DE10055171A1 - Fernzustellung einer auf Software basierenden Ausbildung über einpflanzbare medizinische Vorrichtungssysteme - Google Patents
Fernzustellung einer auf Software basierenden Ausbildung über einpflanzbare medizinische VorrichtungssystemeInfo
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Abstract
Es werden ein System und ein Verfahren zur Fernauslieferung einer auf Software basierenden simulierten Ausbildung und Bescheinigung für Techniker/Operatore offenbart, welche mit der Verwaltung von Programmiergeräten, von Schnittstellen zwischen Programmiergerät und IMD-Vorrichtungen und verwandten Verfahren befasst sind. Vorzugsweise leitet ein auf dem Web basierendes Datenexpertenzentrum, die auf der Software basierende simulierte Ausbildung und Bescheinigung, welche aus der Ferne auf ein Programmiergerät importiert wird. Das Programmiergerät oder die ähnliche Vorrichtung wird mit dem auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum durch vorzugsweise ein oder mehrere Datenkommunikationssysteme gekuppelt. Eine Gruppe von auf der Fertigkeit basierenden Aktivitäten, die einer Vielheit von Softwareanwendungen auf dem Programmiergerät entsprechen, ist zugänglich aus dem Programmiergerät. Der Operator erteilt aus dem Programmiergerät einen Ausbildungsantrag an das Datenexpertenzentrum für eine spezifische Softwareanwendung. Das Datenexpertenzentrum baut ein simuliertes Ausbildungsmodul, das auf der Anfrage des Operators basiert, und schickt das Ausbildungsmodul zu dem Programmiergerät zurück. Das Ausbildungsmodul verrichtet eine simulierte auf der Fertigkeit basierende Ausbildung, die der von dem Operator gewünschten Softwareanwendung entspricht. Nach der Vollendung des Ausbildungsmoduls werden die Ausbildungsergebnisse analysiert. Danach kann eine Bescheinigung erteilt werden, ...
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft medizinische
Vorrichtungssysteme. Ganz speziell bezieht sich die
Erfindung auf ferngesteuerte, bidirektionale Verbindungen
mit einer oder mit mehreren programmierbaren Vorrichtungen
oder auf diesbezügliche Kontrollen, die mit einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungen (Implantable Medical Devices =
IMD-Vorrichtungen) in Verbindung stehen. Spezifischer
gesehen betrifft die Erfindung ein integriertes System und
ein Verfahren mit bidirektionalen Televerbindungen zwischen
einem auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum und
mindestens einem Programmiergerät, wobei mehrere Arten von
Netzwerkplattformen und -architekturen benutzt werden, um in
dem Programmiergerät eine auf Distanz basierte Befragung,
Selbstidentifizierung von spezifischen Bauelementen bzw.
Komponenten, oder eine Zustellung von auf einer Software
basierenden Ausbildungsanwendungen mit einer automatischen
Unterstützung für die Erstellung von Zertifikaten oder
Bescheinigungen, eine Bekanntmachung der Zertifikate und
Softwareanwendungen die dies ermöglichen, bereitzustellen.
Ein Gesundheitsfürsorgesystem, das auf der
Technologie basiert und das die technischen und sozialen
Aspekte der Pflege und der Therapie für den Patienten
vollständig in sich vereint, müsste in der Lage sein, den
Kunden einwandfrei mit dem die Pflege liefernden Personal zu
verbinden, unabhängig von der die Teilnehmer voneinander
trennenden Distanz oder Örtlichkeit. Während die Kliniker
fortfahren die Patienten in Übereinstimmung mit der üblichen
modernen medizinischen Technik zu behandeln, machen es die
Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie immer besser
möglich medizinische Dienste auf eine von der Zeit und dem
Ort unabhängige Art und Weise zu liefern.
Auf dem Stand der Technik beruhende Verfahren oder
klinische Dienste sind im Allgemeinen auf in dem Krankenhaus
stationär vollzogene Vorgänge begrenzt. Wenn zum Beispiel
ein Arzt die Leistungsparameter einer einpflanzbaren
Vorrichtung in einem Patienten überprüfen muss, dann ist es
wahrscheinlich, dass der Patient sich in die Klinik begeben
muss. Ferner, wenn es die medizinischen Bedingungen des
Patienten mit einer einpflanzbaren Vorrichtung verlangen,
dass eine kontinuierliche Überwachung oder Einstellung der
Vorrichtung gewährleistet sein muss, dann muss der Patient
auf unbestimmte Zeit in dem Krankenhaus bleiben. Ein solcher
kontinuierlicher Behandlungsplan wirft sowohl
wirtschaftliche wie auch soziale Probleme auf. Bei dem als
Beispiel herangezogenen Szenario, bei welchem der Anteil der
Bevölkerung mit eingepflanzten medizinischen Vorrichtungen
ansteigt, werden bei weitem mehr Krankenhäuser/Kliniken
einschließlich des Dienstpersonals benötigt, um einen
stationären Dienst für die Patienten zu gewährleisten, wobei
folglich die Kosten der medizinischen Pflege in die Höhe
gehen werden. Zusätzlich werden die Patienten durch die
Notwendigkeit entweder in dem Krankenhaus zu bleiben oder
sehr oft eine Klinik aufzusuchen einer übermäßigen
Eingrenzung und Belästigung ausgesetzt.
Noch eine andere Bedingung der Praxis gemäß dem Stand
der Technik erfordert, dass sich ein Patient in ein
klinisches Zentrum begibt für die gelegentliche Abrufung der
Daten der eingepflanzten Vorrichtung, um einerseits die
Wirkungsweise der Vorrichtung zu beurteilen und andererseits
die Patientengeschichte sowohl für klinische als auch für
forschungsorientierte Zwecke zu sammeln. Solche Daten werden
auf solche Art und Weise eingeholt, dass man den Patienten
in ein Krankenhaus/eine Klinik aufnimmt, um die
gespeicherten Daten aus der einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtung herunterzuladen. Je nach der Häufigkeit des
Einsammelns der Daten kann dieses Verfahren für die
Patienten, die in ländlichen Gebieten leben oder nur über
eine begrenzte Beweglichkeit verfügen, eine ernste
Schwierigkeit und Unbequemlichkeit darstellen. Ähnlich
verhält es sich wenn die Notwendigkeit eines Aktualisierens
der Software einer einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung
eintritt, denn auch in diesem Falle muss der Patient in die
Klinik oder in das Krankenhaus kommen, damit die
Aktualisierung durchgeführt werden kann. Ferner ist es in
der medizinischen Praxis eine sich über die ganze Industrie
erstreckende Norm, dass eine sorgfältige Aufzeichnung der
vergangenen und gegenwärtigen Prozeduren bezüglich der
Herstellung einer Aufwärtsstrecke einer IMD-Vorrichtung mit
einem Programmiergerät, zum Beispiel, aufbewahrt wird. Es
ist erfordert, dass die Aufzeichnung die Identifizierung
aller medizinischen Vorrichtungen enthält, welche in
irgendeiner interaktiven Prozedur verwickelt sind. Auf
spezifische Weise muss über alle peripherischen und
hauptsächlichen Vorrichtungen berichtet werden, welche
während der Erstellung einer Abwärtsstrecke hin zu der IMD-
Vorrichtung benutzt werden. Gegenwärtig wird von Hand über
solche Prozeduren berichtet und es ist ein Operator oder
eine in Medizin bewanderte Person erfordert, um die Daten
während einer jeden Prozedur sorgfältig einzuspeisen. Eine
der Einschränkungen der Probleme mit dem Berichten über
Prozeduren besteht in der Tatsache, dass das Berichten zu
Fehlern neigt und dass es eine erneute Überprüfung der Daten
erfordert, um die Genauigkeit zu verifizieren.
Noch eine andere, den Stand der Technik
betreffende Bedingung bezieht sich auf die Schnittstelle
Operator/Programmiergerät. Im Allgemeinen sollte ein
Manager/Techniker einer medizinischen Vorrichtung eine
Ausbildung, d. h. Training, über die klinischen und
betrieblichen Aspekte des Programmiergeräts erhalten. Die
gegenwärtige Praxis erfordert, dass ein Operator an einer
Klasse/Sitzung teilnimmt, welche durch eine Klinik, ein
Krankenhaus oder den Hersteller gesponsert wird, um die
Prozedur zwischen Programmiergerät und IMD-Vorrichtung mit
Erfolg verwalten zu können. Ferner sollte der Manager in der
Lage sein, Schritt zu halten mit den neuen Entwicklungen und
den neuen Verfahren in Sachen Verwaltung, Wartung und
Aktualisierung der IMD-Vorrichtung. Demgemäss ist es
unbedingt erforderlich, dass die Operatore der
Programmiergeräte, der IMD-Vorrichtungen und verwandter
medizinischer Vorrichtungen auf einer regelmäßigen Basis
trainiert, d. h. ausgebildet werden.
Die IMD-Vorrichtungen, Programmiergeräte und
verwandte medizinische Geräte werden überall in der Welt
vertrieben. Ferner hat die Zahl der Leute mit eingepflanzten
medizinischen Vorrichtungen im Laufe der letzten paar Jahre
zugenommen. Folglich ist es unpraktisch von Operatoren für
diese weltweit vertriebenen medizinischen Vorrichtungen zu
verlangen, dass sie an Ausbildungssitzungen weit weg von
ihrem geographischen Standort teilnehmen. Auf spezifische
Weise müssen bei dem gegenwärtigen Verteilungsniveau die
Ausbildungszentren überall in der Welt lokalisiert sein.
Klar ist, dass eine solche Lösung sowohl teuer als auch
unpraktisch ist.
Eine weitere dem Stand der Technik anhaftende
Begrenzung betrifft die Verwaltung von mehreren bei einem
einzelnen Patienten eingepflanzten medizinischen
Vorrichtungen. Die Fortschritte bei der modernen Therapie
und Behandlung der Patienten haben es möglich gemacht, eine
gewisse Anzahl von Vorrichtungen bei einem Patienten
einzupflanzen. Zum Beispiel können IMD-Vorrichtungen, wie
etwa ein Defibrillator oder ein Schrittmacher, ein
Nervenimplantat, eine Arzneimittelpumpe, ein getrennter
physiologischer Monitor und verschiedene andere IMD-
Vorrichtungen bei einem einzelnen Patienten eingepflanzt
werden. Um bei einem Patienten mit mehrfachen Implantaten
die Wirkungsweisen einer jeden Vorrichtung erfolgreich zu
verwalten und die Leistungen derselben bewerten zu können,
ist eine kontinuierliche Aktualisierung und Überwachung der
Vorrichtungen erfordert. Es kann ferner bevorzugt werden,
eine betriebsfähige Verbindung zwischen den verschiedenen
Implantaten zu haben, um eine koordinierte klinische
Therapie für die Patienten zu gewährleisten. Folglich
besteht ein Bedarf danach die IMD-Vorrichtungen,
einschließlich des Programmiergeräts, auf einer
regelmäßigen, wenn nicht sogar einer kontinuierlichen Basis
zu überwachen, um eine optimale Pflege des Patienten zu
sichern. In Abwesenheit von anderen Alternativen drängt dies
dem Patienten eine große Belastung auf, wenn ein Krankenhaus
oder eine Klinik die einzigen Zentren sind, in welchen die
erforderlichen Aufrüstungen, häufigen Folgekontrollen,
Beurteilungen und Einstellungen der IMD-Vorrichtungen
gemacht werden können. Ferner würde diese Situation, sogar
wenn sie machbar ist, die Gründung einer größeren Anzahl von
Dienstbereichen oder klinischen Zentren erfordern, um einen
angemessenen Dienst für die wachsende Anzahl von Patienten
mit mehreren Implantaten weltweit tragen zu können.
Demgemäss ist es lebenswichtig über eine
programmierfähige Geräteeinheit zu verfügen, welche mit
einem fernen Datenexpertenzentrum, einem fernen auf dem Web
basierenden Datenzentrum oder einem fernen Datenzentrum
verbinden würde, wobei alle diese Ausdrücke wie sie hierin
benutzt werden abwechselnd Äquivalente sind, um den Zugang
zu einem Expertensystemen zu liefern und um die Fachkenntnis
in eine örtliche Umgebung zu importieren. Ferner ist es
wichtig, vor Ort einen Programmoperator/Programmmanager
oder einen Techniker zu haben, welche ihre Ausbildung aus
der Ferne erhalten könnten, dies durch das Exportieren eines
auf dem Web basierenden Ausbildungsregimes ausgehend von
einem fernen auf dem Web basierenden Datenzentrum mit
automatischen Bestandteilen, um eine Erstellung von
Zertifikaten, eine Bekanntmachung der Zertifikate sowie eine
dieses ermöglichende Software vor Ort zu gewährleisten. Auf
eine spezifischere Weise ist es noch wünschenswerter, den
weltweit verteilten Technikern für Programmiergeräte eine
auf Software basierende Ausbildung zukommen zu lassen,
welche die Techniker ausbilden, prüfen und bescheinigen
würde, dies in Übereinstimmung mit den Normen, die von dem
Hersteller der IMD-Vorrichtungen und der Programmiergeräte
festgelegt worden sind, ebenso wie in Übereinstimmung mit
den Zertifizierungsregelungen in dem Land in dem der
Techniker lokalisiert ist.
Die weltweite Proliferation von Patienten mit
medizinischen mehrfachen Implantatsvorrichtungen hat es
erforderlich gemacht, Ferndienste für die IMD-Vorrichtungen
zu liefern sowie auch den Patienten eine rechtzeitige,
klinische Fürsorge zu gewährleisten. Ein häufiger Gebrauch
der Programmiergeräte zum Kommunizieren mit den IMD-
Vorrichtungen und zur Lieferung verschiedener Ferndienste
ist ein wichtiger Aspekt der Patientenfürsorge geworden, und
steht in Übereinstimmung mit den gleichzeitig anhängigen
Anmeldungen mit den nachfolgenden Titeln: "Apparatus and
Method for Remote Trouboleshooting, Maintenance and Upgrade
of Implantable Device Systems", eingereicht am 26. Oktober
1999 mit der Seriennummer . . .; "Tactile Feedback for
Indicating Validity of Communication Link with an
Implantable Medical Device", eingereicht am 29. Oktober 1999
mit der Seriennummer . . .; "Apparatus and Method for
Automated Invoicing of Medical Device Systems", eingereicht
am 29. Oktober 1999 mit der Seriennummer
. . .; "Apparatus and Method for Remote Self-
Identification of Components in Medical Device Systems",
eingereicht am 29. Oktober 1999 mit der Seriennummer
. . .; "Apparatus and Method to Automate Remote Software
Updates of Medical Device Systems", eingereicht am 29.
Oktober 1999 mit der Seriennummer . . .; "Method and
Apparatus to Secure Data Transfer from Medical Device
Systems" eingereicht am 2. November 1999 mit der
Seriennummer . . .; "Implantable Medical Device
Programming Apparatus Having an Auxiliary Component Storage
Compartment" eingereicht am 4. November 1999 mit der
Seriennummer . . .;" welche durch Bezugnahme in ihrer
Gesamtheit hierin eingeschlossen werden. Demzufolge und im
Lichte der veröffentlichten Referenzen ist die
Fernausbildung der Techniker/Operatore für
Programmiergeräte und für andere peripherische, mit den IMD-
Vorrichtungen im Zusammenhang stehende Einrichtungen, ein
lebenswichtiger Schritt zur Bereitstellung einer wirksamen
Therapie und einer klinischen Patientenfürsorge.
Der Stand der Technik liefert verschiedene Arten
einer ferngesteuerten Abtastung und Kommunikation bei einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung. Ein solches System
wird zum Beispiel in dem Dokument U.S. Patent N° 4.987.897
von Funke offenbart, welches am 29. Januar 1991 ausgestellt
worden ist. Dieses Patent offenbart ein System, das
mindestens teilweise in einen lebenden Körper eingepflanzt
wird, und zwar mit einem Minimum an zwei eingepflanzten
Vorrichtungen, die miteinander zusammengeschlossen sind über
einen Kommunikationsübertragungskanal. Die Erfindung
offenbart weiter drahtlose Kommunikationen zwischen einer
externen medizinischen Vorrichtung/einem Programmiergerät
und den eingepflanzten Vorrichtungen.
Eine der Begrenzungen des in dem Patent von Funke
offenbarten Systems umfasst den Mangel an Kommunikation
zwischen den eingepflanzten Vorrichtungen, einschließlich
des Programmiergerätes, und einer fernen klinischen Station.
Wenn es zum Beispiel erforderlich ist, dass irgendeine
Beurteilung, Überwachung oder Wartung an der IMD-Vorrichtung
vorgenommen werden muss, dann muss sich der Patient zu der
entfernt gelegenen klinischen Station begeben oder die
Vorrichtung mit dem Programmiergerät muss an den Ort
gebracht werden wo sich der Patient befindet. Von größerer
Bedeutung ist es auch, dass die Betriebstauglichkeit und die
Betriebsvollständigkeit des Programmiergeräts nicht aus der
Ferne beurteilt werden können, was dasselbe folglich mit der
Zeit unzuverlässig macht wenn es in einer Wechselwirkung mit
der IMD-Vorrichtung steht.
Ein noch anderes Beispiel eines Abtast- und
Kommunikationssystems mit einer größeren Anzahl von
interaktiven einpflanzbaren Vorrichtungen wird von Stranberg
in dem U.S. Patent N° 4.886.064 offenbart, welches am 12.
Dezember 1989 ausgestellt worden ist. In dieser
Veröffentlichung werden Sensoren der Körperaktivität, wie
etwa der Temperatur, der Bewegung, der Atmung und/oder
Sensoren für den Blutsauerstoff in dem Körper eines
Patienten außerhalb einer Schrittmacherkapsel angeordnet.
Die Sensoren übertragen drahtlos die Signale der
Körperaktivität, die in einem Schaltsystem in dem
Herzschrittmacher verarbeitet werden. Die Funktionen des
Herzschrittmachers werden durch die verarbeiteten Signale
beeinflusst. Die Signalübermittelung besteht in einem
zweiseitig gerichteten Netz und sie erlaubt es den Sensoren
Kontrollsignale zum Abändern der Sensorenmerkmale zu
bekommen.
Eine der vielen Begrenzungen der Ausführung nach
Stranberg besteht in der Tatsache, dass, obwohl eine
körperliche Zweiwegverbindung zwischen den einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungen vorhanden ist, und obwohl die
funktionelle Antwort des Herzschrittmachers in demselben
verarbeitet wird nachdem die Eingaben aus den anderen
Sensoren eingeholt worden sind, der Prozessor nicht aus der
Ferne programmiert werden kann. Spezifisch ist, dass das
System nicht geeignet ist für auf dem Web basierende
Kommunikationen, die aus der Ferne eine Fehlersuche und -
beseitigung, eine Wartung und eine Aktualisierung von
außerhalb des Körpers des Patienten ermöglichen sollen, weil
der Prozessor/das Programmiergerät im Innern des Patienten
lokalisiert sind und einen integrierenden Bestandteil des
Herzschrittmachers bilden.
