DE10053118A1 - Apparat und Verfahren zur Selbstidentifizierung aus der Ferne von Komponenten in medizinischen Vorrichtungssystemen - Google Patents
Apparat und Verfahren zur Selbstidentifizierung aus der Ferne von Komponenten in medizinischen VorrichtungssystemenInfo
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Abstract
Es wurden ein System und ein Verfahren zur Lieferung von Informationen zur automatischen Selbstidentifizierung eines fernen medizinischen Bauelements eines einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystems an einen zentralisierten Computer offenbart. Das System umfasst ein Speicherbauelement des fernen medizinischen Bauelements, das Informationen zur Selbstidentifizierung enthält. Ein Informationsnetzwerk des zentralisierten Datenexpertenzentrums ist weltweit in Bezug auf das Programmiergerät lokalisiert. Eine Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem Informationsnetzwerk wird errichtet, um die Informationen zur Selbstidentifizierung aus dem Bauelement des Programmiergeräts bis hin zu dem Informationsnetzwerk zu übertragen. Ein Modul zur Informationsidentifizierung, das in dem Informationsnetzwerk lokalisiert wird, erkennt die Informationen zur Selbstidentifizierung der Bauelemente des Programmiergeräts.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen
medizinische Vorrichtungssysteme. Ganz speziell bezieht sich
die Erfindung auf ferngesteuerte, bidirektionale
Verbindungen mit einer oder mit mehreren programmierbaren
Vorrichtungen, die mit einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen in Verbindung stehen. Spezifischer gesehen
betrifft die Erfindung ein integriertes System und ein
Verfahren mit bidirektionalen Televerbindungen zwischen
einem auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrum und
mindestens einem Programmiergerät, wobei mehrere Arten von
Netzwerkplattformen und -architekturen benutzt werden, um in
dem Programmiergerät, auf Distanz basierte
Selbstidentifizierung von Komponenten bzw. Bauelementen,
Fehlersuche und -beseitigung, Wartung, Aktualisierung, sowie
Informations- und Verwaltungsdienste zu implementieren,
wodurch ein sparsames und hoch interaktives System für die
Therapie und die klinische Fürsorge bereitgestellt wird.
Ein Gesundheitsfürsorgesystem, das auf der
Technologie basiert und das die technischen und sozialen
Aspekte der Fürsorge und der Therapie für den Patienten
vollständig in sich vereint, müsste in der Lage sein, den
Kunden einwandfrei mit dem die Pflege liefernden Personal zu
verbinden, unabhängig von der die Teilnehmer voneinander
trennenden Distanz oder Örtlichkeit. Während die Kliniker
fortfahren die Patienten in Übereinstimmung mit der üblichen
modernen medizinischen Technik zu behandeln, machen es die
Entwicklungen in der Kommunikationstechnologie immer besser
möglich medizinische Dienste auf eine von der Zeit und dem
Ort unabhängige Art und Weise zu liefern.
Auf dem Stand der Technik beruhende Verfahren oder
klinische Dienste sind im Allgemeinen auf in dem Krankenhaus
stationär vollzogene Vorgänge begrenzt. Wenn zum Beispiel
ein Arzt die Leistungsparameter einer einpflanzbaren
Vorrichtung in einem Patienten überprüfen muss, dann ist es
wahrscheinlich, dass der Patient sich in die Klinik begeben
muss. Ferner, wenn es die medizinischen Bedingungen des
Patienten mit einer einpflanzbaren Vorrichtung verlangen,
dass eine kontinuierliche Überwachung oder Einstellung der
Vorrichtung gewährleistet sein muss, dann muss der Patient
auf unbestimmte Zeit in dem Krankenhaus bleiben. Ein solcher
kontinuierlicher Behandlungsplan wirft sowohl
wirtschaftliche wie auch soziale Probleme auf. Bei dem als
Beispiel herangezogenen Szenario, bei welchem der Anteil der
Bevölkerung mit eingepflanzten medizinischen Vorrichtungen
ansteigt, werden bei weitem mehr Krankenhäuser/Kliniken
einschließlich des Dienstpersonals benötigt, um einen
stationären Dienst für die Patienten zu gewährleisten, wobei
folglich die Kosten der medizinischen Pflege in die Höhe
gehen werden. Zusätzlich werden die Patienten durch die
Notwendigkeit entweder in dem Krankenhaus zu bleiben oder
sehr oft eine Klinik aufzusuchen einer übermäßigen
Eingrenzung und Belästigung ausgesetzt.
Noch eine andere Bedingung der Praxis gemäß dem
Stand der Technik erfordert, dass sich ein Patient in ein
klinisches Zentrum begibt für die gelegentliche
Wiedergewinnung der Daten der eingepflanzten Vorrichtung, um
einerseits die Wirkungsweise der Vorrichtung zu beurteilen
und andererseits die Patientengeschichte sowohl für
klinische als auch für forschungsorientierte Zwecke zu
sammeln. Solche Daten werden auf solche Weise eingeholt,
dass man den Patienten in ein Krankenhaus/eine Klinik
aufnimmt, um die gespeicherten Daten aus der einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtung hinunterzuladen. Je nach der
Häufigkeit des Einsammelns der Daten kann dieses Verfahren
für die Patienten, die in ländlichen Gebieten leben oder nur
über eine begrenzte Beweglichkeit verfügen, eine ernste
Schwierigkeit und Unbequemlichkeit darstellen. Ähnlich
verhält es sich wenn die Notwendigkeit eines Aktualisierens
der Software einer einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung
eintritt, denn auch in diesem Falle muss der Patient in die
Klinik oder in das Krankenhaus kommen, damit die
Aktualisierung durchgeführt werden kann. Weiter besteht in
der medizinischen Praxis eine industrieweite Norm, die darin
besteht eine sorgfältige Aufzeichnung der vorherigen und der
gegenwärtigen Verfahrensweisen bezüglich einer IMD-
Vorrichtung (Implantable Medical Device = Einpflanzbare
Medizinische Vorrichtung) zu halten. Im Allgemeinen sollte
ein Bericht jedes Mal erstellt werden, wenn eine
medizinische Komponente, wie etwa ein Programmiergerät und/
oder ein Analysator mit der IMD-Vorrichtung verbunden wird.
Verschiedene Informationen müssen in dem Bericht enthalten
sein, einschließlich einer Identifizierung von allen
medizinischen Komponenten bzw. Bauelementen, die während
eines Verfahrens benutzt werden. Auf spezifische Weise muss
über alle peripherischen und hauptsächlichen Vorrichtungen
berichtet werden, welche während der Herstellung einer
Abwärtsstrecke zu der IMD-Vorrichtung benutzt werden.
Gegenwärtig besteht kein automatisches System für die
Lieferung eines automatisierten Berichtes über alle
Hauptkomponenten, die in Verbindung mit einem eine IMD-
Vorrichtung umfassenden Verfahren gebraucht werden. Die
aktuelle Technik besteht für eine medizinische Person in der
physikalischen Aufzeichnung oder Eintragung von Daten, die
sich auf die Vorrichtungen beziehen, welche während der
Herstellung einer Abwärtsstrecke benutzt werden. Eine der
Begrenzungen dieses Verfahrens liegt in der Tatsache, dass
es zu Fehlern neigt und oft eine erneute Überprüfung der
Daten erfordert, um die Genauigkeit zu überprüfen. Ferner
eignet sich das aktuelle Verfahren nicht selbst für ein
zentralisiertes Netzwerk, in welchem die Identifizierung
und verwandte Daten für die global verteilten
Programmiergeräte und peripherischen Vorrichtungen, welche
zusammen mit den IMD-Vorrichtungen benutzt werden,
gespeichert werden können.
Eine weitere dem Stand der Technik anhaftende
Begrenzung betrifft die Verwaltung von mehreren bei einem
einzelnen Patienten eingepflanzten Vorrichtungen. Die
Fortschritte bei der modernen Therapie und Behandlung der
Patienten haben es möglich gemacht, eine gewisse Anzahl von
Vorrichtungen bei einem Patienten einzupflanzen. Zum
Beispiel können einpflanzbare Vorrichtungen, wie etwa ein
Defibrillator oder ein Schrittmacher, ein Nervenimplantat,
eine Arzneimittelpumpe, ein getrennter physiologischer
Monitor und verschiedene andere einpflanzbare Vorrichtungen
bei einem einzelnen Patienten eingepflanzt werden. Um bei
einem Patienten mit mehrfachen Implantaten die
Wirkungsweisen einer jeden Vorrichtung erfolgreich zu
verwalten und die Leistungen derselben bewerten zu können,
ist eine kontinuierliche Aktualisierung und Überwachung der
Vorrichtungen erfordert. Es kann ferner bevorzugt werden,
eine betriebsfähige Verbindung zwischen den verschiedenen
Implantaten zu haben, um eine koordinierte klinische
Therapie für die Patienten zu gewährleisten. Folglich
besteht ein Bedarf danach die Leistung der einpflanzbaren
Vorrichtungen auf einer regelmäßigen, wenn nicht sogar einer
kontinuierlichen Basis zu überwachen, um eine optimale
Pflege des Patienten zu sichern. In Abwesenheit von anderen
Alternativen drängt dies dem Patienten eine große Belastung
auf, wenn ein Krankenhaus oder eine Klinik die einzigen
Zentren sind, in welchen die erforderlichen, häufigen
Folgekontrollen, Beurteilungen und Einstellungen der
medizinischen Vorrichtungen gemacht werden können. Außerdem
würde diese Situation, sogar wenn sie machbar ist, die
Gründung einer größeren Anzahl von Dienstbereichen oder
klinischen Zentren erfordern, um einen angemessenen Dienst
für die wachsende Anzahl von Patienten mit mehreren
Implantaten weltweit zu gewährleisten. Demgemäss ist es
lebenswichtig über eine programmierfähige Geräteeinheit zu
verfügen, welche den Patienten mit einem entfernt gelegenen
medizinischen Expertenzentrum verbinden würde, um den Zugang
zu Expertensystemen zu liefern und die Fachkenntnis in eine
örtliche Umgebung zu importieren. Diese Annäherung würde
einen unbehinderten Zugang zu der IMD-Vorrichtung
(Implantable Medical Device = einpflanzbare medizinische
Vorrichtung) oder zu dem Patienten ermöglichen. Ferner hat
es die Vergrößerung der Zahl der Patienten mit medizinischen
mehrfachen Implantatvorrichtungen weltweit zwingend gemacht,
Ferndienste zu gewährleisten. Folglich ist der häufige
Gebrauch von Programmiergeräten zum Kommunizieren mit der
IMD-Vorrichtung und zur Lieferung von verschiedenen
Ferndiensten ein wichtiger Aspekt der Patientenfürsorge
geworden, wobei solche Dienste in Übereinstimmung stehen mit
der Bekanntmachung, die in den am 26. Oktober 1999
eingereichten und gleichzeitig anhängigen Anmeldungen mit
dem Titel "Apparatus and Method for Remote Troubleshooting,
Maintenance and Upgrade of Implantable Device Systems"
(Apparat und Verfahren zur Fehlersuche und -beseitigung,
Wartung sowie Aktualisierung aus der Ferne von
einpflanzbaren Vorrichtungssystemen) enthalten ist,
Anmeldungen welche durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit
hierin eingeschlossen werden.
Der Stand der Technik liefert verschiedene Arten
einer ferngesteuerten Abtastung und Kommunikation bei einer
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung. Ein solches System
wird zum Beispiel in dem Dokument U.S. Patent N° 4.987.897
von Funke offenbart, welches am 29. Januar 1991 ausgestellt
worden ist. Dieses Patent offenbart ein System, das
mindestens teilweise in einen lebenden Körper eingepflanzt
wird, und zwar mit einem Minimum an zwei eingepflanzten
Vorrichtungen, die miteinander zusammengeschlossen sind über
einen Kommunikationsübertragungskanal. Die Erfindung
offenbart weiter drahtlose Kommunikationen zwischen einer
externen medizinischen Vorrichtung/einem Programmiergerät
und den eingepflanzten Vorrichtungen.
Eine der Begrenzungen des in dem Patent von Funke
offenbarten Systems umfasst den Mangel an Kommunikation
zwischen den eingepflanzten Vorrichtungen, einschließlich
des Programmiergerätes, und einer fernen klinischen Station.
Wenn es zum Beispiel erforderlich ist, dass irgendeine
Beurteilung, Überwachung oder Wartung an der IMD-Vorrichtung
vorgenommen werden muss, dann muss sich der Patient zu der
entfernt gelegenen klinischen Station begeben oder die
Vorrichtung mit dem Programmiergerät muss an den Ort
gebracht werden wo sich der Patient befindet. Von größerer
Bedeutung ist es auch, dass die Betriebstauglichkeit und die
Betriebsvollständigkeit des Programmiergeräts nicht aus der
Ferne beurteilt werden können, was dasselbe folglich mit der
Zeit unzuverlässig macht wenn es in einer Wechselwirkung mit
der IMD-Vorrichtung steht.
Ein noch anderes Beispiel eines Abtast- und
Kommunikationssystems mit einer größeren Anzahl von
interaktiven einpflanzbaren Vorrichtungen wird von Stranberg
in dem U.S. Patent N° 4.886.064 offenbart, welches am 12.
Dezember 1989 ausgestellt worden ist. In dieser
Veröffentlichung werden Sensoren der Körperaktivität, wie
etwa der Temperatur, der Bewegung, der Atmung und/oder
Sensoren für den Blutsauerstoff in dem Körper eines
Patienten außerhalb einer Schrittmacherkapsel angeordnet.
