DE10043246A1 - Kraftfahrzeug mit einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild und einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten Signalanlage - Google Patents
Kraftfahrzeug mit einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild und einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten SignalanlageInfo
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Abstract
Es wird ein Kraftfahrzeug mit einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild (6) und einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten Signalanlage (1) beschrieben. Dabei ist das Informationsschild (6) erfindungsgemäß Teil der Signalanlage (1), wobei das Informationsschild (6) über eine an der Signalanlage (1) angeordnete motorische Antriebseinheit (9) von einer im wesentlichen waagerechten und zumindest teilweise den oberen Bereich des Signalanlagen-Gehäuses (2) abdeckenden Stellung in eine demgegenüber geneigte Stellung bewegbar ist, in der die Information auf dem Schild (6) sichtbar ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Kraftfahrzeug mit einem auf dem Fahrzeugdach
angeordneten Informationsschild und einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten
Signalanlage. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf Kraftfahrzeuge von
bevorrechtigten Wegebenutzern, wie Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungsfahrzeuge.
Die Signalanlage solcher Fahrzeuge besteht aus einem langgestreckten Gehäuse, in dessen
Inneren mindestens ein optischer und/oder akustischer Signalgeber (Kennleuchten und/oder
Lautsprecher) angeordnet ist. Darüber hinaus kann auch noch ein Signalgeber zur Anzeige
von Anhalte- oder Informationssignalen (z. B. "STOP POLIZEI" oder "BITTE FOLGEN")
integriert sein, bei dem die Signale z. B. über LEDs angezeigt werden.
Zur Anzeige von Informationen wie "STAU" oder "UNFALL" werden zusätzlich relativ
großflächige und weithin sichtbare Informationsschilder (auch Informationsgeber genannt)
eingesetzt, die ebenfalls auf dem Kraftfahrzeugdach angeordnet sind. Derartige
Informationsschilder werden nur bei Bedarf aufgestellt und dienen zur Anzeige von
Informationen ohne Weisungscharakter.
Aus dem deutschen Gebrauchsmuster G 87 11 434 ist ein Kraftfahrzeug mit einem derartigen
auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild bekannt. Zum Aufstellen des
Informationsschildes wird dieses in eine nutförmige Halterung, die auf dem
Kraftfahrzeugdach oder auf der Signalanlage angeordnet sein kann, eingesetzt und dann
zusätzlich über Spannbänder befestigt. Auf diese Weise wird eine kostengünstige lösbare
Montage des Informationsschildes ermöglicht, die außerdem eine zuverlässige Befestigung
des Schildes auch bei den großen Windlasten, denen das Schild während der Fahrt ausgesetzt
sein kann, gewährleistet.
Diese Art des Aufstellens und der Montage des Informationsschildes hat jedoch den Nachteil,
dass der Fahrer des Kraftfahrzeuges zum Aufstellen und zur Demontage des
Informationsschildes sein Fahrzeug verlassen und sich in einer Gefahrenzone (Stauende,
Unfallort) auf die Straße begeben muss. Damit begibt der Fahrer sich beim Aufstellen und
Demontieren des Informationsschildes unter Umständen in eine erhebliche Gefahr.