Noch eine weitere, zu dem Stand der Technik
gehörende Referenz besteht in einem multimodularen
Medikationszufuhrsystem, so wie es von Fischell in dem U.S.
Patent N° 4.494.950 offenbart worden ist, welches am 22.
Januar 1985 ausgestellt worden ist. Die Veröffentlichung
betrifft ein System, das aus einer großen Anzahl von
getrennten Modulen besteht, welche gemeinsam ein nützliches
biomedizinisches Ziel bewerkstelligen. Die Module
kommunizieren miteinander ohne den Einsatz von dieselben
zusammenschaltenden Drähten. Alle Module können im Innern
des Körpers eingerichtet werden oder außerhalb des Körpers
des Patienten montiert werden. Bei der Alternative können
einige Module intrakorporal sein, während andere
extrakorporal sind. Signale werden durch elektromagnetische
Wellen von einem Modul zum anderen gesendet. Physiologische
Sensormessungen, die von einem ersten Modul ausgesendet
werden, veranlassen ein zweites Modul gewisse Funktionen auf
Art eines geschlossenen Regelkreises auszuführen. Ein
extrakorporales Modul kann elektrische Kraft an ein
intrakorporales Modul liefern, um eine
Datenübertragungseinheit in Betrieb zu setzen zwecks
Übertragung von Daten zu dem externen Modul.
Die Veröffentlichung von Fischell sieht eine
modulare Kommunikation und Zusammenwirkung zwischen
verschiedenen Systemen für die Medikationszufuhr vor. Jedoch
sieht die Veröffentlichung kein externes Programmiergerät
vor mit einem Abfühlen aus der Ferne sowie einer
Datenverwaltung und einer Wartung der Module aus der Ferne.
Ferner lehrt noch offenbart das System ein externes
Programmiergerät, um die Module telemetrisch zu
programmieren.
Noch ein anderes Beispiel einer Fernüberwachung
von eingepflanzten Defibrillatoren von der Art der
Kardioverter wird von Gessman in dem Patent N° 5.321.618
offenbart. In dieser Veröffentlichung wird ein entfernt
gelegener Apparat derart angepasst, dass er Befehle erhält
und Daten an eine zentrale Überwachungseinrichtung über die
telephonischen Verbindungskanäle übermittelt. Der sich
weiter entfernt befindliche Apparat enthält eine Ausrüstung
zur Aufnahme der Wellenform eines EKG's (EKG =
Elektrokardiogramm) eines Patienten und zur Übermittelung
dieser Wellenform zu der zentralen Einrichtung über die
telephonischen Kommunikationskanäle. Der sich weiter
entfernt befindliche Apparat umfasst ebenso ein Segment, das
anspricht auf einen von der zentralen
Überwachungseinrichtung bekommenen Befehl, um die Emission
von Audiotonsignalen aus dem Defibrillator von der Art der
Kardioverter zu ermöglichen. Die Audiotöne werden
festgestellt und durch den telefonischen Kommunikationskanal
zu der zentralen Überwachungseinrichtung gesendet. Der sich
weiter entfernt befindliche Apparat enthält ebenfalls
Alarmvorrichtungen für den Patienten, welche durch Befehle
in Betrieb gesetzt werden, welche von der zentralen
Überwachungseinrichtung herkommend über den telefonischen
Kommunikationskanal empfangen werden.
Eine der zahlreichen Begrenzungen des Apparats und
des Verfahrens, die in dem Patent von Gessman offenbart
werden, besteht in der Tatsache, dass das Segment, das so
gebaut werden kann, dass es einem Programmiergerät
gleichkommt, nicht ausgehend von der zentralen
Überwachungsvorrichtung ferngesteuert werden kann. Das
Segment wirkt nur als eine Schaltstation zwischen dem weiter
entfernt gelegenen Apparat und der zentralen
Überwachungsstation.
Ein zusätzliches Beispiel aus der Praxis nach dem
Stand der Technik umfasst ein auf einem Paket (von Daten)
basierendes System der Telemedizin für die Kommunikation von
Informationen zwischen zentralen Überwachungsstationen und
einer fernen Überwachungsstation eines Patienten, System
welches offenbart worden ist in dem Dokument WO 99/14882 von
Pfeifer, veröffentlicht am 25. März 1999. Die
Veröffentlichung betrifft ein auf einem Datenpaket
basierendes System der Telemedizin für die Kommunikation von
Bild- und Stimmenmaterial sowie von medizinischen Daten
zwischen einer zentralen Überwachungsstation und einem
Patienten, der sich weit entfernt in Bezug auf die zentrale
Überwachungsstation befindet. Die Überwachungsstation für
den Patienten erhält digitale Daten über Bild- und
Stimmenmaterial sowie über medizinische Messdaten bezüglich
eines Patienten und sie verkapselt die Daten in Paketen und
sendet die Pakete über ein Netzwerk zu der zentralen
Überwachungsstation. Da die Informationen in Paketen
verkapselt sind, können die Informationen über
verschiedenartige Typen oder Kombinationen von
Netzwerkarchitekturen verschickt werden, inbegriffen sind
ein Zugang eines Gemeinschaftsfernsehens (CATV = Community
Access Television), das öffentliche Fernsprechnetz (PSTN =
Public Switched Telefone Network), das dienstintegrierende
digitale Netz (ISDN = Integrated Services Digital Network),
das Internet, ein lokales Netzwerk (LAN = Local Area
Network), ein Weitverkehrnetzwerk (WAN = Wide Area Network),
über ein drahtloses Kommunikationsnetzwerk oder über ein
Netzwerk eines asynchronen Übermittelungsmodus (ATM =
Asynchronous Transfer Mode). Ein getrennter Übertragungscode
ist nicht erfordert für jede verschiedene Art de
Übertragungsmediums.
Einer der Vorteile der Erfindung von Pfeifer
besteht darin, dass sie es ermöglicht die Daten unter
verschiedenen Formen zu einem einzelnen Paket zu
formatieren, unabhängig von dem Ursprung oder von dem
Übertragungsmediums. Dem Datenübertragungssystem fehlt
jedoch die Fähigkeit die Leistungsparameter der
medizinischen Schnittstellenvorrichtung oder des
Programmiergerätes aus der Ferne zu korrigieren. Ferner
offenbart Pfeiffer kein Verfahren und keine Struktur, durch
welche die Vorrichtungen bei der Überwachungsstation des
Patienten aus der Ferne aktualisiert, gewartet und
abgestimmt werden können, um die Leistung zu verstärken oder
die Fehler und Defekte zu korrigieren.
Ein anderes Beispiel eines Telemetriesystems für
einpflanzbare medizinische Vorrichtungen wird von Duffin et
al. in dem Patent U.S. N° 5.752.976 offenbart, welches am
19. May 1998 ausgestellt worden ist und welches durch
Bezugnahme in seiner Gesamtheit hierin eingeschlossen wird.
Im Allgemeinen betrifft die Veröffentlichung von Duffin et
al ein System und ein Verfahren zum Kommunizieren mit einer
medizinischen Vorrichtung, die in einem ambulanten Patienten
eingepflanzt ist, und zum Lokalisieren des Patienten, um die
Vorrichtungsfunktion ausgehend von einem entfernt gelegenen
medizinischen Stütznetzwerk auf eine selektive Weise zu
überwachen. Die Kommunikationsverbindung zwischen dem
medizinischen Stütznetzwerk und der Kontrollvorrichtung für
die Kommunikation mit dem Patienten kann ein weltweites
Satellitennetzwerk, ein Zellentelefonnetzwerk oder ein
anderes Personenkommunikationssystem umfassen.
Obwohl die Veröffentlichung von Duffin et al.
bedeutsame Fortschritte gegenüber dem Stand der Technik
liefert, lehrt es nichts über Kommunikationsschemas, bei
welchen das in der Ferne gelegene Programmiergerät
bereinigt, gewartet, aufgerüstet oder modifiziert wird,
zwecks endgültiger Verstärkung der Unterstützung, die es der
einpflanzbaren Vorrichtung liefert, mit welcher sie
verbunden ist. Spezifisch gesehen ist die Veröffentlichung
von Duffin et al auf die Mitteilung an fernes medizinisches
Unterstützungspersonal oder an einen Operator über drohende
Probleme mit einer IMD-Vorrichtung begrenzt und sie
ermöglicht ebenfalls weltweit eine konstante Überwachung des
Standortes des Patienten unter Einsatz des GPS-Systems.
Jedoch lehren Duffin et al nichts über das ferngesteuerte
Programmierschema, das von der vorliegenden Erfindung in
Betracht gezogen wird.
In einem verwandten Stand der Technik offenbart
Thompson ein Verfolgungssystem für Patienten in einer
gleichzeitigen anhängigen Anmeldung mit dem Titel "World
wide Patient Location and Data Telemetry System for
Implantable Medical Devices" (= Weltweite Lokalisierung von
Patienten und telemetrisches Datensystem für einpflanzbare
medizinische Vorrichtungen), mit der sogenannten Serial
Number 09/045.272, eingereicht am 20. März 1998, welche
durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit hierin eingeschlossen
wird. Die Veröffentlichung liefert zusätzliche Eigenschaften
für die Verfolgung eines Patienten in einer beweglichen
weltweiten Umgebung mit Hilfe des GPS-Systems. Jedoch
befinden sich die Begriffe der Programmierung aus der Ferne,
welche von der vorliegenden Erfindung vorgebracht werden,
nicht in dem Anwendungsbereich der Veröffentlichung von
Thompson, da in derselben keine Lehre über eine auf dem Web
basierende Umgebung vorhanden ist, in welcher ein
Programmiergerät aus der Ferne beurteilt und gesteuert wird,
um eine funktionelle und parametrische Abstimmung,
Aktualisierung und Wartung durchzuführen, so wie diese
benötigt werden.
In einem noch anderen verwandten Stand der Technik
offenbart Ferek-Petric ein System zum Kommunizieren mit
einer medizinischen Vorrichtung in einer gleichzeitig
anhängigen Anmeldung mit dem sogenannten Serial Number
09/348.506, welche durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit
hierin eingeschlossen wird. Die Veröffentlichung betrifft
ein System, das eine Fernverbindung mit einer medizinischen
Vorrichtung ermöglicht, wie etwa einem Programmiergerät.
Insbesondere ermöglicht das System Fernverbindungen, die
dazu dienen Vorrichtungsfachmänner über die Zustände und die
Probleme des Programmiergeräts zu informieren. Die
Fachmänner werden dann eine Anleitung und eine Unterstützung
für das ferne Dienstpersonal oder die fernen, sich bei dem
Programmiergerät befindlichen Operatoren liefern. Das System
kann die folgenden Bestandteile enthalten: eine medizinische
Vorrichtung, die dazu geeignet ist in einen Patienten
eingepflanzt zu werden, einen PC-Server, der mit der
medizinischen Vorrichtung kommuniziert; wobei der PC-Server
Mittel aufweist zum Empfangen von Daten, die über einen
verstreuten Datenkommunikationsweg übertragen werden, wie
etwa über Internet; und einen Kunden-PC mit Mitteln zum
Empfangen von Daten, die über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg über den SPC (= Server-PC) übertragen
werden. Bei bestimmten Konfigurationen kann der PC-Server
Mittel aufweisen, um Daten über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg (Internet) entlang einem ersten Kanal
und einem zweiten Kanal zu übertragen; und der Kunden-PC
kann Mittel aufweisen, um Daten über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg von dem PC-Server entlang einem
ersten Kanal und einem zweiten Kanal zu empfangen.
Eine der bedeutsamen Lehren der Veröffentlichung
von Ferek-Petric umfasst, im Zusammenhang mit der
vorliegenden Erfindung, das Implementieren von
Kommunikationssystemen, die mit IMD-Vorrichtungen verbunden
sind, welche mit dem Internet kompatibel sind. In
spezifischer Weise stellt die Veröffentlichung den Stand der
Technik von Fernkommunikationen, unter Einsatz von Internet,
zwischen einer medizinischen Vorrichtung, wie etwa einem
Programmiergerät, und Fachmännern, die sich an einem fernen
Standort befinden, vor. Wie dies oben angegeben worden ist,
wird das Kommunikationsschema so strukturiert, dass es in
erster Linie die sich in der Ferne befindlichen Fachmänner
über bestehende oder zu erwartende Probleme mit der
Programmiervorrichtung warnt, so dass ein vorsichtiges
Handeln, wie etwa eine frühe Wartung oder Abhilfeschritte,
rechtzeitig durchgeführt werden kann. Weiter wird der sich
in der Ferne befindliche Fachmann dank der frühen Warnung
oder der vorgezogenen Kenntnis des Problems gut informiert
sein, um aus der Ferne Ratschläge oder Anleitungen an das
Dienstpersonal oder an die Operatoren bei dem
Programmiergerät weiterleiten zu können.
Während die Erfindung von Ferek den Stand der
Technik über Kommunikationssysteme vorstellt, welche sich
auf die gegenseitige Beeinflussung mit einem
Programmiergerät über ein Kommunikationsmittel wie etwa
Internet beziehen, kann man nicht sagen, dass das System das
Programmieren, das Bereinigen und das Warten eines
Programmiergeräts aus der Ferne, ohne den Eingriff von
Dienstpersonal, vorschlagen oder nahelegen würde.
Eine andere Veröffentlichung, die sich auf
Überwachungstechniken der Gesundheit von beweglichen
Patienten bezieht und die interaktive, optische
Kommunikationen benutzen, wird von Daniel et al. in dem
Patent US N° 5.441.047 offenbart, welches am 15. August 1995
erteilt worden ist. Die Erfindung betrifft ein System, bei
welchem der Patient durch einen Fachmann im Bereich der
Gesundheitsfürsorge in einer bestimmten Station überwacht
wird, während der Patient sich an einem fernen Standort
befindet. Der Zustand des Patienten wird im Haus unter
Einsatz von verschiedenen Überwachungsgeräten überwacht. Der
Fachmann im Bereich der Gesundheitsfürsorge wird in eine
interaktive, optische Kommunikation mit dem Patienten
gesetzt.
Ein anderer Stand der Technik liefert ein
Überwachungsverfahren und eine Überwachungsausrüstung in dem
Patent US N° 5.840.020 von Pekka et al., das am 24. November
1998 erteilt worden ist. Das Patent betrifft eine
Überwachungsausrüstung, einschließlich der Mittel zum
Empfang eines Messergebnisses, welches den Blutzuckerspiegel
eines Patienten anzeigt, und zur Speicherung des Ergebnisses
in einem Speicher derselben. Um die Behandlung des Patienten
zu verbessern und zu erleichtern, umfasst die
Überwachungsausrüstung ferner Mittel zum Empfang von Daten,
welche die Diät des Patienten, die Medikation und die
physische Anstrengung betreffen sowie Mittel zur Speicherung
der Daten in einem Speicher derselben. Eine Serie von
Berechnungen wird durchgeführt, um voraussichtliche Werte zu
liefern.
Ferner liefert ein anderer Stand der Technik ein
Verfahren zur Überwachung der Gesundheit eines Patienten,
wie dies in dem Patent US N° 5.772.586 von Pekka et al
offenbart worden ist, welches am 30. Juni 1998 erteilt
worden ist. Die Veröffentlichung betrifft ein Verfahren zur
Überwachung der Gesundheit eines Patienten durch den Einsatz
von Messungen. Um den Kontakt zwischen dem Patienten und der
behandelnden Person zu verbessern, werden die Ergebnisse der
Messungen geliefert über eine Kommunikationsvorrichtung
unter Anwendung einer drahtlosen Übertragungsverbindung von
Daten hin zu einem Datenverarbeitungssystem, das zur
Verfügung steht für die Person, welche die Gesundheit des
Patienten überwacht. Die Gesundheit des Patienten wird
überwacht mit Hilfe der Daten, die in dem
Datenverarbeitungssystem gespeichert sind.
Noch ein weiteres Beispiel zum Stand der Technik
wird geliefert in dem Patent US N° 5.701.904 von Simmons et
al., erteilt am 30. Dezember 1997, das sich auf ein Packet
von Instrumentierung für die Telemedizin bezieht. Die
Erfindung umfasst ein tragbares medizinisches Diagnosegerät
zum Sammeln von Daten. Eine Videokamera erzeugt Signale, die
auf Bildern basieren, welche mit Hilfe der optischen
Instrumente aufgenommen worden sind. Ein anderer
elektronischer Schaltkreis erzeugt Signale, die auf die
Ausgabe des Toninstruments und der Instrumente zur
Datensammlung basieren. Die Signale werden an einen fernen
Ort übertragen zwecks Analyse durch das medizinische
Personal.
Ein verwandter Stand der Technik wird in dem
Patent US N° 5.434.611 offenbart, welches am 18. Juli 1995
an Tamura erteilt worden ist. Die Offenbarung betrifft ein
System der Gesundheitspflege, welches ein
Gegenkommunikationsnetzwerk von Fernsehantennen anwendet, um
die Kommunikation zwischen einem Arzt und einem Patienten an
verschiedenen Standorten zu erlauben. Das System benutzt ein
Kabelfernsehen (CATV = Community Antenna Television), so
dass der Arzt die Patienten direkt zu Hause befragen kann,
und die Patienten können zu Hause automatisch betreut werden
unter Einsatz von Bildern und der Stimme des Arztes in
seiner medizinischen Praxis, dies ohne Behinderung des
normalen CATV-Fernsehens.
Noch ein anderer verwandter Stand der Technik wird
von Ramshaw offenbart in dem US Patent mit der Seriennummer
5.791.907, welches am 11. August 1998 erteilt worden ist.
Die Veröffentlichung betrifft eine interaktive medizinische
Ausbildungsvorrichtung, die ein Computersystem mit einem
Datensichtgerät umfasst. Der Computer ist programmiert, um
die Erziehung und die Ausbildung in den medizinischen
Verfahren zu liefern.
Ein anderer verwandter Stand der Technik wird in
dem US Patent mit den Seriennummer 5.810.747 von Brudny et
al. offenbart, Patent welches am 22. September 1998 erteilt
worden ist. Die Erfindung betrifft ein interaktives
Interventionsausbildungssystem, welches zur Überwachung
eines Patienten benutzt wird. Ein Expertensystem und
neurales Netzwerk bestimmen ein während der Ausbildung zu
erreichendes Ziel.
