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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Form für eine Heißanguß-Spritzmaschine und ein Verfahren
zur Bestimmung der Lage des Anschnittbereichs in der Düse einer
Heißanguß-Spritzmaschine, die
für das
Spritzen von Metall geeignet sind, das einen höheren Schmelzpunkt und eine
höhere
thermische Leitfähigkeit
als Harz hat.
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Wegen
seiner Eignung zum Spritzen von Produkten ohne Ausstoß von Angüssen und
Gußzapfen
hat das angußlose
Spritzverfahren einen bemerkenswerten Vorteil gegenüber dem
Spritzen nach dem Kaltanguß-System.
Ein solches angußloses Spritzen
eignet sich für
das Spritzen von z.B. Harz mit einem relativ niedrigen Schmelzpunkt
und einer niedrigen thermischen Leitfähigkeit. Das angußlose Spritzverfahren
ist für
das Harzspritzen weit verbreitet.
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9 ist
ein Querschnitt einer Form für
eine Heißanguß-Spritzmaschine,
die Induktionsheizen anwendet. Die Form umfaßt eine feste Formplatte 3', an der eine
Düse 1' und ein Verteiler 2' montiert sind, sowie
eine bewegliche Formplatte 4' mit
einem entsprechend der Gestalt der Produkte gestalteten Hohlraum 4a'. Der Hohlraum 4a' ist in einem
hitzebeständigen
metallischen Kern 6' ausgebildet,
der an der beweglichen Platte 4' befestigt ist, wohingegen ein
dem metallischen Kern 6' entsprechender
metallischer Kern 5' an
der festen Formplatte 3' befestigt ist.
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Eine
Rückenplatte 8' ist hinter
der festen Formplatte 3' (oben
in 9) montiert, wobei der Verteiler 2' in einem Zwischenraum 7' angeordnet
ist, der zwischen der Rückenplatte 8' und der festen Formplatte 3' definiert ist.
Die feste Formplatte 3' und der
metallische Kern 5' sind
mit einem Düsenansatzloch 3a' ausgebildet,
das sich vom Zwischenraum 7' zum
Hohlraum 4a' der
beweglichen Form 4' erstreckt.
Die Düse 1' wird vom Zwischenraum 7' aus in das
Düsenansatzloch 3a' eingeführt.
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Eine
Spule (nicht gezeigt) ist um die Düse 1' gewickelt, so daß das Material
in der Düse 1' durch Induktionsheizung
durch die Spule erhitzt wird.
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Die
oben erwähnte
Form der Heißanguß-Spritzmaschine
wird ausschließlich
für das
Spritzen von Harz verwendet, obwohl sie theoretisch auch für das Spritzen
von Metallen wie etwa Magnesiumlegierung, Aluminiumlegierung und
Zinklegierung brauchbar wäre.
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Zum
Beispiel schlägt
die veröffentliche
japanische Patentanmeldung Nr. Hei 9-85416 eine Heißangußform vor,
die für
das Spritzen von metallischen Materialien wie Magnesiumlegierung,
Aluminiumlegierung und Zinklegierung geeignet ist.
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Hinsichtlich
ihrer Merkmale haben die obigen Metalle jedoch einen Schmelzpunkt
von 400°C
bis 700°C,
der deutlich höher
als der von Harz ist, und sie haben eine deutliche höhere thermische
Leitfähigkeit
als die von Harz.
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Deshalb
wirft die direkte Anwendung der existierenden Form der Heißanguß-Spritzmaschine zur
Anwendung mit Harz bei der direkten Anwendung auf das Spritzen von
geschmolzenem Metall folgende Probleme auf.
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Wegen
einer sehr großen
Temperaturdifferenz zwischen dem heißen geschmolzenen Metall (Material)
und der Form wird gleichzeitig mit dem Spritzen die Hitze des Materials
von der mit der Düse in
Kontakt stehenden Form und von im Hohlraum verfestigtem Produkt
schnell aufgenommen. Für
die Verfestigung fällt
die Temperatur des Materials im Anschnittbereich in die Nähe der Temperatur
der Form, die deutlich niedriger als der Schmelzpunkt des Materials
ist. Aus diesem Grund muß zum
Schmelzen des Materials im Anschnittbereich, um den Anschnittbereich
für den
nächsten
Spritzvorgang zu öffnen, das
Material im Düsenanguß auf mehrere
hundert Grad oder darüber
erhitzt werden. Dies bedeutet, daß das Öffnen des Einlasses schwierig
ist, was ihn für
den praktischen Betrieb ungeeignet macht.
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Andererseits
muß beim Öffnen der
Form nach dem Spritzen die Temperatur des Materials innerhalb des
Anschnittbereichs und der Düse
in dessen Nähe
auf einen für
die Verfestigung ausreichenden niedrigen Wert abgefallen sein. Anderenfalls kann
das geschmolzene Material aus der Düsenspritze lecken, oder hinter
dem Anschnittbereich liegendes geschmolzenes Material kann von der
Düsenspitze
ausgestoßen
werden, was möglicherweise
zu einem unerwarteten Unfall führen
kann.
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Bei
der in der oben beschriebenen japanischen Patentveröffentlichung
Nr. Hei 9 85 416 beschriebenen Erfindung ist der Einlauf mit einem Schlitz
oder Kreisloch mit 0,1 bis 0,5 mm Durchmesser ausgebildet, so daß der Flußwiderstand
des den Einlauf durchquerenden geschmolzenen Metalls höher als
der Restdruck des geschmolzenen Metallmaterials im Flußdurchgang
wird, um so das geschmolzene Metall daran zu hindern, aus dem Einlauf
zu lecken.
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Da
das geschmolzene Material aus dem Einlauf ständig frei liegt, kann beim Öffnen der
Form ein Lecken des geschmolzenen Materials dennoch vorkommen. Außerdem können Temperaturschwankungen
des hinter dem Einlauf liegenden geschmolzenen Materials oder Schwankungen
von Gasen und Druck zu einem Ausstoß von geschmolzenem Metall aus
dem Einlauf führen.
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Aus
diesen Gründen
war trotz seiner höheren
Materialausbeute und Produktivität
das Metallspritzen mit der Heißanguß-Spritzmaschine
tatsächlich äußerst schwierig
durchzuführen.
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Aus
der
DE 40 32 509 C2 ist
eine Spritzgußdüse für eine Spritzgießeinrichtung
für Kunststoffschmelzen
bekannt, wobei eine thermische Anschnittsteuerung verwendet wird.
Weil bei Metallschmelzen mit wesentlich höheren Temperaturen gearbeitet
wird als bei Kunststoffschmelzen, ist diese Spritzgießeinrichtung
nicht zum Spritzgießen
von Metallen geeignet.
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Aus
der
DE 44 44 092 A1 ist
eine Spritzgießeinrichtung
für Kunststoff-
und Aluminiumdruckguß bekannt,
bei der ein Temperaturmessfühler
vorgesehen ist, mit dem die Temperatur während eines Gießzyklus
gemessen und mit einer vorgegebenen Soll-Temperatur verglichen wird.
