Davon ausgehend liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, einen Dosierkopf zu schaffen, der bei verringertem
Aufwand ein reduziertes Verschleppungs- und Kontaminationsrisiko
aufweist.
Die Aufgabe wird durch einen Dosierkopf
gemäß Anspruch
1 gelöst.
Dieser hat
- – eine
Kopfplatte,
- – eine
Vielzahl Pipettenspitzen aus Kunststoff in Matrixanordnung, deren
Spitzenöffnungen
unterhalb der Kopfplatte angeordnet sind und die oben an der Kopfplatte
befestigt sind, wobei die oberen Öffnungen der Pipettenspitzen
von der Oberseite der Kopfplatte aus zugänglich sind,
- – eine
Zentrierplatte, die eine Vielzahl Zentrierlöcher in derselben Matrixanordnung
wie die oberen Öffnungen
der Pipettenspitzen aufweist, deren Innendurchmesser so auf die
Außendurchmesser von
unterhalb der Kopfplatte angeordneten Zentrierabschnitten der Pipetenspitzen
abgestimmt sind, daß die
Zentrierplatte unter Ausrichtung der Pipettenspitzen auf die Matrixanordnung
der Zentrierlöcher
auf die Zentrierabschnitte schiebbar ist,
- – Positionier-
und/oder Verbindungseinrichtungen zum Positionieren und/oder lösbaren Verbinden der
Kopfplatte und der Zentrierplatte relativ zueinander und/oder miteinander,
wobei
- – die
Positionier- und/oder Verbindungseinrichtungen Laschen aufweisen,
die in der Zentrierplatte oder an der Kopfplatte fixiert und an
der Kopfplatte oder der Zentrierplatte geführt und/oder mit der Kopfplatte
oder Zentrierplatte lösbar
verbindbar sind.
Dadurch, daß der Dosierkopf mit Pipettenspitzen
aus Kunststoff ausgestattet ist, ist sein Aufwand gegenüber den
bekannten Dosierköpfen
beträchtlich
reduziert, so daß er
als Wegwerfteil („Disposable") benutzt werden
kann, das nach Gebrauch weggeworfen wird. Der Dosierkopf kann vom
Hersteller mit solcher Reinheit geliefert werden, daß er ohne weitere
Vorbehandlung benutzbar ist. Nach Gebrauch kann er ohne Nachbehandlung
weggeworfen werden. Ein Dosierkopf mit Pipettenspitzen aus Kunststoff,
die Ab messungen aufweisen, die für
das Einführen
in die Aufnahmen von Mikrotiterplatten erforderlich sind, ist nur
mit einer Maßhaltigkeit
produzierbar, die kritisch für
das Einführen
der Pipettenspitzen in die Aufnahmen einer höher verdichteten Mikrotiterplatte
ist, die eine größere Anzahl
Aufnahmen aufweist. Deshalb umfaßt der Dosierkopf eine Zentrierplatte,
die in Funktionsstellung die Pipettenspitzen ausrichtet, so daß diese
ohne weiteres in die Aufnahmen einer höher verdichteten Mikrotiterplatte
einführbar
sind.
Für
den Einsatz bei geringer verdichteten Mikrotiterplatten, insbesondere
bei Mikrotiterplatten mit 384 Aufnahmen, braucht sich die Zentrierplatte grundsätzlich nicht
in der Funktionsstellung zu befinden, in der Zentrierlöcher die
Pipettenspitzen an ihren Zentrierabschnitten ausrichten. Für diesen
Einsatzfall ist es möglich,
die Zentrierplatte zu entfernen oder soweit zur Kopfplatte hin zu
verlagern, daß die Pipettenspitzen
bis etwa zum Grund der Aufnahmen der Mikrotiterplatten absenkbar
sind, was ein vollständiges
Aufnehmen der in den Aufnahmen enthaltenen Flüssigkeit ermöglicht.