Eine der Begrenzungen der Lehren von Brudny
besteht in der Tatsache, dass die interaktive Ausbildung
keine Schnittstelle für eine Programmiergeräteart zwischen
dem Expertensystem (ferne Station) und einer großen Anzahl
von IMD-Vorrichtungen vorsieht. Ferner gibt es weder eine
Softwarestruktur noch ein Softwareschema, um eine auf den
Ergebnissen der Ausbildung/Prüfung basierendes Zertifikat
und Zulassung zu liefern.
Einige der Begrenzungen der Veröffentlichung von
Ramshaw umfassen im Lichte der vorliegenden Erfindung die
Tatsache, dass es keine Anweisungen eines Programmiergeräts
gibt, welche dazu benutzt werden einem Techniker eine
Ausbildung zu erteilen, um verschiedene klinische Daten und
Verfahren im Zusammenhang mit überall verteilten,
mehrfachen, einpflanzbaren, medizinischen Vorrichtungen zu
verwalten, dies auf der Basis einer aus der Ferne
übertragenen interaktiven Software aus einem auf dem Web
basierenden Datenzentrum.
Ferner liefert das am 31. Dezember 1996 erteilte
US Patent mit der Seriennummer 5.590.057 von Ruuska et al.,
ein System zur Ausbildung und Zeugnisausstellung, das für
einen Benutzer bestimmt ist, der eine Aufgabe ausführen
soll. Die Erfindung umfasst eine Eingabevorrichtung,
Ausgabevorrichtung und ein Kontrollgerät. Das Kontrollgerät
empfängt Eingabedaten von der Eingabevorrichtung und
kontrolliert die auf der Ausgabevorrichtung angezeigten
Ausgaben. Das System macht einen Benutzer vertraut mit einer
Vorprüfung, einem Anweisungen enthaltenden Modul,
Informationen über einen bestimmten Teil einer
auszuführenden Aufgabe, ebenso wie mit Minisimulierungen und
einer Vielheit von Fragen. Das System gibt ein Ergebnis
anschließend an eine Prüfung heraus und bestimmt ob der
Benutzer eine Bescheinigung erhalten kann.
Die Veröffentlichung von Ruuska et al. betrifft
die Ausbildung über eine Aufgabe und liefert einen
Fortschritt bei einem über Computer implementierten System
zur Ausbildung und Bescheinigung eines Auszubildenden
hinsichtlich der Durchführung einer Aufgabe. Im Lichte der
vorliegenden Erfindung besitzt Ruuska et al. jedoch mehrere
Begrenzungen. Auf spezifische Weise offenbart Ruuska kein
Programmiergerät zum Verwalten der Tätigkeiten der IMD-
Vorrichtungen. Ferner betrifft Ruuska keine stark weltweit
verteilte Anzahl von Programmiergeräten, auf welchen
Techniker ausgebildet werden müssen, um sowohl die
Programmiergeräte als auch die IMD-Vorrichtungen zu
betätigen. Außerdem bezieht sich die vorliegende Erfindung
auf die Ausstellung von Bescheinigungen für die Techniker,
denen zufolge sie in der Lage sind spezifizierte, in einem
einzelnen oder in mehreren Programmiergeräten implementierte
Software zu betätigen. Jedes Programmiergerät kann eine
große Anzahl von IMD-Vorrichtungen vorzugsweise über ein
telemetrisches Datenübertragungssystem verwalten. Das
Datenherunterladen der IMD-Vorrichtung, die Installierung
neuer Software sowie die Patientengeschichte, einschließlich
bedeutsamer klinischer/therapeutischer Informationen,
werden routinemäßig zwischen dem Programmiergerät und den
IMD-Vorrichtungen ausgetauscht. Die weltweit verteilten
Programmiergeräte, welche die IMD-Vorrichtungen örtlich
verwalten, sind über bidirektionale
Kommunikationsverbindungen mit einem fernen Datenzentrum
verbunden, um Daten, Stimme und Video auszutauschen. Das
ferne Datenzentrum besteht aus einem allumfassenden Befehls-
/Kontrollpunkt, in welchem Expertensysteme gespeichert
sind. Techniker bekommen eine Ausbildung und Bescheinigung
mit Hilfe von in dem Programmiergerät enthaltenen
Ausbildungsmodulen. Die Ausbildungsmodule sind interaktive
Software, die durch die Herstellung einer Aufwärtsstrecke
zwischen dem Programmiergerät und dem Datenexpertenzentrum
importiert wird. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es
auch einer Bescheinigungen ausstellenden Instanz, solche
Bescheinigungen auszustellen durch eine direkte Interaktion
mit entweder den Programmiergeräten oder dem fernen
Datenzentrum.
Demgemäss wäre es von Vorteil ein System zu liefern,
bei welchem ein Programmiergerät eine Aufwärtsstrecke
herstellen könnte zu einem sich in der Ferne befindlichen
Datenexpertenzentrum, um Software zu importieren, welche die
Selbstdiagnose, die Wartung und das Aufrüsten des
Programmiergeräts ermöglicht. Noch ein anderer gewünschter
Vorteil bestünde in der Lieferung eines Systems zum
Implementieren des Einsatzes von ferngesteuerten
Expertensystemen, um ein Programmiergerät auf Echtzeitbasis
zu verwalten. Ein weiterer wünschenswerter Vorteil bestünde
in der Lieferung eines Kommunikationsschemas, das mit
verschiedenen Kommunikationsmedien kompatibel ist, um eine
schnelle Verbindung eines Programmiergeräts hinauf zu einem
fernen Expertensystemen und zu spezialisierten Datenquellen,
auch Datenressourcen genannt, zu fördern. Noch ein anderer
wünschenswerter Vorteil bestünde in der Bereitstellung eines
mit hoher Geschwindigkeit arbeitenden Kommunikationsschemas,
um die Übertragung von Ton, Video und Daten mit hoher
Wiedergabetreue zu ermöglichen, um eine wirksame
Datenverwaltung eines klinischen/therapeutischen Systems
über ein Programmiergerät vorzustellen und zu
implementieren, wodurch die klinische Vorsorge für den
Patienten verbessert wird. Noch ein anderer wünschenswerter
Vorteil würde darin bestehen, aus der Ferne ein auf Software
basierendes Ausbildungssystem zu importieren, zwecks
Gebrauch durch örtliche Kliniker/Operatoren/Techniker
unter Einsatz der Programmiergeräte für überall in der Welt
verteilte IMD-Vorrichtungen. Vorzugsweise würde ein fernes,
auf dem Web basierendes Datenexpertenzentrum eine auf
Software basierende, simulierte Ausbildung und Bescheinigung
für Techniker weltweit leiten, befehlen und kontrollieren.
Wie dies hierin weiter unten erörtert wird, liefert die
vorliegende Erfindung diese und andere wünschenswerte
Vorteile.
Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen
ein Kommunikationsschema, bei welchem ein fernes, auf dem
Web basierendes Datenexpertenzentrum zusammenwirkt mit einem
Patient mit einer oder mit mehreren einpflanzbaren
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtung) über eine zugeordnete
externe medizinische Vorrichtung, vorzugsweise ein
Programmiergerät, das sich in einer geringen Nähe zu den
IMD-Vorrichtungen befindet. Einige der bedeutsamsten
Vorteile der Erfindung umfassen den Einsatz von
verschiedenen Kommunikationsmedien zwischen dem fernen, auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum und dem
Programmiergerät, um klinisch bedeutsame Informationen aus
der Ferne auszutauschen und um schlussendlich echtzeitliche
parametrische und betriebliche Veränderungen durchzuführen,
so wie dies benötigt wird.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
umfasst einer der vielen Aspekte der Erfindung einen
Echtzeitzugang eines Programmiergeräts zu einem fernen, auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum über, ein
Nachrichtennetz, welches das Internet mit einschließt. Die
operative Struktur der Erfindung umfasst das ferne, auf dem
Web basierende Datenexpertenzentrum, in welchem ein
Expertensystem unterhalten wird mit einer zweiseitig
gerichteten Echtzeitkommunikation für Daten, Ton und Video
mit dem Programmiergerät über einen breiten Bereich von
Systemen von Kommunikationsverbindungen. Das
Programmiergerät steht seinerseits in telemetrischer
Verbindung mit den IMD-Vorrichtungen, so dass die IMD-
Vorrichtungen eine Verbindung hinauf zu dem Programmiergerät
herstellen können oder das Programmiergerät eine Verbindung
hinab zu den IMD-Vorrichtungen herstellen kann, so wie dies
benötigt wird.
In noch einem anderen Zusammenhang der Erfindung
werden die kritischen Bauelemente und die integrierten
Systeme des Programmiergeräts aus der Ferne gewartet,
bereinigt und/oder beurteilt, um eine richtige
Funktionalität und Leistung durch die Herstellung einer
Abwärtsstrecke von den Expertensystemen und der damit
kompatiblen Software ausgehend von dem auf dem Web
basierenden Datenexpertenzentrum zu gewährleisten.
In einem weiteren Zusammenhang der Erfindung wird
ein Programmiergerät aus der Ferne überwacht, bewertet und
aufgerüstet, so wie dies benötigt wird, durch das
Importieren von Expertensystemen aus einem entfernt
gelegenen Datenexpertenzentrum über, ein drahtloses oder ein
äquivalentes Kommunikationssystem. Die betriebliche und
funktionelle Software der in dem Programmiergerät
integrierten Systeme kann aus der Ferne eingestellt,
aufgerüstet oder verändert werden, wie dies einleuchtend
ist. Einige der Softwareumänderungen können schließlich an
die IMD-Vorrichtungen implementiert werden, so wie dies
benötigt wird, durch die Herstellung einer Verbindung
ausgehend von dem Programmiergerät hinab zu den IMD-
Vorrichtungen.
Noch ein anderer Zusammenhang der Erfindung
umfasst ein Kommunikationsschema, das ein hoch integriertes
und wirksames Verfahren und eine entsprechende Struktur
einer klinischen Informationsverwaltung liefert, in welche
verschiedene Netzwerke implementiert werden, wie etwa das
Kabelfernsehnetzwerk (CATV), das lokale Netzwerk (LAN), das
Weitverkehrnetzwerk (WAN), das dienstintegrierende digitale
Netz (ISDN), das öffentliche Fernsprechnetz (PSTN), das
Internet, ein drahtloses Nachrichtennetz, ein Netzwerk mit
asynchronem Übertragungsmodus (ATM), ein
Laserwellennetzwerk, Satelliten-, Mobil- oder ähnliche
Netzwerke, um Stimme, Daten und Video zwischen dem fernen
Datenzentrum und einem Programmiergerät zu übertragen. In
der bevorzugten Ausführungsform werden drahtlose
Kommunikationssysteme, ein Modemsystem und ein
Laserwellensystem nur als Beispiele veranschaulicht und
müssen so gesehen werden, dass sie keine Begrenzung der
Erfindung auf diese Kommunikationsarten allein darstellen.
Ferner weisen die Anmelder im Interesse der Einfachheit hin
auf die verschiedenartigen Kommunikationssysteme, in
passenden Teilen als ein Kommunikationssystem verwendbar. Es
muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die
Kommunikationssysteme im Zusammenhang mit der Erfindung
austauschbar sind, und sie können verschiedene Auslegungen
von Kabeln, optischen Fasern, Mikrowellen, Radios, Lasern
und ähnlichen Kommunikationsmöglichkeiten oder praktische
Kombinationen derselben betreffen.
Einige der unterscheidenden Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung umfassen den Einsatz eines stabilen,
auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrums, um die
betrieblichen und funktionellen Parameter eines
Echtzeitprogrammiergeräts zu verwalten und abzustimmen. In
spezifischer Weise ermöglicht die Erfindung die
ferngesteuerte Diagnose, Wartung, Aktualisierung, Aufspürung
der Leistung, Abstimmung und Einstellung eines
Programmiergeräts von einem fernen Standort aus. Obwohl die
vorliegende Erfindung auf die Überwachung und die Verwaltung
des Programmiergeräts in Echtzeit aus der Ferne ausgerichtet
ist, können einige der Veränderungen und Aktualisierungen,
die an dem Programmiergerät vorgenommen wurden, mit Vorteil
auf die IMD-Vorrichtungen übertragen werden. Dies ist
teilweise darauf zurückzuführen, dass einige der
Leistungsparameter des Programmiergeräts funktionell
parallel zu denjenigen in den IMD-Vorrichtungen sind.
Folglich besteht ein zusätzlicher Nutzen der vorliegenden
Erfindung darin, dass eine Erweiterung des Programmiergeräts
auf einer in die Zukunft wirkenden Basis in den IMD-
Vorrichtungen durchgeführt werden kann, dies durch
Erstellung einer Abwärtsstrecke aus dem Programmiergerät,
wodurch die IMD-Vorrichtungen aufgerüstet werden, um das
Wohlbefinden des Patienten zu fördern.
Noch eine weitere der anderen unterscheidenden
Eigenschaften der Erfindung schließt den Einsatz eines hoch
flexiblen und anpassungsfähigen Kommunikationsschemas mit
ein, und zwar um die kontinuierliche und
Echtzeitkommunikation zwischen einem fernen
Datenexpertenzentrum und einem Programmiergerät zu fördern,
welches mit einer größeren Anzahl von IMD-Vorrichtungen
gekuppelt ist. Die IMD-Vorrichtungen werden strukturiert, um
Informationen intrakorporal zu teilen und sie können sich
gegenseitig mit dem Programmiergerät, so wie eine Einheit,
beeinflussen. In spezifischer Weise können die IMD-
Vorrichtungen entweder gemeinsam oder jede für sich befragt
werden, um klinische Informationen durchzuführen oder
herauszuholen, je nachdem was erfordert ist. Mit anderen
Worten, es kann auf alle IMD-Vorrichtungen über eine IMD-
Vorrichtung zugegriffen werden, oder gemäß der Alternative
kann auf eine jede der IMD-Vorrichtungen einzeln zugegriffen
werden. Die auf diese Weise gesammelten Informationen können
an das Programmiergerät weitergeleitet werden durch die
Erstellung einer Aufwärtsstrecke zu den IMD-Vorrichtungen,
so wie dies benötigt wird.
Ferner liefert die vorliegende Erfindung
bedeutsame Vorteile gegenüber dem Stand der Technik dadurch,
dass sie es ermöglicht aus der Ferne eine Fehlersuche,
Wartung und Aktualisierung der Software an dem
Programmiergerät vorzunehmen. Das Kommunikationsschema
ermöglicht das Bereinigen und die Analyse des
Programmiergeräts aus der Ferne. In dem Falle, wo ein Fehler
eines Bauelements oder der Software beobachtet wird, ist das
System in der Lage zu überprüfen, ob eine Fernreparatur
möglich ist. Wenn nicht, übermittelt das System einen Alarm
an einen Operator, wobei dem Problem auf einer Echtzeitbasis
Beachtung geschenkt wird. Während der Durchführung dieser
Funktion leistet das Kommunikationsschema der vorliegenden
Erfindung unter anderem eine Überprüfung von
Benutzungsprotokollen, Fehlerprotokollen, Strom- und
Batteriezuständen, der Datenbankvollständigkeit und der
mittleren Dauer zwischen den Ausfallzuständen aller
bedeutsamen und relevanten Bauelemente. Ferner werden die
Geschichte des Patienten, die Vollständigkeit der
Leistungsparameter und der Softwarezustand aus der Datenbank
des Programmiergeräts verlangt und mit Hilfe eines
Analysators bei dem fernen Datenexpertenzentrum analysiert.
Die Erfindung gewährleistet eine gute
Kompatibilität und Skalierbarkeit zu anderen auf dem Web
basierenden Anwendungen, wie etwa die Telemedezin und die
auftauchenden, auf dem Web basierenden Technologien, wie
etwa die Teleimmersion. Zum Beispiel kann das System
angepasst werden an Anwendungen mit dem Webtop, bei welchen
eine Webtopeinheit benutzt werden kann, um eine
Aufwärtsstrecke von einem Patienten bis zu einem fernen
Datenzentrum für einen nicht kritischen
Informationsaustausch zwischen den IMD-Vorrichtungen und dem
fernen Datenexpertenzentrum herzustellen. Bei dieser und bei
anderen auf dem Web basierenden ähnlichen Anwendungen können
die Daten, die auf diese Weise und in Wesentlichen gemäß der
vorliegenden Erfindung gesammelt werden, als eine
einleitende Aussonderung benutzt werden, um die
Notwendigkeit für einen weiteren Eingriff unter Einsatz der
fortgeschrittenen Web-Technologien zu erkennen.
Bezeichnender ist, dass die Erfindung ein System
und Verfahren liefert, um Techniker in der Verwaltung und
der Betätigung eines Programmiergeräts aus der Ferne
auszubilden, welches IMD-Vorrichtungen betrifft. Der
Techniker wird mit Hilfe von auf Software basierenden,
simulierten Ausbildungsübungen trainiert, welche auf das
Programmiergerät hinuntergeladen worden sind aus einem
fernen Datenexpertenzentrum. Das Ausbildungsschema ist
dadurch interaktiv, dass der Techniker/Operator zum
Praktizieren und Qualifizieren beim Verwalten eine gewisse
funktionale Software hinunterladen konnte, welche die
Schnittstelle Programmiergerät zu IMD-Vorrichtung oder
verwandte Verfahren steuert. Wie dies unten erörtert wird,
stellt der Techniker des Programmiergeräts eine wichtige
Verbindung dar zwischen dem Datenexpertenzentrum, dem
Programmiergerät und den IMD-Vorrichtungen bei der
Bereitstellung eines wirksamen klinischen Dienstes für
Patienten weltweit.
Man wird die vorliegende Erfindung dadurch zu
schätzen lernen, dass man dieselbe besser verstehen wird bei
der Bezugnahme auf die nachfolgende ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Anwendungsform der Erfindung
und bei der Betrachtung im Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen, in welchen gleich nummerierte Referenzzahlen
gleiche Teile überall in den Abbildungen bezeichnen,
Abbildungen in welchen:
Die Abb. 1 ein vereinfachtes schematisches
Diagramm einer Hauptaufwärtsstrecke und einer
Hauptabwärtsstrecke telemetrischer Kommunikationen zwischen
einer fernen klinischen Station, einem Programmiergerät und
eine große Anzahl von einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtungen) darstellt;
die Abb. 2 ein Blockdiagramm ist, welches die
Hauptbauelemente einer IMD-Vorrichtung darstellt;
die Abb. 3A ein Blockdiagramm ist, welches
die Hauptbauelemente eines Programmiergeräts oder einer
Webtopeinheit darstellt;
die Abb. 3B ein Blockdiagramm ist, welches
einen Lasersender-/-empfänger für eine Übertragung von
Stimme, Video und anderen Daten mit hoher Geschwindigkeit
darstellt;
die Abb. 4 ein Blockdiagramm ist, welches die
Struktur der Organisation des drahtlosen
Kommunikationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung
veranschaulicht;
die Abb. 5 ein Blockdiagramm darstellt,
welches eine andere Anordnung der in Abb. 4
dargestellten Struktur veranschaulicht;
die Abb. 6 eine strukturelle Organisation
eines hohen Niveaus des Programmiergeräts, des fernen
Datenzentrums, der Bescheinigungsautorität und der
Ausbildungssoftware und den Kommunikationen in denselben
darstellt;
Die Abb. 7 detaillierte Systeme von
Softwarepaketen und Elemente derselben darstellt, welche in
Übereinstimmung mit der Erfindung implementiert werden.
