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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Problembehandlung bei einem
medizinischen Gerät
sowie ein zur Durchführung
eines solchen Verfahrens geeignetes medizinisches Gerät.
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Für heute
handelsübliche
medizinische Geräte
gibt es in der Regel Verfahren zur Problembehandlung. Zur Durchführung dieser
Verfahren verfügen
die Geräte über umfassende
Selbsttest-Programme,
die u.U. mit Mitteln der Telekommunikation Fernzugang/aktiviert
bzw. abgefragt werden können. Außerdem sind
in der Regel umfangreiche Serviceunterlagen vorhanden.
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Gewöhnlich ist
zur Durchführung
von Verfahren der eingangs genannten Art jedoch ein entsprechend
geschultes (Service)-Personal
erforderlich, um die jeweils zur Problembehandlung zur Verfügung stehenden
Hilfsmittel richtig anwenden, die Testergebnisse auswerten und defekte
Teile reparieren bzw. austauschen zu können.
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Aus
der
DE 196 50 569
A1 und der
DE
195 05 692 A1 ist es im Zusammenhang mit automatischen
Türen u.dgl.
bzw. Druckmaschinen bekannt, eine Vorrichtung vorzusehen, die u.a.
mit Mitteln der Telekommunikation von einer Service-Zentrale aus eine
Ferndiagnose vornimmt und im Bedarfsfall einen Auftrag für einen
Service-Techniker generiert, der auch die Bereitstellung von Ersatzteilen
umfassen kann.
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Aus
der
DE 197 49 002
A1 ist ein Pressenüberwachungssystem
bekannt, das vorsieht, an der zu überwachenden Presse Sensoren
anzubringen, deren Daten von dem Pressenüberwachungssystem an einer
Service-Zentrale übermittelt
werden.
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Aus
der
DE 36 09 927 A1 ist
es bekannt, Unterstützung
bei der Problembehandlung durch eine einen Mikroprozessor enthaltende
Einrichtung zu gewährleisten,
in dem graphische Information sowie Teile-Codes zur Bedienerführung aus
einem Speicher abrufbar und anzeigbar sind, wobei ein Bediener auch
einen Selbsttausch defekter Komponenten vornimmt.
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Aus
der
DE 197 23 627
A1 ist es bekannt, bei einem medizinischen Gerät mit einer
Steuereinrichtung austauschbare Komponenten vorzusehen, die mit
auslesbaren mechanischen, elektrischen o. ä. Codes versehen sind, wodurch
eine Konfiguration der Steuereinrichtung erfolgt und ein einfacher
Komponentenaustausch möglich
ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs
genannten Art so auszubilden, dass die zur Durchführung des
Verfahrens erforderlichen Schulungsmaßnahmen weniger aufwändig sein
können.
Der Erfindung liegt außerdem
die Aufgabe zugrunde, ein zur Durchführung eines solchen Verfahrens
geeignetes medizinisches Gerät
anzugeben.
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Nach
der Erfindung wird die ein Verfahren betreffende Aufgabe gelöst durch
ein Verfahren mit den Verfahrensschritten gemäß Patentanspruch 1.
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Es
wird also deutlich, dass unter Heranziehung der Möglichkeiten
der Telekommunikation auch ein nicht besonders geschulten Gerätebenutzer,
z.B. ein Arzt oder eine ärztliche
Hilfsperson, durch das erfindungsgemäße Verfahren in die Lage versetzt
wird, unter Befolgung von Anweisungen der Service-Zentrale zur Problembehandlung
tätig zu
werden. Dies gilt insbesondere, da dem das Verfahren ausübenden Gerätebenutzer
bei der Ausführung
wenigstens eines der Verfahrensschritte dieses Verfahren unterstützende Information
gegeben wird. Die Telekommunikation mit der Service-Zentrale gestaltet
sich besonders einfach, da das medizinische Gerät Telekommunikationsmittel
aufweist, die es mit der Service-Zentrale verbin den. Es ist dann
die im Falle separater Telekommunikationsmittel auftretende Notwendigkeit
vermieden, Daten und Information über externe Leitungen und dergleichen
zwischen dem medizinischen Gerät
und den Telekommunikationsmitteln übertragen zu müssen.