Für den
Einsatz bei höher
verdichteten Mikrotiterplatten, insbesondere bei Mikrotiterplatten
mit 1536 Aufnahmen, wird hingegen vorzugsweise die Zentrierplatte
in Funktionsstellung gebracht, so daß eine korrekte Ausrichtung
der Spitzenöffnungen
auf die wesentlich kleineren Öffnungen der
Aufnahmen erreicht wird. Dabei ist es für die bloße Abgabe von Flüssigkeit
unschädlich,
wenn sich die Zentrierplatte in Funktionsstellung in einem geringen
Abstand oberhalb der Spitzenöffnungen
befindet, weil es für
die Abgabe ausreicht, wenn die Spitzenöffnungen den Öffnungen
der Aufnahmen der Mikrotiterplatte angenähert werden oder besser geringfügig in diese
eintauchen. Der Dosierkopf kann beispielsweise mit 384 Pipettenspitzen
ausgestattet sein, was bei 384er Mikrotiterplatten ein Aufnehmen oder
Abgeben von Flüssigkeit
aus oder in sämtliche Aufnahmer
in nur einem Schritt und bei 1536er Mikrotiterplatten zumindest
ein Abgeben von Flüssigkeit
in sämtliche
Aufnahmen in vier Schritten ermöglicht.
Der Dosierkopf kann insbesondere
anstatt eines herkömmlichen
Dosierkopfes mit Stahlkanülen an
Dosierautomaten zum Einsatz kommen. Grundsätzlich ist es möglich, die
Kopfplatte und/oder Zentrierplatte als trennbare Bauteile auszuführen, die
sogar dauerhaft am Dosierautomaten verbleiben können, da sie einem geringeren
Verunrei nigungsrisiko unterliegen und einfacher als Pipettenspitzen
gereinigt werden können.
Grundsätzlich
ist es möglich,
die Kopfplatte und/oder die Zentrierplatte aus Metall, Glas oder
einem anderen Material herzustellen. Bei einer derartigen Ausgestaltung
können
die Pipettenspitzen auswechselbar mit der Kopfplatte verbunden und
erst im Einsatzfall mit der Zentrierplatte zusammenbnngbar sein.
Bevorzugt ist/sind jedoch die Kopfplatte und/oder die Zentrierplatte
ebenfalls aus einem Kunststoff. Hierdurch ist es möglich, die
Kopfplatte und/oder die Zentrierplatte als Bestandteil eines Wegwerfteils
auszuführen,
wodurch der Aufwand für
den Austausch reduzierbar ist und das Verschleppungs- und Kontaminationsrisiko
noch weiter vermindert werden kann. Ein Dosierautomat kann mit einer Aufnahmeeinheit
ausgestattet sein, die für
die Aufnahme eines solchen Wegwerfteils angepaßt ist. Eine Verbindung der
Pipettenspitzen mit der mindestens einen Verdrängungseinrichtung des Dosierautomaten
kann durch stiftförmige
oder konische Elemente erfolgen, die einen abdichtenden Sitz am
Innenrand von oberen Öffnungen
der Pipettenspitzen oder von Befestigungslöchern der Kopfplatte haben können, in
denen die Pipettenspitzen am Umfang abgedichtet sitzen.
Die Innendurchmesser der Zentrierlöcher sind
bevorzugt geringfügig
größer als
die Außendurchmesser
der Zentrierabschnitte gewählt,
wobei die Durchmesserunterschiede durch die Genauigkeit bestimmt
ist, die für
die Ausrichtung der Spitzenöffnungen
auf die Aufnahmen der Mikrotiterplatte erforderlich ist. Bevorzugt
sind die Zentrierabschnitte im wesentlichen zylindrische Schaftabschnitte
oder geringfügig
konische Schaftabschnitte der Pipettenspitzen. Im letzteren Falle
sind die Innendurch messer der Zentrieröffnungen auf die maximalen
Außendurchmesser
der Zentrierabschnitte abzustimmen.
Die Pipettenspitzen haben gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung unterhalb der Zentrierabschnitte konische
Spitzenabschnitte, welche die Spitzenöffnungen aufweisen. Hierdurch
kann das Einführen
der Pipettenspitzen in die Aufnahmen der Mikrotiterplatte erleichtert
bzw. die Flüssigkeitsabgabe günstig beeinflußt werden.
Die Positionierung der Zentrierplatte
bezüglich
der Kopfplatte kann von einer Verlagerungseinrichtung eines Dosierautomaten
bewirkt werden. Der Dosierkopf hat Positionierund/oder Verbindungseinrichtungen
zum Positionieren und/oder lösbaren
Verbinden der Kopfplatte und der Zentrierplatte relativ zueinander
und/oder miteinander. Die Positionier- und/oder Verbindungseinrichtungen
können
Bestandteil eines Wegwerfteils sein. Sie können mit Verlagerungseinrichtungen
eines Dosierautomaten zusammenarbeiten, der eine entsprechend ausgestattete
Aufnahmeeinheit für
den Dosierkopf aufweisen kann.
