DE10103034A1 - GPS-Daten-gestütztes Personennotrufverarbeitungssystem zum Orten eines Hilfesuchenden - Google Patents

GPS-Daten-gestütztes Personennotrufverarbeitungssystem zum Orten eines Hilfesuchenden

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Abstract

GPS-Daten-gestütztes Personennotrufverarbeitungssystem zum Orten eines Hilfesuchenden mit: einem GPS-Endgerät, einem Nachrichtenzentrum, das GPS-Daten von dem GPS-Endgerät über ein drahtloses Kommunikationsnetz zur Verarbeitung der GPS-Daten und zum Erhalten einer Position des GPS-Endgerätes empfängt, einem mobilen Endgerät, das separat von dem von einer Person zu tragenden GPS-Endgerät vorgesehen ist, wobei das mobile Endgerät zur drahtlosen Kommunikation mit dem GPS-Endgerät fähig ist und eine Anforderungstaste aufweist, die bei Aktivierung ein Hilferufsignal ausgibt, wobei das GPS-Endgerät eine Sendeeinrichtung aufweist, die als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet, ferner wenigstens eines von dem GPS-Endgerät und dem mobilen Endgerät einen Identifikationscode (ID) aufweist, der als Folge dessen, daß das Hilferufsignal an das Nachrichtenzentrum gesendet wird, über das drahtlose Kommunikationsnetz an das Nachrichtenzentrum gesendet wird, weiterhin das Nachrichtenzentrum eine Datenbanktabelle und eine Alarmeinrichtung aufweist, die eine Hilferufnachricht einschließlich persönlicher Informationen und verbundener Position des GPS-Endgerätes ausgibt.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein GPS-Daten-gestütztes Personennotrufverarbeitungssy­ stem zum Orten eines Hilfesuchenden und insbesondere ein System, das zum Orten eines Hil­ fesuchenden ein dezentrales Global Positioning System (GPS) verwendet.
Es ist ein dezentrales GPS-System, wie z. B. das in den US-Patenten Nr. 5,119,102 und 5,379,224 offenbarte, zum Verkürzen der Suche einer um dringende Rettung nachsuchenden Person vorgeschlagen worden. Das System verwendet ein von einer Person zu tragendes GPS-Endgerät und ein Nachrichtenzentrum, das über ein Funknetz mit dem GPS-Endgerät verbunden ist und als Antwort auf ein Hilferufsignal von der Person eine Warnmeldung ab­ gibt, die die Position der Person zum Veranlassen einer geeigneten Hilfe ausgibt. Das GPS- Endgerät kann GPS-Daten von GPS-Satelliten empfangen und das Hilferufsignal gemeinsam mit den GPS-Daten zum Nachrichtenzentrum senden. Die GPS-Daten werden im Nachrich­ tenzentrum statt im GPS-Endgerät zur Berechnung der Position des GPS-Endgeräts verarbei­ tet, um eine Berechnungsschaltung im GPS-Endgerät zu beseitigen und das GPS-Endgerät zum Tragen ausreichend kompakt zu machen. Somit reicht das dezentrale GPS-System jedoch immer noch nicht aus, indem das Hilferufsignal, wenn sich die Person in einem toten Gebiet, z. B. einem Gebäude, befindet, wo die GPS-Daten von den GPS-Satelliten nicht verfügbar sind, aber die Funkverbindung mit dem Nachrichtenzentrum besteht, nicht von wahren GPS- Daten begleitet werden kann, so daß das Nachrichtenzentrum beim Orten der Position der Person versagt, wodurch eine Rettung der Person schwierig wird.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein System zu schaffen, das nicht den oben­ genannten Nachteil aufweist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch ein GPS-Daten-gestütztes Personennotruf­ verarbeitungssystem zum Orten eines Hilfesuchenden mit: einem GPS-Endgerät, das fähig ist, GPS-Daten von GPS-Satelliten zu empfangen, und die GPS-Daten an ein drahtloses Kommu­ nikationsnetz sendet, einem Nachrichtenzentrum, das die GPS-Daten von dem GPS-Endgerät über das drahtlose Kommunikationsnetz zur Verarbeitung der GPS-Daten und zum Erhalten einer Position des GPS-Endgerätes empfängt, einem mobilen Endgerät, das separat von dem von einer Person zu tragenden GPS-Endgerät vorgesehen ist, wobei das mobile Endgerät zur drahtlosen Kommunikation entweder direkt oder indirekt mit dem GPS-Endgerät fähig ist und eine Anforderungstaste aufweist, die bei Aktivierung ein Hilferufsignal ausgibt, wobei das GPS-Endgerät eine Sendeeinrichtung aufweist, die als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet, ferner wenigstens eines von dem GPS- Endgerät und dem mobilen Endgerät einen Identifikationscode (ID) aufweist, der als Folge dessen, daß das Hilferufsignal an das Nachrichtenzentrum gesendet wird, über das drahtlose Kommunikationsnetz an das Nachrichtenzentrum gesendet wird, weiterhin das Nachrichten­ zentrum eine Datenbanktabelle aufweist, die eine Beziehung zwischen dem ID-Code und den persönlichen Informationen über die das mobile Endgerät tragende Person speichert, so daß das Nachrichtenzentrum die Position des GPS-Endgerätes in Beziehung zu der das Hilferufsi­ gnal ausgebenden Person setzen kann, und wobei das Nachrichtenzentrum eine Alarmein­ richtung aufweist, die zum Veranlassen einer geeigneten Hilfsaktion eine Hilferufnachricht einschließlich persönliche Informationen und verbundene Position des GPS-Endgerätes aus­ gibt. Selbst wenn sich die Person in einem Gebäude oder ähnlichem befindet, wo die GPS- Satelliten nicht erreicht werden können, können dementsprechend die GPS-Daten von dem GPS-Endgerät empfangen werden, das sich in einer nahen GPS-Datenerfassungsposition be­ findet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person anhand der detektierten Position des GPS-Endgerätes abschätzen kann.
Vorzugsweise sendet das mobile Endgerät das Hilferufsignal über das drahtlose Kommunika­ tionsnetz an das GPS-Endgerät, so daß das GPS-Endgerät gestaltet werden kann, um das für die Kommunikation übliche Funknetz mit dem mobilen Endgerät sowie dem Nachrichten­ zentrum zu verwenden.
In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist das Nachrichtenzentrum ein GPS-Rufgerät auf, das als Antwort auf das Hilferufsignal ein GPS-Rufsignal an das GPS- Endgerät über das drahtlose Kommunikationsnetz ausgibt, wobei das GPS-Endgerät von dem GPS-Rufsignal aktiviert wird, um die GPS-Daten von den GPS-Satelliten zu empfangen und die GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum zu senden. Somit kann das Nachrichtenzentrum als erstes das Hilferufsignal bestätigen und unter der Überwachung des Nachrichtenzentrums eine nachfolgende Prozedur zum Orten der Person übernehmen.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß das mobile Endgerät eine ID-Daten- Sendeeinrichtung zum Senden von dem mobilen Endgerät zugewiesenen ID-Daten an das Nachrichtenzentrum aufweist, wobei das GPS-Rufgerät eine Unterscheidungseinrichtung aufweist, die die ID-Daten verifiziert und das GPS-Rufsignal nur dann ausgibt, wenn die ID- Daten von dem mobilen Endgerät mit in dem Nachrichtenzentrum registrierten ID-Daten übereinstimmen. Somit kann das Nachrichtenzentrum mit dem Lokalisiervorgang nur für die verifizierte Person voranschreiten, wodurch fehlerhafte Lokalisieroperationen beseitigt wer­ den.
Zur Vermeidung eines unnötigen Lokalisiervorgangs kann alternativ das Nachrichtenzentrum eine Registriereinrichtung zum Registrieren einer dem mobilen Endgerät zugewiesenen Ruf­ nummer aufweisen, wobei das Nachrichtenzentrum eine Rufnummerverifiziereinrichtung enthält, die die Rufnummer verifiziert und dem GPS-Rufgerät die Ausgabe des GPS- Rufsignals nur dann erlaubt, wenn die Rufnummer in der Registriereinrichtung registriert ist.
Vorzugsweise weist das mobile Endgerät eine Eingabeeinrichtung zur Eingabe von Positions­ differenzdaten auf, die die Positionsdifferenz zwischen dem mobilen Endgerät und dem GPS- Endgerät anzeigen, wobei die Positionsdifferenzdaten gemeinsam mit dem Hilferufsignal an das GPS-Endgerät gesendet werden, ferner das GPS-Endgerät auf das Hilferufsignal mit dem Senden der GPS-Daten gemeinsam mit den Positiondifferenzdaten an das Nachrichtenzen­ trum antwortet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Persön um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann. Somit kann die tatsächliche Position der Person um das GPS- Endgerät herum erfolgreich bestimmt werden.