Die Sensoren übertragen drahtlos die Signale der
Körperaktivität, die in einem Schaltsystem in dem
Herzschrittmacher verarbeitet werden. Die Funktionen des
Herzschrittmachers werden durch die verarbeiteten Signale
beeinflusst. Die Signalübermittelung besteht in einem
zweiseitig gerichteten Netz und sie erlaubt es den Sensoren
Kontrollsignale zum Abändern der Sensorenmerkmale zu
bekommen.
Eine der vielen Begrenzungen der Ausführung nach
Stranberg besteht in der Tatsache, dass, obwohl eine
körperliche Zweiwegverbindung zwischen den einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungen vorhanden ist, und obwohl die
funktionelle Antwort des Herzschrittmachers in demselben
verarbeitet wird nachdem die Eingaben aus den anderen
Sensoren eingeholt worden sind, der Prozessor nicht aus der
Ferne programmiert werden kann. Spezifisch ist, dass das
System nicht geeignet ist für auf dem Web basierende
Kommunikationen, die aus der Ferne eine Fehlersuche und -
beseitigung, eine Wartung und eine Aktualisierung von
außerhalb des Körpers des Patienten ermöglichen sollen, weil
der Prozessor/das Programmiergerät im Innern des Patienten
lokalisiert sind und einen integrierenden Bestandteil des
Herzschrittmachers bilden.
Noch eine weitere, zu dem Stand der Technik
gehörende Referenz besteht in einem multimodularen
Medikationszufuhrsystem, so wie es von Fischell in dem U.S.
Patent N° 4.494.950 offenbart worden ist, welches am 22.
Januar 1985 ausgestellt worden ist. Die Veröffentlichung
betrifft ein System, das aus einer großen Anzahl von
getrennten Modulen besteht, welche gemeinsam ein nützliches
biomedizinisches Ziel bewerkstelligen. Die Module
kommunizieren miteinander ohne den Einsatz von dieselben
zusammenschaltenden Drähten. Alle Module können im Innern
des Köpers eingerichtet werden oder außerhalb des Körpers
des Patienten montiert werden. Bei der Alternative können
einige Module intrakorporal sein, während andere
extrakorporal sind. Signale werden durch elektromagnetische
Wellen von einem Modul zum anderen gesendet. Physiologische
Sensormessungen, die von einem ersten Modul ausgesendet
werden, veranlassen ein zweites Modul gewisse Funktionen auf
Art eines geschlossenen Regelkreises auszuführen. Ein
extrakorporales Modul kann elektrische Kraft an ein
intrakorporales Modul liefern, um eine
Datenübertragungseinheit in Betrieb zu setzen zwecks
Übertragung von Daten zu dem externen Modul.
Die Veröffentlichung von Fischell sieht eine
modulare Kommunikation und Zusammenwirkung zwischen
verschiedenen Systemen für die Medikationszufuhr vor. Jedoch
sieht die Veröffentlichung kein externes Programmiergerät
vor mit einem Abfühlen aus der Ferne sowie einer
Datenverwaltung und einer Wartung der Module aus der Ferne.
Ferner lehrt noch offenbart das System ein externes
Programmiergerät, um die Module telemetrisch zu
programmieren.
Noch ein anderes Beispiel einer Fernüberwachung
von eingepflanzten Defibrillatoren von der Art der
Kardioverter wird von Gessman in dem Patent N° 5.321.618
offenbart. In dieser Veröffentlichung wird ein entfernt
gelegener Apparat derart angepasst, dass er Befehle erhält
und Daten an eine zentrale Überwachungseinrichtung über die
telephonischen Verbindungskanäle übermittelt. Der sich
weiter entfernt befindliche Apparat enthält eine Ausrüstung
zur Aufnahme der Wellenform eines EKG's (EKG =
Elektrokardiogramm) eines Patienten und zur Übermittelung
dieser Wellenform zu der zentralen Einrichtung über die
telephonischen Kommunikationskanäle. Der sich weiter
entfernt befindliche Apparat umfasst ebenso ein Segment, das
anspricht auf einen von der zentralen
Überwachungseinrichtung bekommenen Befehl, um die Emission
von Audiotonsignalen aus dem Defibrillator von der Art der
Kardioverter zu ermöglichen. Die Audiotöne werden
festgestellt und durch den telefonischen Kommunikationskanal
zu der zentralen Überwachungseinrichtung gesendet. Der sich
weiter entfernt befindliche Apparat enthält ebenfalls
Alarmvorrichtungen für den Patienten, welche durch Befehle
in Betrieb gesetzt werden, welche von der zentralen
Überwachungseinrichtung herkommend über den telefonischen
Kommunikationskanal empfangen werden.
Eine der zahlreichen Begrenzungen des Apparats und
des Verfahrens, die in dem Patent von Gessman offenbart
werden, besteht, in der Tatsache, dass das Segment, das so
gebaut werden kann, dass es einem Programmiergerät
gleichkommt, nicht ausgehend von der zentralen
Überwachungsvorrichtung ferngesteuert werden kann. Das
Segment wirkt nur als eine Schaltstation zwischen dem weiter
entfernt gelegenen Apparat und der zentralen
Überwachungsstation.
Ein zusätzliches Beispiel aus der Praxis nach dem
Stand der Technik umfasst ein auf einem Paket (von Daten)
basierendes System der Telemedizin für die Kommunikation von
Informationen zwischen zentralen Überwachungsstationen und
einer fernen Überwachungsstation eines Patienten, System
welches offenbart worden ist in dem Dokument WO 99/14882 von
Pfeifer, veröffentlicht am 25. März 1999. Die
Veröffentlichung betrifft ein auf einem Datenpaket
basierendes System der Telemedizin für die Kommunikation von
Bild- und Stimmenmaterial sowie von medizinischen Daten
zwischen einer zentralen Überwachungsstation und einem
Patienten, der sich weit entfernt in Bezug auf die zentrale
Überwachungsstation befindet. Die Überwachungsstation für
den Patienten erhält digitale Daten über Bild- und
Stimmenmaterial sowie über medizinische Messdaten bezüglich
eines Patienten und sie verkapselt die Daten in Paketen und
sendet die Pakete über ein Netzwerk zu der zentralen
Überwachungsstation. Da die Informationen in Paketen
verkapselt sind, können die Informationen über
verschiedenartige Typen oder Kombinationen von
Netzwerkarchitekturen verschickt werden, inbegriffen sind
ein Zugang eines Gemeinschaftsfernsehens (CATV = Community
Access Television), das öffentliche Fernsprechnetz (PSTN =
Public Switched Telefone Network), das dienstintegrierende
digitale Netz (ISDN = Integrated Services Digital Network),
das Internet, ein lokales Netzwerk (LAN = Local Area
Network), ein Weitverkehrnetzwerk (WAN = Wide Area Network),
über ein drahtloses Kommunikationsnetzwerk oder über ein
Netzwerk eines asynchronen Übermittelungsmodus (ATM =
Asynchronous Transfer Mode). Ein getrennter Übertragungscode
ist nicht erfordert für jede verschiedene Art de
Übertragungsmediums.
Einer der Vorteile der Erfindung von Pfeifer
besteht darin, dass sie es ermöglicht die Daten unter
verschiedenen Formen zu einem einzelnen Paket zu
formatieren, unabhängig von dem Ursprung oder von dem
Übertragungsmediums. Dem Datenübertragungssystem fehlt
jedoch die Fähigkeit die Leistungsparameter der
medizinischen Schnittstellenvorrichtung oder des
Programmiergerätes aus der Ferne zu korrigieren. Ferner
offenbart Pfeiffer kein Verfahren und keine Struktur, durch
welche die Vorrichtungen bei der Überwachungsstation des
Patienten aus der Ferne aktualisiert, gewartet und
abgestimmt werden können, um die Leistung zu verstärken oder
die Fehler und Defekte zu korrigieren.
Ein anderes Beispiel eines Telemetriesystems für
einpflanzbare medizinische Vorrichtungen wird von Duffin et
al. in dem Patent U.S. N° 5.752.976 offenbart, welches am
19. May 1998 ausgestellt worden ist und welches durch
Bezugnahme in seiner Gesamtheit hierin eingeschlossen wird.
Im Allgemeinen betrifft die Veröffentlichung von Duffin et
al ein System und ein Verfahren zum Kommunizieren mit einer
medizinischen Vorrichtung, die in einem ambulanten Patienten
eingepflanzt ist, und zum Lokalisieren des Patienten, um die
Vorrichtungsfunktion ausgehend von einem entfernt gelegenen
medizinischen Stütznetzwerk auf eine selektive Weise zu
überwachen. Die Kommunikationsverbindung zwischen dem
medizinischen Stütznetzwerk und der Kontrollvorrichtung für
die Kommunikation mit dem Patienten kann ein weltweites
Satellitennetzwerk, ein Zellentelefonnetzwerk oder ein
anderes Personenkommunikationssystem umfassen.
Obwohl die Veröffentlichung von Duffin et al.
bedeutsame Fortschritte gegenüber dem Stand der Technik
liefert, lehrt es nichts über Kommunikationsschemas, bei
welchen das in der Ferne gelegene Programmiergerät
bereinigt, gewartet, aufgerüstet oder modifiziert wird,
zwecks endgültiger Verstärkung der Unterstützung, die es der
einpflanzbaren Vorrichtung liefert, mit welcher sie
verbunden ist. Spezifisch gesehen ist die Veröffentlichung
von Duffin et al auf die Mitteilung an fernes medizinisches
Unterstützungspersonal oder an einen Operator über drohende
Probleme mit einer IMD-Vorrichtung begrenzt und sie
ermöglicht ebenfalls weltweit eine konstante Überwachung des
Standortes des Patienten unter Einsatz des GPS-Systems.
Jedoch lehren Duffin et al nichts über das ferngesteuerte
Programmierschema, das von der vorliegenden Erfindung in
Betracht gezogen wird.
In einem verwandten Stand der Technik offenbart
Thompson ein Verfolgungssystem für Patienten in einer
gleichzeitigen anhängigen Anmeldung mit dem Titel "World
wide Patient Location and Data Telemetry System for
Implantable Medical Devices" (= Weltweite Lokalisierung von
Patienten und telemetrisches Datensystem für einpflanzbare
medizinische Vorrichtungen), mit der sogenannten Serial
Number 09/045.272, eingereicht am 20. März 1998, welche
durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit hierin eingeschlossen
wird. Die Veröffentlichung liefert zusätzliche Eigenschaften
für die Verfolgung eines Patienten in einer beweglichen
weltweiten Umgebung mit Hilfe des GPS-Systems. Jedoch
befinden sich die Begriffe der Programmierung aus der Ferne,
welche von der vorliegenden Erfindung vorgebracht werden,
nicht in dem Anwendungsbereich der Veröffentlichung von
Thompson, da in derselben keine Lehre über eine auf dem Web
basierende Umgebung vorhanden ist, in welcher ein
Programmiergerät aus der Ferne beurteilt und gesteuert wird,
um eine funktionelle und parametrische Abstimmung,
Aktualisierung und Wartung durchzuführen, so wie diese
benötigt werden. Ferner können nach Thompson die Komponenten
des Programmiergeräts nicht nach einer Fernidentifizierung
befragt werden.
In einem noch anderen verwandten Stand der Technik
offenbart Ferek-Petric ein System zum Kommunizieren mit
einer medizinischen Vorrichtung in einer gleichzeitig
anhängigen Anmeldung mit dem sogenannten Serial Number
09/348.506, welche durch Bezugnahme in ihrer Gesamtheit
hierin eingeschlossen wird. Die Veröffentlichung betrifft
ein System, das eine Fernverbindung mit einer medizinischen
Vorrichtung ermöglicht, wie etwa einem Programmiergerät.
Insbesondere ermöglicht das System Fernverbindungen, die
dazu dienen Vorrichtungsfachmänner über die Zustände und die
Probleme des Programmiergeräts zu informieren. Die
Fachmänner werden dann eine Anleitung und eine Unterstützung
für das ferne Dienstpersonal oder die ferner, sich bei dem
Programmiergerät befindlichen Operatoren liefern. Das System
kann die folgenden Bestandteile enthalten: eine medizinische
Vorrichtung, die dazu geeignet ist in einen Patienten
eingepflanzt zu werden, einen PC-Server, der mit der
medizinischen Vorrichtung kommuniziert; wobei der PC-Server
Mittel aufweist zum Empfangen von Daten, die über einen
verstreuten Datenkommunikationsweg übertragen werden, wie
etwa über Internet; und einen Kunden-PC mit Mitteln zum
Empfangen von Daten, die über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg über den SPC (= Server-PC) übertragen
werden. Bei bestimmten Konfigurationen kann der PC-Server
Mittel aufweisen, um Daten über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg (Internet) entlang einem ersten Kanal
und einem zweiten Kanal zu übertragen; und der Kunden-PC
kann Mittel aufweisen, um Daten über einen verstreuten
Datenkommunikationsweg von dem PC-Server entlang einem
ersten Kanal und einem zweiten Kanal zu empfangen.