Die Positionier- und/oder Verbindungseinrichtungen
weisen insbesondere Laschen auf, die an der Zentrierplatte oder
an der Kopfplatte fixiert und an der Kopfplatte oder der Zentrierplatte
geführt und/oder
mit der Kopfplatte oder Zentrierplatte lösbar verbindbar sind. Die Laschen
können
insbesondere für
den Angriff einer Verlagerungseinrichtung eines Dosierautomaten
dienen bzw. eine Ausrichtung der Zen trierplatte bezüglich der
Kopfplatte bewirken, welche die genaue Ausrichtung der Spitzenöffnungen auf
die Aufnahmen einer Mikrotiterplatte unterstützt.
Zum lösbaren Verbinden der Kopfplatte
mit der Zentrierplatte können
die Laschen und die Kopfplatte oder die Zentrierplatte Rastelemente
zum Verrasten der Laschen mit der Kopfplatte oder der Zentrierplatte
aufweisen. Die Rastelemente können
beispielsweise Rastkerben und Rastvorsprünge aufweisen, wobei die Ränder der
Kopfplatte oder der Zentrierplatte als Rastvorsprünge hergerichtet
sein können,
die mit Rastkerben in den Laschen zusammenwirken.
Bevorzugt sind die Verbindungseinrichtungen
so ausgestaltet, daß sie
ein lösbares
Verbinden der Kopfplatte und der Zentrierplatte miteinander in verschiedenen
Abständen
ermöglicht.
So können
die Verbindungseinrichtungen ein lösbares Verbinden der Kopfplatte
mit der Zentrierplatte in einem Abstand ermöglichen, in dem die Pipettenspitzen
maximal in die Zentrierlöcher
eingeschoben sind. Die Verbindung kann insbesondere für das Dosieren
von Mikrotiterplatten genutzt werden, bei denen Pipettenspitzen 'gis etwa zum Grund
der Aufnahmen eingetaucht werden. Um mit möglichst kurzen Pipettenspitzen auszukommen,
liegt hierbei vorzugsweise die Zentrierplatte der Kopfplatte an.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
ermöglichen
die Verbindungseinrichtungen ein lösbares Verbinden der Kopfplatte
mit einer Zentrierplatte in einem Abstand, in dem die Zentrierlöcher einen
unteren Bereich der Zentrierabschnitte aufnehmen. Hierbei handelt
es sich um die Funktionsstellung, in der die Zentrierplatte die
Pipettenspitzen zentriert, so daß diese genau auf die Öffnungen
der Aufnahmen einer höher
verdichteten Mikrotiterplatte ausrichtbar sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
können
die Verbindungseinrichtungen ein lösbares Verbinden der Kopfplatte
mit der Zentrierplatte in einer Zwischenstellung zwischen den beiden
vorerwähnten
Stellungen ermöglichen.
Diese Zwischenstellung kann beispielsweise benutzt werden, um die
Pipettenspitzen auszurichten und dennoch tief in Aufnahmen einer
Mikrotiterplatte einzutauchen. Dies kann beispielsweise für Dosiervorgänge an einer
Mikrotiterplatte genutzt werden, bei der die Aufnahmen nicht besonders
tief ausgebildet sind.
Schließlich ermöglichen gemäß einer Ausgestaltung die Verbindungseinrichtungen
ein lösbares Verbinden
der Kopfplatte mit der Zentrierplatte in einem Abstand, in dem sich
die Pipettenspitzen mit ihren Spitzenöffnungen innerhalb oder oberhalb
der Zentrierlöcher
befinden. Diese Verbindung kann für einen Schutz der Pipettenspitzen
vor Beschädigung genutzt
werden, insbesondere bei Transport, Lagerung, Montage oder Wartung.
Bei sämtlichen vorerwähnten Verbindungen sind
bevorzugt die Kopfplatte und die Zentrierplatte im wesentlichen
parallel zueinander ausgerichtet.