Die Kühl-
oder Heizmedien werden in Abhängigkeit
von Abweichungen der gemessenen Ist-Temperatur von der gewünschten
Soll-Temperatur gesteuert. Auch bei dieser bekannten Vorrichtung
wird den erhöhten
Temperaturbereichen beim Metallguss und den Problemen bei der Temperaturverteilung
in der Düsen...
nicht Rechnung getragen.
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Aus
der
DE 195 31 161
A1 ist eine Warmkammer-Druckgießmaschine für Magnesiumlegierungen bekannt,
bei der eine Temperaturüberwachung
erfolgt und das Mundstück
des Gießbehälters und
die Düse
mit einer induktiven Heizeinrichtung beheizt sind. Die Probleme,
die mit einer Temperatursteuerung mit einem Anschnittbereich zwischen
dem Anguss der Düse
und dem Einlauf der Düse
verbunden sind, sind nicht angesprochen, da ein Anschnittbereich
nicht vorgesehen sind.
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Die
vorliegende Erfindung wurde gemacht, um die obigen Probleme zu lösen und
das Heißanguß-Spritzen
auch auf Metalle anwendbar zu machen. Aufgabe der Erfindung ist
daher, eine Form für eine
Heißanguß-Spritzmaschine
und ein Verfahren zum Herstellen der Form anzugeben, die für das Spritzen
von geschmolzenen Metallen wie etwa geschmolzener Magnesiumlegierung
geeignet sind und in der Lage sind, beim Spritzgießen von
Metallen den Anschnittbereich beim Öffnen der Form mit verfestigtem
Metall sicher zu blockieren und beim nächsten Spritzvorgang den Anschnittbereich
schnell zu öffnen.
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Die
obige Aufgabe wird gelöst
durch eine Form nach Anspruch 1 und ein Verfahren nach Anspruch
7. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen charakterisiert.
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Die
Temperaturmeßeinrichtung
erfaßt
die Temperatur des Anschnittbereichs und senden das Ergebnis der
Erfassung an die Heizsteuerungseinrichtung. Die Heizsteuerungseinrichtung
vergleicht z.B. eine voreingestellte Temperatur mit der erfaßten Temperatur,
und wenn festgestellt wird, daß die
Temperatur des Anschnittbereichs niedriger als die voreingestellte
Temperatur ist, gibt sie ein Steuersignal an die Heizeinrichtung
aus, um die Düse
zu erhitzen. Dies erlaubt es, die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich
auf einem bestimmten Pegel oder darüber zu halten, und macht es
so möglich,
das Metall im Anschnittbereich durch eine geringe Erhitzung beim
nächsten
Spritzvorgang schnell zu schmelzen und das Metall gießfähig zu machen.
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Die
Wärmeisolationsmittel
verringern die Wärmemenge,
die vom Anschnittbereich zur Form wandert. Der Grund dafür, solche
Wärmeisolationsmittel
vorzusehen, ist der folgende. Wenn der Anschnittbereich und der
Einlaufabschnitt neben dem Anschnittbereich in Kontakt mit der Form
sind, wird eine größere Wärmemenge
vom Metall im Anschnittbereich an die Form abgestrahlt. Obwohl die
Heizeinrichtung Hitze auf die Düse übertragen,
um die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich auf einem bestimmten
Pegel oder darüber
zu halten, wandert aus diesem Grund eine große Wärmemenge zur Form, was es schwierig
macht, die Temperatur auf einem bestimmten Pegel zu halten. Zusätzliche
Wärmeenergie
wird zum Erhitzen benötigt.
Insbesondere wenn eine besonders hohe Differenz zwischen der Temperatur
des Metalls im Düsenanguß und der Temperatur
des Metalls im Anschnittbereich besteht, wobei die Temperatur des
Metalls im Anschnittbereich niedriger als der Schmelzpunkt des Metalls
ist, kann im Betrieb der Heizeinrichtung die Temperatur des Metalls
im Anguß den
Schmelzpunkt überschreiten,
mit dem Ergebnis, daß heißes geschmolzenes Metall
im Anguß das
Metall im Anschnittbereich schmelzen und aus der Düsenspitze
lecken oder daraus ausgestoßen
werden kann. Um die obigen Mängel
durch Verringern der Temperaturunterschiede zwischen dem Inneren
der Düse,
insbesondere dem Anschnittbereich und dem Anguß, zu verringern, sind die
Wärmeisolationsmittel
um den Anschnittbereich einschließlich eines Teiles des Einlaufes
angeordnet.
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Die
Wärmeisolationsmittel
können
die Form eines zwischen der Form und der Düse definierten und mit Luft,
Keramik oder dergleichen gefüllten Spaltes
haben.
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Es
ist wünschenswert,
den Anschnittbereich so nah wie möglich am Hohlraum zu positionieren. Jedoch
nimmt die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich drastisch ab,
wenn der Anschnittbereich an den Hohlraum und die bewegliche Form
geführt
wird, deren Temperatur niedrig ist. Wenn der Anschnittbereich dem
Hohlraum näherkommt, kommt
er dementsprechend einem Produkt von niedriger Temperatur in dem
Hohlraum oder der beweglichen Formplatte von niedriger Temperatur
nahe, was zu einem schnellen Abfall der Temperatur des Metalls in
dem Anschnittbereich führt.
Es ist daher wünschenswert,
eine Position so nahe wie möglich
am Hohlraum und eine Position zu wählen, die es erlaubt, die Temperatur
des Metalls im Anschnittbereich nach dem Anschnitt auf einem geeigneten
Niveau zu halten.
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Im
Falle der Erwärmung
der Düse
durch die Heizeinrichtung wird die Temperatur des Metalls um so
niedriger, so weiter es von den Heizeinrichtungen entfernt ist,
wohingegen die Abfallgeschwindigkeit der Metalltemperatur um so
größer wird,
je näher
es zur Düsenspitze
kommt. Deshalb ist bei der Düse nach
der Erfindung die Position des Anschnittbereichs nach einem Verfahren
zur Bestimmung der Position des Anschnittbereichs festgelegt, das
später beschrieben
wird. Bei einer Düse,
die den so festgelegten Anschnittbereich hat, ist es bevorzugt,
die Metalltemperatur auf eine Temperatur im Bereich 400°C bis 580°C zu halten,
wenn das Metall z.B. Magnesiumlegierung ist.
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Wenn
die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich höher als die obere Grenze dieses
Bereiches ist, kann das durch die Heizeinrichtung erhitzte Metall
im Düsenanguß eine so
hohe Temperatur erreichen, daß der
Schmelzpunkt überschritten
wird, mit dem Ergebnis, daß das
geschmolzene Metall aus dem Anschnittbereich lecken kann. Wenn hingegen die
Temperatur niedriger als die untere Grenze dieses Bereiches ist,
wird mehr Zeit benötigt,
um das verfestigte Metall in der Nähe des Anschnittbereichs zu
schmelzen, was zu einer verlängerten
Zykluszeit des Spritzens führt,
was es für
die praktische Anwendung ungeeignet macht.