Zur Vermeidung dieses Problems sind zusätzlich zur Signalanlage Dachaufbauten bekannt,
wo das Informationsschild an einer motorisch schwenkbaren Stahlrohrkonstruktion befestigt
ist. Im Bedarfsfall wird dann über einen im Fahrzeuginneren angeordneten Schalter ein
Antriebsmotor zum Verschwenken der Stahlrohrkonstruktion eingeschaltet, so dass das
Informationsschild zur Sichtbarmachung hochgeschwenkt wird. Bei Nichtgebrauch wird, das
Informationsschild motorisch auf das Fahrzeugdach heruntergeklappt. Eine derartige
Dachaufbaukonstruktion hat jedoch einige Nachteile. Zum einen ist sie relativ aufwendig und
dementsprechend teuer. Darüber hinaus erzeugt diese Dachaufbaukonstruktion auch dann,
wenn das Informationsschild heruntergeklappt ist, d. h. bei normalen Fahrten, noch einen
erheblichen Luftwiderstand. Außerdem ist so ein Dachaufbau sehr schwer und erhöht in
unverwünschter Weise das Gesamtgewicht des Fahrzeuges. Ein weiterer schwerwiegender
Nachteil dieser Dachaufbaukonstruktion ist, dass sie eine zusätzliche Gefährdung im Falle
eines Unfalls darstellt, da sich die relativ massive und steife Stahlkonstruktion bei einem
Fahrzeugüberschlag in das Fahrzeugdach hineindrücken würde. Ferner ist die Anbringung
einer solchen Dachaufbaukonstruktion auf dem Fahrzeugdach sehr aufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Kraftfahrzeug mit einem auf dem Dach angeordneten
Informationsschild zu schaffen, das in einfacher und kostengünstiger Weise im Bedarfsfall
zur Sichtbarmachung der Information motorisch aufstellbar ist, wobei die vorstehend
genannten Nachteile vermieden werden sollen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst, indem das Informationsschild in die
die Signalanlage integriert wird, d. h. das Informationsschild ist Teil der Signalanlage. Dabei
ist das Informationsschild über eine an bzw. in der Signalanlage angeordnete motorische
Antriebseinheit von einer im wesentlichen waagerechten und zumindest teilweise den oberen
Bereich des Signalanlagen-Gehäuses abdeckenden Stellung in eine demgegenüber geneigte
Stellung bewegbar, in der die Information auf dem Schild sichtbar ist. In der unbenutzten
Stellung schließt das Informationsschild quasi als Deckel das Gehäuse der Signalanlage ab.
Die Grundidee der Erfindung besteht mit anderen Worten darin, die obere Abdeckung des
Gehäuses einer herkömmlichen Signalanlage, die normalerweise fest auf dem Gehäuse
montiert ist, ganz oder zumindest teilweise als gegenüber dem Gehäuse motorisch
verschwenkbares Schild auszubilden, auf dem die Information aufgebracht ist.
Hieraus ergeben sich einige Vorteile. Da das Informationsschild gleichzeitig auch zur
Abdeckung der Signalanlage dient, ist die erfindungsgemäße Lösung im Vergleich zu einem
separaten Dachaufbau kostengünstiger. Darüber hinaus ist der Luftwiderstand des Fahrzeuges
im unbenutzten Zustand des Informationsschildes lediglich genauso groß wie bei einem
Fahrzeug, das nur eine Signalanlage aufweist, während bei einem Fahrzeug, das einen
aufwendigen Dachaufbau für das motorisch verschwenkbare Informationsschild aufweist, der
Dachaufbau neben der Signalanlage einen erheblichen zusätzlichen Luftwiderstand bewirkt.
Dadurch, dass das Informationsschild in die Signalanlage integriert ist, ist das
Gefährdungspotential bei einem Fahrzeugüberschlag gegenüber einer
Dachaufbaukonstruktion aus Stahl wesentlich geringer. Ein weiterer Vorteil ist darin zu
sehen, dass bereits mit der Montage der Signalanlage auch das motorisch verschwenkbare
Informationsschild auf dem Fahrzeugdach montiert wird. Die Montage eines zusätzlichen
Dachaufbaus entfällt.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Anhand der beigefügten Zeichnungen soll die Erfindung nachfolgend näher erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Signalanlage mit hochgeschwenktem
Informationsschild,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Signalanlage mit integriertem Informationsschild,
wobei sich das Informationsschild im heruntergeschwenkten Zustand befindet,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Signalanlage mit hochgeschwenktem
Informationsschild,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Signalanlage (wie in Fig. 3)
jedoch mit heruntergeschwenktem Informationsschild,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Antriebseinheit und den damit verbundenen
Schwenkblock zum Verschwenken des Informationsschildes,
Fig. 6 eine Sicht ("A") auf die Antriebseinheit aus Fig. 5 gemäß Richtung "A",
Fig. 7 einen Schnitt durch die Signalanlage mit hochgeschwenktem ersten und
zweiten Informationsschild,
Fig. 8 einen Schnitt durch die Signalanlage wie in Fig. 7, jedoch mit
heruntergeschwenktem ersten Informationsschild und darunter liegenden
zweiten Informationsschild,
Fig. 9 ein Blockschaltbild zur Ansteuerung der Signalanlage mit integriertem
Informationsschild,
Fig. 10 ein Flussdiagramm zur Verdeutlichung der Ablaufsteuerung zum Anzeigen
einer Information.
In Fig. 1 ist eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Signalanlage (1) mit integriertem
Informationsschild (6) gezeigt. Inder hier gezeigten Stellung ist das Informationsschild (6)
zur Sichtbarmachung der Information ("UNFALL") auf dem Schild um 90° hochgeschwenkt.