Eine der bedeutsamen Lehren der Veröffentlichung
von Ferek-Petric umfasst, im Zusammenhang mit der
vorliegenden Erfindung, das Implementieren von
Kommunikationssystemen, die mit IMD-Vorrichtungen verbunden
sind, welche mit dem Internet kompatibel sind. In
spezifischer Weise stellt die Veröffentlichung den Stand der
Technik von Fernkommunikationen, unter Einsatz von Internet,
zwischen einer medizinischen Vorrichtung, wie etwa einem
Programmiergerät, und Fachmännern, die sich an einem fernen
Standort befinden, vor. Wie dies oben angegeben worden ist,
wird das Kommunikationsschema so strukturiert, dass es in
erster Linie die sich in der Ferne befindlichen Fachmänner
über bestehende oder zu erwartende Probleme mit der
Programmiervorrichtung warnt, so dass ein vorsichtiges
Handeln, wie etwa eine frühe Wartung oder Abhilfeschritte,
rechtzeitig durchgeführt werden kann. Weiter wird der sich
in der Ferne befindliche Fachmann dank der frühen Warnung
oder der vorgezogenen Kenntnis des Problems gut informiert
sein, um aus der Ferne Ratschläge oder Anleitungen an das
Dienstpersonal oder an die Operatoren bei dem
Programmiergerät weiterleiten zu können.
Während die Erfindung von Ferek-Petric den Stand
der Technik über Kommunikationssysteme vorstellt, welche
sich auf die gegenseitige Beeinflussung mit einem
Programmiergerät über ein Kommunikationsmittel wie etwa
Internet beziehen, kann man nicht sagen, dass das System das
Programmieren, das Bereinigen und das Warten eines
Programmiergeräts aus der Ferne, ohne den Eingriff von
Dienstpersonal, vorschlagen oder nahelegen würde. Ferner
offenbart die Bekanntmachung von Ferek-Petric kein
Befragungsschema aus der Ferne, um Komponenten zu
identifizieren, welche in einer Interaktionsprozedur
zwischen einem Programmiergerät und einer IMD-Vorrichtung
gebraucht werden.
Demgemäss wäre es von Vorteil ein System zu
liefern, bei welchem ein Programmiergerät eine Verbindung
herstellen könnte hinauf zu einem sich in der Ferne
befindlichen Datenexpertenzentrum, um Software zu
importieren, welches die Selbstdiagnose, die Wartung und das
Aufrüsten des Programmiergeräts ermöglicht. Noch ein anderer
gewünschter Vorteil bestünde in der Lieferung eines Systems
zum Implementieren des Einsatzes von ferngesteuerten
Expertensystemen, um ein Programmiergerät auf Echtzeitbasis
zu verwalten. Ein weiterer wünschenswerter Vorteil bestünde
in der Lieferung eines Kommunikationsschemas, das mit
verschiedenen Kommunikationsmedien kompatibel ist, um eine
schnelle Verbindung eines Programmiergeräts hinauf zu einem
fernen Expertensystemen und zu spezialisierten Datenquellen,
auch Datenressourcen genannt, zu fördern. Noch ein anderer
wünschenswerter Vorteil bestünde in der Bereitstellung eines
mit hoher Geschwindigkeit arbeitenden Kommunikationsschemas,
um die Übertragung von Ton, Video und Daten mit hoher
Wiedergabetreue zu ermöglichen, um eine wirksame
Datenverwaltung vorzustellen und zu implementieren,
einschließlich einer Selbstidentifizierung von Komponenten
in einem medizinischen Vorrichtungssystem, um ein klinisches
/therapeutisches System zu liefern, welches die klinische
Patientenfürsorge erhöhen würde. Wie dies hierin weiter
unten erörtert wird, liefert die vorliegende Erfindung diese
und andere wünschenswerte Vorteile.
Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen
ein Kommunikationsschema, bei welchem ein fernes, auf dem
Web basierendes Datenexpertenzentrum zusammenwirkt mit einem
Patient mit einer oder mit mehreren einpflanzbaren
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtung) über eine zugeordnete
externe medizinische Vorrichtung, vorzugsweise ein
Programmiergerät, das sich in einer geringen Nähe zu den
IMD-Vorrichtungen befindet. Einige der bedeutsamsten
Vorteile der Erfindung umfassen den Einsatz von
verschiedenen Kommunikationsmedien zwischen dem fernen, auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum und dem
Programmiergerät, um klinisch bedeutsame Informationen aus
der Ferne auszutauschen, einschließlich der Identifizierung
von spezifischen Bauelementen des Programmiergeräts.
Im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung
umfasst einer der vielen Aspekte der Erfindung einen
Echtzeitzugang eines Programmiergeräts zu einem fernen, auf
dem Web basierenden Datenexpertenzentrum über ein
Nachrichtennetz, welches das Internet mit einschließt. Die
operative Struktur der Erfindung umfasst das ferne, auf dem
Web basierende Datenexpertenzentrum, in welchem ein
Expertensystem unterhalten wird mit einer zweiseitig
gerichteten Echtzeitkommunikation für Daten, Ton und Video
mit dem Programmiergerät über einen breiten Bereich von
Systemen von Kommunikationsverbindungen. Das
Programmiergerät steht seinerseits in telemetrischer
Verbindung mit den IMD-Vorrichtungen, so dass die IMD-
Vorrichtungen eine Verbindung hinauf zu dem Programmiergerät
herstellen können oder das Programmiergerät eine Verbindung
hinab zu den IMD-Vorrichtungen herstellen kann, so wie dies
benötigt wird.
In noch einem anderen Zusammenhang der Erfindung
werden die kritischen Bauelemente und die integrierten
Systeme des Programmiergeräts aus der Ferne identifiziert,
gewartet, bereinigt und/oder beurteilt, um eine richtige
Funktionalität und Leistung durch die Herstellung einer
Abwärtsstrecke von den Expertensystemen und der damit
kompatiblen Software ausgehend von dem auf dem Web
basierenden Datenexpertenzentrum zu gewährleisten.
In einem weiteren Zusammenhang der Erfindung wird
ein Programmiergerät aus der Ferne identifiziert, überwacht,
bewertet und aufgerüstet, so wie dies benötigt wird, durch
das Importieren von Expertensystemen aus einem entfernt
gelegenen Datenexpertenzentrum über ein drahtloses oder ein
äquivalentes Kommunikationssystem. Die betriebliche und
funktionelle Software der in dem Programmiergerät
integrierten Systeme kann aus der Ferne eingestellt,
aufgerüstet oder verändert werden, wie dies einleuchtend
ist. Einige der Softwareumänderungen können schließlich an
die IMD-Vorrichtungen implementiert werden, so wie dies
benötigt wird, durch die Herstellung einer Verbindung
ausgehend von dem Programmiergerät hinab zu den IMD-
Vorrichtungen. Ferner werden spezifische, an der
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und der IMD-
Vorrichtung benutzte Komponenten identifiziert und
dokumentiert, um mit den medizinischen Normen im Einklang zu
stehen.
Noch ein anderer Zusammenhang der Erfindung
umfasst ein Kommunikationsschema, das ein hoch integriertes
und wirksames Verfahren und eine entsprechende Struktur
einer klinischen Informationsverwaltung liefert, in welche
verschiedene Netzwerke implementiert werden, wie etwa das
Kabelfernsehnetzwerk (CATV), das lokale Netzwerk (LAN), das
Weitverkehrnetzwerk (WAN), das dienstintegrierende digitale
Netz (ISDN), das öffentliche Fernsprechnetz (PSTN), das
Internet, ein drahtloses Nachrichtennetz, ein Netzwerk mit
asynchronem Übertragungsmodus (ATM), ein
Laserwellennetzwerk, Satelliten-, Mobil- oder ähnliche
Netzwerke, um Stimme, Daten und Video zwischen dem fernen
Datenzentrum und einem Programmiergerät zu übertragen. In
der bevorzugten Ausführungsform werden drahtlose
Kommunikationssysteme, ein Modemsystem und ein
Laserwellensystem nur als Beispiele veranschaulicht und
müssen so gesehen werden, dass sie keine Begrenzung der
Erfindung auf diese Kommunikationsarten allein darstellen.
Ferner weisen die Anmelder im Interesse der Einfachheit hin
auf die verschiedenartigen Kommunikationssysteme, in
passenden Teilen als ein Kommunikationssystem verwendbar. Es
muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die
Kommunikationssysteme im Zusammenhang mit der Erfindung
austauschbar sind, und sie können verschiedene Auslegungen
von Kabeln, optischen Fasern, Mikrowellen, Radios, Lasern
und ähnlichen Kommunikationsmöglichkeiten oder praktische
Kombinationen derselben betreffen.
Einige der unterscheidenden Eigenschaften der
vorliegenden Erfindung umfassen den Einsatz eines stabilen,
auf dem Web basierenden Datenexpertenzentrums, um die
Ereignisse zwischen dem Programmiergerät und der IMD-
Vorrichtung zu verwalten und um die hierin benutzten
Komponenten des Programmiergeräts zu identifizieren, sowie
die betrieblichen und funktionellen Parameter eines
Echtzeitprogrammiergeräts abzustimmen. In spezifischer Weise
ermöglicht die Erfindung die ferngesteuerte Diagnose,
Wartung, Aktualisierung, Aufspürung der Leistung, Abstimmung
und Einstellung eines Programmiergeräts von einem fernen
Standort aus. Obwohl die vorliegende Erfindung auf die
Überwachung und die Verwaltung des Programmiergeräts in
Echtzeit aus der Ferne ausgerichtet ist, können einige der
Veränderungen und Aktualisierungen, die an dem
Programmiergerät vorgenommen wurden, mit Vorteil auf die
IMD-Vorrichtungen übertragen werden. Dies ist teilweise
darauf zurückzuführen, dass einige der Leistungsparameter
des Programmiergeräts funktionell parallel zu denjenigen in
den IMD-Vorrichtungen sind. Folglich besteht ein
zusätzlicher Nutzen der vorliegenden Erfindung darin, dass
eine Erweiterung des Programmiergeräts auf einer in die
Zukunft wirkenden Basis in den IMD-Vorrichtungen
durchgeführt werden kann, dies durch Erstellung einer
Abwärtsstrecke aus dem Programmiergerät, wodurch die IMD-
Vorrichtungen aufgerüstet werden, um das Wohlbefinden des
Patienten zu fördern.
Noch eine weitere der anderen unterscheidenden
Eigenschaften der Erfindung schließt den Einsatz eines hoch
flexiblen und anpassungsfähigen Kommunikationsschemas mit
ein, und zwar um die kontinuierliche und
Echtzeitkommunikation zwischen einem fernen
Datenexpertenzentrum und einem Programmiergerät zu fördern,
welches mit einer größeren Anzahl von IMD-Vorrichtungen
gekuppelt ist. Die IMD-Vorrichtungen werden strukturiert, um
Informationen intrakorporal zu teilen und sie können sich
gegenseitig mit dem Programmiergerät, so wie eine Einheit,
beeinflussen. In spezifischer Weise können die IMD-
Vorrichtungen entweder gemeinsam oder jede für sich befragt
werden, um klinische Informationen durchzuführen oder
herauszuholen, je nachdem was erfordert ist. Mit anderen
Worten, es kann auf alle IMD-Vorrichtungen über eine IMD-
Vorrichtung zugegriffen werden, oder gemäß der Alternative
kann auf eine jede der IMD-Vorrichtungen einzeln zugegriffen
werden. Die auf diese Weise gesammelten Informationen können
an das Programmiergerät weitergeleitet werden durch die
Erstellung einer Aufwärtsstrecke zu den IMD-Vorrichtungen,
so wie dies benötigt wird.
Ferner liefert die vorliegende Erfindung
bedeutsame Vorteile gegenüber dem Stand der Technik dadurch
das sie eine ferngesteuerte, automatisierte
Selbstidentifizierung der Informationen eines
Programmiergeräts ermöglicht. Das Schema der automatischen
Selbstidentifizierung ist kompatibel mit einem weltweiten,
vorzugsweise auf dem Web basierenden Datenzentrum, das
konfiguriert ist, um die Identifizierung der Komponenten
abzufragen und zu erhalten. In erster Linie betrifft das
Verfahren zur Identifizierung der Komponenten die
Arbeitsabschnitte zwischen dem Programmiergeräts und der
IMD-Vorrichtung. Die in diesen Arbeitsabschnitten
gebrauchten Komponenten werden nach Referenz- und
Übereinstimmungserfordernissen identifiziert und zentral
eingeloggt. Im Allgemeinen wird das auf dem Web basierende,
Datenexpertenzentrum das Programmiergerät befragen, um die
in den Arbeitsabschnitten benutzten Komponenten zu
identifizieren.
Die Erfindung gewährleistet eine gute
Kompatibilität und Skalierbarkeit zu anderen auf dem Web
basierenden Anwendungen, wie etwa die Telemedezin und die
auftauchenden, auf dem Web basierenden Technologien, wie
etwa die Teleimmersion. Zum Beispiel kann das System
angepasst werden an Anwendungen mit dem Webtop, bei welchen
eine Webtopeinheit benutzt werden kann, um eine
Aufwärtsstrecke von einem Patienten bis zu einem fernen
Datenzentrum für einen nicht kritischen
Informationsaustausch zwischen den IMD-Vorrichtungen und dem
fernen Datenexpertenzentrum herzustellen. Bei dieser und bei
anderen auf dem Web basierenden ähnlichen Anwendungen können
die Daten, die auf diese Weise und in Wesentlichen gemäß der
vorliegenden Erfindung gesammelt werden, als eine
einleitende Aussonderung benutzt werden, um die
Notwendigkeit für einen weiteren Eingriff unter Einsatz der
fortgeschrittenen Web-Technologien zu erkennen.