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Wenn
das geschmolzene Metall eine Magnesiumlegierung ist, haben die Erfinder
die optimale Position und Haltetemperatur des Anschnittbereichs nach
einem Verfahren bestimmt, das später
beschrieben wird.
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Dadurch
wurde gezeigt, daß der
Anschnittbereich im wesentlichen im mittleren Bereich zwischen der
Düsenspitze
und dem vorderen Endabschnitt der Induktionsheizspule positioniert
sein sollte. Durch wiederholten Versuch und Irrtum wurde gezeigt,
daß der
verfestigte Zustand des Metalls im Anschnittbereich auf der Temperatur
nahe am Schmelzpunkt stabil gehalten werden kann, während das
Metall im Düsenanguß beim Öffnen der
Form in geschmolzenem Zustand gehalten wird, indem eine Steuerung
der Heiztemperatur so vorgesehen wird, daß die Temperatur der Magnesiumlegierung
im Anschnittbereich im Bereich zwischen 520°C und 560°C liegen kann.
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Auf
diese Weise kann die Magnesiumlegierung mit optimaler Zykluszeit
gespritzt werden, wobei jede Gefahr eines Leckens des geschmolzenen
Metalls aus dem Anschnittbereich beim Öffnen der Form vermieden wird.
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Anstelle
der Wärmeisolationsmittel
oder in Verbindung mit der Bildung der Wärmeisolationsmittel kann der
Düsenkörper aus
Keramik hergestellt sein, wobei die Peripherie der Düse mit einem
metallischen äußeren Rohr
abgedeckt ist und das metallische äußere Rohr eine darum gewickelte
Induktionsheizspule hat, so daß geschmolzenes
Metall in einen zwi schen dem Metall des äußeren Rohres und dem keramischen
Düsenkörper gebildeten
Spalt fließt.
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Gemäß dieser
Konstruktion ist der Düsenkörper aus
Keramik mit geringer thermischer Leitfähigkeit gebildet, so daß die Menge
von dem geschmolzenem Metall im Einlauf an die Form abgeführter Wärme verringert
werden und dadurch der Temperaturabfall des Metalls im Einlauf unterdrückt werden
kann. Eine zusätzliche
Effektivität
wird erreicht durch die Bildung der Wärmeisolationsmittel um die
Düse.
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In
diesem Fall besteht ein Unterschied im thermischen Ausdehnungskoeffizienten
zwischen dem Metall, das die feste Formplatte bildet, und der Keramik,
die die Düse
bildet, so daß ein
Spalt zwischen der festen Formplatte und der Düse beim Einspritzen von geschmolzenem
Metall in den Hohlraum gebildet werden kann, der zu einem Rückströmen des
geschmolzenen Metalls im Hohlraum in den Spalt führen kann.
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Dies
ist der Grund dafür,
weshalb zwischen der Düse
und der festen Formplatte der Spalt so gebildet ist, daß geschmolzenes
Metall diesen Spalt auffüllt.
Die Bildung eines zu dem Spalt führenden Loches
in der Düse
ermöglicht
das Auffüllen
des geschmolzenen Metalls gleichzeitig mit dem Spritzen von Metall.
Das in den Spalt gefüllte
geschmolzene Metall hat nicht nur die Wirkung, ein Rückströmen von
Metall aus dem Hohlraum als Ergebnis einer Blockierung des Spaltes
zu verhindern, sondern auch, die Wärme von den Heizeinrichtungn
wirksam durch das äußere metallische
Rohr zur Düse
zu führen.
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Eine
Wärmeabstrahlungseinrichtung
kann an der Düse
an deren Spitze angeordnet sein, um eine Wärmeabstrahlung vom Metall beim Öffnen der Form
zu beschleunigen. Die Wärmeabstrahlungseinrichtung
kann die Form eines Elementes mit hoher Wärmeabstralungsfähigkeit,
das an der Spitze der Düse
befestigt ist, oder die Form eines an der Spitze der Düse gebildeten
Kühlungsluftdurchganges
haben.
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Das
Vorsehen solch einer Wärmeabstrahlungseinrichtung
kann eine schnelle Verfestigung des Metalls im Düsenspitzenbereich beim Öffnen der Form
beschleunigen. Andererseits ist die Peripherie des Anschnittbereichs
durch die Wärmeisolationsmittel
wämeisoliert,
so daß das
Metall im Anschnittbereich auf einer bestimmten Temperatur oder
darüber gehalten
wird. Dies erlaubt es der Position des Anschnittbereichs, so nahe
wie möglich
an die Düsenspitze
heranzukommen.
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Bei
der Form, wie in den Ansprüchen
1 bis 6 definiert, ist die Position des Anschnittbereichs entsprechend
dem nachfolgenden Verfahren zur Bestimmung der Position des Anschnittbereichs
bestimmt.
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Das
Verfahren umfaßt
die Schritte des Anbringens der Heizeinrichtung zum Heizen von in
der Düse
vorhandenem Metall an einer beliebigen Position an der Düse, das
Anbringen einer Mehrzahl von Temperaturmeßpunkten zum Messen der Temperatur
des in der Düse
vorhandenen Metalls in einem vorgegebenen Abstand in einem Bereich
von der Spitze zur Düse
zu den Heizeinrichtungn; das Auswählen wenigstens eines Temperatursteuerungs-Zielpunktes als Referenz
für die
Temperatursteuerung aus der Mehrzahl von Temperaturmeßpunkten;
das Vorsehen einer Steuerung für
die Heizeinrichtung beim Öffnen
der Form, so daß Metall
in wenigstens einem mit den Heizeinrichtungn ausgestatteten Bereich
in den geschmolzenen Zustand gebracht wird und die Temperatur des
Temperatursteuerungs-Zielpunktes
auf einem konstanten Niveau gehalten wird, das niedriger als der
Schmelzpunkt des Metalls ist; das Messen der Temperaturverteilung
der anderen unter den mehreren Meßpunkten, wenn die Temperatur
des Temperatursteuerungs-Zielpunktes konstant gehalten wird; das
Bestimmen, aus den Ergebnissen der Messung, eines optimalen Temperaturbereiches,
wo der verfestigte Zustand des Metalls beim Öffnen der Form stabil aufrechterhalten
wird und wo die Temperatur des verfestigten Metalls dem Schmelzpunkt
des Metalls am nächsten
liegt, und das Setzen eines Anschnittbereichs in den optimalen Temperaturbereich.