Bei einem Verschwenken um 90° ist das sichtbare Schriftfeld in vertikaler Richtung maximal
groß.
Das Gehäuse (2) der Signalanlage (1) wird mit seiner Längserstreckung quer zur
Fahrtrichtung auf dem Fahrzeugdach montiert (nicht dargestellt. Zur Darstellung der
Komponenten in der Signalanlage (1) ist diese seitlich teilweise geöffnet dargestellt. In der
Signalanlage (1) befinden sich Blitzkennleuchten (3) als optische Warnsignalgeber sowie ein
Lautsprecher (4) als akustischer Warnsignalgeber. Darüber hinaus ist noch ein Signalgeber (4)
zur Anzeige von Anhaltesignalen (z. B. "STOP POLIZEI") vorhanden, bei dem die Signale
über LEDs angezeigt werden. Das Signalanlagen-Gehäuse (2) besteht aus einem
langgestreckten Mittelteil, in dem der LED-Signalgeber und der Lautsprecher angeordnet ist,
und zwei seitlichen Endstücken, in denen jeweils die Blitzkennleuchten untergebracht sind.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel deckt das Informationsschild (6), wenn es nicht benutzt
wird, in seiner im wesentlichen waagerechten Stellung das langgestreckte Mittelteil vom
Gehäuse (2) der Signalanlage (1) von oben her ab - siehe auch Fig. 2.
Wenn das Informationsschild (6) nicht zum Anzeigen von Information benutzt wird, erfüllt es
dennoch im heruntergeschwenkten Zustand die Funktion einer konventionellen Abdeckung
für das Gehäuse der Signalanlage. So wird auch durch das als Abdeckung dienende
Informationsschild, z. B. bei einem unbeaufsichtigt parkenden Fahrzeug, ein unbefugter
Zugriff zu den im Signalanlagen-Gehäuse befindlichen Komponenten verhindert. Aus diesem
Grunde ist vorzugsweise auch eine Arretiereinheit (nicht dargestellt) vorgesehen, mit der das
Informationsschild (6) in seiner im wesentlichen waagerechten Endlage, wo es das
Signalanlagen-Gehäuse (2) abdeckt, gegenüber dem Gehäuse arretiert werden kann. Mit
dieser Arretiereinheit kann außerdem ein unerwünschtes Hochschwenken des
Informationsschildes (6) aufgrund von Schwingungen oder Stößen, die beim Fahren über
Bodenunebenheiten auftreten können, vermieden werden. Die Betätigung der Arretiereinheit
kann manuell oder auch motorisch vom Fahrzeuginneren aus erfolgen, vorzugsweise erfolgt
die Arretierung automatisch beim Herunterklappen des Informationsschildes, während die
Entarretierung motorisch vom Fahrzeuginneren aus erfolgt.
In einem weiteren nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Abdeckplatte oder
Abdeckfolie vorgesehen, die im Signalanlagen-Gehäuse unterhalb des heruntergeschwenkten
Informationsschildes (6), jedoch der oberhalb der im Inneren befindlichen Komponenten
angeordnet ist. Diese zusätzliche Abdeckung hat den Zweck, die Komponenten im Inneren
des Gehäuses (2) bei hochgeschwenktem Informationsschild (6) vor Witterungseinflüssen
(Regen, Schnee) sowie vor dem Eindringen von Fremdkörpern (z. B. Blättern) zu schützen.
Das Informationsschild (6) kann nur auf einer Seite oder auch auf beiden Seiten mit
Informationen beschriftet sein. Im heruntergeschwenkten Zustand des Informationsschildes
(6), wo das Informationsschild (6) quasi eine Abdeckung für das Gehäuse (2) der
Signalanlage (1) darstellt, kann man von einer Innenseite des Informationsschildes (6) und
einer Außenseite sprechen. Im dargestellten Ausführungsbeispiel befindet sich die
Information ("UNFALL") auf der Innenseite. In der hochgeschwenkten Stellung des
Informationsschildes (6) ist die Information für hinter dem Fahrzeug befindliche
Verkehrsteilnehmer sichtbar. Beim Herunterschwenken des Informationsschildes (6)
verschwindet diese Information. Wie in Fig. 2 dargestellt, kann auch auf der Außenseite des
Schildes (6) eine Information aufgebracht sein, die dann im hochgeschwenkten Zustand von
vor dem Fahrzeug fahrenden Verkehrsteilnehmern, z. B. über den Rückspiegel
wahrgenommen werden kann. Aus diesem Grunde ist diese Information (hier Polizei)
vorzugsweise in Spiegelschrift angeordnet.