Für eine zuverlässige Abschätzung des Ortes der Person um das GPS-Endgerät herum weist das mobile Endgerät vorzugsweise einen Schrittzähler, der die Anzahl der Schritte beim Ent­ fernen einer das mobile Endgerät tragenden Person von dem GPS-Endgerät zählt, um die Ent­ fernung zwischen dem mobilen Endgerät und dem GPS-Endgerät zu erhalten, wobei das mo­ bile Endgerät eine Einrichtung zum Senden der Entfernung gemeinsam mit dem Hilferufsi­ gnal an das GPS-Endgerät aufweist, ferner das GPS-Endgerät eine Einrichtung zum Senden der Entfernung gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum als Antwort auf das Hilferufsignal aufweist, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS- Endgerät herum abschätzen kann.
Ferner kann das mobile Endgerät enthalten einen Schrittzähler, der die Anzahl der Schritte beim Entfernen einer das mobile Endgerät tragenden Person von dem GPS-Endgerät zählt, einen Richtungsdetektor zum Detektieren der Richtung, in der sich die Person von dem GPS- Endgerät wegbewegt, und eine Abschätzeinrichtung zum Analysieren der Anzahl von Fuß­ schritten und der Richtung und zum Ausgeben einer geschätzten Entfernung zwischen dem GPS-Endgerät und dem von der Person getragenen mobilen Endgerät, wobei die geschätzte Entfernung gemeinsam mit dem Hilferufsignal an das GPS-Endgerät gesendet wird, ferner das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten sowie die geschätzte Entfernung an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann.
Alternativ kann das GPS-Endgerät eine Richtungseingabeeinrichtung zum Eingeben einer Richtung aufweisen, in der die das mobile Endgerät tragende Person sich von dem GPS- Endgerät wegbewegt, und sendet das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal die Richtung gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum, so daß das Nachrich­ tenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann.
Gemäß einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das GPS-Endgerät enthält einen Zeitmesser, der die Zeit mißt, eine Set-Reset-Einrichtung zum Einstellen einer geplanten Abwesenheitszeit, während derer die das mobile Endgerät tragende Person beabsichtigt, fern von dem GPS-Endgerät zu sein, und zum Aktivieren des Zeitmessers zum Messen der Zeit und zum Rücksetzen des Zeitmessers und Anhalten der Zeitmessung und eine Rückkehrüberprüfeinrichtung, die beurteilt, ob der Zeitmesser inner­ halb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist oder nicht und ein Warnsignal ausgibt, wenn der Zeitmesser nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist, wobei das GPS-Endgerät als Folge des Warnsignals die GPS-Daten gemeinsam mit dem Warnsignal an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum eine Warnmeldung ausge­ ben kann, die anzeigt, daß die Person nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit zum GPS-Endgerät zurückgekehrt ist, und die Position des GPS-Endgeräts lokalisiert. Somit kann das Nachrichtenzentrum die Warnung ausgeben, daß die Person sicherlich in Schwierigkeiten verwickelt ist, wodurch eine sofortige Hilfe bzw. Rettung mit Hilfe der bekannten Position des GPS-Endgerätes ermöglicht wird.
Alternativ kann auch vorgesehen sein, daß GPS-Endgerät enthält einen Zeitmesser, der die Zeit mißt, eine Set-Reset-Einrichtung zum Einstellen einer geplanten Abwesenheitszeit, wäh­ rend derer eine das mobile Endgerät tragende Person beabsichtigt, fern von dem GPS- Endgerät zu sein, und zum Aktivieren des Zeitmessers zum Messen der Zeit und zum Rück­ setzen des Zeitmessers und Beenden der Zeitmessung und eine Rückkehrüberprüfeinrichtung, die beurteilt, ob der Zeitmesser innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist, und ein Bestätigungssignal an das mobile Endgerät ausgibt, wenn der Zeitmesser nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist, wobei das mobile Endgerät eine Verlänge­ rungseinrichtung aufweist, die als Antwort auf das Bestätigungssignal ein Verlängerungsan­ fragesignal ausgeben kann, wobei das GPS-Endgerät bei Vorliegen des Verlängerungsanfra­ gesignals eine Verlängerung der geplanten Abwesenheitszeit bewirkt und andernfalls eine Abwesenheitswarnung liefert und die GPS-Daten gemeinsam mit der Abwesenheitswarnung an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum eine Warnmeldung ausge­ ben kann, die anzeigt, daß die Person nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit zum GPS-Endgerät zurückgekehrt ist, und die Position des GPS-Endgerätes ortet. In dieser Aus­ führungsform kann das System Flexibilität bei der Anpassung an individuelles Verhalten der Person zur zuverlässigen Überwachung derselben liefern.
Vorzugsweise ist das mobile Endgerät zur Kommunikation mit dem GPS-Endgerät mittels Funks mit geringer Energie zum Senden des Hilferufsignals an das GPS-Endgerät fähig. Da­ durch wird die Schaltungskonfiguration des mobilen Endgerätes vereinfacht und werden des­ sen Herstellungskosten verringert.
Insbesondere kann dabei vorgesehen sein, daß das mobile Endgerät enthält eine Kommunika­ tionsüberprüfeinrichtung, die regelmäßig überprüft, ob das mobile Endgerät sich innerhalb eines effektiven Kommunikationsbereiches mit dem GPS-Endgerät befindet, und ein Deakti­ viersignal liefert, wenn das mobile Endgerät aus dem effektiven Bereich gelangt, und eine Anzeige aufweist, die als Antwort auf das Deaktiviersignal eine "Außerhalb des Bereiches"- Nachricht anzeigt. Bei Feststellung des Deaktiviersignals gibt das mobile Endgerät eine "Au­ ßerhalb des Bereiches"-Nachricht auf die Anzeige, wodurch die Person veranlaßt wird, sich in den effektiven Bereich zurückzubewegen, wenn der Hilferuf bevorsteht.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß das GPS-Endgerät eine Antenne mit variierendem Richtfaktor zur Kommunikation mit dem mobilen Endgerät und einen Richtungsdetektor ent­ hält, der die Richtung detektiert, in der die Antenne den Richtfaktor aufweist, wobei das GPS- Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten sowie die von dem Richtungsde­ tektor detektierte Richtung an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät abschätzen kann.
Wiederum alternativ kann das GPS-Endgerät eine Aufzeichnungseinrichtung einschließen, die eine sich zeitlich ändernde Empfangsfeldstärke für die drahtlose Kommunikation mit dem mobilen Endgerät aufzeichnet, wobei das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal Daten der empfangenen Feldstärke gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzen­ trum sendet und das Nachrichtenzentrum eine Einrichtung aufweist, die die Daten der zeitlich veränderlichen Empfangsfeldstärke analysiert, um den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abzuschätzen.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß das GPS-Endgerät einschließt einen Zeitmesser, der die Zeit mißt, während derer sich das mobile Endgerät außerhalb des Bereiches für die Kommu­ nikation mit dem GPS-Endgerät befindet, und eine Überprüfeinrichtung, die ein Zeitwarnsi­ gnal ausgibt, wenn die gemessene Zeit einen vorab festgelegten Wert überschreitet, wobei das GPS-Endgerät als Antwort auf das Zeitwarnsignal das Zeitwarnsignal gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum bestätigen und anzeigen kann, daß die das mobile Endgerät tragende Person nicht in den zur Kommunikation mit dem GPS-Endgerät fähigen Bereich innerhalb einer vorab festgelegten Zeit zurückgekehrt ist. Somit kann das Nachrichtenzentrum melden, daß die Person möglicherweise in Schwie­ rigkeiten verwickelt ist, und auf der Basis der detektierten Position des GPS-Endgerätes ge­ eignete Hilfe für die Person ergreifen.
In einer weiteren besonderen Ausführungsform der Erfindung schließt das System ein Lade­ gerät ein, das geeignet ist, um zum Laden einer wiederaufladbaren Batterie, die in dem GPS- Endgerät zum Unterstromsetzen desselben enthalten ist, mit dem GPS-Endgerät gekoppelt zu werden, wobei das Ladegerät eine Funkeinrichtung zum Empfangen des Hilferufsignals von dem mobilen Endgerät mittels Funk mit geringer Energie aufweist, und das GPS-Endgerät einen Eingang aufweist, der zum Empfangen des von der Funkeinrichtung empfangenen Hil­ ferufsignals in direkter Verbindung mit einem Ausgang des Ladegerätes steht. Selbst wenn das GPS-Endgerät in das Zuhause oder ähnliches Gebäude der Person zum Aufladen der Bat­ terie zurückgebracht ist, kann somit das GPS-Endgerät auf das Hilferufsignal von dem mobi­ len Endgerät einfach durch Anordnen des GPS-Endgerätes gemeinsam mit dem Ladegerät in der Nähe eines Fensters oder dergleichen, wo die GPS-Satelliten sichtbar sind, erfolgreich antworten.