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Bei
der Erzeugung eines Temperaturverteilungsgraphen der Mehrzahl von
Temperaturmeßpunkten
auf Grundlage der Meßergebnisse
ist bevorzugt, daß die
Bedingungen einschließlich
der Positionen der Düse,
der Düsen-Wärmeabstrahlungseinrichtung,
der Düsen-Wärmeisolationsmittel oder -Heizeinrichtung
geeignet gewählt
werden, um zu gewährleisten,
daß die
Temperaturverteilungskurve wenigstens einen Bereich hat, wo der
Gradient der Kurve sanft oder im wesentlichen eben wird, so daß der im
wesentlichen ebene Temperaturbereich als der optimale Temperaturbereich
definiert wird.
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Der
Temperaturgradient kann gesteuert werden durch Vorsehen diverser
Wärmeisolationsmittel oder
durch Vorsehen von der Wärmeabstrahlungseinrichtung.
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Wenn
das geschmolzene Metall eine Magnesiumlegierung ist, ist der optimale
Temperaturbereich mit Hilfe der Wärmeisolationsmittel oder der
Wärmeabstrahlungseinrichtung
vorzugsweise so gesteuert, daß er
im Bereich von 520°C
bis 560°C
liegt.
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Gemäß einem
anderen Beispiel der Form für die
Heißanguß-Spritzmaschine
ist eine Form vorgesehen, die eine bewegliche Formplatte mit einem Hohlraum
und eine feste Formplatte mit einer Düse zum Einspritzen von geschmolzenem
Metall in den Hohlraum sowie Heizeinrichtung zum Heizen von in der
Düse vorhandenem
Metall umfaßt,
wobei die Form einen an der beweglichen Formplatte angeordneten
Ausstoßstift,
der in der Lage ist, den Hohl raum zu durchqueren, um in den Anschnittbereich
vorzustoßen,
einen zum Vorwärtsbewegen
und Zurückziehen
des Ausstoßstiftes
zwischen dem vorgeschobenen Zustand und dem zurückgezogenen Zustand angeordnetem
Antrieb und eine Antriebsteuereinrichtung zum Schaffen einer Antriebssteuerung
des Antriebes umfaßt.
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Diese
Konstruktion ermöglicht
eine Zwangsöffnung
des Anschnittbereichs durch den Ausstoßstift vor dem Einspritzen
von Metall.
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Das
Antriebssteuereinrichtung gibt einen Befehl aus, der es dem Ausstoßstift ermöglicht,
vorzustoßen,
wenn nach dem Schließen
der Form die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich eine vorgegebene
Temperatur erreicht.
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Indem
man den Ausstoßstift
vorstoßen
läßt, um den
Anschnittbereich zwangszuöffnen,
wenn die Temperatur des im Anschnittbereich verfestigten Metalls
nach dem Schließen
der Form eine voreingestellte Temperatur, z.B. 500°C im Fall
einer Magnesiumlegierung mit Schmelzpunkt 596°C, erreicht hat, ist es möglich, die
Zykluszeit des Heißanguß-Spritzens
zu verkürzen
und die Temperatur des Anschnittbereichs bequem zu kontrollieren.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nun anhand der Zeichnungen beschrieben. Es
zeigen:
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1 eine
teilweise vergrößerter Schnittansicht
einer Düse
gemäß einer
Ausgestaltung der Erfindung;
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2(a) eine Ansicht der Spitze der Düse 1 im
Teilschnitt, die als Modell zum Bestimmen der Position eines Anschnittbereichs
dient;
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2(b) ist eine graphische Darstellung, die eine
Temperaturverteilung für
jede Einstelltemperatur des Tempera-tursteuerungs-Zielpunktes zeigt;
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3 eine
graphische Darstellung, die Änderungen
der Temperatur an einem Anschnittbereich im Falle des Spritzens
einer Magnesiumlegierung mit der Düse zeigt, deren Anschnittbereichposition
auf der Grundlage die Kurveischen Darstellung von 2(a) festgelegt worden ist;
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4 einen
Schnitt durch eine Düse
gemäß einer
zweiten Ausgestaltung der Erfindung, wobei die Düse auf einer festen Formplatte
montiert ist;
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5 einen
Schnitt durch die Düse
aus 4 entlang einer Linie A-A;
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6 eine
graphische Darstellung, die das Verfahren zum Bestimmen der Position
des Anschnittbereichs bei der zweiten Ausgestaltung der Erfindung
erläutert;
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7 einen Teilschnitt der Düsenspitze,
die ein Beispiel für
an der Düsenspitze
angeordnete Wärmeabstrahlungseinrichtung
zeigt;
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8 einen
vergrößerter Querschnitt
eines Form-Düsenabschnittes
in einer dritten Ausgestaltung der Erfindung; und
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9 einen
Schnitt durch eine Form für
die Heißanguß-Spritzmaschine.
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In
der folgenden Beschreibung ist das zu spritzende Metall eine Magnesiumlegierung
mit einem Schmelzpunkt von 596°C
(z.B. ASTM-Standards, AZ91D).
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1 ist
ein vergrößerter Querschnitt
eines Düsenabschnittes
der Form für
die Heißanguß-Spritzmaschine,
konstruiert gemäß einer
ersten Ausgestaltung der Erfindung.
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Wie
in 1 gezeigt, ist eine Düse 1 in ein Düsentragloch 3a eingefügt, das
in einer festen Formplatte 3 gebildet ist. Das Düsentragloch 3a hat einen
größeren Lochdurchmesser
als der äußere Durchmesser
der Düse 1,
um einen Zwischenraum 16 zwischen der Düse 1 und der festen
Formplatte 3 zu definieren. Um die Spitze der Düse 1 auf
einer Oberfläche
(der an einer beweglichen Formplatte 4 anstoßenden Oberfläche) der
festen Formplatte 3 zu tragen, hat das Loch von dem mittigen
Bereich zu einer Oberfläche
hin einen reduzierten Durchmesser.
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Der
Zwischenraum 16 ist mit Luft gefüllt, so daß Luft und der Zwischenraum 16 zusammen
Wärmeisolationsmittel
bilden. Es liegt auf der Hand, daß die Wärmeisolationsmittel etwas anderes
als Luft, z.B. Stickstoffgas, sein können, oder daß ein äußeres Keramikrohr
um die Düse 1 gefügt sein
kann, um die Wärmeisolationsmittel
zu bilden.
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Eine
Induktionsheizspirale 14, die als Heizeinrichtung wirkt,
ist um einen in der Düse 1 gebildeten
Anguß 11 gewickelt.
Ein Abschnitt von kleinem Durchmesser, der zwischen einem Einlauf 12 und dem
Anguß 11 der
Düse 1 definiert
ist, hat die Form des Anschnittbereichs 13 zum Trennen
eines Produktes von der Düse 1,
wenn die Form geöffnet
wird. Ein Temperatursensor 15 ist in der Nähe des Anschnittbereichs 13 zum
Messen der Temperatur des im Anschnittbereich 13 vorhandenen
Metalls eingebaut. Ergebnisse der vom Temperatursensor 15 durchgeführten Messung
werden über
einen Leitungsdraht 15a einem Heizungscontroller (nicht
gezeigt) zugeführt.