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Als
Maßnahme
zur Problembehandlung wird gemäß Varianten
der Erfindung ein Einstellvorgang an dem medizinischen Gerät ausgeführt und/oder
ein Austausch einer Komponente vorgenommen, wobei eine auszutauschende
Komponente gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung über
die Telekommunikationsmittel bei einer Bezugsquelle bestellt wird.
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Der
Erfolg der zur Problembehandlung ausgeführten Maßnahmen wird gemäß einer
Variante der Erfindung überprüft, indem
nach Ausführung
einer Maßnahme
zur Problembehandlung ein Test des medizinischen Geräts ausgeführt wird,
wobei zumindest bei negativem Testergebnis der Service-Zentrale
das Testergebnis durch Telekommunikation mitgeteilt wird.
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Die
ein medizinisches Gerät
betreffende Aufgabe wird nach der Erfindung gelöst durch ein medizinisches
Gerät,
bei dem zur Vermeidung von Fehlern beim Austausch von im Rahmen
einer Maßnahme
zur Problembehandlung austauschbaren Komponenten, also Komponenten,
deren Austausch durch den Gerätebenutzer
zulässig
ist, vorgesehen ist, dass solche Komponenten verwechslungssicher ausgebildet
sind bzw. der Energie- und/oder Signalübertragung dienende Anschlüsse von
solchen Komponenten verwechslungssicher ausgebildet sind.
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Der
Austausch von im Rahmen einer Maßnahme zur Problembehandlung
austauschbare Komponenten gestaltet sich besonders einfach und sicher,
wenn gemäß einer
Variante der Erfindung solche Komponenten, mit einem sichtbaren
Code versehen sind, der als der Unterstützung bei der Ausführung wenigstens
eines der Verfahrensschritte gemäß Anspruch
1 dienende Information angezeigt wird, falls eine Komponente auszutauschen
ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den beigefügten
schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
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1 ein
zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
geeignetes erfindungsgemäßes CT-Gerät in perspektivischer
Darstellung,
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2 in
schematischer, teilweise blockschaltbildartiger Darstellung das
CT-Gerät
gemäß 1,
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3 ein
den Ablauf des erfindungsgemäßen Verfahrens
veranschaulichendes Flussdiagramm, und
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4 bis 7 eine
beim Betrieb des erfindungsgemäßen CT-Geräts auftretende
Anzeigen.
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In 1 ist
ein erfindungsgemäßes medizinisches
Gerät dargestellt,
bei dem es sich um ein CT-Gerät
handelt, das einen Patientenlagerungstisch 1 mit einer
in Richtung ihrer zu der Systemachse des CT-Geräts parallelen Längsachse
in Richtung des Doppelpfeiles z verschieblichen Lagerungsplatte 2 aufweist,
die im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels auf einem Sockel 3 höhenverstellbar 3 angebracht
ist, alternativ aber auch fest angebracht sein kann.
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Ein
auf der Lagerungsplatte 2 liegendes Untersuchungsobjekt,
beispielsweise ein Patient 11 (siehe 2),
kann durch eine entsprechende Längsverschiebung
der Lagerungsplatte 2 in die Messöffnung 4 einer Messeinheit 5 positioniert
werden.
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Wie
aus der 2 ersichtlich ist, enthält die Messeinheit
einen die Messöffnung 4 umgebenden Drehkranz 6,
an dem einander gegenüberliegend eine
Röntgenstrahlenquelle 7 und
ein De tektorsystem 9 angeordnet sind, wobei das Detektorsystem
im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
durch eine kreisbogenförmig
gekrümmte
Zeile von beispielsweise 512 Detektorelementen gebildet ist, wobei
jedem Detektorelement ein Kanalwinkel β zugeordnet ist.
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Die
Röntgenstrahlenquelle 7 weist
einen mit 10 bezeichneten Fokus auf, von dem ein auf das
Detektorsystem 9 treffendes fächerförmiges Röntgenstrahlenbündel 8 ausgeht.
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An
eine elektronische Recheneinrichtung 13 ist eine zur Anzeige
von Schnittbildern vorgesehene Anzeigeeinrichtung 17 angeschlossen.