Die Abb. 8A und 8B sind Fließdiagramme, die
ein Verfahren zur Fernauslieferung einer auf Software
basierenden Ausbildung für ein Programmiergerät in
Übereinstimmung mit der Erfindung darstellen.
Die Abb. 1 stellt ein vereinfachtes Schema
der Hauptbauelemente der vorliegenden Erfindung dar. In
spezifischer Weise wird ein zweiseitig gerichtetes
drahtloses Kommunikationssystem zwischen dem
Programmiergerät 20, der Webtopeinheit 20' und einer
gewissen Anzahl von einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtungen) gezeigt, welche durch die
IMD-Vorrichtung 10, die IMD-Vorrichtung 10' und die IMD-
Vorrichtung 10" dargestellt werden. Die IMD-Vorrichtungen
werden in dem Patienten 12 unter der Haut oder einem Muskel
eingepflanzt. Die IMD-Vorrichtungen sind elektrisch mit den
jeweiligen Elektroden 18, 30 und 36 auf eine aus dem Stand
der Technik bekannte Art und Weise gekuppelt. Die IMD-
Vorrichtung 10 enthält einen Mikroprozessor für die
Funktionen der zeitlichen Einstellung, des Abtastens und des
Schrittgebens, die mit den vorhereingestellten
programmierten Funktionen übereinstimmen. Auf ähnliche Weise
basieren die IMD-Vorrichtungen 10' und 10" auf einem
Mikroprozessor, um so die Funktionen für das Timing und das
Überprüfen zu liefern und um die klinischen Funktionen
durchzuführen, für welche sie zum Einsatz kommen. Zum
Beispiel kann die IMD-Vorrichtung 10' durch die Elektrode 30
eine Nervenstimulation an das Hirn liefern und die IMD-
Vorrichtung 10" kann als ein Arzneizufuhrsystem arbeiten,
welches von der Elektrode 36 gesteuert wird. Die
verschiedenen Funktionen der IMD-Vorrichtungen werden unter
Einsatz einer drahtlosen Telemetrie koordiniert. Die
drahtlosen Verbindungen 42, 44 und 46 kuppeln die IMD-
Vorrichtungen 10, 10' und 10" sowohl gemeinsam als auch jede
für sich, so dass das Programmiergerät 20 über eine der
Telemetrieantennen 28, 32 und 38 Befehle oder Daten an
irgendeine oder an alle IMD-Vorrichtungen übertragen kann.
Diese Struktur gewährleistet ein hochflexibles und sparsames
drahtloses Kommunikationssystem zwischen den IMD-
Vorrichtungen. Weiter liefert die Struktur ein redundantes
Kommunikationssystem, das einen Zugang zu irgendeiner unter
einer großen Anzahl von IMD-Vorrichtungen ermöglicht im
Falle einer Funktionsstörung von einer oder von zwei der
Antennen 28, 32 und 38.
Programmierbefehle oder Daten werden von dem
Programmiergerät 20 zu den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und
10" übertragen und zwar über die externe RF-
Telemetrieantenne 24 (RF = radiofrequency = Hochfrequenz).
Die Telemetrieantenne 24 kann ein RF-Kopf oder eine
gleichwertige Vorrichtung sein. Die Antenne 24 kann auf dem
Programmiergerät 20 außen auf der Kiste oder dem Gehäuse
lokalisiert sein. Die Telemetrieantenne ist im Allgemeinen
teleskopisch und kann auf der Kiste des Programmiergeräts 20
einstellbar sein. Beide, das Programmiergerät 20 und die
Webtopeinheit 20' können einige Fuß abseits von dem
Patienten 12 aufgestellt werden und würden immer noch in dem
Bereich sein, um mit den Telemetrieantennen 28, 32 und 38
drahtlos kommunizieren zu können.
Die Aufwärtsstrecke bis zu dem fernen, auf dem Web
basierenden Datenexpertenzentrum 62, das man nachstehend auf
eine auswechselbare Art und Weise als "Datenzentrum 62",
"Datenexpertenzentrum 62" oder "auf dem Web basierendes
Datenzentrum 62", ohne darauf begrenzt zu sein, bezeichnet,
wird durch das Programmiergerät 20 oder die Webtopeinheit
20' bewerkstelligt. Demgemäss arbeiten das Programmiergerät
20 und die Webtopeinheit 20' wie eine Schnittstelle zwischen
den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" und dem Datenzentrum
62. Eines der vielen unterscheidenden Elemente gemäß der
vorliegenden Erfindung umfasst den Gebrauch von
verschiedenen skalierbaren, zuverlässigen und mit hoher
Geschwindigkeit arbeitenden drahtlosen
Kommunikationssystemen, um Digital-/Analogdaten mit einer
hohen Wiedergabetreue zwischen dem Programmiergerät 20 und
dem Datenzentrum 62 in beiden Richtungen zu übertragen.
Es gibt eine große Anzahl von drahtlosen Mitteln,
durch welche Datenkommunikationen zwischen einem
Programmiergerät 20 oder einer Webtopeinheit 20' und einem
Datenzentrum 62 hergestellt werden können. Das
Kommunikationsglied zwischen dem Programmiergerät 20 oder
der Webtopeinheit 20' und dem Datenzentrum 62 kann das Modem
60 sein, welches auf einer Seite durch die Linie 63 mit dem
Programmiergerät 20 verbunden ist, und auf der anderen Seite
durch die Linie 64 mit dem Datenzentrum 62. In diesem Fall
werden die Daten von dem Datenzentrum 62 durch das Modem 60
bis zu dem Programmiergerät 20 übertragen. Alternative
Datenübertragungssysteme umfassen, ohne darauf begrenzt zu
sein, stationäre Mikrowellen und/oder RF-Antennen 48, die
drahtlos mit dem Programmiergerät 20 über eine abstimmbare
Frequenzwelle verbunden sind, welche durch die Linie 50
abgegrenzt ist. Die Antenne 48 sieht in Kommunikation mit
dem Datenzentrum 62 über die drahtlose Verbindungsstrecke
65. Auf ähnliche Weise stehen die Webtopeinheit 20', das
bewegliche Fahrzeug 52 und der Satellit 56 in Kommunikation
mit dem Datenzentrum 62 über die drahtlose
Verbindungsstrecke 65. Weiter stehen das bewegliche System
52 und der Satellit 56 in drahtloser Kommunikation mit dem
Programmiergerät 20 oder der Webtopeinheit 20' über die
jeweiligen abstimmbaren Frequenzwellen 54 und 58.
In der bevorzugten Anwendungsform wird ein
Telnetsystem gebraucht, um drahtlos auf das Datenzentrum 62
Zugang zu nehmen. Das Telnet emuliert ein Modell Kunde/
Server und erfordert, dass der Kunde eine dedizierte
Software benutzt, um auf das Datenzentrum 62 Zugang zu
nehmen. Das Telnetschema, das für den Gebrauch im Rahmen der
vorliegenden Erfindung ausgedacht worden ist, schließt
verschiedene Betriebssysteme ein, einschließlich UNIX,
Macintosh und alle Versionen von Windows.
Was die Funktionalität anbetrifft, so leitet ein
Operator bei dem Programmiergerät 20 oder ein Operator bei
dem Datenzentrum 62 den Kontakt aus der Ferne ein. Eine
Abwärtsstrecke kann von dem Programmiergerät 20 bis zu den
IMD-Vorrichtungen durch die Verbindungsantennen 28, 32 und
38 hergestellt werden, um den Empfang und die Übertragung
von Daten zu ermöglichen. Zum Beispiel kann ein Operator
oder ein Kliniker bei dem Datenzentrum 62 eine
Abwärtsstrecke bis zu dem Programmiergerät 20 herstellen, um
eine routinemäßige oder vorgesehene Beurteilung des
Programmiergeräts 20 durchzuführen. In diesem Fall wird die
drahtlose Kommunikation über die drahtlose Verbindung 65
hergestellt. Wenn eine Abwärtsstrecke von dem
Programmiergerät 20 bis zu der IMD-Vorrichtung 10 zum
Beispiel erfordert ist, so wird die Abwärtsstrecke unter
Einsatz der Telemetrieantenne 22 vollzogen. Auf alternative
Weise, wenn eine Aufwärtsstrecke von dem Patienten 12 bis zu
dem Programmiergerät 20 eingerichtet wird, dann wird die
Aufwärtsstrecke über die drahtlose Verbindung 26
durchgeführt. Wie dies in dieser Veröffentlichung weiter
unten erörtert wird, kann jede Antenne aus den IMD-
Vorrichtungen benutzt werden, um eine Aufwärtsstrecke von
allen oder von einer der IMD-Vorrichtungen bis zu dem
Programmiergerät 20 herzustellen. Zum Beispiel kann die das
Nervenimplantat 30 betreffende IMD-Vorrichtung 10"
implementiert werden, um eine Aufwärtsstrecke über die
drahtlose Antenne 34 oder über die drahtlose Antenne 34'
herzustellen, ausgehend von irgendeiner von zwei oder von
mehreren IMD-Vorrichtungen bis hin zu dem Programmiergerät
20. Vorzugsweise werden Chips von der sogenannten
"bluetooth-Art", die adoptiert werden, um in dem Innern des
Körpers in Bezug auf denselben nach außen hin zu
funktionieren und welche ebenfalls adoptiert werden, um
einen Drain von niedriger Stromstärke zu liefern,
eingebettet um drahtlose und nahtlose Verknüpfungen 42, 44
und 46 zwischen den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10"
bereitzustellen. Das Kommunikationsschema wird entworfen, um
breitbandkompatibel zu sein, und um in der Lage zu sein,
gleichzeitig mehrfache Informationsgruppen mit Architektur
zu tragen, bei einer relativ hohen Geschwindigkeit zu
übertragen und Daten-, Ton- und Videodienste auf Verlangen
zu liefern.
Die Abb. 2 erläutert herkömmliche Bauelemente
an einer IMD-Vorrichtung, wie etwa diejenigen, die von der
vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen werden. In
spezifischer Weise werden die hauptsächlichen operativen
Strukturen, die gemeinsam für alle IMD-Vorrichtungen 10, 10'
und 10" da sind, in einer Gattungsform dargestellt. Im
Interesse der Kürze, die IMD-Vorrichtung 10 die auf
Abb. 2 hinweist bezieht sich auf all die anderen IMD-
Vorrichtungen. Demgemäss wird die IMD-Vorrichtung 10 bei dem
Patienten 12 unter die Haut oder einen Muskel des Patienten
eingepflanzt und sie wird mit dem Herzen 16 des Patienten 12
gekuppelt über Schrittmacher-/Abtastelektroden und einen
oder mehrere Drahtleiter aus mindestens einem
Herzschrittmacherdraht 18 auf eine vom Stand der Technik her
bekannte Weise. Die IMD-Vorrichtung 10 enthält die
Zeitsteuerung 72, die ein Betriebssystem umfasst, welches
den Mikroprozessor 74 oder eine Digitalzustandsmaschine für
die Funktionen der Zeiteinstellung, des Abfühlens oder des
Schrittmachens in Übereinstimmung mit einer programmierten
Betriebsart anwenden kann. Die IND-Vorrichtung 10 enthält
auch Abfühlverstärker zum Feststellen von Herzsignalen,
Sensoren der Aktivität des Patienten oder andere
physiologische Sensoren zum Feststellen des Bedarfs an
Herzleistung, und pulserzeugende Leitungskreisläufe zur
Lieferung von Schrittmacherpulsen an mindestens eine
Herzkammer des Herzen 16, das auf eine nach dem Stand der
Technik gut bekannte Weise unter der Kontrolle eines
Betriebssystems steht. Das Betriebssystem umfasst die
Speicherregister oder RAM/ROM 76 zur Speicherung einer
Vielheit von einprogrammierten Betriebsarten und
Parameterwerten, die durch das Betriebssystem benutzt
werden. Das Speicherregister oder RAN/ROM 76 kann auch zum
Speichern von Daten benutzt werden, welche kompiliert worden
sind aus der abgetasteten Herzaktivität und/oder sich auf
die Geschichte des Betriebsgerätes beziehen oder aus
abgefühlten Physiologieparametern herrühren, für die
Telemetrie nach Erhalt einer Auffindungs- oder
Abfrageanweisung. Alle diese Funktionen und Betätigungen
sind nach dem Stand der Technik gut bekannt und viele davon
werden allgemein gebraucht zum Speichern von
Betriebsbefehlen sowie von Daten für die Kontrolle des
Betriebes der Vorrichtungen und zur späteren Auffindung zum
Diagnostizieren der Funktionen des Gerätes oder des
Zustandes des Patienten
Programmierungsbefehle oder -daten werden, zum
Beispiel, zwischen der RF-Telemetrieantenne 28 der IMD-
Vorrichtung 10 und einer externen, mit dem Programmiergerät
20 assoziierten RF-Telemetrieantenne 24 übertragen. In
diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass die externe RF-
Telemetrieantenne 24 in einem RF-Kopf eines
Programmiergeräts enthalten sein muss, so dass sie in der
Nähe der die IMD-Vorrichtung 10 überlagernden Haut des
Patienten lokalisiert sein kann. Stattdessen kann die
externe RF-Telemetrieantenne 24 auf der Kiste des
Programmiergeräts 20 lokalisiert sein. Es sollte zur
Kenntnis genommen werden, dass das Programmiergerät 20 in
einer gewissen Entfernung von dem Patienten 12 lokalisiert
sein kann und es wird örtlich angeordnet in der Nähe der
IMD-Vorrichtungen, derart dass die Verbindung zwischen den
IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" und dem Programmiergerät
20 telemetrisch ist. Zum Beispiel können das
Programmiergerät 20 und die externe RF-Telemetrieantenne 24
sich auf einem Abstelltisch befinden, einige Meter oder so
abseits von dem Patienten 12. Außerdem kann der Patient 12
aktiv sein und er könnte seine Übungen auf einem Laufband
oder dergleichen Gerät machen während einer telemetrischen
Abfrage über eine Aufwärtsstrecke eines Echtzeit-EKG's oder
anderer physiologischer Parameter. Das Programmiergerät 20
kann ebenfalls ausgelegt werden zum universellen
Programmieren von vorhandenen IMD-Vorrichtungen, die RF-
Telemetrieantennen nach dem Stand der Technik benutzen und
die deshalb auch einen herkömmlichen RF-Kopf beim
Programmiergerät sowie dazugehörige Software für einen
selektiven Einsatz besitzen.
Bei einer Kommunikation auf einer Aufwärtsstrecke
zwischen der IMD-Vorrichtung 10 und dem Programmiergerät 20,
zum Beispiel, wird eine Telemetrie Übertragung 22 betätigt,
um als Sender zu wirken, und die externe RF-
Telemetrieantenne 24 wirkt als ein telemetrischer Empfänger.
Auf diese Weise können Daten und Informationen aus der IMD-
Vorrichtung 10 an das Programmiergerät 20 übertragen werden.
Nach einer Alternative wirkt die RF-Telemetrieantenne 24 der
IMD-Vorrichtung 10 als eine telemetrische Empfangsantenne,
um eine Abwärtsstrecke für die Daten und Informationen aus
dem Programmiergerät 20 herzustellen. Die beiden RF-
Telemetrieantennen 22 und 26 werden an ein Sende- und
Empfangsgerät gekuppelt, welches einen Sender und einen
Empfänger enthält.
Die Abb. 3A ist ein vereinfachtes
Blockdiagramm eines Kreises der hauptsächlichen
funktionellen Komponenten des Programmiergeräts 20. Die
externe RF-Telemetrieantenne 24 auf dem Programmiergerät 20
wird gekuppelt mit einem telemetrischen Sende- und
Empfangsgerät 86 und der Treiberschaltkarte der Antenne,
welche einen telemetrischen Sender und einen telemetrischen
Empfänger 34 enthält. Der telemetrische Sender und der
telemetrische Empfänger sind gekuppelt an den Kontrollkreis
und die Kontrollregister, die unter der Kontrolle des
Mikrocomputers 80 betätigt werden. Auf ähnliche Weise wird
die RF-Telemetrieantenne 26, in der IMD-Vorrichtung 10 zum
Beispiel, mit einem telemetrischen Sende- und Empfangsgerät
gekuppelt, welches einen telemetrischen Sender und einen
telemetrischen Empfänger enthält. Der telemetrische Sender
und der telemetrische Empfänger in der IMD-Vorrichtung 10
werden gekuppelt an den Kontrollkreis und die
Kontrollregister, welche unter der Kontrolle des
Mikrocomputers 74 betätigt werden.
Ferner, unter Bezugnahme auf die Abb. 3A,
stellt das Programmiergerät 20 einen Computer vom
personellen Typ dar, eine auf einem Mikroprozessor
basierende Vorrichtung, die eine zentrale
Datenverarbeitungsanlage enthält, welche zum Beispiel ein
Intel Pentium Mikroprozessor oder ein ähnliches Gerät sein
kann. Ein System eines Übertragungsweges, kurz Bussystem
genannt, verbindet eine CPU 80 (Central Processing Unit =
zentrale Datenverarbeitungsanlage) mit einem
Festplattenlaufwerk, das Betriebsprogramme und Daten
speichert, sowie mit einem graphischen Schaltkreis und einem
Schnittstellenreglermodul. Ein Diskettenlaufwerk oder ein
CD-ROM-Laufwerk wird ebenfalls mit dem Bus gekuppelt und ist
zugänglich über einen Platteneingabeschlitz in dem Gehäuse
des Programmiergeräts 20. Das Programmiergerät 20 enthält
weiter ein Schnittstellenmodul, das einen digitalen Kreis,
einen nicht isolierten analogen Kreis und einen isolierten
analogen Kreis einschließt. Der digitale Kreis ermöglicht es
dem Schnittstellenmodul mit dem Schnittstellenreglermodul zu
kommunizieren. Die Betätigung des Programmiergeräts in
Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird durch
den Mikroprozessor 80 gesteuert.