Man wird die vorliegende Erfindung dadurch zu
schätzen lernen, dass man dieselbe besser verstehen wird bei
der Bezugnahme auf die nachfolgende ausführliche
Beschreibung der bevorzugten Anwendungsform der Erfindung
und bei der Betrachtung im Zusammenhang mit den beigefügten
Zeichnungen, in welchen gleich nummerierte Referenzzahlen
gleiche Teile überall in den Abbildungen bezeichnen,
Abbildungen in welchen:
die Abb. 1 ein vereinfachtes schematisches
Diagramm einer Hauptaufwärtsstrecke und einer
Hauptabwärtsstrecke telemetrischer Kommunikationen zwischen
einer fernen klinischen Station, einem Programmiergerät und
eine große Anzahl von einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtungen) darstellt;
die Abb. 2 ein Blockdiagramm ist, welches die
Hauptbauelemente, d. h. Hauptkomponenten, einer IMD-
Vorrichtung darstellt;
die Abb. 3A ein Blockdiagramm ist, welches
die Hauptbauelemente eines Programmiergeräts oder einer
Webtopeinheit darstellt;
die Abb. 3B ein Blockdiagramm ist, welches
einen Lasersender-/-empfänger für eine Übertragung von
Stimme, Video und anderen Daten mit hoher Geschwindigkeit
darstellt;
die Abb. 4 ein Blockdiagramm ist, welches die
Struktur der Organisation des drahtlosen
Kommunikationssystems gemäß der vorliegenden Erfindung
veranschaulicht;
die Abb. 5 ein Blockdiagramm ist, welches
weitere Bauelementeinzelheiten der in der Abb. 4
geschilderten Struktur veranschaulicht;
die Abb. 6 ein Blockdiagramm von Gruppen von
Identifizierungsdaten von Komponenten in einem
Programmiergerät oder in einem gleichwertigen medizinischen
Gerät darstellt.
Die Abb. 1 stellt ein vereinfachtes Schema
der Hauptkomponenten bzw. -bauelemente der vorliegenden
Erfindung dar. In spezifischer Weise wird ein zweiseitig
gerichtetes drahtloses Kommunikationssystem zwischen dem
Programmiergerät 20, der Webtopeinheit 20' und einer
gewissen Anzahl von einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungen (IMD-Vorrichtungen) gezeigt, welche durch die
IMD-Vorrichtung 10, die IMD-Vorrichtung 10' und die IMD-
Vorrichtung 10" dargestellt werden. Die IMD-Vorrichtungen
werden in dem Patienten 12 unter der Haut oder einem Muskel
eingepflanzt. Die IMD-Vorrichtungen sind elektrisch mit den
jeweiligen Elektroden 18, 30 und 36 auf eine aus dem Stand
der Technik bekannte Art und Weise gekuppelt. Die IMD-
Vorrichtung 10 enthält einen Mikroprozessor für die
Funktionen der zeitlichen Einstellung, des Abtastens und des
Schrittgebens, die mit den vorher eingestellten
programmierten Funktionen übereinstimmen. Auf ähnliche Weise
basieren die IMD-Vorrichtungen 10' und 10" auf einem
Mikroprozessor, um so die Funktionen für das Timing und das
Überprüfen zu liefern und um die klinischen Funktionen
durchzuführen, für welche sie zum Einsatz kommen. Zum
Beispiel kann die IMD-Vorrichtung 10' durch die Elektrode 30
eine Nervenstimulation an das Hirn liefern und die IMD-
Vorrichtung 10" kann als ein Arzneizufuhrsystem arbeiten,
welches von der Elektrode 36 gesteuert wird. Die
verschiedenen Funktionen der IMD-Vorrichtungen werden unter
Einsatz einer drahtlosen Telemetrie koordiniert. Die
drahtlosen Verbindungen 42, 44 und 46 kuppeln die IMD-
Vorrichtungen 10, 10' und 10" sowohl gemeinsam als auch jede
für sich, so dass das Programmiergerät 20 über eine der
Telemetrieantennen 28, 32 und 38 Befehle oder Daten an
irgendeine oder an alle IMD-Vorrichtungen übertragen kann.
Diese Struktur gewährleistet ein hochflexibles und sparsames
drahtloses Kommunikationssystem zwischen den IMD-
Vorrichtungen. Weiter liefert die Struktur ein redundantes
Kommunikationssystem, das einen Zugang zu irgendeiner unter
einer großen Anzahl von IMD-Vorrichtungen ermöglicht im
Falle einer Funktionsstörung von einer oder von zwei der
Antennen 28, 32 und 38.
Programmierbefehle oder Daten werden von dem
Programmiergerät 20 zu den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und
10" übertragen und zwar über die externe RF-
Telemetrieantenne 24 (RF = radiofrequency = Hochfrequenz).
Die Telemetrieantenne 24 kann ein RF-Kopf oder eine
gleichwertige Vorrichtung sein. Die Antenne 24 kann auf dem
Programmiergerät 20 außen auf der Kiste oder dem Gehäuse
lokalisiert sein. Die Telemetrieantenne ist im Allgemeinen
teleskopisch und kann auf der Kiste des Programmiergeräts 20
einstellbar sein. Beide, das Programmiergerät 20 und die
Webtopeinheit 20' können einige Fuß abseits von dem
Patienten 12 aufgestellt werden und würden immer noch in dem
Bereich sein, um mit den Telemetrieantennen 28, 32 und 38
drahtlos kommunizieren zu können.
Die Aufwärtsstrecke bis zu dem fernen, auf dem Web
basierenden Datenexpertenzentrum 62, das man nachstehend auf
eine auswechselbare Art und Weise als "Datenzentrum 62",
"Datenexpertenzentrum 62" oder "auf dem Web basierendes
Datenzentrum 62", ohne darauf begrenzt zu sein, bezeichnet,
wird durch das Programmiergerät 20 oder die Webtopeinheit
20' bewerkstelligt. Demgemäss arbeiten das Programmiergerät
20 und die Webtopeinheit 20' wie eine Schnittstelle zwischen
den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" und dem Datenzentrum
62. Eines der vielen unterscheidenden Elemente gemäß der
vorliegenden Erfindung umfasst den Gebrauch von
verschiedenen skalierbaren, zuverlässigen und mit hoher
Geschwindigkeit arbeitenden drahtlosen
Kommunikationssystemen, um Digital-/Analogdaten mit einer
hohen Wiedergabetreue zwischen dem Programmiergerät 20 und
dem Datenzentrum 62 in beiden Richtungen zu übertragen.
Es gibt eine große Anzahl von drahtlosen Mitteln,
durch welche Datenkommunikationen zwischen einem
Programmiergerät 20 oder einer Webtopeinheit 20' und einem
Datenzentrum 62 hergestellt werden können. Das
Kommunikationsglied zwischen dem Programmiergerät 20 oder
der Webtopeinheit 20' und dem Datenzentrum 62 kann das Modem
60 sein, welches auf einer Seite durch die Linie 63 mit dem
Programmiergerät 20 verbunden ist, und auf der anderen Seite
durch die Linie 64 mit dem Datenzentrum 62. In diesem Fall
werden die Daten von dem Datenzentrum 62 durch das Modem 60
bis zu dem Programmiergerät 20 übertragen. Alternative
Datenübertragungssysteme umfassen, ohne darauf begrenzt zu
sein, stationäre Mikrowellen und/oder RF-Antennen 48, die
drahtlos mit dem Programmiergerät 20 über eine abstimmbare
Frequenzwelle verbunden sind, welche durch die Linie 50
abgegrenzt ist. Die Antenne 48 steht in Kommunikation mit
dem Datenzentrum 62 über die drahtlose Verbindungsstrecke
65. Auf ähnliche Weise stehen die Webtopeinheit 20', das
bewegliche Fahrzeug 52 und der Satellit 56 in Kommunikation
mit dem Datenzentrum 62 über die drahtlose
Verbindungsstrecke 65. Weiter stehen das bewegliche System
52 und der Satellit 56 in drahtloser Kommunikation mit dem
Programmiergerät 20 oder der Webtopeinheit 20' über die
jeweiligen abstimmbaren Frequenzwellen 54 und 58.
In der bevorzugten Anwendungsform wird ein
Telnetsystem gebraucht, um drahtlos auf das Datenzentrum 62
Zugang zu nehmen. Das Telnet emuliert ein Modell Kunde/
Server und erfordert, dass der Kunde eine dedizierte
Software benutzt, um auf das Datenzentrum 62 Zugang zu
nehmen. Das Telnetschema, das für den Gebrauch im Rahmen der
vorliegenden Erfindung ausgedacht worden ist, schließt
verschiedene Betriebssysteme ein, einschließlich UNIX,
Macintosh und alle Versionen von Windows.
Was die Funktionalität anbetrifft, so leitet ein
Operator bei dem Programmiergerät 20 oder ein Operator bei
dem Datenzentrum 62 den Kontakt aus der Ferne ein. Eine
Abwärtsstrecke kann von dem Programmiergerät 20 bis zu den
IMD-Vorrichtungen durch die Verbindungsantennen 28, 32 und
38 hergestellt werden, um den Empfang und die Übertragung
von Daten zu ermöglichen. Zum Beispiel kann ein Operator
oder ein Kliniker bei dem Datenzentrum 62 eine
Abwärtsstrecke bis zu dem Programmiergerät 20 herstellen, um
eine routinemäßige oder vorgesehene Beurteilung des
Programmiergeräts 20 durchzuführen. In diesem Fall wird die
drahtlose Kommunikation über die drahtlose Verbindung 65
hergestellt. Wenn eine Abwärtsstrecke von dem
Programmiergerät 20 bis zu der IMD-Vorrichtung 10 zum
Beispiel erfordert ist, so wird die Abwärtsstrecke unter
Einsatz der Telemetrieantenne 22 vollzogen. Auf alternative
Weise, wenn eine Aufwärtsstrecke von dem Patienten 12 bis zu
dem Programmiergerät 20 eingerichtet wird, dann wird die
Aufwärtsstrecke über die drahtlose Verbindung 26
durchgeführt. Wie dies in dieser Veröffentlichung weiter
unten erörtert wird, kann jede Antenne aus den IMD-
Vorrichtungen benutzt werden, um eine Aufwärtsstrecke von
allen oder von einer der IMD-Vorrichtungen bis zu dem
Programmiergerät 20 herzustellen. Zum Beispiel kann die das
Nervenimplantat 30 betreffende IMD-Vorrichtung 10"
implementiert werden, um eine Aufwärtsstrecke über die
drahtlose Antenne 34 oder über die drahtlose Antenne 34'
herzustellen, ausgehend von irgendeiner von zwei oder von
mehreren IMD-Vorrichtungen bis hin zu dem Programmiergerät
20. Vorzugsweise werden Chips von der sogenannten
"bluetooth-Art", die adoptiert werden, um in dem Innern des
Körpers in Bezug auf denselben nach außen hin zu
funktionieren und welche ebenfalls adoptiert werden, um
einen Drain von niedriger Stromstärke zu liefern,
eingebettet um drahtlose und nahtlose Verknüpfungen 42, 44
und 46 zwischen den IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10"
bereitzustellen. Das Kommunikationsschema wird entworfen, um
breitbandkompatibel zu sein, und um in der Lage zu sein,
gleichzeitig mehrfache Informationsgruppen mit Architektur
zu tragen, bei einer relativ hohen Geschwindigkeit zu
übertragen und Daten-, Ton- und Videodienstes auf Verlangen
zu liefern.