Außerdem
ist an die elektronische Recheneinrichtung 13 ein Eingabeinstrument,
im Falle des dargestellten Ausführungsbeispiels
eine Mouse 19, angeschlossen, die es gestattet, das CT-Gerät auf Grundlage
von auf der Anzeigeeinrichtung 17 darstellbarer graphischer
Bedienmenüs
zu bedienen.
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Zur
Steuerung der Drehbewegung des Drehkranzes 6, der Längsbewegung
der Lagerungsplatte 2 und der Röntgenstrahlenquelle 7 ist
eine Steuereinheit 14 vorgesehen, die die dem Drehkranz
und der Lagerungsplatte 2 zugeordneten Antriebe 15 und 16 sowie
den Hochspannungsgenerator 12 ansteuert.
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Zur
Abtastung eines auf der Lagerungsplatte 2 liegenden Patienten 11 wird
der Drehkranz 6 um die sich mittig durch die Messöffnung 4 verlaufende, rechtwinklig
zur Zeichenebene der 2 stehende Systemachse z in α-Richtung
gedreht, und zwar derart, dass der Fokus 10 der Röntgenstrahlenquelle 7 sich
auf einer Kreisbahn bewegt, die in einer rechtwinklig zur Systemachse
stehenden Ebene liegt. Dabei durchstrahlt das von der von einem
Hochspannungsgenerator 12 gespeisten Röntgenstrahlenquelle 7 ausgehende
fächerförmige Röntgenstrahlenbündel 8 eine
planare, d.h. ebene, rechtwinklig zu der Systemachse 2 verlaufende
Schicht des Patienten 11.
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Bei
vorbestimmten Winkelpositionen, den sogenannten Projektionswinkeln α, werden
die den entsprechenden Projektionen entsprechenden Ausgangssignale
der Detektorelemente des Detektorsystems 9 der elektronischen
Recheneinrichtung 13 zugeführt, die aus diesen die zu
den einzelnen Detektorelementen und damit Kanalwinkeln β gehörigen Schwächungswerte
der von dem Röntgenstrahlenbündel 8 erfassten
Schicht des Patienten 11 berechnet.
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Da
die Lagerungsplatte 2 in Richtung der Systemachse z verschiebbar
ist, kann ein Volumen des Patienten 11 abgetastet werden,
indem bei kontinuierlicher Rotation der Messeinheit 5 entweder
die Lagerungsplatte 2 kontinuierlich verschoben wird (sog.
Spiralscan oder -abtastung) oder die Lagerungsplatte 2 derart
schrittweise verschoben wird, dass aufeinanderfolgend mehrere parallele,
vorzugsweise aneinander angrenzende Schichten abgetastet werden
(sog. Sequenzscan oder -abtastung). Die den dabei aufgenommenen
Projektionen entsprechende Sätze
von Schwächungswerten
werden der elektronischen Recheneinrichtung 13 zugeführt, die aus
diesen auf Grundlage an sich bekannter Rekonstruktionsalgorithmen
Schnittbilder ermittelt, die wie erwähnt auf der Anzeigeeinrichtung 17 zur
Anzeige kommen.
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Die
elektronische Recheneinrichtung 13 erfüllt auch die Funktion, im Falle
des Auftretens eines Problems beim Betrieb des CT-Geräts, z.B.
eines Defektes, einer Betriebsstörung
oder einer Fehlfunktion, dieses Problem zu ermitteln und auf der
Anzeigeeinrichtung 17 anzeigen
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Zu
den genannten Zwecken ist an die elektronische Recheneinrichtung 13 ein
Datenspeicher 20 angeschlossen, in dem u.a. ein Diagnoseprogramm
gespeichert ist, das die elektronische Recheneinrichtung 13 in
die Lage versetzt, bestimmte Probleme zu erkennen und auf einer
in 4 veranschaulichten Bildschirmmaske, die die elektronische Recheneinrichtung 13 bei Auftreten
eines Problems anzeigt, in einem entsprechenden Schriftfeld 36 anzuzeigen.