Gemäß einer Ausgestaltung hat der
Dosierkopf ferner
- – eine
Kopfplatte, bei der eine Vielzahl Befestigungslöcher in Matrixanordnung vorhanden
ist, die jeweils einen im wesentlichen zylindrischen Lochabschnitt
und darunter eine Einschnürung aufweisen,
und
- – eine
Vielzahl Pipettenspitzen aus Kunststoff in Matrixanordnung, die
jeweils oben einen Befestigungsbereich aufweisen, der einen Bund
und darunter einen im wesentlichen zylindrischen Befestigungsabschnitt
mit verringertem Durchmesser hat, wobei der Außendurchmesser des Bundes so auf
den Innendurchmesser des im wesentlichen zylindrischen Lochabschnittes
und der Außendurchmesser
des im wesentlichen zylindrischen Befestigungsabschnittes so auf
den Innendurchmesser der Einschnürung
abgestimmt sind, daß der
Bund einen Preßsitz
in dem im wesentlichen zylindrischen Lochabschnitt und der im wesentlichen
zylindrische Befestigungsabschnitt einen Preßsitz in der Einschnürung hat.
Die Kopfplatte und die Pipettenspitzen
können
separat verhältnismäßig verzugs-
und toleranzarm hergestellt werden. Durch das Einpressen der Pipettenspitzen
in die Kopfplatte ist es zudem möglich,
die Pipettenspitzen besonders toleranzarm in der Kopfplatte zu,
fixieren. Der Dosierkopf weist hierdurch eine Maßhaltigkeit auf, die für viele
Anwendungen ausreichen kann (z.B. bei 384er Mikrotiterplatten),
ohne daß eine
zusätzliche
Zentrierplatte erforderlich ist. Die Zentrierplatte kann aber auch
zusätzlich
zum Einsatz kommen, insbesondere wenn mit höher verdichteten Mikrotiterplatten
(z.B. 1536er Mikrotiterplatten) gearbeitet werden soll.
Auch bei diesem Dosierkopf kann die
Kopfplatte dauerhaft mit einem Dosierautomaten oder einem anderen
Gerät verbunden
sein. Unabhängig
davon, ob die Kopfplatte bereits beim Hersteller – was vorzugsweise
der Fall ist – oder
erst beim Anwender mit den Pipettenspitzen verbunden wird, kann
sie aus den verschiedensten Materialien bestehen, insbesondere aus
Metall oder Glas. Bevorzugt ist jedoch auch die Kopfplatte aus Kunststoff,
was insbesondere die Ausführung
des Dosierkopfes als Wegwerfteil begünstigt.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
sind die Befestigungslöcher
mit napfartig nach unten ausgeformten Abschnitten der Kopfplatte
ausgebildet, wodurch Materialeinsparungen bzw. eine formstabile Ausführung ermöglicht wird.
Eine besonders gute Maßhaltigkeit
wird gemäß einer
weiteren Ausgestaltung dadurch erreicht, daß die Befestigungslöcher der
Kopfplatte und/oder die Pipettenspitzen mittels Werkzeugen hergestellt sind,
deren formgebende Konturen für
die Befestigungslöcher
und/oder die Pipettenspitzen in einem fortlaufenden Arbeitsgang
hergestellt sind.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
ist den oberen Öffnungen
der Pipettenspitzen mindestens ein gasdurchlässiger Filter zum Zurückhalten
von Aerosolen und Flüssigkeit
zugeordnet. Dieser Filter soll verhindern, daß Flüssigkeit in ein an den Dosierkopf angeschlossenes
Verdrängungssystem
gelangt. Im Oberbereich jeder Pipettenspitze und/oder in jedem Befestigungsloch
der Kopfplatte und/oder an der Oberseite der Kopfplatte kann sich
ein solcher Filter befinden. Der mindestens eine Filter kann aber
auch in einem Dosierautomaten bzw. in einer Aufnahmeeinheit desselben
angeordnet sein. Die Ausgestaltung mit mindestens einem Filter ist
bei sämtlichen vorbeschriebenen
Dosierköpfen
möglich.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung
weist der Dosierkopf zwei zur Kopfplatte senkrechte Stifte zum Führen in
Führungslöchern auf.
Die Führungslöcher können ebenfalls
im Dosierkopf und/oder in einer Mikrotiterplatte ausgebildet sein.
Eine mit Führungslöchern versehene,
auf den Dosierkopf abgestimmte Mikrotiterplatte ist eine zweckmäßige Ausgestaltung
der Erfindung. Die Stifte und die Führungslöcher sind eine zusätzliche
mechanische Ausrichthilfe.
Die Stifte können fest mit der Zentrierplatte oder
mit der Kopfplatte verbunden sein und in Führungslöchern der Kopfplatte oder der
Zentrierplatte geführt
sein. Darüber
hinaus können
sie eine Führung
in Führungslöchern einer
Mikrotiterplatte aufweisen. Falls die Stifte fest mit der Zentrierplatte
verbunden sind, können
sie beidseitig von dieser vorstehen, um einerseits in Führungslöchern der
Kopfplatte und andererseits in Führungslöchern einer
Mikrotiterplatte geführt
zu werden.