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Der
Heizungscontroller vergleicht eine erfaßte Temperatur von im Anschnittbereich 13 vorhandenem
Metall mit einer voreingestellten Temperatur des Anschnittbereichs 13,
um eine an die Induktionsheizspule 14 anzulegende Spannung
zu steuern. Wenn die erfaßte
Metalltemperatur niedriger als die voreingestellte Temperatur ist,
gibt der Controller ein Signal aus, um die an die Induktionsheizspule 14 angelegte Spannung
auf eine vorgegebene Spannung aufzubauen und dadurch das Metall
im Anguß 11 zu
erhitzen und so die Temperatur des im Anschnittbereich 13 vorhandenen
Metalls zu erhöhen.
Wenn die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich 13 die
voreingestellte Temperatur erreicht, wird die Spannung auf die vorgegebene
Spannung abgesenkt.
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Der
Anschnittbereich 13 ist in dem Bereich gebildet, wo der
Zwischenraum 16 definiert ist. Dabei ist ein Teil des Einlaufes 12,
der dem Anschnittbereich 13 benachbart ist, auch im Bereich
des Zwischenraumes 16 angeordnet. Wenn L1 die Länge des
Kontaktes der Düse 1 mit
der festen Formplatte 3 ist, ist L2 so eingestellt, daß die Beziehung
L1<L2 erfüllt ist,
wobei L2 der Abstand von einer Oberfläche der festen Formplatte 3,
wo sich die Spitze der Düse 1 befindet,
zum Anschnittbereich 13 ist. Der Abstand L2 zum Anschnittbereich 13,
d.h. die Position des Anschnittbereichs 13, kann wie folgt
bestimmt werden.
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2(a) ist eine Teilschnittansicht der Spitze der
Düse 1,
die als ein Modell zum Bestimmen der Position des Anschnittbereichs 13 dient.
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Zunächst sind,
wie in 2(a) gezeigt, eine Mehrzahl
von (z.B. 7) Meßpunkten
S1 bis S7 in einem vorgegebenen Abstand (z.B. von 1 mm) entlang der
Axialrichtung der Düse 1 vom
Ende der als Modell dienenden Düse 1 an
vorgesehen. Es ist bevorzugt, daß die Meßpunkte S1 bis S7 so nahe wie
möglich
an der inneren Peripherie des Einlaufes 12 und des Angusses 11 liegen,
um die tatsächliche
Temperatur des in der Düse 1 vorhandenen
Metalls messen zu können.
Der Temperatursensor ist an jedem so vorgesehenen Meßpunkt eingebaut.
Ein Meßpunkt wird
willkürlich
als Referenz für
die von dem Heizungscontroller durchgeführte Heizungssteuerung ausgewählt. Der
Heizungscontroller ist eingestellt, um eine konstante Temperatur
an diesem Meßpunkt (im
folgenden als Temperatursteuerungs-Zielpunkt bezeichnet) zu gewährleisten.
Dann werden die Einstelltemperaturen des Heizungscontrollers unterschiedlich
geändert,
so daß Temperaturverteilungen an
Meßpunkten
abhängig
von den eingestellten Temperaturen in graphischer Darstellung erhalten
werden.
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2(b) zeigt eine Kurve der Temperaturverteilungen
an den Meßpunkten
S1 bis S7 in Abhängigkeit
von den eingestellten Temperaturen. Die Ordinate dieser Kurve stellt
die Meßtemperatur
(°C) dar, und
die Abszisse stellt die Meßpunkte
S1 bis S7 dar.
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In
dem in 2(a) und 2(b) gezeigten Modell
ist der Meßpunkt
S4 als Temperatursteuerungs-Zielpunkt ausgewählt (im folgenden wird der Meßpunkt S4
speziell als Temperatursteuerungs-Zielpunkt S4 bezeichnet). Dann
werden die Einstelltemperaturen des Heizungscontrollers so variiert,
daß eine
Metalltemperatur am Temperatursteuerungs-Zielpunkt S4 von 500°C, 550°C und 580°C resultiert.
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Dann
wurde die Temperatur am Temperatursteuerungs-Zielpunkt S4 und den
anderen Meßpunkten
S1 bis S7 beim Öffnen
der Form gemessen und die Ergebnisse wurden in die Kurveischen Darstellung
aufgetragen.
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Bei
der so erhaltenen graphischen Darstellung traten Regionen A und
B auf, in denen die Kurven einen kleinen oder geringen Gradienten
haben. Die Region A ist ein von den Wärmeisolationsmitteln umgebenes
Gebiet, das den Temperatursteuerungs-Zielpunkt S4 enthält, dessen
Temperatur unter der Steuerung des Heizungscontrollers im wesentlichen
konstant ist. Die Region B ist ein Gebiet, wo Metall in der Düse 1 direkt
von der Induktionsheizspule 14 erhitzt wird. Links von
der Region A, d.h. zum Ende der Düse 1 hin, hat die
Kurve einen stärker
abfallenden Gradienten. Dies liegt daran, daß Wärme vom Produkt im Hohlraum
und von der mit der Düse 1 in
Kontakt stehenden Form schnell absorbiert wird.
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Wenn
die eingestellte Temperatur 580°C
beträgt,
liegt die Temperatur in der Region A im Bereich 580°C, was geringfügig niedriger
als der Schmelzpunkt ist, obwohl die Temperatur in der Region B durch
direkte Beheizung durch die Induktionsheizspule 14 auf
ca. 670°C
erhöht
ist. Bei dieser eingestellten Temperatur erlaubt es die Anbringung
des Anschnittbereichs 13 in der Region A, Metall im Anschnittbereich 13 aufgrund
der Gegenwart von heißem
Metall im Anguß 11 leicht
zu schmelzen, was möglicherweise
zu einem Lecken von geschmolzenem Metall aus der Spitze der Düse 1 führen kann.
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Wenn
die eingestellte Temperatur auf 550°C gesenkt wird, resultiert eine
Temperatur in der Region B von ca. 630°C, was geringfügig höher als
der Schmelzpunkt ist. Die Metalltemperatur in der Region A liegt
im Bereich von 550°C,
und die Temperatur von geschmolzenem Metall in der Region B ist
nicht viel höher
als der Schmelzpunkt, so daß der
verfestigte Zustand in der Region A stabil aufrechterhalten werden
kann. Daher besteht keine Gefahr des Leckens von geschmolzenem Metall,
unabhängig
von der Anbringung des Anschnittbereichs 13 in der Region
A.
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Wenn
die eingestellte Temperatur auf 500°C gesenkt wird, wird die Temperatur
des Metalls in der Region B niedriger als der Schmelzpunkt, so daß das Metall
im Anguß 11 im
wesentlichen verfestigt. Deshalb wird angenommen, daß bei dieser
eingestellten Temperatur eine beträchtliche Heizzeit für die nächste Einspritzung
erforderlich ist.