Dabei kann die elektronische Recheneinrichtung 13 nicht
beliebige Probleme, sondern nur solche Probleme erkennen, für deren
Erkennung das Diagnoseprogramm ausgebildet ist.
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Teil
des Diagnoseprogramms ist ein im Folgenden als Service-Assistent bezeichnetes
Unterprogramm, dessen Funktionsweise in 3 veranschaulicht
ist, und das den Gerätebenutzer
in die Lage versetzt, bei Auftreten eines Problems mit einem Service-Center 37 des
Herstellers des CT-Geräts
auf dem Wege der Telekommunikation Kontakt aufzunehmen.
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Dazu
sind an die elektronische Recheneinrichtung 13 Telekommunikationsmittel
angeschlossen, bei denen es sich im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
um ein mit einer zu dem Service-Center 37 führenden
Datenleitung, z.B. einer Telefonleitung 28, verbundenes
Modem 27 handelt.
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Wenn
im Folgenden die Rede davon ist, dass der Service-Assistent bestimmte
Schritte ausführt,
so ist darunter zu verstehen, dass die elektronische Recheneinrichtung 13 die
entsprechenden Schritte unter Ausführung des genannten Unterprogramms
veranlasst.
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Hat
der Service-Assistent ein aufgetretenes Problem ermittelt und in
dem Schriftfeld 36 angezeigt, besteht die Möglichkeit,
durch Positionieren des Mousezeigers 26 auf dem Schriftfeld 36 und
Ausführung
eines Doppelklicks das aufgetretene Problem dem Service-Center 37 über das
Modem 27 und die Telefonleitung 28 mitzuteilen.
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Erreicht
eine Mitteilung über
ein aufgetretenes Problem das Service-Center 37, analysiert
dieses das Problem und sendet über
die Telefonleitung 28 und das Modem 27 Anweisungen
an den Service-Assistenten, die in der Angabe eines oder mehrerer
durchzuführender
Tests bestehen. Diese im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
vier in 4 mit Test 1 bis Test 4 bezeichneten
Tests werden in Schriftfeldern 411 bis 414 angezeigt, wobei der jeweils als nächster auszuführende Test
optisch hervorgehoben wird und in der im Zusammenhang mit der Mitteilung
des Problems beschriebenen Weise mittels des Mousezeigers 26 aktiviert
werden kann.
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Ein
aktivierter Test wird von dem Service-Assistenten durchgeführt, der
die dabei gewonnenen Daten über
das Modem 27 und die Telefonleitung 28 an das
Service-Center 37 sendet. Im Falle der in der 4 veranschaulichten
Situation sind vier Tests durchzuführen, wobei der Test 1 bereits
durchgeführt wurde
und der nächste
durchzuführende
Test der Test 2 ist, was in 4 durch
Fettschrift veranschaulicht ist. Muss der Gerätebenutzer während eines Tests
tätig,
z.B. eine Testaufnahme anfertigen, werden, so gibt ihm der Service-Assistent
in einem Hinweisfeld 42 entsprechende Anweisungen. Hat
der Benutzer die jeweiligen Anweisungen befolgt, teilt er dies dem
Service-Assistenten mit, indem er einen mit READY bezeichneten Button 39 betätigt, worauf
der Service-Assistent mit seiner Tätigkeit fortfährt.
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Haben
alle durchzuführenden
Tests stattgefunden, werden die von dem Service-Assistenten an das
Service-Center 37 übermittelten
Daten dort analysiert, Maßnahmen
zur Problembehandlung ermittelt und diese Maßnahmen zur Problembehandlung über die
Telefonleitung 28 und das Modem 27 dem Service-Assistenten
mitgeteilt.
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Dieser
zeigt daraufhin die in 5 dargestellte Bildschirmmaske
auf der Anzeigeeinrichtung 17 an und zeigt im Falle des
beschriebenen Ausführungsbeispiels
sechs vom Service-Center 27 ermittelte Maßnahmen,
die mit Action 1 bis Action 6 bezeichnet sind,
in Schriftfeldern 411 bis 416 an, wobei auch hier wieder gilt, dass
die als nächste
durchzuführende
Maßnahme
optisch hervorgehoben ist. Im Falle der in 4 dar gestellten
Situation ist dies die Maßnahme 4,
was durch Fettschrift veranschaulicht ist.