Um das Informationsschild (6) gegenüber dem Gehäuse (2) verschwenken zu können, ist das
Informationsschild (6) über mindestens ein Schwenkgelenk (8) mit dem Gehäuse (2) der
Signalanlage (1) schwenkbar verbunden. Dies kann in verschiedener Weise erfolgen. In der
dargestellten Ausführungsform ist das Informationsschild (6) über zwei Scharniere (8) mit
dem Gehäuse (2) der Signalanlage (1) schwenkbar verbunden. Das Informationsschild (2)
kann nun allein schon mittels dieser Scharniere (8) manuell gegenüber dem Gehäuse (2)
verschwenkt werden. Um das Informationsschild (6) nun auch motorisch verschwenken zu
können, ist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine motorische Antriebseinheit (9) so am
Gehäuse (2) der Signalanlage (1) befestigt, dass ihre Antriebswelle (11) parallel zur
Längserstreckung des Gehäuses (2) verläuft, wobei das Informationsschild (6) mit der
Antriebswelle (11) verdrehgesichert verbunden ist. Bei Betätigung der Antriebseinheit (9)
wird das Informationsschild (6) dann über die sich drehende Antriebswelle (11) verschwenkt.
Dabei verläuft die Antriebswelle (11) vorzugsweise zumindest benachbart zu einer oberen
Längskante des Signalanlagen-Gehäuses (2) - im dargestellten Ausführungsbeispiel zur in
Fahrtrichtung vorderen, oberen Längskante des Gehäuses (2. Die Schwenkachse des
Informationsschildes (6) verläuft also parallel zur Längserstreckung des Signalanlagen-
Gehäuses (2) und damit senkrecht zur Fahrzeuglängsrichtung.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Informationsschild (6) zweimal gegenüber dem
Signalanlagen-Gehäuse (2) schwenkbar gelagert - einmal über die Scharniere (8) und zum
anderen über die verdrehgesicherte Verbindung mit der Antriebswelle (11), die wiederum
über die Antriebseinheit (9) am Gehäuse (2) festgelegt ist. Die Antriebseinheit (9) ist über
eine Befestigungsplatte (10) am Signalanlagen-Gehäuse (2) montiert. In einem nicht
dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Informationsschild (6) nur über die
verdrehgesicherte Verbindung mit der Antriebswelle (11) schwenkbar mit dem Gehäuse (2)
der Signalanlage (1) verbunden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Informationsschild (6) lösbar mit der
Antriebswelle (11) verdrehgesichert verbunden. Dies hat den Vorteil, dass man das
hochgeschwenkte Informationsschild (6) bei einem Ausfall der Antriebseinheit (9) nach dem
Lösen der Verdrehsicherung manuell herunterschwenken kann.
Aus Fig. 5 geht im Detail hervor, wie das Informationsschild (6) mit der Antriebswelle (11)
lösbar verdrehgesichert verbunden wird. Auf der Antriebswelle (11) ist ein Schwenkblock
(12) drehbar gelagert, an dem das Informationsschild (in Fig. 5 selbst nicht dargestellt) über
eine Befestigungsplatte (13) montiert ist. Der Schwenkblock (12) ist nun seinerseits wieder
über einen Verriegelungsbolzen (15) mit einem Verriegelungsblock (14) lösbar verbindbar,
wobei der Verriegelungsblock (14) verdrehfest mit der Antriebswelle (11) verbunden ist. Die
Antriebswelle (11) erstreckt sich vollständig durch den Schwenkblock (12) und zumindest
teilweise in den Verriegelungsblock (14) hinein. Das in den Verriegelungsblock (14)
hineinragende Ende der Antriebswelle (11) weist eine Nut auf, in die eine im
Verriegelungsblock (14) angeordnete Passfeder (16) verschiebbar eingreift, um so den
Verriegelungsblock (14) verdrehfest mit der Antriebswelle (11) zu verbinden. Auf der dem
Schwenkblock (12) abgewandten Seite weist der Verriegelungsblock (14) eine Endscheibe
(17) auf, die mit der Antriebswelle (11) stirnseitig verschraubt ist. Auf dieser Endscheibe (17)
stützt sich nun eine Druckfeder (18) ab, die sich mit ihrem anderen Ende auf einem
Vorsprung im Innern des Verriegelungsblocks (14) abstützt. Der Verriegelungsbolzen (15) ist