Schließlich kann vorgesehen sein, daß das System einen Zwischenempfänger, der das Hilfe­ rufsignal von dem mobilen Endgerät mittels Funk mit geringer Energie empfängt, und ein Ladegerät enthält, das geeignet ist, um mit einer Wechselstromleitung gekoppelt zu werden, um davon einen Ladestrom zum Laden einer wiederaufladbaren Batterie zu erhalten, die in dem GPS-Endgerät enthalten ist und dieses unter Strom setzt, wobei der Zwischenempfänger mit der Wechselstromleitung gekoppelt ist und eine Überlagereinrichtung aufweist, die das Hilferufsignal einer von der Wechselstromleitung gelieferten Wechselspannung überlagert, wobei das Ladegerät eine Signalextraktionseinrichtung aufweist, die das Hilferufsignal aus der Wechselspannung extrahiert und selbiges dem GPS-Endgerät zuführt und das Ladegerät einen Ausgang aufweist, der mit einem Eingang des GPS-Engerätes zum Speisen desselben mit dem Hilferufsignal in direktem Kontakt steht. Somit kann das mobile Endgerät das Hilfe­ rufsignal mittels des Zwischenempfängers über eine verlängerte Entfernung innerhalb der Gebäude erfolgreich an das GPS-Endgerät senden, während das GPS-Endgerät geladen wird.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß durch das Vorsehen eines mobilen Endgerätes, das von einer Person separat von einem GPS-Endgerät getragen wird, der Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abgeschätzt werden kann, wenn sich die Per­ son in Gebäuden oder dergleichen befindet, wo die GPS-Daten von den GPS-Satelliten nicht verfügbar sind. Die vorliegende Erfindung beruht auf der Annahme, daß die Person ein Fahr­ zeug benutzt und sich nur über eine Kurzstrecke von dem Fahrzeug in Gebäude oder derglei­ chen, die die GPS-Satelliten versperren, begibt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und aus der nachstehenden Beschreibung, in der mehrere Ausführungsbeispiele anhand der schematischen Zeichnungen im einzelnen erläutert sind. Dabei zeigt:
Fig. 1 ein Schemadiagramm eines Systems gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2A ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem System verwendeten GPS-Endgerätes;
Fig. 2B ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem System verwendeten mobilen Endgerätes;
Fig. 3 ein Schemadiagramm eines Systems gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 4 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines mobilen Endgerätes, das in einem System gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung verwendet wird;
Fig. 5 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines mobilen Endgerätes, das in einem System gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung verwendet wird;
Fig. 6 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines GPS-Endgerätes, das in einem System gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
Fig. 7 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines GPS-Endgerätes, das in einem System gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
Fig. 8 ein Schemadiagramm eines Systems gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 9A ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem obigen System verwen­ deten GPS-Endgerätes;
Fig. 9B ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem obigen System verwen­ deten mobilen Endgerätes;
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines GPS-Endgerätes, das in einem System ge­ mäß einer achten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
Fig. 11 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem obigen System verwen­ deten GPS-Endgerätes;
Fig. 12 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines GPS-Endgerätes, das in einem System gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
Fig. 13 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines GPS-Endgerätes, das in einem System gemäß einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung verwendet wird;
Fig. 14 eine Grafik der Empfangsfeldstärke eines Funksignals, das bei dem GPS- Endgerät von Fig. 13 empfangen wurde;
Fig. 15 eine schematische Ansicht eines Systems gemäß einer elften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 16A ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem obigen System verwen­ deten GPS-Empfängers;
Fig. 16B ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem obigen System verwen­ deten Ladegerätes;
Fig. 17 eine schematische Ansicht eines Systems gemäß einer zwölften Ausführungs­ form der vorliegenden Erfindung; und
Fig. 18 ein Blockdiagramm der internen Struktur eines in dem obigen System verwen­ deten Ladegerätes und Zwischenempfängers.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 2 wird dort ein GPS-Daten-gestütztes Personnotruf­ verarbeitungssystem zum Orten eines Hilfesuchenden gezeigt. Das System verwendet ein Satelliten-Navigationssystem (Global Positioning System (GPS)) zum Orten einer in Schwie­ rigkeiten befindlichen Person und Ausgeben einer Warnmeldung, die eine geeignete Hilfe bzw. Rettung veranlaßt. Das System ist insbesondere zum Überwachen einer Person 3 vorge­ sehen, die mit einem Fahrzeug 2 reist und möglicherweise von dem Fahrzeug in einem Ge­ bäude oder ähnlichen Örtlichkeiten 4 geht, wo die GPS-Satelliten nicht erreicht werden kön­ nen.
Das System schließt ein GPS-Endgerät 10, das zum Empfang von GPS-Daten von den GPS- Satelliten 1 fähig ist, ein Nachrichtenzentrum 50, das die GPS-Daten von dem GPS-Endgerät zum Berechnen der Position des GPS-Endgerätes 10 empfängt, und ein mobiles Endgerät 30 ein, das separat von dem GPS-Endgerät 10 vorgesehen ist, um ein Hilferufsignal auszugeben, das von dem Nachrichtenzentrum 50 zu bestätigen ist.
Das GPS-Endgerät 10 ist in erster Linie gestaltet, um in dem Fahrzeug 2 angebracht zu wer­ den und in ständiger Verbindung mit den GPS-Satelliten 1 zu stehen, während das mobile Endgerät 30 gestaltet ist, um von der Person 3 getragen zu werden, von der erwartet wird, daß sie das Fahrzeug 2 verläßt und sich in das Gebäude oder eine ähnliche Örtlichkeit 4 begibt, wo die GPS-Satelliten 1 nicht erreicht werden können. Das GPS-Endgerät 10 weist einen Identifikationscode bzw. eine Identifikationsnummer (nachfolgend manchmal bezeichnet als GPS-Endgerät-ID-Code oder -Nummer), der/die gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum 50 gesendet wird. Das GPS-Endgerät 30 und das mobile Endgerät 10 stellen über ein öffentliches Funknetz 70 mit einer Anzahl von Funkbasisstationen 71 eine Funkverbindung mit dem Nachrichtenzentrum 50 her. Das Netz kann ein bekanntes Funktele­ fon-Kommunikationsnetz für PDS, PHS, MCA, CDPD, AMPS, CDMA, GSM oder derglei­ chen sein.
Wie es in Fig. 2A gezeigt ist, weist das GPS-Endgerät 10 einen GPS-Empfänger 11, der die GPS-Daten durch Verwendung einer GPS-Antenne 12 von dem GPS-Satelliten 1 empfängt, und einen Funkübertrager 13 auf, der zum Senden der GPS-Daten und der GPS-Endgerät-ID- Nummer an das Nachrichtenzentrum 50 durch Verwendung einer Funkantenne 14 mit dem Netzwerk 70 in Verbindung steht. In dem GPS-Endgerät 10 ist auch eine Eingabeabschnitt 15, wie z. B. eine Tastatur zum Eingeben von speziellen Informationen über das GPS- Endgerät 10, ein Speicher 16, der die GPS-Daten und die Informationen speichert, und eine CPU 18 enthalten, die die Operationen dieser Einheiten steuert. In dem GPS-Endgerät 10 ist eine wiederaufladbare Batterie (nicht gezeigt) zum Liefern einer Betriebsspannung für selbi­ ges enthalten.
Wie es in Fig. 2B gezeigt ist, weist das mobile Endgerät 30 einen Funkübertrager 33 für eine Kommunikation mit dem Funknetz 70 durch Verwendung einer Funkantenne 34, einen Ein­ gabeabschnitt 35, eine Anzeige 36, einen Positionsdifferenzprozessor 37 und eine CPU 38 zum Steuern des Betriebs der Einheiten auf. Es ist auch eine wiederaufladbare Batterie (nicht gezeigt) zum Liefern einer Betriebsspannung für das mobile Endgerät 30 enthalten. Der Ein­ gabeabschnitt 35 weist eine Tastatur zum Eingeben von Nachrichten oder Informationen auf und schließt insbesondere eine Ruftaste ein, die durch einfaches Drücken das Hilferufsignal erzeugt. Das Hilferufsignal kann gemeinsam mit ausführlichen Informationen, die die Person an dem Eingabeabschnitt 35 eingibt, gesendet werden. Der Eingabeabschnitt 35 erlaubt es der Person 3 auch, eine erwartete Positionsdifferenz zwischen der Person 3 und dem Fahrzeug 2, das heißt eine beabsichtigte Entfernung und Richtung, in der die Person vorhat, sich von dem Fahrzeug zu entfernen, z. B. "20 Meter nach Norden" oder "30 Meter nach Osten" einzuge­ ben. Die an dem Eingabeabschnitt 35 eingegebenen Daten werden auf der Anzeige 36 bestä­ tigt. Der Positionsdifferenzprozessor 37 ist in dem mobilen Endgerät 30 zum Umwandeln der an dem Eingabeabschnitt eingegebenen Positionsdifferenz in ein geeignetes Format zum Sen­ den an das Nachrichtenzentrum 50 über das GPS-Endgerät 10 vorgesehen. Das mobile Endge­ rät 30 weist auch seinen Identifikationscode bzw. seine Identifikationsnummer (nachfolgend manchmals als ID-Code bzw. Nummer des mobilen Endgerätes bezeichnet) auf, der/die an das GPS-Endgerät gesendet wird, wenn selbiges gerufen wird.