Die Abb. 2 erläutert herkömmliche Bauelemente
an einer IMD-Vorrichtung, wie etwa diejenigen, die von der
vorliegenden Erfindung in Betracht gezogen werden. In
spezifischer Weise werden die hauptsächlichen operativen
Strukturen, die gemeinsam für alle IMD-Vorrichtungen 10, 10'
und 10" da sind, in einer Gattungsform dargestellt. Im
Interesse der Kürze, die IMD-Vorrichtung 10 die auf
Abb. 2 hinweist bezieht sich auf all die anderen IMD-
Vorrichtungen. Demgemäss wird die IMD-Vorrichtung 10 bei dem
Patienten 12 unter die Haut oder einen Muskel des Patienten
eingepflanzt und sie wird mit dem Herzen 16 des Patienten 12
gekuppelt über Schrittmacher-/Abtastelektroden und einen
oder mehrere Drahtleiter aus mindestens einem
Herzschrittmacherdraht 18 auf eine vom Stand der Technik her
bekannte Weise. Die IMD-Vorrichtung 10 enthält die
Zeitsteuerung 72, die ein Betriebssystem umfasst, welches
den Mikroprozessor 74 oder eine Digitalzustandsmaschine für
die Funktionen der Zeiteinstellung, des Abfühlens oder des
Schrittmachens in Übereinstimmung mit einer programmierten
Betriebsart anwenden kann. Die IMD-Vorrichtung 10 enthält
auch Abfühlverstärker zum Feststellen von Herzsignalen,
Sensoren der Aktivität des Patienten oder andere
physiologische Sensoren zum Feststellen des Bedarfs an
Herzleistung, und pulserzeugende Leitungskreisläufe zur
Lieferung von Schrittmacherpulsen an mindestens eine
Herzkammer des Herzen 16, das auf eine nach dem Stand der
Technik gut bekannte Weise unter der Kontrolle eines
Betriebssystems steht. Das Betriebssystem umfasst die
Speicherregister oder RAM/ROM 76 zur Speicherung einer
Vielheit von einprogrammierten Betriebsarten und
Parameterwerten, die durch das Betriebssystem benutzt
werden. Das Speicherregister oder RAM/ROM 76 kann auch zum
Speichern von Daten benutzt werden, welche kompiliert worden
sind aus der abgetasteten Herzaktivität und/oder sich auf
die Geschichte des Betriebsgerätes beziehen oder aus
abgefühlten Physiologieparametern herrühren, für die
Telemetrie nach Erhalt einer Auffindungs- oder
Abfrageanweisung. Alle diese Funktionen und Betätigungen
sind nach dem Stand der Technik gut bekannt und viele davon
werden allgemein gebraucht zum Speichern von
Betriebsbefehlen sowie von Daten, für die Kontrolle des
Betriebes der Vorrichtungen und zur späteren Auffindung zum
Diagnostizieren der Funktionen des Gerätes oder des
Zustandes des Patienten
Programmierungsbefehle oder -daten werden, zum
Beispiel, zwischen der RF-Telemetrieantenne 28 der IMD-
Vorrichtung 10 und einer externen, mit dem Programmiergerät
20 assoziierten RF-Telemetrieantenne 24 übertragen. In
diesem Fall ist es nicht erforderlich, dass die externe RF-
Telemetrieantenne 24 in einem RF-Kopf eines
Programmiergeräts enthalten sein muss, so dass sie in der
Nähe der die IMD-Vorrichtung 10 überlagernden Haut des
Patienten lokalisiert sein kann. Stattdessen kann die
externe RF-Telemetrieantenne 24 auf der Kiste des
Programmiergeräts 20 lokalisiert sein. Es sollte zur
Kenntnis genommen werden, dass das Programmiergerät 20 in
einer gewissen Entfernung von dem Patienten 12 lokalisiert
sein kann und es wird örtlich angeordnet in der Nähe der
IMD-Vorrichtungen, derart dass die Verbindung zwischen den
IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" und dem Programmiergerät
20 telemetrisch ist. Zum Beispiel können das
Programmiergerät 20 und die externe RF-Telemetrieantenne 24
sich auf einem Abstelltisch befinden, einige Meter oder so
abseits von dem Patienten 12. Außerdem kann der Patient 12
aktiv sein und er könnte seine Übungen auf einem Laufband
oder dergleichen Gerät machen während einer telemetrischen
Abfrage über eine Aufwärtsstrecke eines Echtzeit-EKG's oder
anderer physiologischer Parameter. Das Programmiergerät 20
kann ebenfalls ausgelegt werden zum universellen
Programmieren von vorhandenen IMD-Vorrichtungen, die RF-
Telemetrieantennen nach dem Stand der Technik benutzen und
die deshalb auch einen herkömmlichen RF-Kopf beim
Programmiergerät sowie dazugehörige Software für einen
selektiven Einsatz besitzen.
Bei einer Kommunikation auf einer Aufwärtsstrecke
zwischen der IMD-Vorrichtung 10 und dem Programmiergerät 20,
zum Beispiel, wird eine Telemetrieübertragung 22 betätigt,
um als Sender zu wirken, und die externe RF-
Telemetrieantenne 24 wirkt als ein telemetrischer Empfänger.
Auf diese Weise können Daten und Informationen aus der IMD-
Vorrichtung 10 an das Programmiergerät 20 übertragen werden.
Nach einer Alternative wirkt die RF-Telemetrieantenne 24 der
IMD-Vorrichtung 10 als eine telemetrische Empfangsantenne
26, um eine Abwärtsstrecke für die Daten und Informationen
aus dem Programmiergerät 20 herzustellen. Die beiden RF-
Telemetrieantennen 22 und 26 werden an ein Sende- und
Empfangsgerät gekuppelt, welches einen Sender und einen
Empfänger enthält.
Die Abb. 3A ist ein vereinfachtes
Blockdiagramm eines Kreises der hauptsächlichen
funktionellen Komponenten des Programmiergeräts 20. Die
externe RF-Telemetrieantenne 24 auf dem Programmiergerät 20
wird gekuppelt mit einem telemetrischen Sende- und
Empfangsgerät 86 und der Treiberschaltkarte der Antenne,
welche einen telemetrischen Sender und einen telemetrischen
Empfänger 34 enthält. Der telemetrische Sender und der
telemetrische Empfänger sind gekuppelt an den Kontrollkreis
und die Kontrollregister, die unter der Kontrolle des
Mikrocomputers 80 betätigt werden. Auf ähnliche Weise wird
die RF-Telemetrieantenne 26, in der IMD-Vorrichtung 10 zum
Beispiel, mit einem telemetrischen Sende- und Empfangsgerät
gekuppelt, welches einen telemetrischen Sender und einen
telemetrischen Empfänger enthält. Der telemetrische Sender
und der telemetrische Empfänger in der IMD-Vorrichtung 10
werden gekuppelt an den Kontrollkreis und die
Kontrollregister, welche unter, der Kontrolle des
Mikrocomputers 74 betätigt werden.
Ferner, unter Bezugnahme auf die Abb. 3A,
stellt das Programmiergerät 20 einen Computer vom
personellen Typ dar, eine auf einem Mikroprozessor
basierende Vorrichtung, die eine zentrale
Datenverarbeitungsanlage enthält, welche zum Beispiel ein
Intel Pentium Mikroprozessor oder ein ähnliches Gerät sein
kann. Ein System eines Übertragungsweges, kurz Bussystem
genannt, verbindet eine CPU 80 (Central Processing Unit =
zentrale Datenverarbeitungsanlage) mit einem
Festplattenlaufwerk, das Betriebsprogramme und Daten
speichert, sowie mit einem graphischen Schaltkreis und einem
Schnittstellenreglermodul. Ein Diskettenlaufwerk oder ein
CD-ROM-Laufwerk wird ebenfalls mit dem Bus gekuppelt und ist
zugänglich über einen Platteneingabeschlitz in dem Gehäuse
des Programmiergeräts 20. Das Programmiergerät 20 enthält
weiter ein Schnittstellenmodul, das einen digitalen Kreis,
einen nicht isolierten analogen Kreis und einen isolierten
analogen Kreis einschließt. Der digitale Kreis ermöglicht es
dem Schnittstellenmodul mit dem Schnittstellenreglermodul zu
kommunizieren. Die Betätigung des Programmiergeräts in
Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wird durch
den Mikroprozessor 80 gesteuert.
Auf dass der Arzt oder ein anderer Pfleger oder
ein Operator mit dem Programmiergerät 20 kommunizieren kann,
wird wahlweise eine Tastatur oder ein mit der CPU 80
gekuppeltes Eingabegerät 82 bereitgestellt. Jedoch kann der
primäre Kommunikationsmodus über einer, graphischen
Bildschirm von der gut bekannten Art des "Sensorbildschirms"
erfolgen, welcher von einem graphischen Schaltkreis
gesteuert wird. Ein Benutzer des Programmiergeräts 20 kann
auf dasselbe einwirken unter Einsatz eines Stiftes, der
ebenfalls mit einem graphischen Schaltkreis gekuppelt ist
und welcher benutzt wird, um auf die verschiedenen Stellen
auf dem Bildschirm oder auf dem Datensichtgerät 84 zu
zielen, welche eine Wahl von Menüs für die Selektion durch
den Benutzer anzeigen oder aber eine alphanumerische
Tastatur zur Eingabe von Text oder von Zahlen oder von
anderen Symbolen. Verschiedene Zusammenbauten von
Sensorbildschirmen sind bekannt und stehen im Handel zur
Verfügung. Das Datensichtgerät 84 und/oder die Tastatur
enthalten Mittel zur Eingabe von Befehlsignalen durch den
Operator, um Übertragungen auf einer telemetrischen
Abwärtsstrecke oder Aufwärtsstrecke einzuleiten und um
telemetrische Kontrollabschnitte einzuleiten sobald eine
telemetrische Verbindung mit dem Datenzentrum 62 oder mit
einem eingepflanzten Gerät hergestellt worden ist. Das
Datensichtgerät 84 wird auch benutzt zur Anzeige von auf den
Patienten bezogenen Daten sowie zur Auswahl von Menüs und
von Feldern zur Eingabe von Daten, die beim Eingeben von
Daten in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung
gebraucht werden, so wie dies unten beschrieben wird. Der
Datensichtschirm 84 zeigt ebenso eine Vielheit von
Bildschirmen mit telemetrisch übertragenen Daten oder mit
Echtzeitdaten an. Der Datensichtschirm 84 kann auch über die
Aufwärtsstrecke bekommene Ereignissignale so anzeigen wie
sie empfangen werden und dadurch als Mittel dienen, um es
dem Operator zu ermöglichen zeitbezogen die Geschichte und
den Zustand der Verbindung nachzuprüfen.
Das Programmiergerät 20 enthält ferner ein
Schnittstellenmodul, welches einen digitalen Schaltkreis,
einen nicht isolierten analogen Schaltkreis und einen
isolierten analogen Schaltkreis einschließt. Der digitale
Schaltkreis ermöglicht es dem Schnittstellenmodul mit dem
Schnittstellenreglermodul zu kommunizieren. Wie dies oben
angegeben worden ist, wird die Tätigkeit des
Programmiergeräts 20 in Übereinstimmung mit der vorliegenden
Erfindung durch den Mikroprozessor 80 kontrolliert. Das
Programmiergerät 20 ist vorzugsweise von der Art, die in dem
Patent U.S. N° 5.345.362 von Winkler offenbart worden ist,
welches durch Bezugnahme in seiner Gesamtheit hierin
eingeschlossen wird.
Der Bildschirm 84 kann auch auf der
Aufwärtsstrecke erfasste Ereignissignale anzeigen, wenn sie
empfangen werden und dadurch als Mittel dienen, um es dem
Operator des Programmiergeräts 20 zu ermöglichen, den
Empfang der Aufwärtsstreckentelemetrie aus einer
eingepflanzten Vorrichtung mit der Anwendung einer eine
Antwort hervorrufenden Aktion auf den Körper des Patienten
in Wechselbeziehung zu setzen, je nachdem dies benötigt
wird. Das Programmiergerät 20 wird ebenfalls ausgestattet
werden mit einem Kreisblattstreifenschreiber oder ähnlichen
Geräten, welche mit einem Schnittstellenreglermodul so
gekuppelt sind, dass eine Hartkopie eines EKG's eines
Patienten, ein EGM (Elektromyogramm), ein Markierungskanal
für auf dem Sichtschirm angezeigte Graphiken erzeugt werden
können.
Wie dies von den Fachmännern eingeschätzt werden
kann, ist es oft wünschenswert ein Hilfsmittel
bereitzustellen, um es dem Programmiergerät 20 zu
ermöglichen seine Betriebstätigkeit anzupassen, je nach der
Art oder der Generation der eingepflanzten, medizinischen
Vorrichtung, welche programmiert werden muss und welche
übereinstimmen muss mit dem drahtlosen Kommunikationssystem,
durch welches die Daten und Informationen zwischen dem
Programmiergerät 20 und dem Datenzentrum 62 übermittelt
werden.
Die Abb. 3B ist eine Illustration der
hauptsächlichen Komponenten der Welleneinheit 90, welche die
Lasertechnologien benutzt, wie etwa die Wave Star Optic Air
Unit, die von den Lucent Technologies hergestellt wird, oder
ähnliche Mittel. Diese Ausführungsform kann für eine breite
Datenübertragung bei hohen Geschwindigkeiten bei
Anwendungen, die mehrere Programmiergeräte umfassen,
implementiert werden. Die Einheit enthält den Laser 92, den
Sender-Empfänger 94 und den Verstärker 96. Eine erste
Welleneinheit 90 wird bei dem Datenzentrum 62 installiert
und eine zweite Einheit 90' befinden sich in der Nähe des
Programmiergeräts 20 oder der Webtopeinheit 20'. Die
Übertragung der Daten zwischen dem entfernt gelegenen
Datenzentrum 62 und der Programmiergeräteeinheit 20 wird
über die Welleneinheiten 90 vollzogen. Gewöhnlich nimmt die
erste Welleneinheit 90 die Daten an und teilt sie in eine
einzige Wellenlänge für die Übertragung. Die zweite
Welleneinheit 90' setzt die Daten in ihrer Originalform
wieder zusammen.
Die Abb. 4 ist ein vereinfachtes
Blockdiagramm und illustriert die hauptsächlichen Systeme
der Erfindung. Das entfernt gelegene Expertensystem oder
Datenzentrum 62 umfasst die Datenquelle 100. Wie dies oben
erörtert worden ist, steht das Datenzentrum 62 vorzugsweise
in drahtloser Kommunikation mit dem Programmiergerät 20. Das
Medium für die Kommunikation zwischen dem Programmiergerät
20 und dem Datenzentrum 62 kann ausgewählt werden unter
einem System oder unter einer Kombinationen von mehreren
Systemen, mit Kabeln und drahtlos, wie sie oben erwähnt
worden sind. Ferner steht das Programmiergerät 20 in
drahtloser Kommunikation mit einer gewissen Anzahl von IMD-
Vorrichtungen, wie dies in der Abb. 1 gezeigt worden
ist. Obwohl drei IMD-Vorrichtungen für Erläuterungszwecke
gezeigt werden, muss bemerkt werden, dass mehrere IMD-
Vorrichtungen implementiert werden können und die praktische
Umsetzung der vorliegenden Erfindung begrenzt die Anzahl der
Implantate an sich nicht.