Auf dass der Arzt oder ein anderer Pfleger oder
ein Operator mit dem Programmiergerät 20 kommunizieren kann,
wird wahlweise eine Tastatur oder ein mit der CPU 80
gekuppeltes Eingabegerät 82 bereitgestellt. Jedoch kann der
primäre Kommunikationsmodus über einen graphischen
Bildschirm von der gut bekannten Art des "Sensorbildschirms"
erfolgen, welcher von einem graphischen Schaltkreis
gesteuert wird. Ein Benutzer des Programmiergeräts 20 kann
auf dasselbe einwirken unter Einsatz eines Stiftes, der
ebenfalls mit einem graphischen Schaltkreis gekuppelt ist
und welcher benutzt wird, um auf die verschiedenen Stellen
auf dem Bildschirm oder auf dem Datensichtgerät 84 zu
zielen, welche eine Wahl von Menüs für die Selektion durch
den Benutzer anzeigen oder aber eine alphanumerische
Tastatur zur Eingabe von Text oder von Zahlen oder von
anderen Symbolen. Verschiedene Zusammenbauten von
Sensorbildschirmen sind bekannt und stehen im Handel zur
Verfügung. Das Datensichtgerät 84 und/oder die Tastatur
enthalten Mittel zur Eingabe von Befehlsignalen durch den
Operator, um Übertragungen auf einer telemetrischen
Abwärtsstrecke oder Aufwärtsstrecke einzuleiten und um
telemetrische Kontrollabschnitte einzuleiten sobald eine
telemetrische Verbindung mit dem Datenzentrum 62 oder mit
einem eingepflanzten Gerät hergestellt worden ist. Das
Datensichtgerät 84 wird auch benutzt zur Anzeige von auf den
Patienten bezogenen Daten sowie zur Auswahl von Menüs und
von Feldern zur Eingabe von Daten, die beim Eingeben von
Daten in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
gebraucht werden, so wie dies unten beschrieben wird. Der
Datensichtschirm 84 zeigt ebenso eine Vielheit von
Bildschirmen mit telemetrisch übertragenen Daten oder mit
Echtzeitdaten an. Der Datensichtschirm 84 kann auch über die
Aufwärtsstrecke bekommene Ereignissignale so anzeigen wie
sie empfangen werden und dadurch als Mittel dienen, um es
dem Operator zu ermöglichen zeitbezogen die Geschichte und
den Zustand der Verbindung nachzuprüfen.
Das Programmiergerät 20 enthält ferner ein
Schnittstellenmodul, welches einen digitalen Schaltkreis,
einen nicht isolierten analogen Schaltkreis und einen
isolierten analogen Schaltkreis einschließt. Der digitale
Schaltkreis ermöglicht es dem Schnittstellenmodul mit dem
Schnittstellenreglermodul zu kommunizieren. Wie dies oben
angegeben worden ist, wird die Tätigkeit des
Programmiergeräts 20 in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung durch den Mikroprozessor 80 kontrolliert. Das
Programmiergerät 20 ist vorzugsweise von der Art, die in dem
Patent U.S. N° 5.345.362 von Winkler offenbart worden ist,
welches durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit hierin
eingeschlossen wird.
Der Bildschirm 84 kann auch auf der
Aufwärtsstrecke erfasste Ereignissignale anzeigen, wenn sie
empfangen werden und dadurch als Mittel dienen, um es dem
Operator des Programmiergeräts 20 zu ermöglichen, den
Empfang der Aufwärtsstreckentelemetrie aus einer
eingepflanzten Vorrichtung mit der Anwendung einer eine
Antwort hervorrufenden Aktion auf den Körper des Patienten
in Wechselbeziehung zu setzen, je nachdem dies benötigt
wird. Das Programmiergerät 20 wird ebenfalls ausgestattet
werden mit einem Kreisblattstreifenschreiber oder ähnlichen
Geräten, welche mit einem Schnittstellenreglermodul so
gekuppelt sind, dass eine Hartkopie eines EKG's eines
Patienten, ein EGM (Elektromyogramm), ein Markierungskanal
für auf dem Sichtschirm angezeigte Graphiken erzeugt werden
können.
Wie dies von den Fachmännern eingeschätzt werden
kann, ist es oft wünschenswert ein Hilfsmittel
bereitzustellen, um es dem Programmiergerät 20 zu
ermöglichen seine Betriebstätigkeit anzupassen, je nach der
Art oder der Generation der eingepflanzten, medizinischen
Vorrichtung, welche programmiert werden muss und welche
übereinstimmen muss mit dem drahtlosen Kommunikationssystem,
durch welches die Daten und Informationen zwischen dem
Programmiergerät 20 und dem Datenzentrum 62 übermittelt
werden.
Die Abb. 3B ist eine Illustration der
hauptsächlichen Komponenten der Welleneinheit 90, welche die 34103 00070 552 001000280000000200012000285913399200040 0002010055171 00004 33984
Lasertechnologien benutzt, wie etwa die Wave Star Optic Air
Unit, die von den Lucent Technologies hergestellt wird, oder
ähnliche Mittel. Diese Ausführungsform kann für eine breite
Datenübertragung bei hohen Geschwindigkeiten bei
Anwendungen, die mehrere Programmiergeräte umfassen,
implementiert werden. Die Einheit enthält den Laser 92, den
Sender-Empfänger 94 und den Verstärker 96. Eine erste
Welleneinheit 90 wird bei dem Datenzentrum 62 installiert
und eine zweite Einheit 90' befinden sich in der Nähe des
Programmiergeräts 20 oder der Webtopeinheit 20'. Die
Übertragung der Daten zwischen dem entfernt gelegenen
Datenzentrum 62 und der Programmiergeräteeinheit 20 wird
über die Welleneinheiten 90 vollzogen. Gewöhnlich nimmt die
erste Welleneinheit 90 die Daten an und teilt sie in eine
einzige Wellenlänge für die Übertragung. Die zweite
Welleneinheit 90' setzt die Daten in ihrer Originalform
wieder zusammen.
Die Abb. 4 ist ein vereinfachtes
Blockdiagramm und illustriert die hauptsächlichen Systeme
der Erfindung. Das entfernt gelegene Expertensystem oder
Datenzentrum 62 umfasst die Datenquelle 100. Wie dies oben
erörtert worden ist, steht das Datenzentrum 62 vorzugsweise
in drahtloser Kommunikation mit dem Programmiergerät 20. Das
Medium für die Kommunikation zwischen dem Programmiergerät
20 und dem Datenzentrum 62 kann ausgewählt werden unter
einem System oder unter einer Kombinationen von mehreren
Systemen, mit Kabeln und drahtlos, wie sie oben erwähnt
worden sind. Ferner steht das Programmiergerät 20 in
drahtloser Kommunikation mit einer gewissen Anzahl von IMD-
Vorrichtungen, wie dies in der Abb. 1 gezeigt worden
ist. Obwohl drei IMD-Vorrichtungen für Erläuterungszwecke
gezeigt werden, muss bemerkt werden, dass mehrere IMD-
Vorrichtungen implementiert werden können und die praktische
Umsetzung der vorliegenden Erfindung begrenzt die Anzahl der
Implantate an sich nicht.
Die Abb. 5 ist eine Illustration der
hauptsächlichen funktionellen Komponenten des
Programmiergeräts 20, der Datenquellen 100 und der
drahtlosen Datenkommunikationen 131 und 136. In spezifischer
Weise umfasst das Programmiergerät 20 die
Stromversorgungseinheit 110, das Diskettenlaufwerk 112, das
Datensichtgerät 114, das CD-ROM Laufwerk 116, den Drucker
118, die RAM/ROM 120 und den Stift 122, wie dies oben
erörtert worden ist. Der Analysator 126 steht in einer
zweiseitig gerichteten Datenkommunikation mit den anderen
Komponenten des Programmiergeräte 20 und umfasst das
Plattenlaufwerk 128, das Datensichtgerät 130, die Batterie
132 und die RAM/ROM 134.
Das Programmiergerät 20 ist über die zweiseitig
gerichtete Verbindung für die Datenkommunikation 136 mit dem
fernen Datenzentrum 62 verbunden. In der Abb. 4 bildet
das Datenquellenzentrum das auf dem Web basierende Quellen/
Expertensystem für Daten 100. Demgemäss ist das
Datenquellensystem 100 eine Unterkomponente des fernen
Datenzentrums 62, welche das Modul zur
Informationenidentifizierung 138, das Analysenmodul 140, das
Datenspeichermodul 142 und das Softwareaktualisierungsmodul
146 einschließt. Bemerkenswert ist, dass in der Abb. 5
die Datenquellen 100 außerhalb dem fernen Datenzentrum 20
lokalisiert sind und in betriebsfähigen Datenkommunikationen
stehen sowohl mit dem fernen Datenzentrum 62 als auch dem
Programmiergerät 20.
Bezieht man sich auf ausführlichere Weise auf das
Programmiergerät 20, so bemerkt man dass wenn ein Arzt oder
ein Operator es als notwendig empfindet mit dem Prozessor
interaktiv zu werden, so steht eine mit dem Prozessor 80
gekuppelte Tastatur für den Einsatz zur Wahl. Jedoch kann
die primäre Art der Kommunikation über einen graphischen
Datensichtschirm von dem gut bekannten Typ des
Sensorbildschirms hergestellt werden, Bildschirm der durch
graphische Schaltkreise gesteuert wird. Ein Benutzer des
Programmiergeräts 20 kann auf dasselbe einwirken durch
Benutzung eines Stiftes 122, der ebenfalls mit einem
graphischen Schaltkreis gekuppelt ist und der benutzt wird,
um auf verschiedene Stellen auf dem Bildschirm/
Datensichtgerät 84 zu zielen und um auf diese Weise eine
Auswahl von Menüs zur Selektion durch den Benutzer
anzuzeigen oder aber durch Benutzung einer alphanumerischen
Tastatur zur Eingabe von Text oder von Zahlen oder von
anderen Symbolen, wie dies in dem oben einbezogenen Patent
N° 5.345.362 gezeigt wird. Verschiedene Zusammenbauten von
Sensorbildschirmen sind bekannt und stehen im Handel zur
Verfügung. Das Datensichtgerät oder die Tastatur des
Programmiergeräts 20 enthalten vorzugsweise Hilfsmittel zur
Eingabe von Befehlsignalen durch den Operator, um
Übertragungen einer Abwärtsstreckentelemetrie von den IMD-
Vorrichtungen einzuleiten und um Telemetriearbeitsabschnitte
einzuleiten und zu kontrollieren, sobald eine
Telemetrieverbindung mit einer oder mit mehreren
eingepflanzten Vorrichtungen hergestellt worden ist. Das
graphische Datensichtgerät bezw. -bildschirm 114 wird auch
benutzt, um mit dem Patienten in Verbindung stehende Daten
anzuzeigen sowie Menüs auszuwählen sowie Dateneingabefelder
anzuzeigen, welche beim Eingeben von Daten in
Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung gebraucht
werden, so wie dies unten beschrieben wird. Das graphische
Datensichtgerät bezw. -bildschirm 114 zeigt ebenfalls eine
Vielheit von telemetrisch abgerufenen Daten oder von
Echtzeitdaten an. Das Programmiergarät 20 wird ebenfalls mit
einem Kreisblattstreifenschreiber oder ähnlichen Geräten
ausgestattet, welche mit einem Schnittstellenreglermodul so
gekuppelt sind, dass eine Hartkopie eines EKG's eines
Patienten, ein EGM, ein Markierungskanal oder ähnliche
Graphiken angezeigt werden können. Ferner kann die
Geschichte des Programmiergeräts 20' in Bezug auf den Status
der Instrumentierung und der Software durch den Drucker 118
gedruckt werden. Auf ähnliche Weise können verschiedene
Daten über die Geschichte der Patienten und die Leistung der
IMD-Vorrichtung gedruckt werden, sobald eine Aufwärtsstrecke
zwischen dem Programmiergerät 20 und irgendeiner der IMD-
Vorrichtungen 10, 10' und 10" hergestellt worden ist. Die
durch die vorliegende Erfindung in Betracht gezogenen IMD-
Vorrichtungen umfassen einen Herzschrittmacher, einen
Defibrillator, einen Schrittmacherdefibrillator, einen
einpflanzbaren Monitor (Reveal), ein Gerät zur
Herzunterstützung und ähnliche einpflanzbare Vorrichtungen
für den Herzrhythmus und die Herztherapie. Des weiteren
umfassen die durch die vorliegende Erfindung in Betracht
gezogenen Einheiten an IMD-Vorrichtungen elektrische
Stimulatoren, wie etwa, aber nicht nur darauf begrenzt, ein
Arzneizufuhrsystem, einen Nervenstimulator, ein
Nervenimplantat, einen Nerven- oder Muskelstimulator oder
irgendein anderes Implantat, welches ausgelegt ist, um
physiologische Unterstützung oder klinische Therapie zu
gewährleisten.
Die Datenquellen 100 stellen ein Netzwerksystem von
Computern mit hoher Geschwindigkeit dar, welches sich in dem
fernen Datenexpertenzentrum 62 befindet und drahtlose,
zweiseitig gerichtete Daten-, Stimmen- und
Videokommunikationen mit dem Programmiergerät 20 über die
drahtlose Verbindungskommunikation 136 besitzt. Im
Allgemeinen werden die Datenquellen 100 vorzugsweise an
einem zentralen Standort lokalisiert und sie werden mit
einem auf dem Web basierenden Computernetzwerken mit hoher
Geschwindigkeit vorgesehen. Vorzugsweise wird das
Datenquellenzentrum während 24 Stunden von Operatoren und
klinischem Personal bedient, welches ausgebildet ist, um dem
Programmiergerät 20 einen auf dem Web basierenden Dient aus
der Ferne zu gewährleisten. Zusätzlich gewährleisten die
Datenquellen 100 eine ferngesteuerte Überwachung, Wartung
und Aktualisierung des Programmiergeräts 20, wie dies oben
erörtert worden ist. Der Standort des fernen Datenzentrums
62, und folglich der Standort der Datenquellen 100, ist
abhängig von der Dienstsphäre. In Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung kann die Datenquelle 100 lokalisiert
sein in einem Firmenhauptsitz oder in einem Herstellungswerk
der Gesellschaft, die das Programmiergerät 20 herstellt. Die
Verbindung/der Anschluss der drahtlosen Datenkommunikation
136 kann eine aus einer Vielheit von Verbindungen oder
Schnittstellen sein, wie etwa ein Lokalnetz (LAN), eine
Internetverbindung, eine Telefonlinienverbindung, eine
Satellitenverbindung, eine GPS-Verbindung, eine
Zellverbindung, ein Laserwellengeneratorsystem, irgendeine
Kombination derselben oder äquivalente Verbindungen der
Datenübermittelung.
Wie dies oben dargelegt worden ist, wirken die
zweiseitig gerichteten drahtlosen Kommunikationen 136 als
eine direkte Leitung zum Austauschen von Informationen
zwischen dem Datenzentrum 62 und dem davon entfernt
liegenden Programmiergerät 20. Ferner liefern die zweiseitig
gerichteten drahtlosen Kommunikationen 136 eine indirekte
Verbindung zwischen dem Datenzentrum und den davon entfernt
liegenden IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" über das
Programmiergerät 20. Im Zusammenhang mit dieser
Veröffentlichung bezieht sich das Wort "Daten", wenn es im
Zusammenhang mit den zweiseitig gerichteten drahtlosen
Kommunikationen benutzt wird, ebenfalls auf Ton-, Video- und
Informationsübertragung zwischen den verschiedenen Zentren.
Die Abb. 6 stellt ein ausführliches
Blockdiagramm einer Ausführungsform eines Systems zur
Fernauslieferung einer auf Software basierenden Ausbildung
über eine medizinische Vorrichtung in Übereinstimmung mit
der Erfindung dar, wie dies im Allgemeinen unter dem Punkt
220 gezeigt wird. Der Server/das ferne Datenzentrum 220
umfasst den Computer 222, der mit einer fernen medizinischen
Vorrichtung (d. h. einem Programmiergerät 20) über die
Informationsnetzverbindung 226 gekuppelt ist. Ein Operator
kann eine strukturierte, auf die Fertigkeit basierte
Ausbildung und eine Bescheinigung über spezifische
Softwareanwendungen für das Programmiergerät 20 über den
Server/das ferne Datenzentrum 220 erhalten.
Der Computer 222 besteht im Allgemeinen aus einem
herkömmlichen Rechnersystem, das in der Lage ist, die
Ausbildungsanforderung die von einem Programmiergerät 20
ausgehen als Service darzubieten. Beispiele von Computern
222 umfassen Server einer Firma, mittlere Server,
Arbeitsstationen oder Server von Personalcomputern (PC), sie
sind aber nicht darauf begrenzt. Der Computer 222 besitzt
die Fähigkeit Zugang zu nehmen auf die Software zur
Verwaltung der Ausbildung und der Bescheinigung 228 und zu
den Datenbanken 229 für die Erteilung aus der Ferne einer
auf der Fertigkeit basierenden Ausbildung in
Softwareanwendungen auf dem Programmiergerät 20. Die
Funktionen, die durch die Software zur Verwaltung der
Ausbildung und der Bescheinigung 228 durchgeführt werden,
umfassen, ohne aber darauf begrenzt zu sein, das Beglaubigen
einer Anfrage nach einer Ausbildung des Operators des
Programmiergeräts 20, das Bauen eines Ausbildungsmoduls, das
der Anfrage des Operators nach einer Ausbildung entspricht,
das Zurückschicken des Ausbildungsmoduls an das
Programmiergerät, das Empfangen und das Archivieren der
Ausbildungsergebnisse des Operators und der
Bescheinigungsinformationen sowie das Mitteilen an eine
Bescheinigungsautorität, wenn ein Operator das Zertifikat
über eine Softwareanwendung erreicht hat. In einer
Anwendungsform der Erfindung wird die Software zur
Verwaltung der Ausbildung und der Bescheinigung 228
strukturiert, um eine Bekanntmachung in Echtzeit an die
Bescheinigungsautorität zu liefern, was den
Bescheinigungsstatus und das Fertigkeitsniveau eines
Operators des Programmiergeräts 20 betrifft. Die Software
zur Verwaltung der Ausbildung und der Bescheinigung 228 wird
ausführlicher unter Bezugnahme auf die Abb. 7 erörtert.
Die Datenbank 229 umfasst die archivierten
Ausbildungsergebnisse des Operators und die
Bescheinigungsdaten des Operators. Die Datenbank 229
ermöglicht es dem Hersteller des Programmiergeräts 20,
aktuelle Listen zu halten über bescheinigte Operatore der
verschiedenen Softwareanwendungen auf den Programmiergeräten
20, welche überall in der Welt verteilt sind. Folglich, wenn
Eigenschaften bezüglich der Softwareanwendungen auf dem
Programmiergerät 20 hingefügt oder verändert werden, dann
kann die gesamte weltweite Gemeinschaft der bescheinigten
Operatore von dem Hersteller automatisch über die
Veränderungen informiert werden, wobei die Veränderungen
über die Informationsnetzwerkverbindung 226 ausgestrahlt/
bekannt gemacht werden. Zusätzlich ermöglichen es die
Serverdatenbänke 229 dem Hersteller des Programmiergeräts
20, genau zu verfolgen, welche der verschiedenen
Softwareanwendungen weltweit am beliebtesten und am
nützlichsten sind für die Operatore.