im Verriegelungsblock (14) festgelegt und ragt aus diesem heraus, wobei er mit dem
herausragenden Ende in eine Bohrung des Schwenkblocks (12) eingreift. Zum Entriegeln
wird nun der Verriegelungsblock (14) gegen die Kraft der Druckfeder (18) entlang der
Antriebswelle (11) vom Schwenkblock (12) weggezogen und zwar solange bis der
Verriegelungsbolzen (15) und der Schwenkblock (12) außer Eingriff gebracht sind. Nun kann
der Schwenkblock (12) und damit das Informationsschild (6) gegenüber der Antriebswelle
(11) manuell verschwenkt werden. Der außer Eingriff gebrachte Verriegelungsbolzen (15)
drückt dabei schleifend gegen die Stirnseite des Schwenkblocks (12). Sobald der
Verriegelungsbolzen (15) und die Bohrung im Schwenkblock (12) durch Drehung wieder
fluchtend zueinander angeordnet werden, schnappt der Verriegelungsbolzen (15) über die
Kraft der Druckfeder (18) automatisch ein. Um das Entriegeln zu Vereinfachen, weist der
Verriegelungsblock (14) vorzugsweise Griffmulden oder eine Riffelung auf, die die
Griffigkeit erhöhen.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Antriebswelle (11) aus zwei Teilen
(11A, 11B), die über ein Schwingungsdämpfungselement (19) miteinander verbunden sind.
Der erste Teil (11A) der Antriebswelle (11) ragt als Achsstummel aus der Antriebseinheit (9)
heraus. Auf dem zweiten Teil (11B) der Antriebswelle (11), der bis in den Verriegelungsblock
(14) hineinragt und dort mit diesem verdrehgesichert verbunden ist, ist außerdem der
Schwenkblock (12) drehbar gelagert. Mit der Zwischenschaltung eines Dämpfungselements
(19) wird in vorteilhafter Weise vermieden, dass Schwingungen des Informationsschildes (6),
die unter der Windlast auftreten können, auf die Antriebswelle (11A) zur Antriebseinheit (9)
hin übertragen werden.
Fig. 6 zeigt die Befestigungsplatte (10), mit der die Antriebseinheit (9) am Signalanlagen-
Gehäuse (2) montiert wird, und die Befestigungsplatte (13), mit der das Informationsschild
(6) an dem Schwenkblock (12) befestigt wird, in einer zur Fig. 5 senkrechten Ansicht.
In vorteilhafter Weise ist die Signalanlage mit schwenkbar integriertem Informationsschild
mit Sensorik (nicht dargestellt) ausgestattet. Die Auswertung der Sensorsignale erfolgt in
Verbindung mit einem in Fig. 9 gezeigten Steuergerät. Dabei ist ein erster Sensor
vorgesehen, der feststellt, ob das Informationsschild sich in seiner
hochgeschwenkten Endlage befindet. Ein zweiter Sensor stellt fest, ob das Informationsschild
sich in seiner im wesentlichen waagerechten Endlage befindet. Darüber hinaus ist ein dritter
Sensor vorgesehen, der feststellt, ob das Informationsschild und die
Antriebswelle verdrehgesichert miteinander verbunden sind. Die Art der in Frage kommenden
Sensoren sowie deren Anordnung ist dem Fachmann bekannt.
Sobald der erste Sensor signalisiert, dass das Informationsschild sich in seiner
hochgeschwenkten Endlage befindet, wird vom Steuergerät die Antriebseinheit ausgeschaltet.
Das gleiche passiert, wenn der zweite Sensor meldet, dass das Informationsschild seine
waagerechte Endlage erreicht hat. Wenn der dritte Sensor anzeigt, dass das Informationsschild
bzw. der Schwenkblock und die Antriebswelle nicht mehr verdrehgesichert miteinander
verbunden sind, wird vom Steuergerät die Ansteuerung der Antriebseinheit blockiert. Das
Steuergerät kann sich im Fahrzeug befinden oder aber auch in der Signalanlage. Es ist auch
vorgesehen, ein Steuergerät im Fahrzeug zu haben, das direkt mit der Bedieneinheit
verbunden ist, und ein Steuergerät in der Signalanlage, wobei die beiden Steuergeräte
miteinander verbunden sind. Dabei übernimmt das Steuergerät in der Signalanlage als
prozessorgesteuerte Zentraleinheit die Ansteuerung der verschiedenen Komponenten in der
Signalanlage.