Die Abb. 5 ist eine Illustration der
hauptsächlichen funktionellen Komponenten des
Programmiergeräts 20, der Datenquellen 100 und der
drahtlosen Datenkommunikationen 131 und 136. In spezifischer
Weise umfasst das Programmiergerät 20, in örtlichen
Vorrichtungen 140 verstreut, die Stromversorgungseinheit
110, das Diskettenlaufwerk 112, das Datensichtgerät 114, das
CD-ROM Laufwerk 116, den Drucker 118, die RAM/ROM 120 und
den Stift 122, wie dies oben erörtert worden ist. Der
Analysator 144 steht in einer zweiseitig gerichteten
Datenkommunikation mit den anderen Komponenten des
Programmiergeräts 20.
Das Programmiergerät 20 ist über die zweiseitig
gerichtete Verbindung für die Datenkommunikation 136 mit dem
fernen Datenzentrum 62 verbunden. Das Datenquellenzentrum
bildet das auf dem Web basierende Quellen/Expertensystem
für Daten 100. Demgemäss ist das Datenquellensystem 100 eine
Unterkomponente des fernen Datenzentrums 62, welche das
Modul zur Informationenidentifizierung 152, das
Datenspeichermodul 154 und das Softwareaktualisierungsmodul
156 einschließt.
Bezieht man sich auf ausführlichere Weise auf das
Programmiergerät 20, so bemerkt man dass wenn ein Arzt oder
ein Operator es als notwendig empfindet mit dem
Programmiergerät 20 interaktiv zu werden, so steht eine mit
dem Prozessor 80 gekuppelte Tastatur für den Einsatz zur
Wahl. Jedoch kann die primäre Art der Kommunikation über
einen graphischen Datensichtschirm von dem gut bekannten Typ
des Sensorbildschirms hergestellt werden, Bildschirm der
durch graphische Schaltkreise gesteuert wird. Ein Benutzer
des Programmiergeräts 20 kann auf dasselbe einwirken durch
Benutzung eines Stiftes 122, der ebenfalls mit einem
graphischen Schaltkreis gekuppelt ist und der benutzt wird,
um auf verschiedene Stellen auf dem Bildschirm/
Datensichtgerät 114 zu zielen und um auf diese Weise eine
Auswahl von Menüs zur Selektion durch den Benutzer
anzuzeigen oder aber durch Benutzung einer alphanumerischen
Tastatur zur Eingabe von Text oder von Zahlen oder von
anderen Symbolen, wie dies in dem oben einbezogenen Patent
N° 5.345.362 gezeigt wird. Verschiedene Zusammenbauten von
Sensorbildschirmen sind bekannt und stehen im Handel zur
Verfügung. Das Datensichtgerät oder die Tastatur des
Programmiergeräts 20 enthalten vorzugsweise Hilfsmittel zur
Eingabe von Befehlsignalen durch den Operator, um
Übertragungen einer Abwärtsstreckentelemetrie von den IMD-
Vorrichtungen einzuleiten und um Telemetriearbeitsabschnitte
einzuleiten und zu kontrollieren, sobald eine
Telemetrieverbindung mit einer oder mit mehreren
eingepflanzten Vorrichtungen hergestellt worden ist. Das
graphische Datensichtgerät bezw. -bildschirm 114 wird auch
benutzt, um mit dem Patienten in Verbindung stehende Daten
anzuzeigen sowie Menüs auszuwählen sowie Dateneingabefelder
anzuzeigen, welche beim Eingeben von Daten in
Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung gebraucht
werden, so wie dies unten beschrieben wird. Das graphische
Datensichtgerät bezw. -bildschirm 114 zeigt ebenfalls eine
Vielheit von telemetrisch abgerufenen Daten oder von
Echtzeitdaten an. Das Programmiergerät 20 wird ebenfalls mit
einem Kreisblattstreifenschreiber 118 oder ähnlichen Geräten
ausgestattet, welche mit einem Schnittstellenreglermodul so
gekuppelt sind, dass eine Hartkopie eines EKG's eines
Patienten, ein EGM, ein Markierungskanal oder ähnliche
Graphiken angezeigt werden können. Ferner kann die
Geschichte des Programmiergeräts 20' in Bezug auf den Status
der Instrumentierung und der Software durch den Drucker 118
gedruckt werden. Auf ähnliche Weise können verschiedene
Daten über die Geschichte der Patienten und die Leistung der
IMD-Vorrichtung gedruckt werden, sobald eine Aufwärtsstrecke
zwischen dem Programmiergerät 20 und irgendeiner der IMD-
Vorrichtungen 10, 10' und 10" hergestellt worden ist. Die
durch die vorliegende Erfindung in Betracht gezogenen IMD-
Vorrichtungen umfassen einen Herzschrittmacher, einen
Defibrillator, einen Schrittmacherdefibrillator, einen
einpflanzbaren Monitor (Reveal), ein Gerät zur
Herzunterstützung und ähnliche einpflanzbare Vorrichtungen
für den Herzrhythmus und die Herztherapie. Des weiteren
umfassen die durch die vorliegende Erfindung in Betracht
gezogenen Einheiten an IMD-Vorrichtungen elektrische
Stimulatoren, wie etwa, aber nicht nur darauf begrenzt, ein
Arzneizufuhrsystem, einen Nervenstimulator, ein
Nervenimplantat, einen Nerven- oder Muskelstimulator oder
irgendein anderes Implantat, welches ausgelegt ist, um
physiologische Unterstützung oder klinische Therapie zu
gewährleisten.
Die Datenquellen 100 stellen ein Netzwerksystem von
Computern mit hoher Geschwindigkeit dar, welches sich in dem
fernen Datenexpertenzentrum 62 befindet und drahtlose,
zweiseitig gerichtete Daten-, Stimmen- und
Videokommunikationen mit dem Programmiergerät 20 über die
drahtlose Verbindungskommunikation 136 besitzt. Im
Allgemeinen werden die Datenquellen 100 vorzugsweise an
einem zentralen Standort lokalisiert und sie werden mit
einem auf dem Web basierenden Computernetzwerken mit hoher
Geschwindigkeit vorgesehen. Vorzugsweise wird das
Datenquellenzentrum während 24 Stunden von Operatoren und
klinischem Personal bedient, welches ausgebildet ist, um dem
Programmiergerät 20 einen auf dem Web basierenden Dienst aus
der Ferne zu gewährleisten. Zusätzlich gewährleisten die
Datenquellen 100 eine ferngesteuerte Überwachung, Wartung
und Aktualisierung des Programmiergeräts 20, wie dies oben
erörtert worden ist. Der Standort des fernen Datenzentrums
62, und folglich der Standort der Datenquellen 100, ist
abhängig von der Dienstsphäre. In Übereinstimmung mit der
vorliegenden Erfindung kann die Datenquelle 100 lokalisiert
sein in einem Firmenhauptsitz oder in einem Herstellungswerk
der Gesellschaft, die das Programmiergerät 20 herstellt. Die
Verbindung/der Anschluss der drahtlosen Datenkommunikation
136 kann eine aus einer Vielheit von Verbindungen oder
Schnittstellen sein, wie etwa ein Lokalnetz (LAN), eine
Internetverbindung, eine Telefonlinienverbindung, eine
Satellitenverbindung, eine GPS-Verbindung, eine
Zellverbindung, ein Laserwellengeneratorsystem, irgendeine
Kombination derselben oder äquivalente Verbindungen der
Datenübermittelung.
Wie dies oben dargelegt worden ist, wirken die
zweiseitig gerichteten drahtlosen Kommunikationen 136 als
eine direkte Leitung zum Austauschen von Informationen
zwischen dem Datenzentrum 62 und dem davon entfernt
liegenden Programmiergerät 20. Ferner liefern die zweiseitig
gerichteten drahtlosen Kommunikationen 136 eine indirekte
Verbindung zwischen dem Datenzentrum und den davon entfernt
liegenden IMD-Vorrichtungen 10, 10' und 10" über das
Programmiergerät 20. Im Zusammenhang mit dieser
Veröffentlichung bezieht sich das Wort "Daten", wenn es im
Zusammenhang mit den zweiseitig gerichteten drahtlosen
Kommunikationen benutzt wird, ebenfalls auf Ton-, Video- und
Informationsübertragung zwischen den verschiedenen Zentren.
Die Abb. 6 stellt ein das Programmiergerät 20
veranschaulichendes Blockdiagramm dar. Es muss zur Kenntnis
genommen werden, dass das Programmiergerät 20 irgendeine
ferne medizinische Komponente darstellt, welche zusammen mit
den IMD-Vorrichtungen benutzt wird, welche eine
Speichervorrichtung umfassen. Die Speichervorrichtung kann
ein Mikroprozessor, ein Festspeicherbauelement (ROM = Read
Only Memory) oder irgendein anderes Speicherbauelement sein.
Das Programmiergerät 20 kann im Zusammenhang mit der
vorliegenden Erfindung etwa IMD-Vorrichtungen, einen
Analysator 144 oder irgendein anderes fernes medizinisches
Bauelement mit einer Speichervorrichtung darstellen, wie
etwa Leitungen für Schrittmacher- und/oder Abfühlgeräte 16
und 18 oder einen RF-Kopf (RF = Radio Frequency =
Hochfrequenz), um Informationen zwischen der IMD-Vorrichtung
10 und dem Programmiergerät 20 zu übertragen.
Das Programmiergerät 20 umfasst das
Speicherbauelement 80, das ein Mikroprozessor, eine ROM-
Vorrichtung oder irgendein anderes Bauelement ist, welches
in der Lage ist, Informationen zu speichern. Während eines
Herstellungsverfahrens werden verschiedene, das
Programmiergerät 20 identifizierende Informationen in dem
Speicherbauelement 80 programmiert. Das Speicherbauelement
80 speichert die verschiedenen Informationen ab, welche das
Programmiergerät 20 auf spezifische Weise identifizieren.
Zum Beispiel behält das Speicherbauelement 80 die
Informationen betreffend den Barcode 160, die Seriennummer
162, die Modellnummer 164, die Losnummer 166 und das
Herstellungsdatum 168; jede derselben liefert spezifische
identifizierende Informationen über das Programmiergerät 20.
Andere ähnliche Identifizierungsinformationen können in dem
Speicherbauelement 80 beibehalten werden. Deswegen kann das
ferne Programmiergerät 20 durch die Wiedergewinnung von
Informationen aus dem Speicherbauelement 80 auf spezifische
Weise identifiziert werden.
Das auf dem Web basierende Datenexpertenzentrum
besteht aus einem rechnergestützten Netzwerksystem, das in
der Ferne angeordnet ist, um mit, dem weltweit verteilten
Programmiergerät 20 zu verbinden. Zum Beispiel kann das auf
dem Web basierende Datenexpertenzentrum an einem zentralen
Standort lokalisiert sein, wie etwa einem Firmenhauptsitz
oder einem Herstellungswerk der Gesellschaft, die das
Programmiergerät 20 herstellt und besitzt. Das ferne
medizinische Instrumentensystem 252 wird mit dem fernen
Datenexpertenzentrum 254 über die Kommunikationsverbindung/
-verknüpfung von Daten 65 verbunden. Die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung von Daten 65 kann
eine unter einer großen Zahlen von Verbindungen oder
Schnittstellen sein, wie etwa eine Verbindung über das
lokale Netz (LAN = Local Area Network), eine
Internetverbindung, eine Verbindung über die Telefonlinie,
eine Satellitenverbindung, eine Verbindung über das GPS-
System, eine Zellverbindung, irgendeine Kombination
derselben oder ähnlicher Datenkommunikationsverbindungen.
Eine Kommunikationsverbindung/-verknüpfung von
Daten 65 erlaubt den Austausch von Daten und Informationen
zwischen dem Programmiergerät 20 und dem fernen
Datenexpertenzentrum 62. Wie dies oben erörtert worden ist,
liefert diese neue Eigenschaft der Erfindung einen der
vielen unterscheidenden Vorteile gegenüber dem Stand der
Technik.
Über die letzten mehreren Jahren sind
einpflanzbare medizinische Vorrichtungen, wie etwa die IMD-
Vorrichtung 10, überall in der Welt in Patienten
eingepflanzt worden. Auf diese Weise wird eine breite
weltweite Verteilung von medizinischen Bauelementen zusammen
mit der IMD-Vorrichtung 10 benutzt. Demgemäss werden das
Programmiergerät 20, der Analysator 144 und andere
peripherische medizinische Bauelemente in verschiedenen
medizinischen Einrichtungen weltweit verteilt, wie etwa
Krankenhäuser, Kliniken oder Arztpraxen.
Das Programmiergerät 20 ist ein auf einem
Mikroprozessor basierendes medizinisches Bauelement, das den
Analysator 144 einschließen kann. Gemäß der Alternative kann
der Analysator 144 ein getrenntes, allein stehendes,
medizinisches Bauelement sein. Das Programmiergerät 20 ist
in der Lage, mehrfache Funktionen zu leisten, wozu man
zählen kann (a) die Bewertung der Leistung der Leitung
während eines Einpflanzungsverfahrens, (b) die
Programmierung der einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung,
(c) den Empfang von Rückkopplungsinformationen aus der
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtung zum Gebrauch durch
den Operator und (d) andere verschiedene Analysenfunktionen.
Der Analysator 144 wird ausgelegt, um die elektrische
Leistung eines Leitungssystems für das Schrittmacher-/
Abfühlgerät zu bewerten, welches im Zusammenhang mit einem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem benutzt
wird. Der Analysator 144 benutzt das Programmiergerät 20 als
eine Kontrolle- und Datensichtplattform. Wenn der Analysator
144 ein von dem Programmiergerät 20 getrenntes medizinisches
Bauelement ist, dann kann er mit dem Programmiergerät 20
über die Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten
142 zusammen geschaltet werden. Der Analysator 144 ist dann
ebenfalls ein medizinisches, auf einem Mikroprozessor
basierendes Bauelement.