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In
dem wie in der Bildschirmmaske gemäß 4 vorhandenen
Hinweisfeld 42 zeigt der Service-Assistent Hinweise für die Durchführung der
jeweils aktuellen Maßnahme
an.
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Sind
bezüglich
der aktuellen Maßnahme
weitere Informationen vorhanden, zeigt der Service-Assistent in
dem Hinweisfeld 42 einen mit INFO bezeichneten Button 31 an,
auf dessen Betätigung
hin der Service-Assistent in eine weitere Bildschirmmaske wechselt,
die in 6 dargestellt ist und später noch im Einzelnen beschrieben
werden wird.
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Ist
die Durchführung
der aktuellen Maßnahme
abgeschlossen, betätigt
der Gerätebenutzer
einen mit der Bezeichnung READY versehenen Button 39, worauf
der Service-Assistent die als nächste durchzuführende Maßnahme optisch
hervorhebt.
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In
Abhängigkeit
von dem jeweiligen Problem wechselt der Service-Assistent nach einzelnen
Maßnahmen
und/oder nach Abschluss von Gruppen von Maßnahmen und/oder nach Abschluss
aller Maßnahmen
in die in 7 dargestellte Bildschirmmaske,
die ähnlich
der Bildschirmmaske gemäß 4 aufgebaut
ist, und zeigt in Schriftfeldern 431 bis 433 im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
drei mit Test A bis Test C bezeichnete jeweils durchzuführende Tests,
wobei im Falle der 4 der Test B der aktuell durchzuführende Test
ist.
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Auf
Betätigung
des dem aktuell durchzuführenden
Test entsprechenden Buttons hin führt dann der Service-Assistent
den jeweiligen Test durch, wobei bezüglich der Einzelheiten das
im Zusammenhang mit 4 dargelegte sinngemäß gilt.
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Je
nach Problem ist die zur Durchführung von
Tests benötigte
Information entweder in dem Datenspeicher 20 gespeichert
oder sie wird der elektronischen Recheneinrichtung 13 zusammen
mit den zur Problembehandlung durchzuführenden Maßnahmen mitgeteilt.
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Verlaufen
alle Tests positiv, beendet der Service-Assistent seine Tätigkeit,
d.h. das CT-Gerät kehrt
in seinen normalen Betrieb zurück
und die elektronische Recheneinrichtung 13 stellt auf der
Anzeigeeinrichtung 17 wieder eine Bildschirmmaske mit einem
zur Bedienung des CT-Geräts
dienenden Menue dar. Verläuft
einer der Tests negativ, zeigt der Service-Assistent eine Aufforderung an, mit
Service-Personal des Geräteherstellers
Kontakt aufzunehmen, wobei die Möglichkeit
besteht, das Service-Personal über
das Modem 27 zu kontaktieren, indem ein entsprechender,
nicht dargestellter Button betätigt
wird.
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Ein
Teil der Komponenten des erfindungsgemäßen CT-Geräts sind sogenannte Selbsttauschkomponenten,
d.h. Komponenten, die im Zuge einer Maßnahme zur Problembehandlung
von dem Gerätebenutzer
selbst ausgetauscht werden können, ohne
dass er die Hilfe von besonders geschultem Service-Personal in Anspruch
nehmen muss. Solche Komponenten sind im Falle des beschriebenen
Ausführungsbeispiels
die Röntgenstrahlenquelle 7,
das Detektorsystem 9, der Hochspannungsgenerator 12 und
in den Figuren nicht dargestellte Luftfilter. Die Selbsttauschkomponenten
sind, so wie dies aus Gründen
der Übersichtlichkeit
in 2 nur für
die Röntgenstrahlenquelle 7 dargestellt
ist, mit einem Farb- und Zahlencode versehen, d.h. jede Selbsttauschkomponente
weist, so wie dies im Falle der Röntgenstrahlenquelle 7 veranschaulicht
ist, ein Farbfeld 21 und ein Beschriftungsfeld 22 auf,
wobei in dem jeweiligen Farbfeld der Farbcode und in dem jeweiligen
Beschriftungsfeld der Zahlencode angebracht sind. Im Falle der Röntgenstrahlenquelle 7 stimmt
bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel der
in dem Beschriftungsfeld 22 der Röntgenstrahlenquelle 7 angebrachte
Zahlencode mit der Bezugsziffer der Röntgenstrahlenquelle 7 überein.