Vorzugsweise weisen die Platten,
in denen Führungslöcher ausgebildet
sind, jeweils ein Führungsloch
in Form eines Rundloches und ein Führungsloch in Form eines Langloches
auf.
Die Führungsstifte sind vorzugsweise
an diagonal einander gegenüberliegenden
Ecken des Dosierkopfes angeordnet.
Ebenso bei sämtlichen vorbeschriebenen Dosierköpfen können die
Kopfplatte und/oder die Pipettenspitzen und/oder die Zentrierplatte
aus einem einzigen Kunststoff oder aus verschiedenen Kunststoffen
hergestellt sein. Kopfplatte und/oder Pipettenspitzen und/oder Zentrierplatte
sind bevorzugt aus Kunststoff gespritzt. Bevorzugt ist/sind die
Kopfplatte und/oder die Zentrierplatte aus einem verhältnismäßig starren
Kunststoff. Hierzu zählt
insbesondere Polycarbonat. Bevorzugt sind ferner die Pipettenspitzen aus
einem verhältnismäßig weichen
Kunststoff. Bevorzugte Materialien für die Pipettenspitzen sind
Polypropylen und/oder Polyethylen und/oder ähnliche Kunststoffe, zu denen
auch Mischungen aus Polypropylen und Polyethylen gehören.
Die Laschen sind bevorzugt integral
mit der Zentrierplatte oder der Kopfplatte ausgebildet. Ferner können die
Laschen in Durchbrechungen der Kopfplatte oder der Zen trierplatte
geführt
sein, wodurch die Führung
die Sicherheit der Verbindung von Kopfplatte und Zentrierplatte
verbessert sein kann.
Der Dosierkopf wird nachfolgend anhand
der anliegenden Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
1 einen
Dosierkopf, der zur Vereinfachung mit nur einer Reihe Pipettenspitzen
dargestellt ist, bei Benutzung mit einer 384er Mikrotiterplatte
in einer perspektivischen Seitenansicht des vorderen Abschnittes;
2 denselben
Dosierkopf bei Benutzung mit einer 1536er Mikrotiterplatte ebenfalls
in einer perspektivischen Seitenansicht des vorderen Abschnittes;
3 den
Dosierkopf in einem vergrößerten vertikalen
Teilschnitt durch zwei Befestigungslöcher, wobei zur Vereinfachung
nur in einem der Befestigungslöcher
ein Befestigungsbereich einer Pipettenspitze gezeigt ist.
Gemäß 1 hat ein Dosierkopf 1 eine Kopfplatte 2 mit
384 Befestigungslöchern 3,
die senkrecht zur Kopfplatte 2 ausgerichtet sind und eine
Matrixanordnung entsprechend Aufnahmen 4 einer 384er Mikrotiterplatte 5 haben.
In den Befestigungslöchern 3 sitzen
Pipettenspitzen 6, die mit ihren oberen Öffnungen 7 etwa
mit der Oberseite der Kopfplatte 2 fluchten. Unterhalb
der Kopfplatte 2 haben die Pipettenspitzen 6 im wesentlichen
zylindrische Zentrierabschnitte 8. Diese erstrecken sich
von der Unterseite der Kopfplatte 2 bis zu kurzen, konischen Spitzenabschnitten 9,
an deren unteren Enden die Spitzenöffnungen 10 der Pipettenspitzen 6 ausgebildet
sind.
Ferner hat der Dosierkopf 1 eine
Zentrierplatte 11, die von 384 Zentrierlöchern durchquert
ist, die ebenfalls dieselbe Matrixanordnung wie die Aufnahmen 4 in
der 384er Mikrotiterplatte haben. Die Zentrierlöcher 12 haben einen
Innendurchmesser, der geringfügig
den maximalen Außendurchmesser
der Zentrierabschnitte 8 übersteigt.