In Fig. 3 ist die Signalanlage mit senkrecht hochgeschwenktem Informationsschild (6)
gezeigt. Fig. 4 zeigt die geschlossene Signalanlage mit heruntergeschwenktem
Informationsschild (6). Dabei kann das die Information tragende Schild direkt einen
schwenkbaren Deckel der Signalanlage ausbilden oder an dem schwenkbaren Deckel montiert
sein. Im dargestellten Fall weist der erfindungsgemäß verschwenkbare Deckel (20)
Versteifungsrippen (21) auf, auf denen das beschriftete Schild (6) montiert ist. Aus Gründen
der Gewichtsreduzierung ist das Informationsschild (6) vorzugsweise aus Kunststoff
hergestellt. Die eigentliche Information ist auf dem Informationsschild (6) als Träger
vorzugsweise in Form einer Folie aufgeklebt.
Die Fig. 7 und 8 zeigen eine Signalanlage ähnlich der aus den Fig. 3 und 4, jedoch mit
dem Unterschied, dass hier zwei Informationsschilder (6, 7) vorgesehen sind. Dabei ist das
zweite Informationsschild (7) im unbenutzten Zustand im oberen Bereich des Signalanlagen-
Gehäuses (2) im wesentlichen waagrecht und unterhalb des ersten Informationsschildes (6)
angeordnet. Das zweite Informationsschild (7) liegt somit quasi lose im Gehäuse (2), während
das erste Informationsschild (6) unmittelbar schwenkbar mit dem Gehäuse (2) verbunden ist.
Nun ist ferner eine Mitnahmeeinrichtung (22) vorgesehen, die es ermöglicht, dass das zweite
Informationsschild (7) vom ersten Informationsschild (1) bei seiner Schwenkbewegung
mitgenommen wird, so dass im hochgeschwenkten Zustand die Information auf dem zweiten
Informationsschild (7), das dann vor dem ersten angeordnet ist, sichtbar ist. Die
Mitnahmeeinrichtung (22) kann beispielsweise ein Elektromagnet sein, der im
Fahrzeuginneren (z. B. über das Steuergerät) eingeschaltet wird, wobei das zweite
Informationsschild (7) dann magnetisch ist oder magnetische Elemente aufweist. Es ist jedoch
auch eine manuell betätigbare Mitnahmeeinrichtung (22), z. B. eine Klammer, vorgesehen.
Durch das Vorsehen von zwei Informationsschildern (6, 7) können erfindungsgemäß
wahlweise zwei Informationen durch Hochschwenken des Signalanlagen-Deckels zur
Anzeige gebracht werden. So ist beispielsweise standardmäßig das Informationsschild (6) mit
der Aufschrift ("UNFALL") unmittelbar schwenkbar mit dem Signalanlagen-Gehäuse (2)
verbunden. Ein zweites Informationsschild (7) mit der Aufschrift ("STAU") liegt dann in der
Signalanlage. Soll nun die Information "UNFALL" angezeigt werden, so wird einfach die
Antriebseinheit (9) eingeschaltet und das erste Informationsschild (6) hochgeschwenkt. Soll
jedoch die Information "STAU" angezeigt werden, so wird zuvor der Elektromagnet (22)
eingeschaltet und dann erst die Antriebseinheit (9) zum Verschwenken der
Informationsschilder (6, 7).
In einer nicht dargestellten Ausführungsform ist es vorgesehen, dass der schwenkbare Deckel
zur Ausbildung als Informationsschild (6) mit einem Transportband ausgestattet, das mit zwei
oder mehreren Informationen beschriftet ist. Die Auswahl der anzuzeigenden Information
erfolgt dann durch manuellen oder motorischen Transport des Bandes.
Anhand von Fig. 10 soll nun die Ablaufsteuerung zur Anzeige von Informationen mittels der
Signalanlage näher erläutert werden. Die Auswahl der anzuzeigenden Information erfolgt
über eine im Fahrzeug angeordnete Bedieneinheit, die auch ein Display zur Anzeige der
jeweils selektierten Information für den Bediener aufweisen kann. Dabei ist zwischen 2 Typen
von Informationen zu unterscheiden. Typ 1 bezieht sich auf Informationen, die
Weisungscharakter haben (z. B. "STOP POLIZEI" oder "BITTE FOLGEN"). Diese
Informationen sollen auf dem LED-Signalgeber der Signalanlage zur Anzeige gebracht
werden. Typ 2 bezieht sich auf Informationen ohne Weisungscharakter (z. B. "STAU" oder
"UNFALL"). Diese Informationen sollen über das Informationsschild zur Anzeige gebracht
werden.