Wenn die Person an dem mobilen Endgerät 10 das Hilferufsignal ausgibt, antwortet der Funkübertrager 13 des mobilen Endgerätes 10 mit dem Rufen des GPS-Endgerätes 30 und dem Senden der ID-Nummer des mobilen Endgerätes zusätzlich zu den Positionsdifferenzda­ ten. Bei Fehlen des Rufsignals ist das GPS-Endgerät 10 nur an der CPU 18 und an dem Funk­ übertrager 13 aktiv. Sofort nach Empfang des Rufsignals am Funkübertrager 13 aktiviert die CPU 18 alle Einheiten des GPS-Endgerätes 10 und verifiziert sie die mit dem Rufsignal ver­ bundene ID-Nummer des mobilen Endgerätes. Wenn die ID-Nummer verifiziert ist, wird der GPS-Empfänger 11 als Antwort auf das Hilferufsignal für den Empfang der GPS-Daten von den GPS-Satelliten 1 und für die Speicherung derselben in dem Speicher 16 aktiviert und un­ terbricht er die Verbindung mit dem mobilen Endgerät 30. Dann öffnet der Funkübertrager 13 einen Kanal mit dem Nachrichtenzentrum 50 über das Netz 70 und sendet er die empfangenen GPS-Daten, das Hilferufsignal und die Positionsdifferenzdaten gemeinsam mit der ID- Nummer des GPS-Endgerätes an das Nachrichtenzentrum 50.
Wie es in Fig. 1 gezeigt ist, enthält das Nachrichtenzentrum 50 eine Schnittstelle 51 für das Netz 70, einen GPS-Rechner 52 zum Berechnen der Position des GPS-Endgerätes auf der Grundlage der GPS-Daten und einen Positionsdifferenzkompensator 53 zum Modifizieren der Position mit der Positionsdifferenz, um eine geschätzte Position der das mobile Endgerät 30 tragenden Person 3 zu erhalten. Im dem Nachrichtenzentrum 50 ist auch eine Anzeige 54 als eine Alarmeinrichtung zum Ausgeben einer Warnmeldung enthalten, die den Hilferuf von der Person und die berechnete Position des GPS-Endgerätes 10 sowie die geschätzte Position der Person anzeigt. Ferner enthält das Nachrichtenzentrum 50 eine Datenbanktabelle 55 und eine zentrale Steuerung 56, die die gesamten Operationen des Nachrichtenzentrums 50 steuert. Die Datenbanktabelle 55 speichert persönliche Informationen über eine in dem System registrierte jeweilige Person, die Name, Alter, Geschlecht, Wohnsitz, Telefonnummer, Familiendaten etc. sowie die der Person zugewiesenen ID-Nummern des GPS-Endgerätes und des mobilen End­ gerätes einschließen. Bezugnehmend auf die Datenbanktabelle 55 kann die zentrale Steuerung 56 den Hilfesuchenden durch die ID-Nummer des GPS-Endgerätes identifizieren. Die per­ sönlichen Informationen der auf diese Weise identifizierten Person werden gemeinsam mit der Warnmeldung und der geschätzten Position des mobilen Endgerätes 30 und der detektier­ ten Position des GPS-Endgerätes 10 gezeigt, wodurch eine sofortige Hilfe zur Rettung veran­ laßt wird. Das Nachrichtenzentrum kann mit einem Lautsprecher versehen sein, der die Warnmeldung abgibt.
Obwohl das Nachrichtenzentrum 50 gestaltet ist, um die Person unter Bezugnahme auf die Datenbanktabelle 55 durch die von dem GPS-Endgerät 10 gesendete ID-Nummer des GPS- Endgerätes zu identifizieren, könnte die Person auch durch die über das GPS-Endgerät 10 empfangene ID-Nummer des mobilen Endgerätes identifiziert werden. Zusätzlich könnte das Nachrichtenzentrum 50 gestaltet sein, um zur Vermeidung von möglichen Fehlern die ID- Nummer sowohl des GPS-Endgerätes als auch des mobilen Endgerätes zu überprüfen.
Außerdem ist das System gemäß der vorliegenden Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine typische Anwendung zum Orten der Person um ein Fahrzeug herum zur Rettung dersel­ ben beschrieben. Das System könnte jedoch gleichermaßen zum Orten des GPS-Endgerätes für eine sofortige Suche des Fahrzeuges oder dergleichen bei Feststellung eines Diebstahls verwendet werden.
Fig. 3 zeigt ein System gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die mit Ausnahme, daß das GPS-Endgerät 10A von dem Nachrichtenzentrum 50A statt direkt von dem mobilen Endgerät 30A gerufen wird, mit der ersten Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind mit gleichen Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "A" verse­ hen. Das Nachrichtenzentrum 50A enthält zusätzlich ein GPS-Rufgerät 57, das den Ruf von dem mobilen Endgerät 30A über das Netz 70 empfängt und darauf mit dem Ruf des GPS- Endgerätes 10A und der Anforderung der GPS-Daten von selbigem antwortet. Bei Empfang des Rufes von dem mobilen Endgerät 30A gibt das GPS-Rufgerät 57 eine Sprachnachricht an das mobile Endgerät 30A aus, wodurch die Person zur Eingabe einer von dem System zuge­ wiesenen persönlichen ID und des Hilferufes veranlaßt wird. Dann antwortet die das mobile Endgerät 30A tragende Person mit der Eingabe der persönlichen ID und des Hilferufes an dem Eingabeabschnitt. In dieser Hinsicht arbeiten der Eingabeabschnitt und der Funkübertra­ ger zusammen, um die ID-Daten Sendeeinrichtung zum Senden der persönlichen ID-Daten zu bilden. Die persönliche ID kann die ID-Nummer des mobilen Endgerätes oder ein anderer Code sein, und der Hilferuf kann entweder durch Eingeben einer Nachricht oder einfach durch Drücken der Hilferuftaste eingegeben werden. Wenn das GPS-Rufgerät 57 die persön­ liche ID und das Hilferufsignal von dem mobilen Endgerät 30A empfängt, verifiziert es die persönliche ID unter Bezugnahme auf die Datenbanktabelle SSA. Für diesen Zweck enthält die Datenbanktabelle 55A die persönliche ID, wenn sie zum Zurücksenden vom Nachrichten­ zentrum 50A aufgegriffen wird. Nachdem die persönliche ID als gültig verifiziert worden ist, wird das GPS-Rufgerät 57 zur Suche der Rufnummer des entsprechenden GPS-Endgerätes 10A anhand der Datenbanktabelle 55A aktiviert und erzeugt es ein GPS-Rufsignal, das dann zum Anfordern der GPS-Daten an das entsprechende GPS-Endgerät 10A gesendet wird. So­ mit weist das GPS-Rufgerät eine Unterscheidungseinrichtung zum Verifizieren der persönli­ chen ID auf. Als Antwort auf das GPS-Rufsignal sendet das GPS-Endgerät 10A die GPS- Daten gemeinsam mit dem ID-Code des GPS-Endgerätes an das Nachrichtenzentrum 50A, wo sie zur Berechnung der Position des GPS-Endgerätes und zum Beziehen des Hilfesuchen­ den zur berechneten Position in ähnlicher Weise, wie dies unter Bezugnahme auf die erste Ausführungsform erläutert wurde, verarbeitet werden. Obwohl die vorliegende Ausführungs­ form ohne den in der ersten Ausführungsform verwendeten Positionsdifferenzkompensator gezeigt ist, kann er gleichermaßen zum Orten der Position der Person 3 um das Fahrzeug 2 herum enthalten sein.
Das System gemäß der vorliegenden Ausführungsform enthält ferner einen Rufnummerverifi­ ziereinrichtung 58 in dem Fall, in dem die persönliche ID als Rufnummer des mobilen Endge­ rätes 30A ausgewählt ist. Die Rufnummerverifiziereinrichtung 58 überprüft, ob die von dem mobilen Endgerät 30A gesendete Rufnummer als gültiger Teilnehmer in der Datenbanktabelle 55A registriert ist und erlaubt dem GPS-Rufgerät 57 die Erzeugung des GPS-Rufsignals nur dann, wenn die Rufnummer des mobilen Endgerätes gültig oder registriert ist, wodurch fal­ sche Anrufe vermieden werden. In diesem Fall definiert die Datenbanktabelle 55A eine Regi­ striereinrichtung zum Registrieren der Rufnummer.