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Dreieckige
Diagrammpunkte in 2(b) stellen eine Kurve dar,
die in Fällen
erhalten wurde, wo der Meßpunkt
S3 als Temperatursteuerungs-Zielpunkt anstelle des Meßpunktes
S4 bei der eingestellten Temperatur von 530°C gewählt wurde. Die so erhaltene
Kurve entsprach näherungsweise
dem für den
Temperatursteuerungs-Zielpunkt S4 bei einer eingestellten Temperatur
von 550°C
erhaltenen Kurve.
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2 hat die Fälle gezeigt, wo die Temperaturen
am Temperatursteuerungs- Zielpunkt
S4 500°C, 550°C und 580°C betrugen.
Entsprechende Kurven werden für
die verbleibenden Meßpunkte
S1 bis S7 erzeugt. Es wäre
ferner bevorzugt, die eingestellten Temperaturen an den Temperatursteuerungs-Zielpunkten
S1 und S7 weiter zu unterteilen, um Messungen durchzuführen.
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Anhand
der so erhaltenen Ergebnisse kann der Anschnittbereich 13 in
oder vorzugsweise im wesentlichen in der Mitte der Region A zwischen
dem Meßpunkt
S6, wo die Heizinduktionsspule 14 beginnt, und dem Meßpunkt S1
angeordnet werden, wo die Spitze der Düse 1 in Kontakt mit
der festen Formplatte 3 ist.
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Wie
in 2(b) zu sehen, ist die Region
A ein Gebiet mit einem kleinen, im wesentlichen flachen Gradienten.
Je kleiner der Gradient der Kurve wird, um so geringer ist der Einfluß von Schwankungen
der Temperatur des geschmolzenen Metalls innerhalb der Düse 1.
Dies bedeutet, daß ein
flacherer Gradient der Kurve anzeigt, daß der Zustand des Metalls stabilisiert
aufrechterhalten werden kann. Bei dieser Ausgestaltung ist die Region
A eine optimale Temperaturregion für die Anbringung des Anschnittbereichs 13.
Der Anschnittbereich 13 ist vorzugsweise im wesentlichen
in der Mitte der Region A, d.h. am oder nahe am Meßpunkt S3
oder S4, dem Zielpunkt für
die vom Heizungscontroller durchgeführte Temperatursteuerung, angeordnet.
Die Steuerungs-Zieltemperatur kann bei 530°C (im Bereich von 520°C bis 540°C) liegen,
wenn der Anschnittbereich 13 an oder nahe an dem Meßpunkt S3
angeordnet ist, und bei 550°C
(im Bereich von 540°C
bis 560°C),
wenn der Anschnittbereich 13 an oder nahe an dem Meßpunkt S4
angeordnet ist. Bei dieser Ausgestaltung war der Anschnittbereich 13 im
wesentlichen in der Mitte zwischen den Meßpunkten S1 und S6 angeordnet,
und der Heizungscontroller war eingestellt, um die Temperatur des
Metalls im Anschnittbereich bei 520°C bis 560°C zu halten, wodurch befriedigende
Spritzergebnisse erzielt wurden.
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Es
ist zu beachten, daß die
Position des Anschnittbereichs 13 in Abhängigkeit
von der Temperatur der Form, dem Lochdurchmesser des Anschnittbereichs 13 der
Düse 1,
der Länge
des Kontaktes der Form mit der Düse 1,
dem Material (Wärmeleitfähigkeit)
und der Dicke der Düse 1,
der Position der Anbringung der Wärmeisolationsmittel und der
Form der Wärmeisolationsmittel,
der Position der Anbringung der Induktionsheizspule 14 an
der Düse 1 und der
Wärmekapazität der Induktionsheizspule 14 variiert,
so daß es
bei der Konstruktion der Düse 1 bevorzugt
ist, für
alle Bedingungen zu messen, um in der gleichen Weise wie oben die
optimale Position zu bestimmen.
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Auch
in diesem Fall wird der Temperaturverteilungsgraph, wie in 2(b) gezeigt, erzeugt, obwohl der langsam veränderliche
Abschnitt in der bevorzugten Form, wie in 2(b) dargestellt,
je nach Bedingungen nicht im Temperaturverteilungsgraphen auftreten
muß. In
einem solchen Fall können
einige Bedingungen, wie etwa die Position der Heizspule 14,
geändert
werden, so daß die
Kurve einen langsam veränderlichen
Bereich in der bevorzugten Form, so nahe wie möglich an der Ebenheit, haben kann.
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3 zeigt
einen Temperaturveränderungsgraphen,
der erhalten wurde, wenn Magnesiumlegierung tatsächlich mit der Form gespritzt
wurde, die den Anschnittbereich mit der nach dem obigen Verfahren
bestimmten Position hat.
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Im
Zustand der Öffnung
der Form vor dem Zeitpunkt T1 zeigt der in die Düse 1 in der Nähe des Anschnittbereichs
eingebaute Temperatursensor 550°C.
Der Schmelzpunkt der Magnesiumlegierung ist 596°C, und der Anschnittbereich
ist im optimalen Temperaturbereich angeordnet, so daß der verfestigte
Zustand während
des Öffnens
der Form stabil aufrechterhalten werden kann.
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Zum
Zeitpunkt T1 wird die Form geschlossen, um das Spritzen durchzuführen, und
die Düse 1 wird
durch eine Induktionsheizspule 24 erhitzt. Nachdem Verstreichen
einer relativ kurzen Zeitspanne, d.h. am Zeitpunkt T2, zeigt der
Temperatursensor eine Temperatur am Anschnittbereich von 630°C an, die
höher als
der Schmelzpunkt ist. Somit schmilzt zum Zeitpunkt T3 Metall im
Anschnittbereich schnell, wodurch es möglich wird, die Form zu öffnen.
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Danach,
zum Zeitpunkt T3, wenn die Erhitzung durch die Induktionsheizspule 24 beendet
ist oder unmittelbar zuvor, wird die Magnesiumlegierung eingespritzt.
Aufgrund des Endes der Beheizung kann die Temperatur des Metalls
im Anschnittbereich geringfügig
fallen, dennoch wird der Anschnittbereich durch das hinter der Düse 1 liegende
heiße
Metall und den Spritzdruck leicht geöffnet. Die Spritzzeit endet
nach ca. 0,04 Sekunden. Anschließend, bis zum Zeitpunkt T4,
wo die Form geöffnet
wird, wird der geschlossene Zustand der Form beibehalten, um das im
Hohlraum vorhandene Metall zu verfestigen. Der Anschnittbereich
wird durch den Betrieb des Temperaturcontrollers so gesteuert, daß er bei
560°C liegt.
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Eine
zweite Ausgestaltung der Erfindung wird nun mit Bezug auf 4 und 5 beschrieben. 4 ist
ein Schnitt durch die Düse
gemäß der zweiten
Ausgestaltung, und 5 ist ein Schnitt durch die
Düse 4 entlang
der Linie A-A.