Der RF-Kopf 131 (siehe Abb. 4), der ebenfalls
ein medizinisches, auf einem Mikroprozessor basierendes
Bauelement ist, verknüpft mit den IMD-Vorrichtungen des
Programmiergeräts 20. Der RF-Kopf 131 besteht aus einer
Schnittstelle, um Informationen zwischen dem
Programmiergerät 20 und der IMD-Vorrichtung 10 zu
übertragen. Wie dies vorher erörtert worden ist, kann die
IMD-Vorrichtung 10 eine unter verschiedenen Vorrichtungen
sein, wie etwa ein Herzschrittmacher, ein Defibrillator oder
eine Kombination eines Schrittmachers/Defibrillators.
Ferner kann die IMD-Vorrichtung 10 ebenfalls ein
Arzneizufuhrsystem, sowie ein elektrischer Stimulator sein,
welcher einen Nerven- oder Muskelstimulator, einen
Neurostimulator oder eine Herzbeistandsvorrichtung oder -
Pumpe umfasst. Die IMD-Vorrichtung 10 ist auch eine
medizinische, auf einem Mikroprozessor basierende
Vorrichtung.
In der Umgebung einer dichten Datenübertragung,
wie etwa dem Schema der Datenübertragung und Kommunikation
nach der vorliegenden Erfindung, ist es sowohl wünschenswert
als auch vorteilhaft für verschiedene Bauelemente des
Programmiergeräts 20, Informationen zur
Selbstidentifizierung einzuschließen, so dass das ferne
Datenexpertenzentrum 62 diese Informationen wiedergewinnen
kann. Wenn zum Beispiel das Programmiergerät 20 sich in das
ferne Datenexpertenzentrum über die Kommunikationsverbindung
/-verbindung für Daten 256 hinein wählt oder eine
Schnittstelle mit derselben bildet, so ist es begehrenswert
und vorteilhaft für das ferne Datenexpertenzentrum, die
spezifischen Bauelemente des fernen Programmiergeräts 20 zu
identifizieren.
In Systemen gemäß dem Stand der Technik ist die
Information zur Identifizierung eines Bauelementes nicht
automatisch zugänglich für ein zentralisiertes
Computersystem. Deshalb kann ein zentralisiertes
Computersystem nicht automatisch die einzelnen Bauelemente
eines fernen medizinischen Instrumentensystems
identifizieren und erkennen. Viel mehr muss ein Operator,
wie etwa ein Kliniker oder ein Arzt, der an dem Ort des
fernen medizinischen Instrumentensystems lokalisiert ist,
selbst physisch bei einem zentralisierten Standort über ein
Telefon anrufen und mit einer Person oder einem
automatischen System an dem zentralisierten Standort
interaktiv werden. Der Operator muss die
Identifizierungsinformationen für jedes Bauelement des
fernen medizinischen Instrumentensystems liefern, wie etwa
eine Seriennummer, eine Modellnummer und/oder andere
identifizierende Merkmale für jedes einzelne Bauelement. Die
Person oder das automatische, an dem zentralen Standort
lokalisierte Verfahren muss dann auf das zentralisierte
Computersystem zugreifen und sich in die
Identifizierungsinformationen so eintasten, dass das
zentralisierte Computersystem das ferne medizinische System
erkennen wird.
Mit der vorliegenden Erfindung können mehrere
Bauelemente des Programmiergeräts 20, der IMD-Vorrichtungen
und der peripherischen Produkte für die Dokumentation über
den Gebrauch und die medizinische Aufzeichnung identifiziert
und inventarisiert werden. Während des
Herstellungsverfahrens eines besonderen Bauelements werden
die Identifizierungsinformationen, wie etwa die Information
betreffend den Barcode 160, die Seriennummer 162, die
Modellnummer 164, die Losnummer 166 und das
Herstellungsdatum 168 in das Speicherbauelement 232 des
besonderen Instruments hinein programmiert. Während einer
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät 20 und dem
fernen Datenexpertenzentrum werden
Identifizierungsinformationen für 05116 00070 552 001000280000000200012000285910500500040 0002010053118 00004 04997jedes Programmiergerät
direkt bis zu dem Informationsnetzwerk in dem fernen
Datenexpertenzentrum übertragen, und noch spezifischer zu
dem Modul zur Informationsidentifizierung 152 über die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung für Daten 136. Das
Modul zur Informationsidentifizierung 152 ist in der Lage,
Identifizierungsinformationen der Bauelemente des
Programmiergeräts 20 zu erkennen. Folglich identifiziert das
Modul zur Informationsidentifizierung 152 den Typ, das
Modell, die Speicherfähigkeiten und die
Hardwarekonfiguration eines jeden erkannten fernen
medizinischen Bauelements. Mit diesen Informationen kann das
ferne Datenexpertenzentrum die erforderliche Unterstützung
für das Programmiergerät 20 bereitstellen. Das ferne
Datenexpertenzentrum 62 erkennt das spezifische System, mit
welchem es in einer gegenseitigen Wechselbeziehung steht,
einschließlich der spezifischen medizinischen Bauelemente
des Programmiergeräts 20. Folglich wird ein
vollautomatisches System verwirklicht, welches es dem fernen
Datenexpertenzentrum 62 erlaubt alle verschiedenen
Bauelemente des Programmiergeräts 20 zu identifizieren.
Ferner wird eine vollständige medizinische
Geschichte des Programmiergeräts 20 bei dem
Datenspeichermodul 154 zurück behalten. Die medizinische, in
dem Datenspeichermodul 154 abgespeicherte Geschichte umfasst
die Identifizierung eines jeden Bauelements des
Programmiergeräts 20. Es ist kritisch für das ferne
Datenexpertenzentrum, das Programmiergerät 20 zu
identifizieren, so dass eine richtige Kommunikation zwischen
dem fernen Datenexpertenzentrum 62 und dem Programmiergerät
20 hergestellt wird. Zusätzlich kann das Programmiergerät 20
durch die vorhergehenden, erörterten
Identifizierungsinformationen identifiziert werden als ein
Bauelement mit einer Neigung für eine gegenwärtige oder eine
zukünftige Funktionsstörung. In diesem Fall kann das ferne
Datenexpertenzentrum 62 das Programmiergerät identifizieren
und einen Operator benachrichtigen indem es das Alarmsystem
in dem Programmiergerät 20 benutz.
Zusätzlich kann die aktualisierte Software aus dem
Modul der Softwareaktualisierung 156 über die
Kommunikationsverbindung/-verknüpfung 136 für Daten zu
verschiedenen Bauelementen des Programmiergeräts 20
übertragen und in denselben installiert werden. Zum Beispiel
können die Datenquellen 100, ungeachtet des Zweckes für
welchen das Programmiergerät 20 mit dem fernen
Datenexpertenzentrum 62 verbunden ist, die
Hardwarekonfiguration und die Softwareanwendungen des
Programmiergeräts 20 nach der Identifizierung nachprüfen.
Auf der Basis der Benutzerleistung wird eine aktualisierte
Softwareanwendung, die für die Installation zugelassen ist,
automatisch in das Programmiergerät 20 implementiert. In
einigen Fällen besteht die Softwareinstallation in einer
Aktualisierung auf der Byteebene der Software, die bereits
in dem Programmiergerät 20 angesiedelt ist. In anderen
Fällen besteht die Softwareinstallierung in einer neuen
Anwendung, die eine überholte Anwendung ersetzt. Die Daten
zur Identifizierung der Softwareinstallation werden dann an
das Modul der Datenspeicherung 154 übertragen.
Die Erfindung liefert die ferngesteuerte
Selbstidentifizierung aus der Ferne von medizinischen
Bauelementen, die im Zusammenhang mit einem einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungssystem gebraucht werden. Die
Erfindung liefert ebenso eine Schnittstelle zwischen einem
fernen medizinischen Vorrichtungssystem und einem
zentralisierten Computersystem. Ferner liefert die Erfindung
Identifizierungsinformationen über verschiedene Bauelemente
des fernen medizinischen Instrumentensystems, welche durch
das zentralisierte Computersystem erkennbar sind. Auf diese
Weise kann das zentralisierte Computersystem eine
vollständige Geschichte des fernen medizinischen
Instrumentensystems automatisch warten und auch
aktualisierte Softwareanwendungen zu dem fernen
medizinischen Bauelement übermitteln und sie in demselben
installieren.
Obwohl spezifische Anwendungsformen der Erfindung
hierin mit gewissen Einzelheiten bekannt gemacht worden
sind, ist es wohl verstanden, dass dies nur zum Zwecke der
Erläuterung gemacht worden ist und es darf dies nicht als
eine Einschränkung der Reichweite der Erfindung, wie sie in
den beigefügten Ansprüchen definiert ist, angesehen werden.
Es muss verstanden werden, dass verschiedene Änderungen,
Umwandlungen und Veränderungen an den hierin beschriebenen
Anwendungsformen durchgeführt werden können, ohne dass man
sich von dem Geist und dem Ziel der beigefügten Ansprüche
entfernt.
Claims (66)
1. Bidirektionales Kommunikationssystem, in welchem
ein auf dem Web basierendes fernes Datenexpertenzentrum über
eine Fernkommunikation in Verbindung steht mit einem
Programmiergerät, wobei das Programmiergerät im Zusammenhang
steht mit mindestens einer IMD-Vorrichtung, einem System zur
Lieferung von Informationen zur automatisierten
Selbstidentifizierung des Programmiergeräts an das
Datenexpertenzentrum, wobei die Informationen zur
automatischen Selbstidentifizierung die folgenden Elemente
enthalten:
ein Speicherbauelement des Programmiergeräts, das Identifizierungsinformationen enthält;
ein Informationsnetzwerk, das auf dem Datenexpertenzentrum lokalisiert ist;
eine Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem Informationsnetzwerk zur Übertragung der Identifizierungsinformationen von dem Programmiergerät hin zu dem Informationsnetzwerk; und
ein Modul zur Informationsidentifizierung, das auf dem Informationsnetzwerk zum Erkennen der Identifizierungsinformationen des Programmiergeräts lokalisiert ist.
ein Speicherbauelement des Programmiergeräts, das Identifizierungsinformationen enthält;
ein Informationsnetzwerk, das auf dem Datenexpertenzentrum lokalisiert ist;
eine Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem Informationsnetzwerk zur Übertragung der Identifizierungsinformationen von dem Programmiergerät hin zu dem Informationsnetzwerk; und
ein Modul zur Informationsidentifizierung, das auf dem Informationsnetzwerk zum Erkennen der Identifizierungsinformationen des Programmiergeräts lokalisiert ist.
2. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
über ein lokales Netz enthält.
3. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
über Internet enthält.
4. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
über eine Telefonlinie enthält.
5. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
über Satellit enthält.
6. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
über das GPS-System enthält.
7. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk mindestens zwei
Kommunikationsverbindungen einschließt, welche ausgewählt
werden aus einer Gruppe von Kommunikationsverbindungen
bestehend aus einer Verbindung über eine Telefonlinie, einer
Intranetverbindung, einer Internetverbindung, einer
Satellitenverbindung, einer Verbindung über das GPS-System
und einer Kombination derselben.
8. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät drahtlose Kommunikationen mit einer großen
Anzahl von IMD-Vorrichtungen umfasst.
9. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Analysator enthält.
10. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Hochfrequenz-Kopf enthält.
11. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Programmiergerät ferner eine einpflanzbare medizinische
Vorrichtung enthält.
12. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
einpflanzbare medizinische Vorrichtung ferner einen
Schrittmacher enthält.
13. System gemäß Anspruch 1, in welchem die
einpflanzbare medizinische Vorrichtung ferner einen
Defibrillator enthält.
14. System gemäß Anspruch 1, in welchem das
Speicherbauelement des fernen medizinischen Bauelements
ferner einen Mikroprozessor enthält.
15. System zur Lieferung von Informationen zur
automatischen Selbstidentifizierung eines Programmiergeräts
an ein fernes Datenexpertenzentrum, wobei das System die
folgenden Elemente enthält:
ein Speicherbauelement des Programmiergeräts, welches Identifizierungsinformationen enthält;
ein Informationsnetzwerk, das auf dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist;
eine Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem Informationsnetzwerk zur Übertragung der Identifizierungsinformationen aus dem Programmiergerät bis hin zu dem Informationsnetzwerk;
ein Modul zur Informationsidentifizierung, welches auf dem Informationsnetzwerk zur Identifizierung der Identifizierungsinformationen lokalisiert ist; und
ein Datenspeichermodul, das auf dem Informationsnetzwerk zur Speicherung der Identifizierungsinformationen auf dem Informationsnetzwerk lokalisiert ist.
ein Speicherbauelement des Programmiergeräts, welches Identifizierungsinformationen enthält;
ein Informationsnetzwerk, das auf dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist;
eine Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem Informationsnetzwerk zur Übertragung der Identifizierungsinformationen aus dem Programmiergerät bis hin zu dem Informationsnetzwerk;
ein Modul zur Informationsidentifizierung, welches auf dem Informationsnetzwerk zur Identifizierung der Identifizierungsinformationen lokalisiert ist; und
ein Datenspeichermodul, das auf dem Informationsnetzwerk zur Speicherung der Identifizierungsinformationen auf dem Informationsnetzwerk lokalisiert ist.
16. System gemäß Anspruch 15, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
durch ein lokales Netz enthält.
17. System gemäß Anspruch 15, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
durch Internet enthält.