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Die
zu den einzelnen Selbsttauschkomponenten gehörigen Farb- und Zahlencodes sowie icon-artige Abbildungen
der Selbsttauschkomponenten sind ebenfalls in dem Datenspeicher 20 gespeichert.
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Wenn
als Maßnahme
zur Problemlösung
im Falle des erfindungsgemäßen CT-Geräts eine
der Selbsttauschkomponenten auszutauschen ist, so zeigt der Service-Assistent
die jeweilige Selbsttauschkomponente in der in 5 dargestellten
Bildschirmmaske in dem Hinweisfeld 42 an, wobei die 4 die
Verhältnisse
für den
Fall darstellt, dass die Röntgenstrahlenquelle 7 die
auszutauschende Selbsttauschkomponente ist.
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Demnach
zeigt der Service-Assistent entsprechend dem Farb- und Zahlencode der
Röntgenstrahlenquelle 7 diesen
Farb- und Zahlencode in einem Farbfeld 21' sowie einem Beschriftungsfeld 22' an. Außerdem zeigt
der Service-Assistent das die Röntgenstrahlenquelle 7 veranschaulichende
Icon 23 an.
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Zusätzlich zeigt
der Service-Assistent ein Schriftfeld 24 mit der ebenfalls
in dem Datenspeicher 20 gespeicherten Teilenummer der jeweiligen
Selbsttauschkomponente sowie einen in 3 mit der
Bezeichnung ORDER versehenen Button 25 an.
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Wird
der Mousezeiger 26 auf den Button 25 bewegt und
ein Doppelklick ausgeführt,
so bestellt der Service-Assistent über das Modem 27 bei
dem Hersteller des CT-Geräts
die benötigte
Selbsttauschkomponente, im vorliegenden Fall also die Röntgenstrahlenquelle 7,
und übermittelt
dazu an den Hersteller des CT-Geräts außer der Teilenummer alle zur Ausführung der
Bestellung notwendigen Daten, wie beispielsweise Standort des CT-Geräts, Kundennummer
usw. Diese Daten entnimmt der Service-Assistent ebenfalls dem Datenspeicher 20,
in dem auch diese Daten gespeichert sind.
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Bei
Eintreffen der Selbsttauschkomponente kann der Gerätebenutzer
Information zum Einbau der jeweiligen Selbsttauschkom ponente aufrufen,
indem er den mit INFO bezeichneten Button 31 betätigt und
einen Doppelklick ausführt.
Im Falle des dargestellten Ausführungsbeispiels
greift dann der Service-Assistent
auf ein CD-ROM-Laufwerk 29 zu, in dem sich eine CD-ROM 30 befindet,
die die entsprechende Information enthält, die von dem Service-Assistenten
auf dem Bildschirm der Anzeigeeinrichtung 17 in einer in 6 veranschaulichten
Bildschirmmaske in einem Anzeigefeld 32 dargestellt wird.
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Bei
der auf der CD-ROM 30 gespeicherten Information handelt
es sich um Explosionszeichnungen und/oder Folgen von Zeichnungen
oder Fotografien und/oder Videosequenzen.
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Durch
die in dem Anzeigefeld 32 dargestellte Information kann
sich der Gerätebenutzer
mittels dreier Buttons 33 bis 35 bewegen, wobei
er sich in der Information mittels des mit Forw. bezeichneten Buttons 33 nach
vorn, mittels des mit Rew. bezeichneten Buttons 34 nach
hinten bewegt. Der mit Pause bezeichnete Button 35 dient
im Falle der Anzeige von Videosequenzen dazu, ein bestimmtes Bild
der Videosequenz als Standbild darzustellen.
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Ist
der Austausch der jeweiligen Selbsttauschkomponente erfolgt, gelangt
der Gerätebenutzer
durch Betätigung
eines mit BACK bezeichneten Buttons 38 in die in 5 dargestellte
Bildschirmmaske zurück
und betätigt
den mit READY bezeichneten Button 39.