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Die
zweite Ausgestaltung unterscheidet sich in der Form der Wärmeisolationsmittel
von der ersten Ausgestaltung. Das heißt, die Düse 21 ist aus Keramik
hergestellt und von einem metallischen äußeren Rohr 27 umgeben.
Die Induktionsheizspule 24 ist um die Peripherie des äußeren Rohres 27 gewickelt.
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Auch
bei dieser Ausgestaltung ist ein (nicht gezeigter) Temperatursensor
in der Nähe des
Anschnittbereichs 23 angeordnet. In der gleichen Weise wie
bei der obigen Ausgestaltung schafft ein Heizungscontroller eine
Steuerung des Betriebes der Induktionsheizspule auf Grundlage der
Ergebnisse von von dem Temperatursensor durchgeführten Messungen.
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Ein
winziger Spalt 29 ist zwischen dem äußeren Rohr 27 und
der Düse 21 definiert.
Der winzige Spalt 29 ist so ausgebildet, daß er bei
normaler Temperatur eine Breite von im wesentlichen Null hat. Das heißt, der
Spalt 29 wird als Ergebnis eines Unterschiedes der Wärmeausdehnung
zwischen dem Metall und der Keramik gebildet, wenn das Metall (Magnesiumlegierung)
in die Düse 21 geflossen
ist. Ein Ende des Spaltes 29 ist durch einen Flansch 21a der Düse blockiert,
und das andere Ende ist von der Spitze der Düse 21 aus nach außerhalb
der festen Formplatte 3 offen.
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Diese
Form ermöglicht
es Metall im Anguß 25,
durch ein Loch 26 in den Spalt 29 einzudringen und
so ein Rückströmen von
Metall aus dem Hohlraum 4a zu verhindern. Luft im Spalt 29 wird
ausgetrieben, so daß der
Spalt zwischen dem metallischen äußeren Rohr 27 und
der Keramikdüse 29 mit
Metall (Magnesiumlegierung) mit hoher Wärmeleitfähigkeit gefüllt wird, wodurch durch die
Induktionsheizspule 24 erzeugte Wärme effektiv zur Düse 21 geführt werden
kann.
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Bei
dieser Ausgestaltung wird genauso wie bei der vorhergehenden Ausgestaltung
die Temperatur von der Spitze der Düse 21 an gemessen,
so daß ein
Graph wie in 2(b) erzeugt wird, um den optimalen
Temperaturbereich zu finden, so daß der Anschnittbereich 23 an
dieser Stelle angeordnet wird.
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Mit
Bezug auf 6 wird ein Verfahren zum Bestimmen
der Position des Anschnittbereichs 23 bei dieser Ausgestaltung
beschrieben.
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Bei
dieser Ausgestaltung ist die Düse 21 aus Keramik
mit einer niedrigen thermischen Leitfähigkeit gefertigt, und so ist
es unmöglich,
das in 2(b) und der vorhergehenden
Ausgestaltung beschriebene Verfahren unverändert zu verwenden, um so die Position
des Anschnittbereichs 23 zu bestimmen. Der Grund dafür ist, daß, wie durch
den Graphen I in 6 (durch eine Strichpunktlinie
dargestellt) gezeigt, wenn der Meßpunkt S4 als Temperatursteuerungs-Zielpunkt
mit einer eingestellten Temperatur von z.B. 500°C gewählt wird, eine unzureichende
Erhitzung des Metalls im Anguß 25 eine
Verfestigung des Metalls verursacht. Ein Versuch, das Metall im Einlauf 25 ständig im
geschmolzenen Zustand zu halten, erfordert eine Erhöhung der
eingestellten Temperatur des Temperatursteuerungs-Zielpunktes S4 auf
bis zu 580°C,
wie an einem Graphen II aus 6 zu erkennen,
was für
den praktischen Gebrauch ungeeignet ist.
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Aus
der obigen Beschreibung ist leicht zu erkennen, daß der Temperatursteuerungs-Zielpunkt in Richtung
der Spitze der Düse 21 verschoben
werden muß,
wenn die Düse
stark wärmeisolierende
Eigenschaften hat, wie die Düse 21.
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Wenn,
wie in einem Graphen III aus 6 gezeigt,
der Meßpunkt
S2 als Temperatursteuerungs-Zielpunkt bei einer eingestellten Temperatur von
550°C gewählt wird,
so tritt ein sanft abschüssiger,
nahezu ebener Bereich bei einer Temperatur am oder nahe am Schmelzpunkt
in der Umgebung des Temperatursteuerungs-Zielpunktes S2 auf. Dabei wird
das Metall in dem Bereich, um den die Induktionsheizspule 24 gewickelt
ist, auf ca. 630°C
gehalten, was eine geeignete Temperatur zur Aufrechterhaltung des
geschmolzenen Zustandes ist. Daran ist zu verstehen, daß der Anschnittbereich 23 in
der Region C positioniert werden muß, wo die Kurve III einen kleineren,
nahezu flachen Gradienten erreicht. Genauer gesagt kann der Anschnittbereich 23 z.B. am
Meßpunkt
S2 angeordnet sein.
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Dies
bedeutet, daß verbesserte
Wärmeisolationseigenschaften
der Düse 21 es
erlauben, die Position des Anschnittbereichs 23 näher an den
Hohlraum 4a heran zu führen.
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Wenn
es bei Wärmeisolationsemitteln
mit hoher Isolationsfähigkeit
unmöglich
ist, den verfestigten Zustand des Metalls beim Öffnen der Form stabil aufrechtzuerhalten,
weil der Temperaturgradient des Metalls in der Düse 21 trotz einer
Bewegung des Temperatursteuerungs-Zielpunktes zur Spitze der Düse 21 sanft
ist, so kann die Wärmeabstrahlung
von der Spitze der Düse 21 gefördert werden,
um so den Temperaturgradienten absichtlich zu erhöhen.
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Ein
Beispiel für
die Wärmeabstrahlungseinrichtung
wird mit Bezug auf 7(a) und 7(b) beschrieben.
Die Wärmeabstrahlungseinrichtung von 7(a) umfassen ein Wärmeabstrah-lungselement 30,
z.B. aus Metall mit einer hohen Wärmeleitfähigkeit, das an der Spitze
der Düse 21 befestigt
ist. Das Wärmeabstrahlungseinrichtung
aus 7(b) umfaßt ein Kühlluft-Kommunikationsloch 31,
das an der Spitze der Düse 21 gebildet
ist, so daß Kühlluft durch
das Kühlluft-Kommunikationsloch 31 fließen kann.
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So
ist es möglich,
einen Graphen wie den Graphen IV aus 6 zu erhalten,
der an der Spitze der Düse 21 scharf
fallende Temperaturen zeigt.
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Eine
dritte Ausgestaltung der Erfindung wird nun mit Bezug auf 8 beschrieben. 8 ist
ein vergrößerter Querschnitt
eines Düsenabschnittes
einer Form gemäß der dritten
Ausgestaltung der Erfindung.
