 1 erneut vorgenommen, wodurch
auch dem Fall eines defekten Heckklappenschalters 4 (meist relativ billiges
Bauteil) Rechnung getragen wird. Gleichzeitig werden weiterhin mögliche Be
wegungen im Kofferraum aufgezeichnet. Falls die Bewegungen aufhören oder
sich stark ändern, wobei jemand außerhalb des Kofferraumes erfasst wird,
werden Alarm- bzw. Rettungsmaßnahmen nach vorgegebener Zeit abgebrochen,
wobei berücksichtigt wird, dass der Heckklappenschalter 4 möglicherweise
defekt ist. Falls die Bewegungen anhalten, kann die Blink- und Hupfrequenz
erhöht werden. Über ein vorhandenes Autotelefon kann ein Notruf an eine
entfernte Rettungsperson gesendet werden. Falls ein Navigationssystem vor
handen ist, kann das Auto über die Lokalisiereinrichtung 8 mit GPS lokalisiert
werden, indem es Informationen über seinen Standort sendet.
Ist eine äußere Videoanlage in die Notbetätigungseinrichtung eingebunden, so
kann mit dieser festgestellt werden, ob sich spielende Kinder im Bereich des
Fahrzeuges befinden und die Verriegelung des Kofferraumes bzw. Innenraums
automatisch vorgenommen werden. Dabei wird mittels der Sensoreinrichtung 3
sichergestellt, ob sich tatsächlich ein Lebewesen im Kofferraum befindet.
Zum Feststellen weiterer Gefahrenzustände können an die Auswerteeinrichtung
2 zusätzliche Sensoren angeschlossen werden, z. B. Temperatursensoren zum
Feststellen einer gefährlich niedrigen oder hohen Temperatur auch in Abhängig
keit von der Schließzeit, oder ein Sauerstoffsensor (Lambdasonde) zum Fest
stellen des Sauerstoffvorrates oder ein Abgassensor zum Feststellen einer
Gefährdung durch Abgase.
Claims (16)
1. Notbetätigungseinrichtung für einen Innenraum, insbesondere den Kof
ferraum, eines Fahrzeuges mit einem bei in dem Innenraum eingeschlos
senem Lebewesen - Mensch oder Tier - betätigbaren, eine Verriegelung
(1) öffnenden Entriegelungsmechanismus,
dadurch gekennzeichnet,
dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sensorein richtung (3) in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an eine Auswerteeinrichtung (2) abgebbar ist, und
dass bei Feststellen der Anwesenheit eines Lebewesens mittels der Aus werteeinrichtung (2) ein Betätigungssignal zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist.
dass zum Feststellen der Anwesenheit des Lebewesens eine Sensorein richtung (3) in dem Innenraum angeordnet ist, mit der ein Sensorsignal an eine Auswerteeinrichtung (2) abgebbar ist, und
dass bei Feststellen der Anwesenheit eines Lebewesens mittels der Aus werteeinrichtung (2) ein Betätigungssignal zum automatischen Öffnen des Entriegelungsmechanismus abgebbar ist.
2. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
dass ein Fahrtsensor (5) vorhanden ist, mit dem zum Unterscheiden, ob sich das Fahrzeug im Stillstand oder in Fahrt befindet, an die Auswer teeinrichtung (2) ein Fahrtsignal abgebbar ist, und
dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) während der Fahrt die Betäti gung des Entriegelungsmechanismus gesperrt ist.
dass ein Fahrtsensor (5) vorhanden ist, mit dem zum Unterscheiden, ob sich das Fahrzeug im Stillstand oder in Fahrt befindet, an die Auswer teeinrichtung (2) ein Fahrtsignal abgebbar ist, und
dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) während der Fahrt die Betäti gung des Entriegelungsmechanismus gesperrt ist.
3. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dass während der Fahrt eine Überwachng des Innenraums mittels der
Sensoreinrichtung (3) deaktiviert oder in ihrem Aktivierungsgrad verringert
ist.
4. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Aktivierungsgrad in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit
variierbar ist.
5. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Sensoreinrichtung zumindest eine Bewegungssensorik (3) auf
weist.
6. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) auf der Grundlage des Sensor
signals ein Bewegungsmuster ermittelbar und daraus die Anwesenheit des
Lebewesens feststellbar ist.
7. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Schließzustand des Innenraumes mittels eines von einem
Schließzustandsdetektor (4) abgegebenen Schließzustandssignals in der
Auswerteeinrichtung (2) feststellbar ist.
8. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass mittels der Auswerteeinrichtung (2) auch Schließvorgänge regi
strierbar und Zeitabstände zwischen den Schließvorgängen und/oder eine
Zeitdauer seit dem letzten Schließvorgang feststellbar sind/ist.
9. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass zum Ermitteln eines Gefährdungsgrades des eingeschlossenen Lebe
wesens eine Schließdauer des Innenraumes und/oder mindestens ein Zu
standssignal eines weiteren Sensors mittels der Auswerteeinrichtung (2)
erfasst und ausgewertet wird.
10. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die weiteren Sensoren mindestens einen Temperatursensor, einen
Sauerstoffsensor und/oder einen Abgassensor umfassen.
11. Notbetätigungseinrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass als Fahrtsensor (5) ein in dem Fahrzeug vorhandener ABS-Sensor
und/oder ESP-Sensor genutzt wird.
12. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass eine Alarmierungseinrichtung (10) vorgesehen ist, die von der
Auswerteeinrichtung (2) ansprechbar ist.
13. Notbetätigungseinrichtung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Alarmierungseinrichtung (10) zumindest eine vorhandene Warn
blinkanlage (6), eine Hupe (7), eine Armaturenanzeige, eine Lokali
sierungseinrichtung (8), und/oder ein Autotelefon (9) umfasst.
14. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Auswerteeinrichtung (2) in einem vorhandenen zentralen Fahr
zeugrechner oder in einem dezentralen Rechner ausgebildet ist.
15. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Sensoreinrichtung eine in dem Innenraum und/oder außerhalb
desselben angeordnete Videoaufnahmeeinrichtung aufweist.
16. Notbetätigungseinrichtung nach einem der vorhandenen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
dass mittels der Auswerteeinrichtung der Innenraum automatisch ver
riegelbar ist, wenn sichergestellt ist, dass sich kein Lebewesen in dem
Innenraum befindet.
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