In einer Ausführungsform der Erfindung umfasst das
ferne Auslieferungssystem 220 auch die auf der Fertigkeit
basierenden Ausbildungsaktivitäten 240, die den auf dem
Programmiergerät 20 gespeicherten Softwareanwendungen
entsprechen. Die auf der Fertigkeit basierenden
Ausbildungsaktivitäten 240 ermöglichen es einem Operator,
sich einer simulierten Ausbildung mit eigener
Geschwindigkeitsvorgabe an den Softwareanwendungen zur
Überwachung von Patientendaten zu unterziehen. In dieser
Anwendungsform hat der Operator Zugang zu den auf der
Fertigkeit basierenden Ausbildungsaktivitäten 240 aus dem
Programmiergerät 20 über das Informationsnetzwerk 226 zu.
Wie dies oben erörtert worden ist, besteht das
Programmiergerät 20 aus einer medizinischen Vorrichtung, die
mit der IMD-Vorrichtung 10 über die Leitung 18 verbunden
ist. Die IMD-Vorrichtungen 10, 10', 10" stellen
verschiedene einpflanzbare medizinische Vorrichtungen dar,
wie etwa Schrittmacher, Defibrillatore, Schrittmacher/
Defibrillatore und Kombinationen derselben. Ferner können
die IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" Arzneizufuhrsysteme,
elektrische Stimulatore, einschließlich Nerven- und
Muskelstimulatore, Stimulatore für die Tiefe des Gehirns
oder Herzbeistandsvorrichtungen oder -pumpen darstellen.
Das Programmiergerät 20 ermöglicht es dem
Operator, die Leistung der IMD-Vorrichtung 10 und des
assoziierten Schaltkreises über die Informationsverbindung
232 zu beurteilen. Auf spezifische Weise sind die Verfahren
impliziert; welche die Einpflanzung der IMD-Vorrichtung 10,
die Programmierung der IMD-Vorrichtung 10 und die
Übertragung des betrieblichen Informationsfeedbacks aus der
IMD-Vorrichtung 10 betreffen und durch das Programmiergerät
20 kontrolliert und überwacht werden. Diese
Verfahrensfunktionen werden von einem Operator überprüft,
welcher die verschiedenen Funktionen des Programmiergeräts
verwaltet. Im Allgemeinen benutzt der Operator die Eingabe
234, um das Verfahren zu initiieren, und er verwaltet die
eine oder die mehreren spezifischen Verfahren mittels des
interaktiven Datensichtgeräts 206. Das Programmiergerät 20
umfasst Softwareanwendungen zur Überwachung von simulierten
Patientendaten 242. In einer Anwendungsform der vorliegenden
Erfindung umfasst das Programmiergerät 20 ebenso eine Gruppe
von auf der Fertigkeit basierenden Ausbildungsaktivitäten
240, die den Softwareanwendungen zur Überwachung der
Patientendaten 242 entsprechen. Die auf der Fertigkeit
basierenden Ausbildungsaktivitäten 240 ermöglichen es einem
Operator, sich einer Ausbildung mit eigener
Geschwindigkeitsvorgabe an den Softwareanwendungen zur
Überwachung der auf dem Programmiergerät 20 beruhenden
Patientendaten 242 zu unterwerfen. Schließlich umfasst das
Programmiergerät 20 die Ausbildungssoftware 244 zur
Ausbildung des Operators in den Softwareanwendungen zur
Überwachung der Patientendaten 242. Die
Informationsnetzwerksverbindung 226 besteht im Allgemeinen
aus einem Kommunikationsmedium, das in der Lage ist, den
Informationsaustausch zwischen dem Programmiergerät 20 und
dem Computer 222 zu ermöglichen. Zum Beispiel kann die
Informationsnetzwerksverbindung 226 ein
Datenkommunikationsmedium sein, wie etwa eine Verbindung
über ein lokales Netz (LAN = Local Area Network), eine
Verbindung über eine Telefonlinie, eine Internetverbindung,
eine Satellitenverbindung, eine Konstellation von
Satellitenverbindungen, eine Verbindung über das GPS-System,
eine Laserwellenform oder irgendeine Kombination derselben.
Nachdem der Operator für eine der
Softwareanwendungen zur Überwachung von Patientendaten 242
bescheinigt worden ist, informiert das System 220 eine
externe Bescheinigungsautorität 246 auf elektronische Weise,
wobei der weltweite Standort des Operators und das
Bescheinigungsniveau identifiziert werden, einschließlich
der Softwareart. Als ein Beispiel, es kann eine
Regelungsautorität eines Landes die Bekanntmachung fordern,
dass ein Operator eines Programmiergeräts, der in diesem
Land arbeitet, die Bescheinigung für das Betätigen einer
spezifischen Softwareanwendung zur Überwachung der
Patientendaten 242 erreicht hat, bevor der Operator
ermächtigt wird, das die spezifische Softwareanwendung
ausführende Programmiergerät zu verwalten. In einer
Anwendungsform der vorliegenden Erfindung wird die
Bescheinigungsmitteilung des Operators in Echtzeit an die
Bescheinigungsautorität 246 über die elektronische Post
zugestellt. In der auf der Abb. 6 gezeigten
Anwendungsform wird die elektronische Bekanntmachung von dem
Computer 222 weitergeleitet an die Bescheinigungsautorität
246 über die Informationsnetzwerksverbindung 226, welche ein
Datenkommunikationsmedium ist, wie dies vorher erörtert
worden ist.
In einer anderen Anwendungsform der Erfindung wird
die elektronische Bekanntmachung direkt aus dem
Programmiergerät 20 an die Bescheinigungsautorität 246 über
die Informationsnetzwerksverbindung 226 weitergeleitet. Die
Adresse der Bescheinigungsautorität 246 kann in dem Computer
222 oder dem Programmiergerät 20 gespeichert sein oder gemäß
einer Alternative kann der Operator die elektronische
Adresse der Bescheinigungsautorität 246 direkt von Hand
liefern, indem er die Adresse direkt in das Programmiergerät
20 mittels einer Operatoreingabe 234 einspeist.
Die Abb. 7 stellt ein ausführliches
Blockdiagramm einer Ausführungsform eines Systems zur
Fernauslieferung einer auf der Fertigkeit basierenden
Ausbildung für eine medizinische Vorrichtung in
Übereinstimmung mit der Erfindung dar, welche allgemein
unter Punkt 250 gezeigt wird. Wie dies vorher in der
Abb. 7 erläutert worden ist, können die auf der
Fertigkeit basierenden Ausbildungsaktivitäten 240 bei dem
Computer 222 und/oder Programmiergerät 20 gespeichert
sein.
Beispiele von Softwareanwendungen zur Überwachung
der Patientendaten 242 umfassen, ohne aber darauf begrenzt
zu sein, die Identifizierung von Tendenzen bei den
diagnostischen Schlüsselparametern und die Identifizierung
der Parameter der einpflanzbaren Vorrichtung, die
eingestellt werden müssen. Die Ausbildungssoftware 244
umfasst den Antragerzeuger für die Ausbildung 254, welcher
einen Antrag für eine Ausbildung eines Operators erhält, den
Antrag bearbeitet und den Antrag über die
Informationsnetzwerksverbindung 226 an den Computer 222
überträgt. Der Ausbilder 256, der ebenso in der
Ausbildungssoftware 244 gespeichert ist, ermöglicht es dem
Operator, ein Ausbildungsmodul zu verrichten, welches dem
Ausbildungsantrag des Operators entspricht. Ferner umfasst
die Ausbildungssoftware 244 den Bescheinigungserzeuger 258,
der die Leistung des Operators auf den Ausbildungsmodulen
bewertet und die Bescheinigungsdaten des Benutzers erzeugt,
wenn die Leistung des Benutzers auf den Ausbildungsmodulen
ein vorherbestimmtes Leistungskriterium erfüllt oder
überschreitet. Außerdem umfasst die Ausbildungssoftware 244
einen Bescheinigungsverteiler 260, der eine Bescheinigung an
die Bescheinigungsautorität 246 oder an den Computer 222
über die Informationsnetzwerksverbindung 226 verteilt.
Als ein erläuterndes Beispiel, der Operator wird
aufgefordert, einen Test von fünfzig Fragen auszufüllen,
dies nach Abschluss eines simulierten Ausbildungsmoduls,
wobei der Test dem in dem Ausbildungsmodul vorgestellten
Material entspricht. Wenn der Operator mindestens achtzig
Prozent der Fragen richtig beantwortet hat, erzeugt der
Bescheinigungserzeuger 258 Bescheinigungsdaten für den
Operator. Der Bescheinigungsverteiler 260 verteilt die
Bescheinigungsdaten des Operators an die
Bescheinigungsautorität 246. Ein anderes erläuterndes
Beispiel, wenn der Operator die Bescheinigung auf einer
Softwareanwendung zur Überwachung der Patientendaten 242
erreicht hat, dann wird der Bescheinigungsverteiler 260 die
Bescheinigungsinformationen an die Bescheinigungsautorität
246 oder aber an den Computer 222 verteilen.
Die Datenbank 229, die bei dem Computer 222
gespeichert ist, wird von dem Hersteller benutzt, um die
Operatorausbildung und die Bescheinigungsaktivitäten für
alle Programmiergeräte 20 weltweit zu verfolgen. Zum
Beispiel, jedes mal wenn ein Computer 222 eine
Ausbildungsanfrage von einem Operator an einem fernen
Programmiergerät 20 empfängt und verarbeitet, dann wird ein
Eintrag in der Datenbank 229 protokolliert. Zusätzlich,
jedes mal wenn ein Operator eine Bescheinigung auf einer
spezifischen Anwendung zur Überwachung der Softwareanwendung
242 erreicht hat, wird die Bescheinigung in der Datenbank
229 aufgezeichnet.
Die Verwaltungssoftware für Ausbildung und
Bescheinigung 228 umfasst das Beglaubigungsgerät 264 zur
Beglaubigung der Ausbildungsanfrage des Operators, welche
auf dem Programmiergerät 20 erzeugt worden ist. Als ein
Beispiel kann das Beglaubigungsgerät 264 verifizieren, dass
der Operator qualifiziert ist, um die Ausbildung zu bekommen
und dass die geforderte Ausbildung in der fortgeschrittenen
Softwareanwendung durch eine Regelungsautorität der
Regierung in dem Land beglaubigt wird, in welchem das
Programmiergerät 20 angeordnet ist.
Die Verwaltungssoftware für Ausbildung und
Bescheinigung 228 umfasst ferner den Prozessor der
Ausbildungsmodule 266 zur Verarbeitung der beglaubigten
Ausbildungsanträge des Operators. In einer Anwendungsform
der Erfindung sind die auf der Fertigkeit basierenden
Ausbildungsaktivitäten 240 bei dem Programmiergerät 20
gespeichert. Der Prozessor der Ausbildungsmodule 266 baut
eine angeforderte Liste von auf der Fertigkeit basierenden
Aktivitäten 240 zusammen, welche dem Ausbildungsantrag des
Operators entspricht und welche an das Programmiergerät 20
übertragen wird. Diese Liste der auf der Fertigkeit
basierenden Ausbildungsaktivitäten 240 wird benutzt als eine
Eingabe an den Ausbilder 256 der Ausbildungssoftware 244. In
einer anderen Anwendungsform der vorliegenden Erfindung sind
die auf der Fertigkeit basierenden Ausbildungsaktivitäten
240 auf dem Computer 222 gespeichert. Der Prozessor der
Ausbildungsmodule 266 überträgt eine ausgewählte Gruppe von
auf der Fertigkeit basierenden ausführbaren Programmen an
das Programmiergerät 20. In noch einer anderen
Anwendungsform der Erfindung sind die auf der Fertigkeit
basierenden Aktivitäten 240 bei dem Computer 222
gespeichert. Der Prozessor der Ausbildungsmodule 266
überträgt eine angeforderte Liste von Wegen bis hin zu den
auf der Fertigkeit basierenden ausführbaren
Trainingseinheiten, die bei dem Computer 222 gespeichert
sind.
Die Verwaltungssoftware für Ausbildung und
Bescheinigung 228 umfasst ebenso den Bescheinigungsprozessor
268 zur Verarbeitung, Verteilung und Archivierung der
Bescheinigungsinformationen des Operators, die von dem
Programmiergerät 20 erzeugt worden sind. In einigen Fällen
kann es wünschenswert sein, die Bescheinigungsinformationen
an die Bescheinigungsautorität 246 (Abb. 7) über die
Informationsnetzwerksverbindung 226 aus dem Computer 222 zu
verteilen, eher als von dem Verteiler 260 des
Programmiergeräts 20. Als ein Beispiel kann die Adresse der
Bescheinigungsautorität 246 für den Operator unbekannt
bleiben oder aber nicht auf dem Programmiergerät 20
gespeichert sein. Die Bescheinigungsautorität 246 kann es
auch vorziehen, die Bescheinigungsinformationen aus dem
Computer 222 des Herstellers zu bekommen, dies aus Gründen
der Wirksamkeit und/oder der Sicherheit.
Schließlich umfasst die Verwaltungssoftware für
Ausbildung und Bescheinigung 228 den Anwendungsermächtigen
270 um es dem Operator zu ermöglichen Zugang zu bekommen zu
Anwendungen zur Überwachung der Patientendaten 242, die bei
dem Programmiergerät 20 gespeichert sind, für welches der
Operator die Bescheinigung erhalten hat. In einer
Anwendungsform der Erfindung überträgt der
Anwendungsermächtige 270 einen Autorisierungsschlüssel von
dem Computer 222 an den Operator des Programmiergeräts 20
anschließend an die Bescheinigung des Operators. Der
Operator benutzt dann den Autorisierungsschlüssel, um eine
Softwareanwendung zur Überwachung der Patientendaten 242 auf
dem Programmiergerät 20 aufzuschließen. Ein Beispiel eines
Autorisierungsschlüssels besteht in einem alphanumerischen
Passwort.
Die Abb. 8A und 8B veranschaulichen ein
Fließdiagramm eines Verfahrens zur Fernauslieferung einer
auf Software basierenden Ausbildung an einer medizinischen
Vorrichtung, wie etwa an dem Programmiergerät 20. Das
Verfahren fängt mit der Verbindung des Operators der
medizinischen Vorrichtung mit dem Computer 222 über die
Informationsnetzwerksverbindung 226 an, wie dies bei Schritt
302 angezeigt wird. Der Operator verbindet sich zuerst über
die Informationsnetzwerksverbindung 226 mit einem
Ausbildungsbauelement zum Selbststudieren und nach
Erstellung der Verbindung beglaubigt das Beglaubigungsgerät
264 den Operator als einen beglaubigten Kandidaten zur
Ausbildung und als einen bescheinigten Kandidaten für die
fortgeschrittene Softwareanwendung 242 auf dem
Programmiergerät 20, wie dies bei Schritt 304 angezeigt
wird.
Ein Ausbildungsmodul wird dann von dem Operator
auf dem Computer 222 ausgewählt, welches einer der
Softwareanwendungen zur Überwachung der Patientendaten 242
entspricht, für welche der Operator eine Bescheinigung
anfordert, wie dies durch den Schritt 306 angezeigt wird.
Als Nächstes wird das Ausbildungsmodul über die
Informationsnetzwerksverbindung 226 von dem Computer 222 zu
dem Programmiergerät 20 übertragen, wie dies bei Schritt 308
angedeutet wird.
Bei dem Schritt 310 wird eine Gruppe von einer
oder von mehreren auf der Fertigkeit basierenden Aktivitäten
240, die dem auf dem Computer 222 ausgewählten
Ausbildungsmodul entsprechen, von dem Operator auf dem
Programmiergerät 20 durchgeführt. Nachdem der Operator die
Durchführung der Gruppe aus einer oder aus mehreren auf der
Fertigkeit basierenden Aktivitäten 240 auf dem
Programmiergerät 20 abgeschlossen hat, wird eine Gruppe von
Ausbildungsergebnissen für den Operator erzeugt, wie dies
durch Schritt 312 angezeigt wird. Als Nächstes werden bei
Schritt 314 die Ausbildungsergebnisse des Operators
analysiert. Wenn die Ausbildungsergebnisse des Operators
einen vorherbestimmten Leistungsniveau überschreiten, dann
wird der Operator als ein beglaubigter Operator für die
spezifische Softwareanwendung bescheinigt, wie dies bei
Schritt 316 angezeigt wird. Die Ausbildungsergebnisse des
Operators werden dann aus dem Programmiergerät 20 hin zu dem
Computer 222 übertragen, wie dies durch Schritt 318
angezeigt wird. Bei dem Schritt 320, wenn der Operator die
Bescheinigung erreicht hat, werden die
Bescheinigungsergebnisse des Operators von dem Computer 222
an die geeignete Bescheinigungsautorität 246
weiterbefördert. Die Operatorbescheinigung wird dann auch in
der Serverdatenbank 229 auf dem Computer 222 archiviert, wie
dies durch Schritt 322 gezeigt wird. Als Nächstes wird ein
Beglaubigungsschlüssel für den bescheinigten Operator
erteilt und zurück an das Programmiergerät 20 übertragen,
wie dies in Schritt 324 gezeigt wird. Schließlich hat der
Operator Zugriff zu der Softwareanwendung zur Überwachung
der Patientendaten 242, für welche der Operator durch die
Benutzung des Beglaubigungsschlüssels eine Bescheinigung
bekommen hat, wie dies durch Schritt 326 angezeigt wird.
Demgemäss liefert die vorliegende Erfindung unter
anderem eine Fernausbildung, Bescheinigung, Autorisierung
und Beglaubigung, so dass der Operatore Programmiergeräte
weltweit verwalten kann. Im Allgemeinen sind im Zusammenhang
mit der Erfindung alle Programmiergeräte, die in der Nähe
der IMD-Vorrichtungen oder der Patienten mit IMD-
Vorrichtungen lokalisiert sind und weltweit verteilt sind,
mit einem Datenexpertenzentrum verbunden, um
Softwareaufrüstungen zu teilen und auf archivierte Daten
Zugriff zu haben. Das Programmiergerät wirkt als eine
Schnittstelle zwischen dem in der Ferne lokalisierten
Datenexpertenzentrum und den IMD-Vorrichtungen. Ferner
werden Verfahrensfunktionen, wie etwa die Überwachung der
Leistung der IMD-Vorrichtungen, die Aufrüstung der Software
in den IMD-Vorrichtungen, die Instandhaltung und Wartung der
IMD-Vorrichtungen und der verwandten Funktionen über das
Programmiergerät implementiert. Die vorzugsweise
telemetrische und jetzt örtliche Interaktion zwischen dem
Programmiergerät und den IMD-Vorrichtungen muss von einem
qualifizierten Operator verwaltet werden. Um die
rechtzeitige Patientenpflege an dem Standort des Patienten
zu erleichtern, liefert die vorliegende Erfindung ein
hochwirksames Ausbildungssystem für den Operator. Der
Operator wird über das Programmiergerät vorzugsweise
drahtlos mit dem fernen Datenexpertenzentrum verbunden.