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Bei
dieser Ausgestaltung ist die bewegliche Formplatte 4 mit
einem Stift 41, der den Hohlraum 4a durchquert,
um in eine Position jenseits von einem Anschnittbereich 33 der
Dü se 31 vorzustoßen, und mit
einem Zylinder 42 versehen, der als Antrieb zum Vor- und
Zurückbewegen
des Stiftes 41 zwischen dem vorgeschobenen und dem zurückgezogenen Zustand
dient.
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Zu
beachten ist, daß die
Düse der
festen Formplatte 3 den gleichen Aufbau wie bei der ersten Ausgestaltung
hat, und daß infolgedessen
in 8 die gleichen Elemente mit gleichen Bezugszeichen bezeichnet
sind und nicht erneut beschrieben werden.
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Der
Zylinder 42 ist in einem hitzebeständigen Behälter 40 untergebracht,
der in die bewegliche Formplatte 4 eingebaut ist. Der Stift 41 ist
an einer Kolbenstange 42a befestigt, die aus dem Zylinder 42 frei
vorstoßen
und zurückweichen
kann.
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Es
versteht sich, daß der
oben beschriebene Antriebsmechanismus einschließlich des Zylinders 42 durch
einen bekannten Antriebsmechanismus für einen Ausstoßstift ersetzt
werden kann, der zum zwangsweisen Trennen eines Formteiles vom Hohlraum 4a vorgesehen
ist.
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Koaxial
zum Anschnittbereich 13 der Düse 1 erstreckt sich
ein Durchgangsloch vom Hohlraum 4a zum Behälter 40,
so daß der
Stift 41 durch das Durchgangsloch 40a durch den
Antrieb des Zylinders 42 austreten kann.
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Der
Stift 41 stößt hinter
dem Anschnittbereich 13 bis zum Anguß 11 durch den Antrieb
des Zylinders 42 vor. Beim Spritzen bewegt sich der Stift 41 zum
Hohlraum 4a und wird im wesentlichen bündig mit dem Boden des Hohlraumes 4a.
In diesem Zustand wird das Spritzen durchgeführt. Der Stift 41 ist vorzugsweise
aus Keramik mit einer hohen Hitzebeständigkeit und einem kleinen
Wärmeausdehnungskoeffizienten
hergestellt.
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Der
Antrieb des Zylinders 42 ist durch eine (nicht gezeigte)
Antriebssteuereinrichtung gesteuert. Die Antriebssteuereinrichtung
gibt einen Befehl aus, der den Stift 41 veranlaßt, vorzustoßen, wenn
die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich 13 nach dem
Schließen
der Form eine vorgegebene Temperatur erreicht hat.
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Dies
wird mit Anwendung auf das Spritzen nach der ersten Ausgestaltung
beschrieben.
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Wenn
eine vorgegebene Spannung an die Induktionsheizspule 14 angelegt
ist, um die Düse 1 zu
beheizen, und die Temperatur des Metalls im Anschnittbereich 13 z.B.
500°C überschreitet,
gibt das Antriebssteuereinrichtung ein Befehlssignal zum Antreiben
des Zylinders 42 aus, das es dem Stift 41 erlaubt,
vorzustoßen.
Das Metall im Anschnittbereich 13 hat eine ziemlich hohe
Temperatur, schmilzt aber nicht vollständig, und deshalb kann der
Anschnittbereich leicht geöffnet
werden, indem der verfestigte Abschnitt unter Verwendung des Stiftes 41 zum
Anguß 11 geschoben
wird.
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Nach
dem Öffnen
des Anschnittbereichs 13 wird der Stift 41 in
der beweglichen Formplatte 4 durch den Antrieb des Zylinders 42 untergebracht, und
von der Düse 1 herabgeschmolzenes
Metall wird in den Hohlraum 4a eingespritzt.
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Um
z.B. ein Brechen des Stiftes 41 oder eine Beschädigung der
Düse 1 zu
vermeiden, ist die Antriebssteuereinrichtung vorzugsweise mit einem
Sicherheitsmaßnahmenteil
zum Anhalten des Antriebes des Zylinders oder zum Anhalten des Betriebes der
Heißanguß-Spritzmaschine in
dem Fall ausgestattet, daß eine
ein vorgegebenes Niveau überschreitende
Last auf den Stift 41 wirkt.
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Zwar
sind die bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung beschrieben worden,
doch soll die vorliegende Erfindung nicht auf die obigen Ausgestaltungen
beschränkt
sein.
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Als
Beispiel wurde bei der ersten Ausgestaltung der Meßpunkt S4
als Anschnittbereich 13 vorgesehen, da, wenn die Metalltemperatur
am vierten Meßpunkt
S4 auf 550°C
gehalten wird, die Temperatur am Meßpunkt S4 unmittelbar vor dem Öffnen der Form
580°C erreicht.
Es kann allerdings statt dessen jede andere Position verwendet werden,
so lange sie in die Region A der Kurve von 2 fällt.
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Im
Fall einer Magnesiumlegierung (ASTM-Standards; AZ91D) mit Schmelzpunkt
von 596°C
war die am gesteuerten Punkt einzuhaltende optimale Metalltemperatur
550°C. Da
aber die optimale Temperatur je nach Metall unterschiedlich ist, muß lediglich
die optimale Temperatur für
jedes zu spritzende Metall gefunden werden. Im Fall anderer Metalle
(z.B. ASTM-Standards,
AM60B; Magnesiumlegierung mit Schmelzpunkt 615°C), die einen Schmelzpunkt nahe
an der Schmelztemperatur der in den obigen Ausgestaltungen behandelten
Magnesiumlegierung hat und eine ähnliche
Natur des Metalls hat, sollten die Zahlenwerte der obigen Ausgestaltungen
als Referenz dienen.
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Gemäß der Erfindung
ist es möglich,
die Metalltemperatur im Anschnittbereich auf einem bestimmten Niveau
oder darüber
zu halten und das Metall im Anschnittbereich durch ein geringfügiges Erhitzen
beim nächsten
Einspritzen zu schmelzen und so den spritzbaren Zustand zu erreichen.
Aus diesem Grund können
für die
praktische Anwendung brauchbare Zykluszeiten erreicht werden. Durch
die Fähigkeit,
den Anschnittbereich selektiv an einer geeigneten Position anzuordnen,
ist es möglich,
eine Form für
eine Heißanguß-Spritzmaschine zu
schaffen, die für
Magnesiumlegierung oder andere Metalle geeignet ist, und die nach
dem Öffnen
der Form frei von Lecken des geschmolzenen Metalls aus der Düsenspitze
ist.
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Die
Form mit nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
bestimmter Position des Anschnittbereichs ist umfassend anwendbar,
nicht nur auf das Heißangußspritzen
von Metall wie etwa Magnesiumlegierung, Aluminiumlegierung und Zinklegierung,
sondern auch auf ein Heißkanalsystem
von anderen Arten von Metallen.