Die Zentrierplatte 11 hat
seitlich integral mit ihr ausgebildete Laschen 13, die
vertikal nach oben stehen und durch Führungsschlitze 14 an
den Rändern
der Kopfplatte 2 geführt
sind. Zwischen den Laschen 13 und den Führungsschlitzen 14 sind – nicht gezeigte – Rastelemente
ausgebildet, die ein Verrasten der Zentrierplatte 11 bezüglich der
Kopfplatte 2 in Positionen ermöglichen, die in den 1 und 2 gezeigt sind. Das über die Kopfplatte 2 hinausstehende Ende
der Laschen 13 ermöglicht
den Angriff einer Verlagerungseinrichtung eines Dosierautomaten,
die die Zentrierplatte 11 in die jeweils gewünschte Position
bezüglich
der Kopfplatte 2 verschiebt. Dieses Ende hat einen Haken 15,
der der Ankopplung der Verlagerungseinrichtung bzw. der unverlierbaren
Fixierung der Zentrierplatte 11 an der Kopfplatte 2 dienen
kann.
Kopfplatte 2 sowie Zentrierplatte 11 sind
jeweils aus Polycarbonat hergestellt. Die Pipettenspitzen 6 bestehen
aus Polypropylen.
Die Pipettenspitzen 6 sind
aufgrund ihrer Fixierung in Befestigungslöchern 3 der Kopfplatte 2 bereits
so exakt auf die Aufnahmen 4 einer 384er Mikrotiterplatte
ausgerichtet, daß die
Zentrierplatte 11 für eine
genauere Ausrichtung nicht benötigt
wird. Deshalb ist sie in 1 bis
in die Nähe
der Unterseite der Kopfplatte 2 verlagert. Hierdurch wird
ein Eintauchen der Pipettenspitzen 6 bis in die Nähe des Bodens
der Aufnahmen 4 einer 384er „deepwell"-Mikrotiterplatte ermöglicht,
bei der die Aufnahmetiefe über
40 mm beträgt.
Gemäß 2 ist die Zentrierplatte 11 mittels der
Laschen 13 bis zum unteren Ende der Zentrierabschnitte 8 verlagert
und in dieser Position verrastet. Die Pipettenspitzen 6 werden
von den Zentrierabschnitten 8 durch die Zentrierlöcher 12 genau
auf jede vierte Aufnahme 4' einer
1536er Mikrotiterplatte 5' ausgerichtet.
Hierdurch ist es möglich,
aus einem Dosierkopf 1 Flüssigkeit in eine solche Mikrotiterplatte 5' abzugeben.
Hierfür
können
die Spitzenabschnitte 9 geringfügig in die Aufnahmen 4' eingetaucht
werden. In vier Dosierschritten können sämtliche Aufnahmen 4' der Mikrotiterplatte 5' befällt werden.
Einzelheiten der Befestigung der
Pipettenspitzen 6 in der Kopfplatte 2, die bereits
eine ausreichende Ausrichtung der Pipettenspitzen 6 von
384er Mikrotiterplatten 5 bewirkt, sind in der 3 gezeigt. Demnach sind
die Befestigungslöcher 3 in
napfartig nach unten ausgeformten Abschnitten 16 der Kopfplatte 2 ausgebildet.
Darin haben die Befestigungslöcher
oben einen leicht konischen Aufnahmebereich 16', der unten
von einem Lochabsatz 16'' mit einer Phase 16''' begrenzt
ist. Unterhalb der Phase ist ein noch geringerer konischer Lochabschnitt 16IV vorhanden, der wiederum unten von
einer Einschnürung 16V begrenzt ist.
Die Pipettenspitzen 6 haben
oberhalb des im wesentlichen zylindrischen Zentrierab-schnittes 8 einen
Befestigungsbereich 17. Dieser umfaßt oben einen Spitzenkopf 17', der unten
von einem Spitzenabsatz 17'' begrenzt ist.
Daran schließt
sich ein kurzer Bund 17''' an, der unten von einem weiteren Spitzenabsatz 17IV begrenzt ist. Darunter hat der Befestigungsbereich 17 einen
leicht konischen Befestigungsabschnitt 17v .
Die Pipettenspitzen 6 sind
von oben in die Befestigungslöcher 3 eingepreßt, so daß ihr Spitzenabsatz 17'' auf dem Lochabsatz 16'' ruht. Infolgedessen befindet sich
der obere Rand der Pipettenspitzen 6 etwa auf demselben
Niveau wie die Oberfläche
der Platte 2 und sind die oberen Öffnungen 7 der Pipettenspitzen 6 von
der Oberseite der Platte 2 aus zugänglich.
In dieser Position werden die Pipettenspitzen 6 dadurch
gehalten, daß ihr
Bund 17''' ein Preßsitz in dem leicht konischen
Lochabschnitt 16IV und ihr leicht konischer
Befestigungsabschnitt 17V einen
Preßsitz in
der Einschnürung 16V haben.