Fig. 4 zeigt ein System gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das mobile Endgerät 30B einen Schrittzähler 40 anstelle des Positionsdifferenzprozessors 37 enthält, mit der ersten Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "B" benannt. Der Schrittzähler 40 zählt die Anzahl der Schritte beim Gehen der Person 3, wenn sich diese von dem GPS-Endgerät wegbewegt, um eine Entfernung zwischen dem von der Person getrage­ nen mobilen Endgerät 30B und dem in dem Fahrzeug 2 zurückgebliebenen GPS-Endgerät zu erhalten. Die auf diese Weise erhaltene Entfernung wird gemeinsam mit dem Hilferufsignal von dem Funkübertrager 33B über das Netz 70 zum GPS-Endgerät gesendet. Dann antwortet das GPS-Endgerät mit dem Senden der Entfernung zusätzlich zu den GPS-Daten, dem Hilfe­ rufsignal und der ID-Nummer des GPS-Endgerätes an das Nachrichtenzentrum, das wiederum die Position der Person auf der Grundlage der berechneten Position des GPS-Endgerätes und der Entfernung abschätzt. Der Schrittzähler 40 kann an dem Eingabeabschnitt 35B zurückge­ setzt werden, jedesmal wenn die Person zum Fahrzeug zurückkehrt.
Fig. 5 zeigt ein System gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die mit Ausnahme der Hinzufügung eines Kompasses 41 und einer Positionsdifferenzab­ schätzeinrichtung 42 zum mobilen Endgerät 30C mit der dritten Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "C" benannt. Der Kompaß 41 überwacht fortwährend die Richtung, in der die Person geht. Die an dem Kompaß 41 detektierte Richtung und die an dem Schrittzähler 40C gezählten Schritte werden der Positionsdifferenzabschätzeinrichtung 42 zugeführt, wo sie zum Ausgeben einer geschätzten Entfernung zwischen der Person und dem GPS-Endgerät verarbeitet werden, während ein Weg im Kreis und ein Hin- und Herweg gelöscht werden. Die geschätzte Entfer­ nung wird über das GPS-Endgerät an das Nachrichtenzentrum gesendet, um darin in der glei­ chen Weise wie in der dritten Ausführungsform zum zuverlässigen Orten der Position der Person um das GPS-Endgerät herum verarbeitet zu werden.
Fig. 6 zeigt ein System gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerät 10D mit einer Richtungseingabe- oder Richtungseintrageinrichtung 20 anstelle des Positionsdifferenzprozessors versehen ist, mit der ersten Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "D" benannt. Die Richtungseingabe- oder Richtungseintragein­ richtung 20 empfängt eine Eingabe einer Richtung, in der die das mobile Endgerät tragende Person beabsichtigt, sich von dem GPS-Endgerät 10D, d. h. dem Fahrzeug, wegzubewegen. Als Antwort auf das Hilferufsignal sendet das GPS-Endgerät 10D die Richtung gemeinsam mit den GPS-Daten und der ID-Nummer des GPS-Endgerätes zum Nachrichtenzentrum, so daß das Nachrichtenzentrum die Position der Person auf der Grundlage der berechneten Posi­ tion des GPS-Endgerätes und der Richtung abschätzen kann.
Fig. 7 zeigt ein System gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, die mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerät 10E einen Zähleingang 21 und einen Zeit­ messer 22 zur Bestätigung ein, ob die Person innerhalb einer geplanten Abwesenheitszeit zum GPS-Endgerät zurückgekehrt ist, mit der ersten Ausführungsform identisch. Gleiche Einhei­ ten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "E" benannt. Der Zählein­ gang 21 empfängt eine Eintragung der geplanten Abwesenheitszeit, während derer die Person beabsichtigt, von dem Fahrzeug oder dem GPS-Endgerät 10E weg zu sein, und enthält eine Set-Reset-Taste, die die von dem Zeitmesser 22 durchgeführte Zeitmessung startet und zu­ rücksetzt. Wenn die gemessene Zeit die geplante Abwesenheitszeit überschreitet, d. h. wenn das Zurücksetzen der Zeit nicht innerhalb der Zeitdauer vorgenommen wird, erzeugt die CPU 18E eine Warnmeldung, die anzeigt, daß die Person aus irgendeinem Grund nicht zurückge­ kehrt ist, und weist sie den GPS-Empfänger 11E zum Erfassen der GPS-Daten an. Dann weist die CPU 18E ferner den Funkübertrager 13E zum Senden der GPS-Daten und der zugewiese­ nen ID-Nummer des GPS-Endgerätes gemeinsam mit der Warnmeldung an das Nachrichten­ zentrum an, so daß das Nachrichtenzentrum bestätigen kann, daß die Person in Schwierigkei­ ten verwickelt ist und nicht den Hilferuf senden kann, und meldet sie eine entsprechende Warnung auf der Anzeige und die berechnete Position des GPS-Endgerätes, wodurch eine geeignete Rettung der Person veranlaßt wird. Selbst bei Fehlen des Hilferufsignals von der Person kann somit das Nachrichtenzentrum bestätigen, daß die Person sich in einer schwieri­ gen Situation befindet, wenn die Person nicht zum Fahrzeug bzw. zum GPS-Endgerät - wie geplant - zurückgekehrt ist.
Zur Vermeidung von unnötigen und falschen Warnungen kann das GPS-Endgerät 10E ge­ staltet sein, um eine Bestätigung von der Person anzufordern, bevor es die Warnnachricht an das Nachrichtenzentrum ausgibt. Für diesen Zweck kann die CPU 18E programmiert sein, um ein Bestätigungssignal an das mobile Endgerät auszugeben und die Zeitmessung anzuhalten, wenn die gemessene Zeit die geplante Abwesenheitszeit überschreitet. Als Antwort auf das Bestätigungssignal benachrichtigt das mobile Endgerät die Person auf der Anzeige oder einem eingebauten Lautsprecher, daß die Abwesenheitszeit abgelaufen ist, und fragt sie an, ob eine Verlängerung der Zeit erforderlich ist. In diesem Beispiel ist das mobile Endgerät gestaltet, daß der Eingabeabschnitt eine Eingabe einer Verlängerungsanfrage sowie einer angefragten Verlängerungszeit empfängt. Bei Eingabe der Verlängerungsanfrage und der Verlängerungs­ zeit sendet das mobile Endgerät die Daten in Form eines Verlängerungsanfragesignals zum GPS-Endgerät 10E zurück. Mit dieser Folge aktualisiert die Zähleingang 21 des GPS- Endgerätes die geplante Abwesenheitszeit und setzt der Zeitmesser 22 die Zeitmessung fort. In Abwesenheit des Verlängerungsanfragesignals gibt das GPS-Endgerät 10B die Warnmel­ dung aus und sendet es die Meldung gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzen­ trum, wie es oben beschrieben ist. Das GPS-Endgerät kann programmiert sein, die Bestäti­ gungsaufforderungsroutine über eine begrenzte oder unbegrenzte Anzahl von Zyklen zu wie­ derholen, bis ein Hardware-Reset bei dem GPS-Endgerät vorgenommen wird.
Fig. 8 zeigt ein System gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerät 10F mittels einer Kommunikationsverbin­ dung mit geringer Energie, die separat von dem Funktelefon-Kommunikationsnetz bereitge­ stellt wird, mit dem mobilen Endgerät 30F kommuniziert. Gleiche Einheiten und Gegenstände sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "F" benannt. Für diesen Zweck schließt das GPS-Endgerät 10F und das mobile Endgerät 30F zusätzlich einen Funk­ übertrager mit geringer Energie 24 und 44 mit jeweiligen Antennen 25 und 45 ein, wie es in den Fig. 9A und 9B gezeigt ist. Die Funkübertrager 24 und 44 werden zur gegenseitigen Kommunikation in einem gleichmäßigen Intervall aktiviert, damit das mobile Endgerät 30F unter der Steuerung der CPU 38F überprüfen kann, ob das mobile Endgerät 30F sich in einem effektiven Bereich für eine Kommunikation mit dem GPS-Endgerät 10F befindet oder nicht. Wenn das mobile Endgerät 30F als außerhalb des effektiven Bereiches erachtet wird, gibt die CPU 38F ein Abschaltsignal aus, das wiederum eine "Außerhalb des Bereiches"-Meldung auf der Anzeige 36F liefert, wodurch die Person veranlaßt wird, in den effektiven Bereich zu­ rückzukehren, falls eine Kommunikation mit dem GPS-Endgerät 10F gefordert wird. Das Hilferufsignal wird über den Funk mit geringer Energie von dem mobilen Endgerät 30F zum GPS-Endgerät 10F gesendet, wonach das GPS-Endgerät 10F in derselben Weise wie in den vorangehenden Ausführungsformen arbeitet. Somit wird dies hier nicht noch einmal erläutert.