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Daraufhin
wechselt der Service-Assistent in die in 7 dargestellte
Bildschirmmaske und zeigt die durchzuführenden Tests an.
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Wie
erwähnt
wechselt das CT-Gerät
bei positivem Testausgang wieder in seinen normalen Betrieb. Im
Falle eines negativen Testsausgangs zeigt der Service-Assistent
wie erwähnt
eine Aufforderung an, mit Service-Personal des Geräteherstellers
Kontakt aufzunehmen, wobei die Möglichkeit
besteht, das Ser vice-Personal über
das Modem 27 zu kontaktieren, indem ein entsprechender
Button betätigt wird.
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Im
Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
sind der Datenspeicher 20 und das Modem 27 und
das CD-ROM-Laufwerk 29 als separate Komponenten dargestellt.
Diese können
jedoch auch in die elektronische Recheneinrichtung 13 integriert
sein.
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Die
Selbsttauschkomponenten sind im Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
mit einem Farb- und Zahlencode versehen, es kann aber auch nur ein
Farb- oder nur einen Zahlencode vorgesehen sein. Außerdem kann
anstelle des Zahlencodes ein Buchstabencode vorgesehen sein.
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Im
Falle des beschriebenen Ausführungsbeispiels
erfolgt der Datenverkehr zwischen dem Modem 27 und dem
Hersteller des CT-Geräts drahtgebunden über das
Telefonnetz. Stattdessen kann die Verbindung auch drahtlos über ein
Mobilfunknetz erfolgen. Außerdem
können
bei dem Datenaustausch zwischen dem CT-Gerät und dem Hersteller des CT-Geräts die Möglichkeiten
der Datenfernübertragung,
des Internet, insbesondere des World-Wide-Web, sowie der e-mail genutzt werden.
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Vorstehend
wird ein Problem beschrieben, bei dem der Austausch nur einer Selbsttauschkomponente
erforderlich ist. Je nach auftretendem Problem kann es aber auch
möglich
sein, mehrere Selbsttauschkomponenten auszutauschen, wobei die elektronische
Recheneinrichtung 13 die entsprechenden Daten und Informationen
zusätzlich
auf der Anzeigeeinrichtung 17 darstellt.
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Abweichend
von der vorstehenden Vorgehensweise zur Bestellung einer auszutauschenden Selbsttauschkomponente
kann auch vorgesehen sein, dass es genügt, auf das dieses darstellende Icon
zu klicken, um die Bestellung abzuschicken. Der Button 25 kann
dann entfallen.
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Die
im Zusammenhang mit dem vorstehenden Ausführungsbeispiel dargestellten
Bildschirmmasken des Service-Assistenten sind nur beispielhaft zu
verstehen.
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Um
im Falle des Austauschs von Selbsttauschkomponenten Fehler auszuschließen, sind diese
in in den Figuren nicht dargestellter Weise ebenso wie ihre der
Energie- und/oder Signalübertragung
dienenden Anschlüsse
verwechslungssicher ausgebildet, so dass weder versehentlich Selbsttauschkomponenten
vertauscht werden können,
also nicht beispielsweise eine Röntgenstrahlenquelle
anstelle eines Detektors montiert werden kann, noch die Anschlüsse vertauscht
werden können,
also nicht an dem für
den Detektor vorgesehenen Anschluss des CT-Geräts
der Anschluss der Röntgenstrahlenquelle
angebracht werden kann.
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Im
Einzelnen kann die Gefahr des Vertauschens verringert werden, indem
- – Selbsttauschkomponenten
eine möglichst
geringe Zahl von Anschlüssen
aufweisen,
- – unterschiedliche
Selbsttauschkomponenten unterschiedliche Anschluss-Typen aufweisen,
- – die
Länge von
an Anschlüssen
von Selbsttauschkomponenten vorgesehenen Kabeln so bemessen ist,
dass bei eingebauter Selbsttauschkomponente Kabellänge gerade
ausreicht,
- – auch
die Anschlüsse
mit Farbcodes und/oder speziellen graphischen Symbolen und/oder
Aufklebern versehen werden.