18. System gemäß Anspruch 15, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner eine Kommunikationsverbindung
durch eine Telefonlinie enthält.
19. System gemäß Anspruch 15, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem Programmiergerät und dem
Informationsnetzwerk ferner in einer
Kommunikationsverbindung durch Satellit besteht.
20. System gemäß Anspruch 15, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk in einer
Kommunikationsverbindung durch GPS-System besteht.
21. System gemäß Anspruch 15, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk mindestens
zwei Kommunikationsverbindungen einschließt, welche
ausgewählt werden aus einer Gruppe von
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
über eine Telefonlinie, einer Intranetverbindung, einer
Internetverbindung, einer Satellitenverbindung, einer
Verbindung durch das GPS-System und einer Kombination
derselben.
22. System gemäß Anspruch, 15, in welchem das
Programmiergerät ferner eine IMD-Vorrichtung umfasst.
23. System gemäß Anspruch 15, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Analysator enthält.
24. System gemäß Anspruch 15, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Hochfrequenz-Kopf zur
Telemetrie enthält.
25. System gemäß Anspruch 15, in welchem das
Programmiergerät ferner eine einpflanzbare medizinische
Vorrichtung enthält.
26. System gemäß Anspruch 25, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Schrittmacher enthält.
27. System gemäß Anspruch 25, in welchem die
einpflanzbare medizinische Vorrichtung ferner einen
Defibrillator enthält.
28. System gemäß Anspruch 15, in welchem das
Speicherbauelement des Programmiergeräts ferner einen
Mikroprozessor enthält.
29. System zur Lieferung einer Softwareaktualisierung
aus einem zentralisierten Computer zu einem Programmiergerät
eines einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystems,
wobei das System die folgenden Elemente enthält:
ein Speicherbauelement des Programmiergeräts, welches Informationen zur Selbstidentifizierung enthält;
ein Informationsnetzwerk, das auf dem zentralisierten Computer lokalisiert ist; welcher an einem fernen Standort in Bezug auf das einpflanzbare medizinische Vorrichtungssystem angeordnet ist;
eine Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk zur Übertragung der Identifizierungsinformationen aus dem Programmiergerät bis hin zu dem Informationsnetzwerk;
ein Modul zur Informationsidentifizierung, welches auf dem Informationsnetzwerk zur Identifizierung der Identifizierungsinformationen lokalisiert ist; und
ein Modul zur Softwareaktualisierung, welches auf dem Informationsnetzwerk zur Aktualisierung des Programmiergeräts über die Schnittstelle zwischen dem Informationsnetzwerk und dem fernen medizinischen Instrumentensystem lokalisiert ist, welches sich auf den Identifikationsinformationen basiert ist.
ein Speicherbauelement des Programmiergeräts, welches Informationen zur Selbstidentifizierung enthält;
ein Informationsnetzwerk, das auf dem zentralisierten Computer lokalisiert ist; welcher an einem fernen Standort in Bezug auf das einpflanzbare medizinische Vorrichtungssystem angeordnet ist;
eine Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk zur Übertragung der Identifizierungsinformationen aus dem Programmiergerät bis hin zu dem Informationsnetzwerk;
ein Modul zur Informationsidentifizierung, welches auf dem Informationsnetzwerk zur Identifizierung der Identifizierungsinformationen lokalisiert ist; und
ein Modul zur Softwareaktualisierung, welches auf dem Informationsnetzwerk zur Aktualisierung des Programmiergeräts über die Schnittstelle zwischen dem Informationsnetzwerk und dem fernen medizinischen Instrumentensystem lokalisiert ist, welches sich auf den Identifikationsinformationen basiert ist.
30. System gemäß Anspruch 29, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk ferner eine
Kommunikationsverbindung durch ein lokales Netz enthält.
31. System gemäß Anspruch 29, in welchem die
Verbindung zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk ferner eine
Kommunikationsverbindung durch Internet enthält.
32. System gemäß Anspruch 29, in welchem die
Verbindung zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk ferner eine
Kommunikationsverbindung durch eine Telefonlinie enthält.
33. System gemäß Anspruch 29, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk ferner eine
Kommunikationsverbindung durch Satellit enthält.
34. System gemäß Anspruch 29, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk in einer
Kommunikationsverbindung durch das GPS-System besteht.
35. System gemäß Anspruch 29, in welchem die
Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk mindestens
zwei Kommunikationsverbindungen einschließt, welche
ausgewählt werden aus einer Gruppe von
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
über eine Telefonlinie, einer Intranetverbindung, einer
Internetverbindung, einer Satellitenverbindung, einer
Verbindung durch das GPS-System und einer Kombination
derselben.
36. System gemäß Anspruch 29, in welchem das
Programmiergerät ferner ein Programmiergerät umfasst.
37. System gemäß Anspruch 29, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Analysator enthält.
38. System gemäß Anspruch 29, in welchem das
Programmiergerät ferner einen Hochfrequenz-Kopf zur
Telemetrie enthält.
39. System gemäß Anspruch 29, in welchem das ferne
medizinische Bauelement ferner eine einpflanzbare
medizinische Vorrichtung enthält.
40. System gemäß Anspruch 39, in welchem die
einpflanzbare medizinische Vorrichtung ferner einen
Schrittmacher enthält.
41. System gemäß Anspruch 39, in welchem die
einpflanzbare medizinische Vorrichtung ferner einen
Defibrillator enthält.
42. System gemäß Anspruch 29, in welchem das
Speicherbauelement des fernen medizinischen Bauelements
ferner einen Mikroprozessor enthält.
43. Verfahren zur Lieferung von Informationen zur
automatischen Selbstidentifizierung des Bauelements des
Programmiergeräts eines einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystems an ein fernes Datenexpertenzentrum,
wobei das Verfahren die folgenden Schritte enthält:
die Programmierung von Informationen zur Selbstidentifizierung in einem Speicherbauelement des Programmiergeräts;
die Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und einem Informationsnetzwerk, das auf dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist, welches an einem fernen Standort in Bezug auf das einpflanzbare medizinische Vorrichtungssystem angeordnet ist; und
die Übertragung der Informationen zur Selbstidentifizierung des Bauelements des Programmiergeräts bis hin zu dem Informationsnetzwerk.
die Programmierung von Informationen zur Selbstidentifizierung in einem Speicherbauelement des Programmiergeräts;
die Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und einem Informationsnetzwerk, das auf dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist, welches an einem fernen Standort in Bezug auf das einpflanzbare medizinische Vorrichtungssystem angeordnet ist; und
die Übertragung der Informationen zur Selbstidentifizierung des Bauelements des Programmiergeräts bis hin zu dem Informationsnetzwerk.
44. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk den folgenden weiteren Schritt enthält:
Initialisierung einer Kommunikationsverbindung
durch ein lokales Netz zwischen dem einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
45. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk den folgenden weiteren Schritt enthält:
Initialisierung einer Kommunikationsverbindung
durch Internet zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk.
46. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk den folgenden weiteren Schritt enthält:
Initialisierung einer Kommunikationsverbindung
durch eine Telefonlinie zwischen dem einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
47. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk den folgenden weiteren Schritt enthält:
Initialisierung einer Kommunikationsverbindung
durch Satellit zwischen dem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystem und dem Informationsnetzwerk.
48. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk den folgenden weiteren Schritt enthält:
Initialisierung einer Kommunikationsverbindung
durch das GPS-System zwischen dem einpflanzbaren
medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
49. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk den folgenden weiteren Schritt enthält:
Initialisierung einer Kommunikationsverbindung
zwischen dem fernen medizinischen Instrumentensystem und dem
Informationsnetzwerk, das mindestens zwei
Kommunikationsverbindungen enthält, welche ausgewählt werden
aus der Gruppe von Kommunikationsverbindungen bestehend aus
einer Verbindung durch eine Telefonlinie, einer Verbindung
durch ein lokales Netz, einer Intranetverbindung, einer
Internetverbindung, einer Satellitenverbindung, einer
Verbindung durch das GPS-System und einer Kombination
derselben.
50. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Programmierung von Informationen zur
Selbstidentifizierung den folgenden weiteren Schritt
umfasst:
Programmierung der Informationen zur
Selbstidentifizierung in ein Speicherbauelement eines
Programmiergeräts.
51. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Programmierung von Informationen zur
Selbstidentifizierung den folgenden weiteren Schritt
umfasst:
Programmierung der Informationen zur
Selbstidentifizierung in ein Speicherbauelement eines
Analysators.
52. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Programmierung von Informationen zur
Selbstidentifizierung den folgenden weiteren Schritt
umfasst:
Programmierung der Informationen zur
Selbstidentifizierung in ein Festwertspeicherbauelement des
fernen medizinischen Bauelements.
53. Verfahren gemäß Anspruch 43, in welchem der
Schritt der Programmierung von Informationen zur
Selbstidentifizierung den folgenden weiteren Schritt
umfasst:
Programmierung der Informationen zur
Selbstidentifizierung in ein Speicherbauelement eines
Hochfrequenz-Kopfes.
54. Verfahren gemäß Anspruch 43, wobei der folgende
weitere Schritt enthalten ist:
Speichern der Informationen zur
Selbstidentifizierung in einem Datenspeichermodul in dem
Informationsnetzwerk.
55. Verfahren gemäß Anspruch 43, wobei der folgende
weitere Schritt enthalten ist:
Vergleich der Informationen zur
Selbstidentifizierung mit den Informationen, die in dem
fernen Datenexpertenzentrum gespeichert sind.
56. Verfahren gemäß Anspruch 43, wobei der folgende
weitere Schritt enthalten ist:
Liefern von aktualisierter Software an das
Bauelement des Programmiergeräts, welches auf Informationen
zur Selbstidentifizierung beruht.
57. System zur Lieferung von Informationen zur
automatischen Selbstidentifizierung eines Bauelements eines
Programmiergeräts aus einem einpflanzbaren medizinischen
Vorrichtungssystems an ein fernes Datenexpertenzentrum,
wobei das System die folgenden Mittel enthält:
Mittel zur Programmierung von Informationen zur Selbstidentifizierung in ein Speicherbauelement des Bauelements des Programmiergeräts;
Mittel zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und einem Informationsnetzwerk, welches auf dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist, welcher an einem fernen Standort in Bezug auf das einpflanzbare medizinische Vorrichtungssystem angeordnet ist; und
Mittel zur Übertragung der Informationen zur Selbstidentifizierung des Bauelements des Programmiergeräts bis hin zu dem Informationsnetzwerk.
Mittel zur Programmierung von Informationen zur Selbstidentifizierung in ein Speicherbauelement des Bauelements des Programmiergeräts;
Mittel zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und einem Informationsnetzwerk, welches auf dem fernen Datenexpertenzentrum lokalisiert ist, welcher an einem fernen Standort in Bezug auf das einpflanzbare medizinische Vorrichtungssystem angeordnet ist; und
Mittel zur Übertragung der Informationen zur Selbstidentifizierung des Bauelements des Programmiergeräts bis hin zu dem Informationsnetzwerk.
58. System gemäß Anspruch 57, in welchem die Mittel
zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
fernen Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Mittel
enthalten:
Mittel zur Initialisierung einer
Kommunikationsverbindung durch ein lokales Netz zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
59. System gemäß Anspruch 57, in welchem die Mittel
zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
fernen Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Mittel
enthalten:
Mittel zur Initialisierung einer
Kommunikationsverbindung durch Internet zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
60. System gemäß Anspruch 57, in welchem die Mittel
zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
fernen Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Mittel
enthalten:
Mittel zur Initialisierung einer
Kommunikationsverbindung durch eine Telefonlinie zwischen
dem einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
61. System gemäß Anspruch 57, in welchem die Mittel
zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
fernen Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Mittel
enthalten:
Mittel zur Initialisierung einer
Kommunikationsverbindung durch Satellit zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
62. System gemäß Anspruch 57, in welchem die Mittel
zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
fernen Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Mittel
enthalten:
Mittel zur Initialisierung einer
Kommunikationsverbindung durch das GPS-System zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
Informationsnetzwerk.
63. System gemäß Anspruch 57, in welchem die Mittel
zur Initialisierung einer Schnittstelle zwischen dem
einpflanzbaren medizinischen Vorrichtungssystem und dem
fernen Datenexpertenzentrum ferner die folgenden Mittel
enthalten:
Mittel zur Initialisierung einer Verbindung
zwischen dem Programmiergerät und dem Informationsnetzwerk,
welches mindestens zwei Kommunikationsverbindungen enthält,
welche ausgewählt werden aus der Gruppe von
Kommunikationsverbindungen bestehend aus einer Verbindung
durch eine Telefonlinie, einer Verbindung durch ein lokales
Netz, einer Intranetverbindung, einer Internetverbindung,
einer Satellitenverbindung, einer Verbindung durch das GPS-
System und einer Kombination derselben.
64. System gemäß Anspruch 57, wobei ferner die
folgenden Mittel enthalten sind:
Mittel zur Speicherung der Informationen zur
Selbstidentifizierung in einem Datenspeichermodul in dem
zentralisierten Computer.
65. System gemäß Anspruch 57, wobei ferner die
folgenden Mittel enthalten sind:
Mittel zum Vergleich der Informationen zur
Selbstidentifizierung mit Informationen, die in dem fernen
Datenexpertenzentrum gespeichert sind.
66. System gemäß Anspruch 57, wobei ferner die
folgenden Mittel enthalten sind:
Mittel zur Lieferung von aktualisierten Software
an das ferne Datenexpertenzentrum, das auf den Informationen
zur Selbstidentifizierung beruht.
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