Die Fig. 10 und 11 zeigen ein System gemäß einer achten Ausführungsform der vorlie­ genden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerät 100 zusätzlich einen Antennenrichtungsdetektor 26 zur Detektion der zum mobilen Endgerät gerichteten Antenne 25G einschließt, mit der siebten Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "G" benannt. Die Antenne 25G weist einen starken Richtfaktor für eine zuverlässige Kommunikation mit dem mobilen Endgerät über eine große Entfernung auf und wird an einem Endgerätegehäuse 39 drehbar gehalten, um ihre Richtung einstellen zu können. Der Antennenrichtungsdetektor 26 überwacht die Rich­ tung der Antenne, die in dem Speicher 16G gespeichert wird und den GPS-Daten hinzugefügt wird, wenn sie als Antwort auf das Hilferufsignal an das Nachrichtenzentrum gesendet wird. Die Antennenrichtung wird zur Abschätzung der Position der Person im Verhältnis zur be­ rechneten Position des GPS-Detektors wie in der fünften Ausführungsform am Nachrichten­ zentrum verarbeitet.
Fig. 12 zeigt ein System gemäß einer neunten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerätes 100 zusätzlich einen Zeitmesser 27 ent­ hält, der die Zeit mißt, während derer das mobile Endgerät sich außerhalb des effektiven Be­ reiches für eine Kommunikation mit dem GPS-Endgerät 106 befindet, mit der siebten Aus­ führungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "H" benannt. Das GPS-Endgerät 10H kommuniziert regelmäßig mit dem mobilen Endgerät, um zu überprüfen, ob das mobile Endgerät sich innerhalb des effektiven Kommunikationsbereiches befindet oder nicht. Wenn bestätigt wird, daß das mobile Endgerät, d. h. die Person als erstes aus dem effektiven Bereich herausgeht, beginnt der Zeitmesser 27 mit der Zeitmessung und zur selben Zeit gibt die CPU 18H die "Außerhalb des Bereiches"- Meldung aus, die zum mobilen Endgerät gesendet wird, um die Person zu veranlassen, in den effektiven Bereich zurückzukehren. Die Zeitmessung setzt sich fort und wird auf Null zu­ rückgesetzt, wenn die Person in den effektiven Bereich zurückkommt. Wenn die Person nicht innerhalb einer vorab festgelegten Zeit in den effektiven Bereich zurückkommt, d. h. die ge­ messene Zeit die vorab festgelegte Zeit überschreitet, erzeugt somit die CPU 18H ein Zeit­ warnsignal, das wiederum den GPS-Empfänger 11H anweist, die GPS-Daten aufzunehmen, und den Funkübertrager 13H zur Sendung des Zeitwarnsignals gemeinsam mit den GPS- Daten und der ID-Nummer des GPS-Endgerätes an das Nachrichtenzentrum aktiviert. Somit werden die GPS-Daten an dem Nachrichtenzentrum selbst bei Abwesenheit des expliziten Hilferufes bestätigt und zum Orten der Position des GPS-Detektors verarbeitet, der gemein­ sam mit einer entsprechenden Warnmeldung benachrichtigt wird, daß die Person möglicher­ weise in Schwierigkeiten verwickelt ist und nicht, in die Nähe des Fahrzeuges der Person oder des GPS-Endgerätes zurückkehren kann, was eine Rettung erfordert.
Fig. 13 zeigt ein System gemäß einer zehnten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerät 10J zusätzlich eine Empfangsfeldstärkeauf­ zeichnungseinrichtung 28 zum Aufzeichnen der Empfangsfeldstärke für den Funk geringer Energie mit dem mobilen Endgerät enthält, mit der siebten Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "J" be­ nannt. Bei Empfang des Hilferufsignals von dem mobilen Endgerät antwortet die CPU 18J des GPS-Endgerätes 10J mit dem Aufzeichnen der Empfangsfeldstärke für eine vorab festge­ legte Dauer, z. B. mehrere Sekunden, um die Daten der Empfangsfeldstärke zu erhalten, die aufgrund einer Mehrfachdurchgangswirkung bezüglich der Zeit variieren können. Die so er­ haltenen Daten werden dann gemeinsam mit den GPS-Daten und der ID-Nummer des GPS- Endgerätes zum Nachrichtenzentrum gesendet. Wie es z. B. in Fig. 14 gezeigt ist, werden die Daten der Empfangsfeldstärke am Nachrichtenzentrum analysiert, um die Entfernung zwi­ schen dem mobilen Endgerät und dem GPS-Endgerät zu bestimmen. Das heißt, das Nach­ richtenzentrum weist die Funktion des Analysierens der Daten der Empfangsfeldstärke in Be­ zug auf die Zeit auf, das heißt Analysieren der Form der in Fig. 14 gezeigten Grafik, um die Mehrfachdurchgangswirkung zu beseitigen und die Entfernungszuverlässigkeit zu ermitteln. Die auf diese Weise ermittelte Entfernung wird an dem Nachrichtenzentrum zum Orten der Position der das mobile Endgerät tragenden Person um die berechnete Position des GPS- Endgerätes verarbeitet.
Fig. 15 zeigt ein System gemäß einer elften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, das mit Ausnahme dessen, daß das GPS-Endgerät 10K mit dem mobilen Endgerät 30K auch mittels eines Ladegerätes 80 für eine in dem GPS-Endgerät enthaltene wiederaufladbare Bat­ terie kommunizieren kann, mit der siebten Ausführungsform identisch. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit einem Zusatzbuchstaben "K" benannt. Die vorliegende Aus­ führungsform ist für eine Situation gestaltet, in der das GPS-Endgerät 10K zum Laden der Batterie 18 nach Lösen vom Fahrzeug nach Hause oder ähnliche Örtlichkeiten zurückgebracht wird. Selbst in dieser Situation können die gültigen GPS-Daten begleitet von dem Hilferufsi­ gnal von dem Nachrichtenzentrum einfach durch Halten des GPS-Endgerätes 10K in der Nä­ he eines Fensters oder eines ähnlichen Ortes, wo die GPS-Satelliten erreicht werden können, erfolgreich bestätigt werden. In einem derartigen Hausbrauch ist das GPS-Endgerät 10K mit dem Ladegerät 80 gekoppelt, damit die Batterie 18 von einer Stromversorgung 81 geladen und damit es von einer Stromversorgung 81 unter Strom gesetzt wird, die in dem Ladegerät enthalten ist, um eine Gleichspannung von einer Wechselstromleitung 8 oder Spannungs­ quelle zu liefern, wie es in Fig. 16 gezeigt ist. In dieser Verbindung weist das Ladegerät 80 einen Ausgang 89 für eine direkte Kopplung mit einem Eingang 19 des GPS-Endgerätes 10K auf. Wenn das GPS-Endgerät 10K an dem Ladegerät 80 angebracht ist, kann die Antenne 25K des Funkübertragers 24K mit geringer Energie ausgeschaltet sein, so daß das Hilferufsignal nur mittels des Ladegerätes 80 empfangen wird.
Das Ladegerät 80 enthält einen Funkübertrager 84 mit geringer Energie mit einer Antenne 85 für eine Kommunikation mit dem mobilen Endgerät 30K und eine CPU 88, die das von dem mobilen Endgerät 30K empfangene Hilferufsignal in einem geeigneten Format entschlüsselt, das über einen Fotokoppler 83 dem GPS-Endgerät 10K zuzuführen ist. Bei Empfang des Hil­ ferufes von dem Ladegerät 80 über einen Bus 29 antwortet die CPU 18K des GPS-Endgerätes 10K mit dem Erfassen der GPS-Daten und sendet sie die GPS-Daten gemeinsam mit dem Hilferufsignal und der ID-Nummer des GPS-Endgerätes über das Funknetz an die Nachrich­ tenstation, so daß das Nachrichtenzentrum das Hilferufsignal bestätigen kann, um die in der vorangehenden Ausführungsform beschriebenen erforderlichen Aktionen voranzutreiben.
Fig. 17 zeigt ein System gemäß einer zwölften Ausführungsform der vorliegenden Erfin­ dung, die mit Ausnahme der Hinzufügung eines Zwischenempfängers 90 zum Übertragen des Hilferufsignals von dem mobilen Endgerät 30M an das GPS-Endgerät 10M mit der elften Ausführungsform identisch ist. Gleiche Einheiten sind durch gleiche Bezugszeichen mit ei­ nem Zusatzbuchstaben Figur "M" benannt. Die vorliegende Ausführungsform ist insbesonde­ re zum Realisieren einer erfolgreichen Übertragung des Hilferufsignals von dem mobilen Endgerät 30M an das GPS-Endgerät 10M über eine verlängerte Entfernung unter Berücksich­ tigung, daß die das mobile Endgerät 30M tragende Person sich über eine relativ große Entfer­ nung selbst innerhalb der Gebäude von dem in der Nähe des Fensters an einem Ort der Ge­ bäude plazierten GPS-Endgerät 10M bewegen kann, vorgesehen. Der Zwischenempfänger 90 ist mit der Wechselstromleitung 8 verbunden, um dadurch unter Strom gesetzt zu werden, und gleichzeitig durch Verwendung der Wechselstromleitung 8 mit dem Ladegerät 80M verbun­ den. Somit kann der Zwischenempfänger 90 fern von dem Ladegerät 80M, das heißt dem GPS-Endgerät 10M installiert werden, und zwar überall dort, wo die Wechselstromleitung verfügbar ist.