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Sofern
ein Vertauschen von Anschlüssen doch
möglich
ist, wird das Vorliegen einer Vertauschung im Zuge des nach Austausch
einer Selbsttauschkomponente stattfindenden Tests festgestellt und
gemeldet, so dass keine Schäden
entstehen können.
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Der
Ein- und Ausbau von Selbsttauschkomponente wird erleichtert, indem
in nicht dargestellter Weise
- – Führungs-
und Vorjustierungsstifte für
die Selbsttauschkomponenten vorgesehen sind,
- – die
Selbsttauschkomponenten und das CT-Gerät so ausgebildet sind, dass
es beim Austausch von Selbsttauschkomponenten, wie z.B. Detektor und
Röntgenstrahlenquelle
keiner mechanischen Justierung bedarf, und
- – Transportkisten
für die
Selbsttauschkomponenten Verwendung finden, in denen die Selbsttauschkomponenten
eine solche Lage einnehmen, dass sie aus den Transportkisten problemlos
auf die Führungs-
und Vorjustierungsstifte geschoben werden können.
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Die
Gefahr von Unfällen
beim Ein- und Ausbau von Selbsttauschkomponenten wird vermindert, indem
die Selbsttauschkomponenten in nicht dargestellter Weise unter Abdeckungen
angeordnet sind. Die äußeren Abdeckungen
des CT-Geräts
können nur
mit Hilfe spezieller Werkzeuge und erst etwa fünf Minuten nach dem Ausschalten
des CT-Geräts
geöffnet
werden, um den Gerätebenutzer
vor Hochspannung zu schützen.
Bei geöffneter
Abdeckung kann das CT-Gerät
nur mit einem speziellen Schlüssel
eingeschaltet werden.
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Übrigens
kann vorgesehen sein, dass das CT-Gerät die Notwendigkeit des Wechsel
bzw. der Zufuhr von Verbrauchsmaterial, wie zum Beispiel den notwendigen
Austausch von Filtern oder der Röntgenstrahlenquelle,
selbständig
erkennt und erinnert daran.
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Die
Erfindung ist vorstehend am Beispiel eines CT-Geräts beschrieben;
sie kann jedoch bei beliebigen anderen medizinischen Geräten zum
Einsatz kommen.
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Zusammenfassend
kann bezüglich
der Erfindung folgendes festgestellt werden:
- – Die Problembehandlung,
d.h. der gesamte Störungsermittlungs-
bzw. Serviceprozess, ist auf Gerätebenutzer
ohne spezielle Schulung zugeschnitten.
- – Ein
Service-Assistent (vergleichbar mit Setup-Programmen für PC-Standard-Software)
unterstützt
und begleitet den Gerätebenutzer
während
der gesamten Problembehandlung. Der Gerätebenutzer betätigt das
Gerät und
sammelt die zur Untersuchung des jeweiligen Problems erforderlichen
Daten, während
im Service-Center qualifiziertes Personal die Ergebnisse/Daten auswertet
und daraufhin Vorschläge
zur Problembehandlung, d.h. z.B. Störungsbeseitigung, erarbeitet und
dem Gerätebenutzer
mitteilt. Der Service-Assistent
ist eine selbsterklärende
Software, die dem Gerätebenutzer
genau vorgibt, was er zu tun hat, und die für alle größeren und häufiger auftretenden Probleme
einen speziellen Diagnoseprozess enthält. Probleme, für die der
Service-Assistent keine Diagnoseprozess Prozesse enthält, können vom
Gerätebenutzer
nicht behandelt werden, was bedeutet, dass zur Problembeseitigung das
gesamte Gerät
ausgewechselt werden muss oder geschultes Service-Personal sich
des Problems vor Ort annehmen muss.
- – Im
Bedarfsfall kann der Gerätebenutzer
die besonderen Selbsttauschkomponenten ohne besondere Schulung bzw.
externe Hilfe austauschen. Dabei sind Maßnahmen getroffen, die den Austausch
solcher Selbsttauschkomponenten durch den Gerätebenutzer ermöglichen,
ohne dass Beschädigungen
des Geräts
zu befürchten sind.