Dieses Schema ermöglicht die Ausstreuung von Software und
die Ausbildung der Operatore weltweit, während ein hoher
Standard der Patientenpflege mit herabgesetzten Kosten
beibehalten wird.
Obwohl spezifische Anwendungsformen der Erfindung
hierin mit gewissen Einzelheiten bekannt gemacht worden
sind, soll es wohl verstanden sein, dass dies nur zum Zwecke
der Erläuterung gemacht worden ist und es darf dies nicht
als eine Einschränkung der Reichweite der Erfindung, wie sie
in den beigefügten Ansprüchen definiert wird, angesehen
werden. Es muss verstanden werden, dass verschiedene
Änderungen, Umwandlungen und Veränderungen an den hierin
beschriebenen Anwendungsformen durchgeführt werden können,
ohne dass man sich von dem Geist und dem Ziel der
beigefügten Ansprüche entfernt.
Claims (70)
1. Ausbildungssystem zur Betätigung einer
interaktiven medizinischen Vorrichtung, welches in einer
bidirektionalen Kommunikationsverbindung durchgeführt wird,
in welcher ein fernes, auf dem Web basierendes
Datenexpertenzentrum und ein Programmiergerät für eine IMD-
Vorrichtung ferngesteuert miteinander verbunden sind, um
simulierte Ausbildungssoftware für die Ausbildung eines
Technikers für das interaktive Ausbildungssystem zu
importierten, wobei das System die folgenden Elemente
enthält:
das ferne auf dem Web basierende Datenexpertenzentrum, das die Ressourcen eines Hochgeschwindigkeitscomputers enthält;
ein bidirektionales Kommunikationssystem, das in betriebsfähigen Datenkommunikationen mit den Ressourcen bei dem fernen auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum steht; und
das Programmiergerät, das über die bidirektionale Kommunikationsverbindung mit dem Datenexpertenzentrum gekuppelt ist, worin das Programmiergerät die Funktionen einer IMD-Vorrichtung leitet und überwacht, einschließlich der Erwerbung von Patientendaten über eine Vielzahl von Softwareanwendungen; und
mindestens ein auf der Fertigkeit basierendes simuliertes Ausbildungssoftwareprogramm zur Ausbildung des Technikers des Programmiergeräts für die Betätigung der Vielzahl der Softwareanwendungen.
das ferne auf dem Web basierende Datenexpertenzentrum, das die Ressourcen eines Hochgeschwindigkeitscomputers enthält;
ein bidirektionales Kommunikationssystem, das in betriebsfähigen Datenkommunikationen mit den Ressourcen bei dem fernen auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum steht; und
das Programmiergerät, das über die bidirektionale Kommunikationsverbindung mit dem Datenexpertenzentrum gekuppelt ist, worin das Programmiergerät die Funktionen einer IMD-Vorrichtung leitet und überwacht, einschließlich der Erwerbung von Patientendaten über eine Vielzahl von Softwareanwendungen; und
mindestens ein auf der Fertigkeit basierendes simuliertes Ausbildungssoftwareprogramm zur Ausbildung des Technikers des Programmiergeräts für die Betätigung der Vielzahl der Softwareanwendungen.
2. System gemäß Anspruch 1, in welchem die mindestens
eine auf der Fertigkeit basierende Ausbildungsaktivität in
dem auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum gespeichert
ist.
3. System gemäß Anspruch 1, in welchem die IMD-
Vorrichtung in Datenkommunikationen steht mit dem
Programmiergerät, so dass das Programmiergerät die
Patientendaten aus der IMD-Vorrichtung erwirbt.
4. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
bidirektionale Verbindung eine Telefonlinie ist.
5. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein Intranet ist.
6. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein Internet ist.
7. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein Satellit ist.
8. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein GPS-System ist.
9. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung mindestens zwei
Kommunikationsverbindungen umfasst, welche ausgewählt werden
aus der Gruppe der Kommunikationsverbindungen bestehend aus
einer Telefonlinie, einem Intranet, einer Verbindung über
Internet, einem Satellit, einer Laserwellenform und einem
GPS-System.
10. System gemäß Anspruch 1, in welchem die Gruppe von
mindestens einem auf der Fertigkeit basierenden
Softwareprogramm bei dem Programmiergerät gespeichert ist.
11. System gemäß Anspruch 1, in welchem das ferne auf
dem Web basierende Datenexpertenzentrum ferner die folgenden
Elemente enthält:
eine Datenbank mit Informationen aus Beschreibungen und Bescheinigungen von autorisierten Operatoren;
ein Beglaubigungsgerätsmodul zur Beglaubigung einer Ausbildungsanfrage eines Operators;
einen Prozessor der Ausbildungsmodule zur Verarbeitung der beglaubigten Ausbildungsanfrage des Technikers/Operators und Erzeugung eines interaktiven Ausbildungsmoduls, das mindestens einer simulierten Ausbildungssoftwareanwendung entspricht, wobei das interaktive Ausbildungsmodul eine ausgewählte Liste umfasst mit der mindestens einen auf der Fertigkeit basierenden und auf dem Programmiergerät gespeicherten Tätigkeit; und
einen Bescheinigungsprozessor zur Bearbeitung, Verteilung und Archivierung der Bescheinigungsinformationen des Operators, welche durch das Programmiergerät erzeugt worden sind.
eine Datenbank mit Informationen aus Beschreibungen und Bescheinigungen von autorisierten Operatoren;
ein Beglaubigungsgerätsmodul zur Beglaubigung einer Ausbildungsanfrage eines Operators;
einen Prozessor der Ausbildungsmodule zur Verarbeitung der beglaubigten Ausbildungsanfrage des Technikers/Operators und Erzeugung eines interaktiven Ausbildungsmoduls, das mindestens einer simulierten Ausbildungssoftwareanwendung entspricht, wobei das interaktive Ausbildungsmodul eine ausgewählte Liste umfasst mit der mindestens einen auf der Fertigkeit basierenden und auf dem Programmiergerät gespeicherten Tätigkeit; und
einen Bescheinigungsprozessor zur Bearbeitung, Verteilung und Archivierung der Bescheinigungsinformationen des Operators, welche durch das Programmiergerät erzeugt worden sind.
12. System gemäß Anspruch 11, in welchem das ferne
Datenzentrum ferner das folgende Element enthält
einen Anwendungsermächtiger zum Ermächtigen eines
Operators Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung, die
bei dem interaktiven Prozessor der Ausbildungsmodule des
fernen Datenzentrums gespeichert ist, wenn der Operator die
Bescheinigung für die Softwareanwendung erreicht hat.
13. System gemäß Anspruch 11, in welchem das
Programmiergerät ferner die folgenden Elemente enthält:
einen Erzeuger von Ausbildungsanträgen zur Erzeugung eines Ausbildungsantrags des Operators und zur Übertragung des Ausbildungsantrags des Operators zu dem fernen Datenzentrum;
ein Ausbildermodul zum Empfangen und Erledigen des Ausbildungsmoduls, das von dem fernen Datenzentrum erzeugt worden ist;
einen Bescheinigungserzeuger zur Bewertung einer Leistung eines Operators auf dem Ausbildungsmodul und zur Erzeugung der Bescheinigungsdaten des Operators, wenn die Leistung des Operators auf dem Ausbildungsmodul ein vorherbestimmtes Leistungskriterium überschreitet; und
einen Bescheinigungsverteiler zur Verteilung der Bescheinigungsdaten des Operators hin zu einer Bescheinigungsautorität.
einen Erzeuger von Ausbildungsanträgen zur Erzeugung eines Ausbildungsantrags des Operators und zur Übertragung des Ausbildungsantrags des Operators zu dem fernen Datenzentrum;
ein Ausbildermodul zum Empfangen und Erledigen des Ausbildungsmoduls, das von dem fernen Datenzentrum erzeugt worden ist;
einen Bescheinigungserzeuger zur Bewertung einer Leistung eines Operators auf dem Ausbildungsmodul und zur Erzeugung der Bescheinigungsdaten des Operators, wenn die Leistung des Operators auf dem Ausbildungsmodul ein vorherbestimmtes Leistungskriterium überschreitet; und
einen Bescheinigungsverteiler zur Verteilung der Bescheinigungsdaten des Operators hin zu einer Bescheinigungsautorität.
14. System gemäß Anspruch 13, in welchem die
Bescheinigungsautorität das ferne Datenzentrum ist.
15. System gemäß Anspruch 13, in welchem der Standort
der Bescheinigungsautorität unabhängig von dem fernen
Datenzentrum ist und getrennt von demselben lokalisiert ist.
16. System gemäß Anspruch 13, in welchem der Standort
der Bescheinigungsautorität eine elektronische Postadresse
ist.
17. Verfahren zur Fernauslieferung eines interaktiven
Ausbildungssoftwarepakets für die Tätigkeiten eines im
Zusammenhang mit IMD-Vorrichtungen benutzten
Programmiergeräts, in welchem ein fernes Datenzentrum zur
Verwaltung des interaktiven Ausbildungssoftwarepakets mit
dem Programmiergerät verbunden ist über eine Verbindung
eines Datenkommunikationsnetzwerks, und in welchem
mindestens ein auf der Fertigkeit basierendes simuliertes
Ausbildungssoftwareprogramm zur Ausbildung eines Technikers
in mindestens einer Softwareanwendung des Programmiergeräts
zugänglich ist für das Programmiergerät, wobei das Verfahren
die folgenden Schritte enthält:
Verbinden des Programmiergeräts mit dem fernen Datenzentrum über die Verbindung des Datenkommunikationsnetzwerks;
Beglaubigung des Technikers des Programmiergeräts als einen beglaubigten Ausbildungskandidaten für das simulierte Ausbildungssoftwareprogramm;
Auswählen eines Ausbildungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches dem Softwareprogramm entspricht, auf welchem der Techniker sich auszubilden wünscht;
Übertragung des Ausbildungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum hin zu dem Programmiergerät über das Datenkommunikationsnetzwerk;
Durchführen der Gruppe aus mindestens einer auf der Fertigkeit basierenden simulierten Ausbildungssoftware, welche dem auf dem fernen Datenzentrum ausgewählten Ausbildungsmodul entspricht;
Erzeugung einer Gruppe von Ausbildungsergebnissen für den Techniker nach der Vollendung des Ausbildungsmoduls;
Analyse der Ausbildungsergebnisse für den Techniker;
Bescheinigung des Technikers als einen beglaubigten Operator der Softwareanwendung, wenn die Punkte des Ausbildungstests des Technikers eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Übertragung der Ausbildungsergebnisse von dem Programmiergerät zu dem fernen Datenzentrum;
Weiterbeförderung der Bescheinigung des Technikers an eine geeignete Bescheinigungsautorität;
Archivierung der Bescheinigung des Technikers in einer Datenbank auf dem fernen Datenzentrum; und
Erteilung eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum an das Programmiergerät, um es dem Techniker zu erlauben, Verfahren auf dem Programmiergerät für die Softwareanwendung auszuführen.
Verbinden des Programmiergeräts mit dem fernen Datenzentrum über die Verbindung des Datenkommunikationsnetzwerks;
Beglaubigung des Technikers des Programmiergeräts als einen beglaubigten Ausbildungskandidaten für das simulierte Ausbildungssoftwareprogramm;
Auswählen eines Ausbildungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches dem Softwareprogramm entspricht, auf welchem der Techniker sich auszubilden wünscht;
Übertragung des Ausbildungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum hin zu dem Programmiergerät über das Datenkommunikationsnetzwerk;
Durchführen der Gruppe aus mindestens einer auf der Fertigkeit basierenden simulierten Ausbildungssoftware, welche dem auf dem fernen Datenzentrum ausgewählten Ausbildungsmodul entspricht;
Erzeugung einer Gruppe von Ausbildungsergebnissen für den Techniker nach der Vollendung des Ausbildungsmoduls;
Analyse der Ausbildungsergebnisse für den Techniker;
Bescheinigung des Technikers als einen beglaubigten Operator der Softwareanwendung, wenn die Punkte des Ausbildungstests des Technikers eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Übertragung der Ausbildungsergebnisse von dem Programmiergerät zu dem fernen Datenzentrum;
Weiterbeförderung der Bescheinigung des Technikers an eine geeignete Bescheinigungsautorität;
Archivierung der Bescheinigung des Technikers in einer Datenbank auf dem fernen Datenzentrum; und
Erteilung eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum an das Programmiergerät, um es dem Techniker zu erlauben, Verfahren auf dem Programmiergerät für die Softwareanwendung auszuführen.
18. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
mindestens eine auf der Fertigkeit basierende simulierte
Ausbildungssoftwareprogramm auf dem Programmiergerät
lokalisiert ist.
19. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
mindestens eine auf der Fertigkeit basierende simulierte
Ausbildungssoftwareprogramm auf dem fernen Datenzentrum
lokalisiert ist.
20. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
mindestens eine auf der Fertigkeit basierende simulierte
Softwareprogramm auf dem Programmiergerät und dem fernen
Datenzentrum lokalisiert ist.
21. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
Programmiergerät in betriebsfähigen Datenkommunikationen mit
einer Bescheinigungsautorität steht.
22. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk eine Telefonlinie ist.
23. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk ein Intranet ist.
24. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk ein Internet ist.
25. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk ein Satellit ist.
26. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk ein GPS-System ist.
27. System gemäß Anspruch 17, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk mindestens zwei
Kommunikationsverbindungen umfasst, welche ausgewählt werden
aus der Gruppe von Kommunikationsverbindungen bestehend aus
einer Telefonlinie, einem Intranet, einem Internet, einem
Satelliten, einer Laserwellenform und einem GPS-System.
28. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem der
Schritt der Weiterbeförderung der Bescheinigung des
Operators zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität über
das Programmiergerät durchgeführt wird.
29. Verfahren gemäß Anspruch 17, in welchem der
Schritt der Weiterbeförderung der Bescheinigung des
Operators zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität über
das ferne Datenzentrum durchgeführt wird.
30. Verfahren gemäß Anspruch 17, welches ferner
enthält:
das Ermöglichen des Operators Zugriff zu haben zu der Softwareanwendung nach Vorlegen des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
das Ermöglichen des Operators Zugriff zu haben zu der Softwareanwendung nach Vorlegen des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
31. Verfahren gemäß Anspruch 17, welches ferner
enthält:
Das Untauglichmachen des Operatorzugangs zu der Softwareanwendung der medizinischen Vorrichtung, wenn der Operator keine erfolgreiche Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul erreicht hat.
Das Untauglichmachen des Operatorzugangs zu der Softwareanwendung der medizinischen Vorrichtung, wenn der Operator keine erfolgreiche Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul erreicht hat.
32. Bidirektionale Kommunikationsverbindung, die mit
einem fernen, auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum
integriert ist, in welcher eine Aufwärtstrecke zwischen
einem Programmiergerät für eine IMD-Vorrichtung und dem auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum über das
bidirektionale Verbindungssystem besteht, in welcher die
Fernauslieferung einer interaktiven simulierten auf Software
basierenden Ausbildung zur Verwaltung des Programmiergeräts
durchgeführt wird durch Importieren der auf Software
basierenden Ausbildung aus dem Datenexpertenzentrum bis zu
dem Programmiergerät über die bidirektionale
Kommunikationsverbindung, und in welcher mindestens ein auf
der Fertigkeit basierendes Ausbildungssoftwareprogramm zur
Ausbildung eines Technikers zur Erlangung der Fertigkeit in
mindestens einer auf dem Programmiergerät beruhenden
Softwareanwendung, die auf dem Programmiergerät gespeichert
ist, über das Programmiergerät zugänglich ist, wobei das
System die folgenden Mittel enthält:
Mittel zur Verbindung des Programmiergeräts mit dem Datenexpertenzentrum über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Mittel zur Beglaubigung des Technikers des Programmiergeräts als einen beglaubigten Ausbildungskandidaten für die Softwareanwendung;
Mittel zum Auswählen eines Ausbildungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches dem Softwareprogramm entspricht, auf welchem der Techniker sich auszubilden wünscht;
Mittel zur Übertragung des Ausbildungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Mittel zur Durchführung der mindestens einen auf der Fertigkeit basierenden Aktivität auf dem Programmiergerät, welche dem auf dem Datenexpertenzentrum ausgewählten Ausbildungsmodul entspricht;
Mittel zur Erzeugung einer Gruppe von Ausbildungsergebnissen für den Techniker nach der Erledigung des Ausbildungsmoduls;
Mittel zur Analyse der Ausbildungsergebnisse für den Techniker;
Mittel zur Bescheinigung des Technikers als einen beglaubigten Techniker der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn die Ausbildungsergebnisse des Technikers eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Mittel zur Übertragung der Ausbildungsergebnisse für den Techniker von dem Programmiergerät hin zu dem fernen Datenzentrum;
Mittel zur Weiterbeförderung der Bescheinigung des Technikers zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität;
Mittel zur Archivierung der Bescheinigung des Technikers in einer Datenbank auf dem Computer; und
Mittel zur Herausgabe eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät für den Techniker, der die Bescheinigung für die Softwareanwendung erfolgreich abgeschlossen hat.
Mittel zur Verbindung des Programmiergeräts mit dem Datenexpertenzentrum über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Mittel zur Beglaubigung des Technikers des Programmiergeräts als einen beglaubigten Ausbildungskandidaten für die Softwareanwendung;
Mittel zum Auswählen eines Ausbildungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches dem Softwareprogramm entspricht, auf welchem der Techniker sich auszubilden wünscht;
Mittel zur Übertragung des Ausbildungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Mittel zur Durchführung der mindestens einen auf der Fertigkeit basierenden Aktivität auf dem Programmiergerät, welche dem auf dem Datenexpertenzentrum ausgewählten Ausbildungsmodul entspricht;
Mittel zur Erzeugung einer Gruppe von Ausbildungsergebnissen für den Techniker nach der Erledigung des Ausbildungsmoduls;
Mittel zur Analyse der Ausbildungsergebnisse für den Techniker;
Mittel zur Bescheinigung des Technikers als einen beglaubigten Techniker der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn die Ausbildungsergebnisse des Technikers eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Mittel zur Übertragung der Ausbildungsergebnisse für den Techniker von dem Programmiergerät hin zu dem fernen Datenzentrum;
Mittel zur Weiterbeförderung der Bescheinigung des Technikers zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität;
Mittel zur Archivierung der Bescheinigung des Technikers in einer Datenbank auf dem Computer; und
Mittel zur Herausgabe eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät für den Techniker, der die Bescheinigung für die Softwareanwendung erfolgreich abgeschlossen hat.