Wie es in Fig. 18 gezeigt ist, enthält der Zwischenempfänger 90 eine Stromversorgung 91, die eine Gleichspannung von der Wechselspannungsleitung liefert, einen Funkübertrager 94 mit geringer Energie mit einer Antenne 95 für Funkkommunikation mit dem mobilen Endge­ rät 30M und eine CPU 98, die die Operationen des Empfängers 80M steuert. Das über den Radioübertrager 94 empfangene Hilferufsignal wird unter der Kontrolle der CPU 98 in einem geeigneten Format entschlüsselt und an ein MODEM 93 weitergeleitet, wo es einer Leitungs­ spannung aufmoduliert bzw. überlagert wird, die nachfolgend über einen Kopplungstransfor­ mator 96 der Wechselstromleitung 8 zuzuführen ist.
Das Ladegerät 80M enthält eine Stromversorgung 81M, die eine Gleichspannung von der Wechselstromleitung 8 liefert, und einen Kopplungstransformator 86 zum Speisen des Hilfe­ rufsignals an ein MODEM 87, wo es unter der Kontrolle der CPU 88M von der Leitungs­ wechselspannung demoduliert oder extrahiert wird. Dann wird das Hilferufsignal über den Fotokoppler 83M und den Ausgang 89M dem GPS-Endgerät 10M zugeführt. Die Gleich­ spannung von der Stromversorgung 81M wird über den Ausgang 89M zugeführt, um die Batterie des GPS-Endgerätes 10M zu laden und das GPS-Endgerät unter Strom zu setzen. Bei Empfang des Hilferufsignals erfaßt das GPS-Endgerät 10M die GPS-Daten von dem GPS- Satelliten und sendet es die GPS-Daten gemeinsam mit der ID-Nummer des GPS-Endgerätes und dem Hilferufsignal in derselben Weise, wie sie in der ersten Ausführungsform beschrie­ ben wurde, an das Nachrichtenzentrum. Dann antwortet das Nachrichtenzentrum mit der Vor­ nahme der notwendigen Tätigkeiten, wie es ebenfalls in der ersten Ausführungsform be­ schrieben ist, um die Notwendigkeit der Hilfe bzw. Rettung mitzuteilen.
Es wird bemerkt, daß die einzelnen Merkmale in den obengenannten Ausführungsformen in geeigneter Weise kombiniert werden könnten, um ein durchdachtes System zum Orten der Position eines Hilfesuchenden zu liefern.
Bezugszeichenliste
1
GPS-Satellit
2
Fahrzeug
3
Person
4
Gebäude
8
Wechselstromleitung
10
GPS-Endgerät
11
GPS-Empfänger
12
GPS-Antenne
13
Funkübertrager
14
Funkantenne
15
Eingabeabschnitt
16
Speicher
17
CPU
18
Batterie
19
Eingang
20
Richtungseingang
21
Zähleingang
22
Zeitmesser
24
Funkübertrager mit geringer Energie
25
Antenne
26
Richtungsdetektor
27
Zeitmesser
28
Empfangsfeldstärkeaufzeichnungseinrichtung
29
Bus
30
mobiles Endgerät
33
Funkübertrager
34
Funkantenne
35
Eingabeabschnitt
36
Anzeige
37
Positionsdifferenzprozessor
38
CPU
39
Gehäuse
40
Schrittzähler
41
Kompaß
42
Positionsdifferenzabschätzeinrichtung
44
Funkübertrager mit geringer Energie
50
Nachrichtenzentrum
51
Schnittstelle
52
GPS-Rechner
53
Positionsdifferenzkompensator
54
Anzeige
55
Datenbanktabelle
56
zentrale Steuerung
57
GPS-Rufgerät
58
Rufnummerverifiziereinrichtung
70
Funknetz
71
Basisstation
80
Ladegerät
81
Stromversorgung
82
Bus
83
Fotokoppler
84
Funkübertrager mit geringer Energie
85
Antenne
86
Kopplungstransformator
87
MODEM
88
CPU
89
Bus
90
Zwischenempfänger
91
Stromversorgung
94
Funkübertrager mit geringer Energie
95
Antenne
96
Kopplungstransformator
97
MODEM

Claims (18)

1. GPS-Daten-gestütztes Personennotrufverarbeitungssystem zum Orten eines Hilfesuchen­ den mit:
einem GPS-Endgerät (10), das fähig ist, GPS-Daten von GPS-Satelliten (1) zu empfangen, und die GPS-Daten an ein drahtloses Kommunikationsnetz (70) sendet,
einem Nachrichtenzentrum (50), das die GPS-Daten von dem GPS-Endgerät über das drahtlose Kommunikationsnetz zur Verarbeitung der GPS-Daten und zum Erhalten einer Position des GPS-Endgerätes empfängt,
einem mobilen Endgerät (30), das separat von dem von einer Person zu tragenden GPS- Endgerät vorgesehen ist, wobei das mobile Endgerät zur drahtlosen Kommunikation ent­ weder direkt oder indirekt mit dem GPS-Endgerät fähig ist und eine Anforderungstaste (35) aufweist, die bei Aktivierung ein Hilferufsignal ausgibt,
wobei das GPS-Endgerät eine Sendeeinrichtung (13) aufweist, die als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet,
ferner wenigstens eines von dem GPS-Endgerät und dem mobilen Endgerät einen Identi­ fikationscode (ID) aufweist, der als Folge dessen, daß das Hilferufsignal an das Nach­ richtenzentrum gesendet wird, über das drahtlose Kommunikationsnetz an das Nachrich­ tenzentrum gesendet wird,
weiterhin das Nachrichtenzentrum eine Datenbanktabelle (55) aufweist, die eine Bezie­ hung zwischen dem ID-Code und den persönlichen Informationen über die das mobile Endgerät tragende Person speichert, so daß das Nachrichtenzentrum die Position des GPS- Endgerätes in Beziehung zu der das Hilferufsignal ausgebenden Person setzen kann, und wobei das Nachrichtenzentrum eine Alarmeinrichtung (54) aufweist, die zum Veranlassen einer geeigneten Hilfsaktion eine Hilferufnachricht einschließlich persönliche Informatio­ nen und verbundene Position des GPS-Endgerätes ausgibt.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das mobile Endgerät (30) das Hil­ ferufsignal über das drahtlose Kommunikationsnetz (70) an das GPS-Endgerät (10) sen­ det.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Nachrichtenzentrum (50) ein GPS-Rufgerät aufweist, das als Antwort auf das Hilferufsignal ein GPS-Rufsignal an das GPS-Endgerät (10A) über das drahtlose Kommunikationsnetz ausgibt, wobei das GPS-Endgerät von dem GPS-Rufsignal aktiviert wird, um die GPS-Daten von den GPS- Satelliten zu empfangen und die GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum zu senden.
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das mobile Endgerät (30A) eine ID-Daten-Sendeeinrichtung zum Senden von dem mobilen Endgerät zugewiesenen ID- Daten an das Nachrichtenzentrum (50A) aufweist, wobei das GPS-Rufgerät (57) eine Unterscheidungseinrichtung aufweist, die die ID-Daten verifiziert und das GPS-Rufsignal nur dann ausgibt, wenn die ID-Daten von dem mobilen Endgerät mit in dem Nachrichten­ zentrum registrierten ID-Daten übereinstimmen.
5. System nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Rufgerät (57) eine Registriereinrichtung (55A) zum Registrieren einer dem mobilen Endgerät (30A) zuge­ wiesenen Rufnummer aufweist, wobei das Nachrichtenzentrum (50A) eine Rufnummerverifiziereinrichtung (58) enthält, die die Rufnummer verifiziert und dem GPS-Rufgerät die Ausgabe des GPS-Rufsignals nur dann erlaubt, wenn die Rufnummer in der Registriereinrichtung registriert ist.
6. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mo­ bile Endgerät (30) eine Eingabeeinrichtung (35, 37) zur Eingabe von Positionsdifferenz­ daten aufweist, die die Positionsdifferenz zwischen dem mobilen Endgerät und dem GPS- Endgerät anzeigen, wobei die Positionsdifferenzdaten gemeinsam mit dem Hilferufsignal an das GPS-Endgerät gesendet werden,
ferner das GPS-Endgerät (10) auf das Hilferufsignal mit dem Senden der GPS-Daten ge­ meinsam mit den Positionsdifferenzdaten an das Nachrichtenzentrum antwortet, so daß das Nachrichtenzentrum (50) den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann.
7. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mo­ bile Endgerät (30B) einen Schrittzähler (40) aufweist, der die Anzahl der Schritte beim Entfernen einer das mobile Endgerät tragenden Person von dem GPS-Endgerät zählt, um die Entfernung zwischen dem mobilen Endgerät und dem GPS-Endgerät zu erhalten,
wobei das mobile Endgerät eine Einrichtung zum Senden der Entfernung gemeinsam mit dem Hilferufsignal an das GPS-Endgerät aufweist,
ferner das GPS-Endgerät eine Einrichtung zum Senden der Entfernung gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum als Antwort auf das Hilferufsignal aufweist, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschät­ zen kann.
8. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mo­ bile Endgerät (30C) enthält
einen Schrittzähler (40C), der die Anzahl der Schritte beim Entfernen einer das mobile Endgerät tragenden Person von dem GPS-Endgerät zählt,
einen Richtungsdetektor (41) zum Detektieren der Richtung, in der sich die Person von dem GPS-Endgerät wegbewegt, und
eine Abschätzeinrichtung (42) zum Analysieren der Anzahl von Fußschritten und der Richtung und zum Ausgeben einer geschätzten Entfernung zwischen dem GPS-Endgerät und dem von der Person getragenen mobilen Endgerät, wobei die geschätzte Entfernung gemeinsam mit dem Hilferufsignal an das GPS-Endgerät gesendet wird,
ferner das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten sowie die ge­ schätzte Entfernung an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann.
9. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Endgerät (10D) eine Richtungseingabeeinrichtung (20) zum Eingeben einer Rich­ tung aufweist, in der die das mobile Endgerät tragende Person sich von dem GPS- Endgerät wegbewegt, und das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal die Richtung gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann.
10. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Endgerät enthält
einen Zeitmesser (22), der die Zeit mißt,
eine Set-Reset-Einrichtung (21) zum Einstellen einer geplanten Abwesenheitszeit, wäh­ rend derer die das mobile Endgerät tragende Person beabsichtigt, fern von dem GPS- Endgerät zu sein, und zum Aktivieren des Zeitmessers zum Messen der Zeit und zum Rücksetzen des Zeitmessers und Anhalten der Zeitmessung und
eine Rückkehrüberprüfeinrichtung (18E), die beurteilt, ob der Zeitmesser innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist oder nicht, und ein Warnsignal ausgibt, wenn der Zeitmesser nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist, wobei das GPS-Endgerät als Folge des Warnsignals die GPS-Daten gemeinsam mit dem Warnsignal an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum eine Warnmeldung ausgeben kann, die anzeigt, daß die Person nicht innerhalb der geplanten Abwesenheits­ zeit zum GPS-Endgerät zurückgekehrt ist, und die Position des GPS-Endgeräts lokalisiert.
11. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Endgerät (10E) enthält
einen Zeitmesser (22), der die Zeit mißt,
eine Set-Reset-Einrichtung (21) zum Einstellen einer geplanten Abwesenheitszeit, wäh­ rend derer eine das mobile Endgerät tragende Person beabsichtigt, fern von dem GPS- Endgerät zu sein, und zum Aktivieren des Zeitmessers zum Messen der Zeit und zum Rücksetzen des Zeitmessers und Beenden der Zeitmessung und
eine Rückkehrüberprüfeinrichtung (18E), die beurteilt, ob der Zeitmesser innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist, und ein Bestätigungssignal an das mobile Endgerät ausgibt, wenn der Zeitmesser nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit rückgesetzt ist,
wobei das mobile Endgerät eine Verlängerungseinrichtung aufweist, die als Antwort auf das Bestätigungssignal ein Verlängerungsanfragesignal ausgeben kann,
wobei das GPS-Endgerät bei Vorliegen des Verlängerungsanfragesignals eine Verlänge­ rung der geplanten Abwesenheitszeit bewirkt und andernfalls eine Abwesenheitswarnung liefert und die GPS-Daten gemeinsam mit der Abwesenheitswarnung an das Nachrichten­ zentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum eine Warnmeldung ausgeben kann, die anzeigt, daß die Person nicht innerhalb der geplanten Abwesenheitszeit zum GPS- Endgerät zurückgekehrt ist, und die Position des GPS-Endgerätes ortet.
12. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das mo­ bile Endgerät (30F) zur Kommunikation mit dem GPS-Endgerät (10F) mittels Funk mit geringer Energie zum Senden des Hilferufsignals an das GPS-Endgerät fähig ist.
13. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das mobile Endgerät (30F) ent­ hält
eine Kommunikationsüberprüfeinrichtung (38F), die regelmäßig überprüft, ob das mobile Endgerät sich innerhalb eines effektiven Kommunikationsbereiches mit dem GPS- Endgerät befindet, und ein Deaktiviersignal liefert, wenn das mobile Endgerät aus dem ef­ fektiven Bereich gelangt, und
eine Anzeige (36F), die als Antwort auf das Deaktiviersignal eine "Außerhalb des Berei­ ches"-Nachricht anzeigt.
14. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Endgerät (10G)
eine Antenne (25G) mit variierendem Richtfaktor zur Kommunikation mit dem mobilen Endgerät und einen Richtungsdetektor (26) enthält, der die Richtung detektiert, in der die Antenne den Richtfaktor aufweist,
wobei das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal die GPS-Daten sowie die von dem Richtungsdetektor detektierte Richtung an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzentrum den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abschätzen kann.
15. System nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Endgerät (10J) eine Aufzeichnungseinrichtung (28) einschließt, die eine sich zeitlich ändernde Empfangsfeld­ stärke für die drahtlose Kommunikation mit dem mobilen Endgerät aufzeichnet,
wobei das GPS-Endgerät als Antwort auf das Hilferufsignal Daten der Empfangsfeldstär­ ke gemeinsam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet und
das Nachrichtenzentrum eine Einrichtung aufweist, die die Daten der zeitlich veränderli­ chen Empfangsfeldstärke analysiert, um den Ort der Person um das GPS-Endgerät herum abzuschätzen.
16. System nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das GPS-Endgerät (10H) ein­ schließt
einen Zeitmesser (27), der die Zeit mißt, während derer sich das mobile Endgerät außer­ halb des Bereiches für die Kommunikation mit dem GPS-Endgerät befindet, und
eine Überprüfeinrichtung (18H), die ein Zeitwarnsignal ausgibt, wenn die gemessene Zeit einen vorab festgelegten Wert überschreitet,
wobei das GPS-Endgerät als Antwort auf das Zeitwarnsignal das Zeitwarnsignal gemein­ sam mit den GPS-Daten an das Nachrichtenzentrum sendet, so daß das Nachrichtenzen­ trum bestätigen und anzeigen kann, daß die das mobile Endgerät tragende Person nicht in den zur Kommunikation mit dem GPS-Endgerät fähigen Bereich innerhalb einer vorab festgelegten Zeit zurückgekehrt ist.
17. System nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Ladegerät (80) einschließt, das geeignet ist, um zum Laden einer wiederaufladbaren Batterie (18), die in dem GPS-Endgerät zum Unterstromsetzen desselben enthalten ist, mit dem GPS-Endgerät (10K) gekoppelt zu werden,
wobei das Ladegerät eine Funkeinrichtung (84) zum Empfangen des Hilferufsignals von dem mobilen Endgerät mittels Funk mit geringer Energie aufweist, und
das GPS-Endgerät einen Eingang (19) aufweist, der zum Empfangen des an der Funkein­ richtung empfangenen Hilferufsignals in direkter Verbindung mit einem Ausgang (89) des Ladegerätes steht.
18. System nach irgendeinem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es einen Zwischenempfänger (90), der das Hilferufsignal von dem mobilen Endgerät (30M) mittels Funk mit geringer Energie empfängt, und
ein Ladegerät (80M) enthält, das geeignet ist, um mit einer Wechselstromleitung gekop­ pelt zu werden, um davon einen Ladestrom zum Laden einer wiederaufladbaren Batterie zu erhalten, die in dem GPS-Endgerät enthalten ist und dieses unter Strom setzt,
wobei der Zwischenempfänger (90) mit der Wechselstromleitung (8) gekoppelt ist und ei­ ne Überlagereinrichtung (97) aufweist, die das Hilferufsignal einer von der Wechsel­ stromleitung gelieferten Wechselspannung überlagert,
wobei das Ladegerät (80M) eine Signalextraktionseinrichtung (87) aufweist, die das Hilfe­ rufsignal aus der Wechselspannung extrahiert und selbiges dem GPS-Endgerät (10M) zu­ führt, und
das Ladegerät (80M) einen Ausgang (89M) aufweist, der mit einem Eingang des GPS- Endgerätes zum Speisen desselben mit dem Hilferufsignal in direktem Kontakt steht.
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