33. System gemäß Anspruch 32, in welchem das
Programmiergerät eine große Anzahl von einpflanzbaren
Vorrichtungen betätigt.
34. Verfahren gemäß Anspruch 32, welches ferner
enthält:
Mittel um es dem Techniker zu ermöglichen Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung auf dem Programmiergerät nach der Vorstellung des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
Mittel um es dem Techniker zu ermöglichen Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung auf dem Programmiergerät nach der Vorstellung des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
35. Verfahren gemäß Anspruch 32, welches ferner
enthält:
Mittel zum Untauglichmachen des Zugangs des Technikers zu der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn der Techniker die Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
Mittel zum Untauglichmachen des Zugangs des Technikers zu der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn der Techniker die Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
36. Über Computer implementiertes interaktives
Ausbildungssoftwaresystem zur Fernauslieferung einer auf
Software basierenden Bescheinigung zum Betreiben/Verwalten
eines Programmiergeräts, das im Zusammenhang mit einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung zum Einsatz kommt,
wobei das System die folgenden Elemente enthält:
ein fernes Datenzentrum zum Verwalten der auf Software basierenden Ausbildung;
eine bidirektionale Kommunikationsverbindung;
ein Programmiergerät, das mit dem fernen Datenzentrum gekuppelt ist über die bidirektionale Kommunikationsverbindung der Netzwerkverbindung, in welchem das Programmiergerät die Anschaffung der Patientendaten über eine größere Anzahl von Softwareanwendungen leitet und überwacht; und
mindestens ein auf der Fertigkeit basierendes Bescheinigungssoftwareprogramm zur Bescheinigung eines Technikers des Programmiergeräts in der Betätigung einer größeren Anzahl von Softwareanwendungen.
ein fernes Datenzentrum zum Verwalten der auf Software basierenden Ausbildung;
eine bidirektionale Kommunikationsverbindung;
ein Programmiergerät, das mit dem fernen Datenzentrum gekuppelt ist über die bidirektionale Kommunikationsverbindung der Netzwerkverbindung, in welchem das Programmiergerät die Anschaffung der Patientendaten über eine größere Anzahl von Softwareanwendungen leitet und überwacht; und
mindestens ein auf der Fertigkeit basierendes Bescheinigungssoftwareprogramm zur Bescheinigung eines Technikers des Programmiergeräts in der Betätigung einer größeren Anzahl von Softwareanwendungen.
37. System gemäß Anspruch 36, in welchem das
mindestens eine auf der Fertigkeit basierende
Bescheinigungsprogramm bei dem fernen Datenzentrum
gespeichert ist.
38. System gemäß Anspruch 36, in welchem die IMD-
Vorrichtung in Datenkommunikationen steht mit dem
Programmiergerät, so dass das Programmiergerät die
Patientendaten aus der IMD-Vorrichtung erwirbt.
39. System gemäß Anspruch 36, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung eine Telefonlinie
ist.
40. System gemäß Anspruch 36, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein Intranet ist.
41. System gemäß Anspruch 36, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein Internet ist.
42. System gemäß Anspruch 36, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein Satellit ist.
43. System gemäß Anspruch 36, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung ein GPS-System ist.
44. System gemäß Anspruch 36, in welchem die
Informationskommunikationsverbindung mindestens eine
Kommunikationsverbindungen umfasst, welche ausgewählt wird
aus der Gruppe von Kommunikationsverbindungen bestehend aus
einer Telefonlinie, einem Intranet, einem Internet, einem
Satelliten, einer Laserwellenform und einem GPS-System.
45. System gemäß Anspruch 36, in welchem die Gruppe
von mindestens einem auf der Fertigkeit basierenden
Bescheinigungsprogramm auf dem Programmiergerät gespeichert
ist.
46. System gemäß Anspruch 45, in welchem das ferne
Datenzentrum ferner die folgenden Elemente enthält:
eine Datenbank mit Informationen aus Beschreibungen und Bescheinigungen von autorisierten Operatoren:
ein Beglaubigungsmodul zur Beglaubigung einer Ausbildungsanfrage eines Operators;
einen Bescheinigungsprozessor zur Verarbeitung des beglaubigten Ausbildungsantrags des Operators und zur Erzeugung eines Bescheinigungsmoduls, das mindestens einer Softwareanwendung entspricht, wobei das Bescheinigungsmodul eine ausgewählte Liste der mindestens einen auf der Fertigkeit basierenden, auf dem Programmiergerät gespeicherten Aktivität umfasst; und
einen Bescheinigungsverteiler zur Verteilung und Archivierung der Bescheinigungsinformationen des Operators, welche von dem Programmiergerät erzeugt worden sind.
eine Datenbank mit Informationen aus Beschreibungen und Bescheinigungen von autorisierten Operatoren:
ein Beglaubigungsmodul zur Beglaubigung einer Ausbildungsanfrage eines Operators;
einen Bescheinigungsprozessor zur Verarbeitung des beglaubigten Ausbildungsantrags des Operators und zur Erzeugung eines Bescheinigungsmoduls, das mindestens einer Softwareanwendung entspricht, wobei das Bescheinigungsmodul eine ausgewählte Liste der mindestens einen auf der Fertigkeit basierenden, auf dem Programmiergerät gespeicherten Aktivität umfasst; und
einen Bescheinigungsverteiler zur Verteilung und Archivierung der Bescheinigungsinformationen des Operators, welche von dem Programmiergerät erzeugt worden sind.
47. System gemäß Anspruch 46, in welchem das ferne
Datenzentrum ferner das folgende Element enthält
einen Anwendungsermächtiger um den Techniker zu
ermächtigen Zugriff zu haben zu der Softwareanwendung, die
in dem Bescheinigungsprozessor in dem fernen Datenzentrum
gespeichert ist, wenn der Techniker die Bescheinigung auf
der Softwareanwendung erreicht hat.
48. System gemäß Anspruch 36, in welchem das
Programmiergerät ferner die folgenden Elemente enthält:
einen Erzeuger von Ausbildungsanträgen zur Erzeugung eines Ausbildungsantrags des Technikers und zur Übertragung des Ausbildungsantrags bis zu dem fernen Datenzentrum;
ein Ausbildermodul zum Empfangen und Durchführen des Ausbildungsmoduls, das durch das ferne Datenzentrum erzeugt worden ist;
einen Bescheinigungserzeuger zur Auswertung einer Leistung eines Technikers auf dem Ausbildungsmodul und zur Erzeugung der Bescheinigungsdaten des Technikers, wenn die Leistung des Technikers auf dem Ausbildungsmodul ein vorherbestimmtes Leistungskriterium überschreitet; und
einen Bescheinigungsverteiler zur Übermittelung der Bescheinigungsdaten des Technikers an eine Bescheinigungsautorität.
einen Erzeuger von Ausbildungsanträgen zur Erzeugung eines Ausbildungsantrags des Technikers und zur Übertragung des Ausbildungsantrags bis zu dem fernen Datenzentrum;
ein Ausbildermodul zum Empfangen und Durchführen des Ausbildungsmoduls, das durch das ferne Datenzentrum erzeugt worden ist;
einen Bescheinigungserzeuger zur Auswertung einer Leistung eines Technikers auf dem Ausbildungsmodul und zur Erzeugung der Bescheinigungsdaten des Technikers, wenn die Leistung des Technikers auf dem Ausbildungsmodul ein vorherbestimmtes Leistungskriterium überschreitet; und
einen Bescheinigungsverteiler zur Übermittelung der Bescheinigungsdaten des Technikers an eine Bescheinigungsautorität.
49. System gemäß Anspruch 48, in welchem die
Bescheinigungsautorität das ferne Datenzentrum ist.
50. System gemäß Anspruch 48, in welchem der Standort
der Bescheinigungsautorität unabhängig ist von dem fernen
Datenzentrum und irgendwo anders weltweit lokalisiert ist.
51. System gemäß Anspruch 48, in welchem der Standort
der Bescheinigungsautorität eine elektronische Postadresse
ist.
52. Verfahren zur Fernauslieferung eines interaktiven
auf Software basierenden Bescheinigungsdokuments, um
ausgebildete Manager in der Betätigung eines im Zusammenhang
mit den IMD-Vorrichtungen benutzten Programmiergeräts zu
bescheinigen, wobei ein fernes Datenzentrum zur Verwaltung
der auf Software basierenden Bescheinigung mit dem
Programmiergerät über eine bidirektionale
Kommunikationsverbindung verbunden ist, und wobei mindestens
ein auf der Fertigkeit basierendes Softwareprogramm zur
Bescheinigung eines Technikers für eine spezifische
Softwareanwendung zur Kontrolle und Überwachung des
Programmiergeräts hinuntergeladen wird auf das
Programmiergerät, wobei das Verfahren die folgenden Schritte
enthält:
Verbinden des Programmiergeräts mit dem fernen Datenzentrum über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Beglaubigung des Technikers des Programmiergeräts als einen beglaubigten Bescheinigungskandidaten für die Softwareanwendung;
Auswählen eines Bescheinigungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches dem Softwareprogramm entspricht, für welches der Techniker die Bescheinigung zu erhalten wünscht;
Übertragung des Bescheinigungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Durchführen der Gruppe von mindestens einer der auf der Fertigkeit basierenden Aktivität, welche dem Bescheinigungsmodul entspricht, welches auf dem fernen Datenzentrum ausgewählt worden ist;
Erzeugung einer Gruppe von Ausbildungsergebnissen für den Techniker nach der Durchführung des Bescheinigungsmoduls;
Analyse der Bescheinigungsergebnisse für den Techniker;
Bescheinigung des Operators als einen beglaubigten Techniker der Softwareanwendung, wenn die Bescheinigungsergebnisse des Technikers eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Übertragung der Bescheinigungsergebnisse für den Techniker von dem Programmiergerät hin zu dem fernen Datenzentrum;
Weiterbeförderung der Bescheinigung des Technikers zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität;
Archivierung der Bescheinigung des Technikers in einer Datenbank auf dem fernen Datenzentrum; und
Herausgabe eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät für den Techniker.
Verbinden des Programmiergeräts mit dem fernen Datenzentrum über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Beglaubigung des Technikers des Programmiergeräts als einen beglaubigten Bescheinigungskandidaten für die Softwareanwendung;
Auswählen eines Bescheinigungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches dem Softwareprogramm entspricht, für welches der Techniker die Bescheinigung zu erhalten wünscht;
Übertragung des Bescheinigungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Durchführen der Gruppe von mindestens einer der auf der Fertigkeit basierenden Aktivität, welche dem Bescheinigungsmodul entspricht, welches auf dem fernen Datenzentrum ausgewählt worden ist;
Erzeugung einer Gruppe von Ausbildungsergebnissen für den Techniker nach der Durchführung des Bescheinigungsmoduls;
Analyse der Bescheinigungsergebnisse für den Techniker;
Bescheinigung des Operators als einen beglaubigten Techniker der Softwareanwendung, wenn die Bescheinigungsergebnisse des Technikers eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Übertragung der Bescheinigungsergebnisse für den Techniker von dem Programmiergerät hin zu dem fernen Datenzentrum;
Weiterbeförderung der Bescheinigung des Technikers zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität;
Archivierung der Bescheinigung des Technikers in einer Datenbank auf dem fernen Datenzentrum; und
Herausgabe eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum zu dem Programmiergerät für den Techniker.
53. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem das
mindestens eine auf der Fertigkeit und auf der Software
basierende Bescheinigungsprogramm auf dem Programmiergerät
lokalisiert ist.
54. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem die Gruppe
des mindestens einen auf der Fertigkeit und auf der Software
basierenden Bescheinigungsprogramms an dem fernen
Datenzentrum lokalisiert ist.
55. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem die Gruppe
des mindestens einen auf der Fertigkeit und auf der Software
basierenden Bescheinigungsprogramms auf dem Programmiergerät
und auf dem fernen Datenzentrum lokalisiert ist.
56. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem das
Programmiergerät in direkten Datenkommunikationen mit einer
Bescheinigungsautorität steht.
57. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem die
Verbindung des Informationsnetzwerks eine Telefonlinie ist.
58. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem die
Verbindung des Informationsnetzwerks ein Intranet ist.
59. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem die
Verbindung des Informationsnetzwerks ein Internet ist.
60. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem das
Datenkommunikationsnetzwerk ein Satellit ist.
61. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem die
Verbindung des Informationsnetzwerks ein GPS-System ist.
62. System gemäß Anspruch 52, in welchem die
bidirektionale Kommunikationsverbindung mindestens zwei
Kommunikationsverbindungen einschließt, welche ausgewählt
werden aus der Gruppe von Kommunikationsverbindungen
bestehend aus einer Telefonlinie, einem Intranet, einem
Internet, einem Satelliten, einer Laserwellenform und einem
GPS-System.
63. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem der
Schritt der Weiterbeförderung der Bescheinigung des
Technikers zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität durch
das Programmiergerät durchgeführt wird.
64. Verfahren gemäß Anspruch 52, in welchem der
Schritt der Weiterbeförderung der Bescheinigung des
Technikers zu einer geeigneten Bescheinigungsautorität durch
das ferne Datenzentrum durchgeführt wird.
65. Verfahren gemäß Anspruch 52, welches ferner
enthält:
eine Ermöglichung für den Techniker Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung nach dem Vorzeigen des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
eine Ermöglichung für den Techniker Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung nach dem Vorzeigen des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
66. Verfahren gemäß Anspruch 52, welches ferner
enthält:
das Untauglichmachen des Zugangs zu der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn der Techniker die Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
das Untauglichmachen des Zugangs zu der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn der Techniker die Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
67. System zur Fernauslieferung einer auf Software
basierenden Bescheinigung zur Betätigung/Verwaltung eines
Programmiergeräts, in welchem ein fernes Datenzentrum die
auf Software basierende Bescheinigung überwacht und über
eine bidirektionale Kommunikationsverbindung in
betriebsfähigen Datenkommunikationen mit dem
Programmiergerät steht, und in welchem mindestens ein auf
der Fertigkeit basierendes interaktives Softwareprogramm
implementiert ist zur Bescheinigung eines Operators nach der
Ausbildung und Prüfung auf mindestens einer
Softwareanwendung, welche auf dem Programmiergerät
gespeichert ist, wobei das System die folgenden Mittel
enthält:
Mittel zur Beglaubigung des Operators des Programmiergeräts als einen beglaubigten Bescheinigungskandidaten für die Softwareanwendung;
Mittel zum Auswählen eines Bescheinigungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches der Softwareanwendung entspricht, auf welcher der Techniker eine Bescheinigung zu erhalten wünscht;
Mittel zur Übertragung des Ausbildungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum hin zu dem Programmiergerät über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Mittel zur Durchführung von mindestens einer auf der Fertigkeit basierenden Aktivität auf dem Programmiergerät, welche dem Bescheinigungsmodul entspricht, welches auf dem fernen Datenzentrum ausgewählt worden ist;
Mittel zur Erzeugung einer Gruppe von Bescheinigungsergebnissen für den Operator nach der Vollendung des Bescheinigungsmoduls;
Mittel zur Analyse der Bescheinigungsergebnisse für den Operator;
Mittel zur Bescheinigung des Operators als einen beglaubigten Operator der Softwareanwendung, wenn die Prüfungsergebnisse des Operators eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Mittel zur Übertragung der Bescheinigungsergebnisse für den Operator aus der medizinischen Vorrichtung an das ferne Datenzentrum;
Mittel zur Weiterbeförderung der Bescheinigung des Operators an eine geeignete Bescheinigungsautorität;
Mittel zur Archivierung der Bescheinigung des Operators in einer Datenbank auf dem fernen Datenzentrum; und
Mittel zur Erteilung eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum an das Programmiergerät, um es dem Operator, welcher die Bescheinigung erfolgreich erhalten hat, zu erlauben Zugriff auf die Softwareanwendung zu nehmen.
Mittel zur Beglaubigung des Operators des Programmiergeräts als einen beglaubigten Bescheinigungskandidaten für die Softwareanwendung;
Mittel zum Auswählen eines Bescheinigungsmoduls auf dem fernen Datenzentrum, welches der Softwareanwendung entspricht, auf welcher der Techniker eine Bescheinigung zu erhalten wünscht;
Mittel zur Übertragung des Ausbildungsmoduls aus dem fernen Datenzentrum hin zu dem Programmiergerät über die bidirektionale Kommunikationsverbindung;
Mittel zur Durchführung von mindestens einer auf der Fertigkeit basierenden Aktivität auf dem Programmiergerät, welche dem Bescheinigungsmodul entspricht, welches auf dem fernen Datenzentrum ausgewählt worden ist;
Mittel zur Erzeugung einer Gruppe von Bescheinigungsergebnissen für den Operator nach der Vollendung des Bescheinigungsmoduls;
Mittel zur Analyse der Bescheinigungsergebnisse für den Operator;
Mittel zur Bescheinigung des Operators als einen beglaubigten Operator der Softwareanwendung, wenn die Prüfungsergebnisse des Operators eine vorherbestimmte Leistungsschwelle überschreiten;
Mittel zur Übertragung der Bescheinigungsergebnisse für den Operator aus der medizinischen Vorrichtung an das ferne Datenzentrum;
Mittel zur Weiterbeförderung der Bescheinigung des Operators an eine geeignete Bescheinigungsautorität;
Mittel zur Archivierung der Bescheinigung des Operators in einer Datenbank auf dem fernen Datenzentrum; und
Mittel zur Erteilung eines Autorisierungsschlüssels aus dem fernen Datenzentrum an das Programmiergerät, um es dem Operator, welcher die Bescheinigung erfolgreich erhalten hat, zu erlauben Zugriff auf die Softwareanwendung zu nehmen.
68. System gemäß Anspruch 67, in welchem das
Programmiergerät in direkten Datenkommunikationen mit der
Bescheinigungsautorität steht.
69. Verfahren gemäß Anspruch 67, welches ferner
enthält:
Mittel um es dem Operator zu ermöglichen Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung nach Vorzeigen des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
Mittel um es dem Operator zu ermöglichen Zugriff zu nehmen auf die Softwareanwendung nach Vorzeigen des Autorisierungsschlüssels durch den Operator.
70. Verfahren gemäß Anspruch 67, welches weiter
enthält:
das Untauglichmachen des Operatorzugangs zu der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn der Operator die Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
das Untauglichmachen des Operatorzugangs zu der Softwareanwendung des Programmiergeräts, wenn der Operator die Bescheinigung auf einem entsprechenden Ausbildungsmodul nicht erfolgreich abgeschlossen hat.
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