Dabei wird vom Steuergerät festgestellt, um welchen Typ von Information es sich handelt,
und in Abhängigkeit davon entweder die Information auf dem LED-Signalgeber zur Anzeige
gebracht oder die Antriebseinheit zum Hochschwenken des Informationsschildes angesteuert.
Ein separater Schalter zum Einschalten der Antriebseinheit für das Verschwenken des
Informationsschildes kann dann entfallen. Der Bediener muss sich keine Gedanken darüber
machen, ob die Information, die er anzeigen möchte, auf dem LED-Signalgeber erscheinen
muss oder über das Informationsschild angezeigt wird, wobei er dann den Antriebsmotor
einschalten müsste. Diese Prozesse werden von der intelligenten Anzeigesteuerung
mitübernommen. Insbesondere in Stresssituationen wird das Bedienpersonal damit entlastet.
In der Ausführungsform mit den zwei Informationsschildern ist die Ablaufsteuerung erweitert
ausgebildet, und zwar ist hier die automatische Ansteuerung des Elektromagneten (22) für die
Mitnahme des zweiten Informationsschildes (7) mitenthalten. Wenn z. B. standardmäßig das
Informationsschild ("STAU") als 1. Informationsschild (6) schwenkbar mit dem
Signalanlagen-Gehäuse (2) verbunden ist, so erfolgt eine zusätzliche Abfrage, ob es sich bei
der Information um "STAU" oder um "UNFALL" handelt. Falls es sich bei der
anzuzeigenden Information um "STAU" handelt, so wird unmittelbar die Antriebseinheit (9)
zum Hochschwenken eingeschaltet. Falls es sich um die Information "UNFALL" handelt, so
wird zuvor der Elektromagnet (22) zur Ankopplung des zweiten Informationsschildes (7)
eingeschaltet und dann erst die Antriebseinheit (9) zum Hochschwenken.
Für eine geeignete Kraft- bzw. Drehmoment-Übersetzung umfasst die Antriebseinheit neben
dem Antriebsmotor auch ein Getriebe.
1
Signalanlage
2
Gehäuse der Signalanlage
3
Blitzkennleuchte
4
Lautsprecher
5
LED-Signalgeber
6
Erstes Informationsschild
7
Zweites Informationsschild
8
Scharniere zur schwenkbaren Lagerung des Informationsschildes am Signalanlagen-
Gehäuse
9
Antriebseinheit
10
Befestigungsplatte zur Montage der Antriebseinheit am Signalanlagen-Gehäuse
11
Antriebswelle
11
A Erster Teil der Antriebswelle
11
B Zweiter Teil der Antriebswelle
12
Schwenkblock
13
Befestigungsplatte für das Informationsschild
14
Verriegelungsblock
15
Verriegelungsbolzen
16
Passfeder im Verriegelungsblock zur verdrehfesten Lagerung der Antriebswelle
17
Endscheibe des Verriegelungsblocks
18
Druckfeder des Verriegelungsblocks
19
Dämpfungselement zur Verbindung der beiden Antriebswellenteile
20
Schwenkbarer Deckel als Träger für das Informationsschild
21
Versteifungsrippen des Deckels
22
Elektromagnet zur Ankopplung des zweiten Informationsschildes
Claims (16)
1. Kraftfahrzeug mit einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild (6) und
einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten Signalanlage (1), dadurch gekennzeichnet, dass
die Signalanlage (1) das Informationsschild (6) umfasst, wobei das Informationsschild (6)
über eine an der Signalanlage (1) angeordnete motorische Antriebseinheit (9) von einer im
wesentlichen waagerechten und zumindest teilweise den oberen Bereich des
Signalanlagen-Gehäuses (2) abdeckenden Stellung in eine demgegenüber geneigte
Stellung bewegbar ist, in der die Information auf dem Schild (6) sichtbar ist.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass
das Informationsschild (6) über mindestens ein Schwenkgelenk (8) mit dem Gehäuse (2)
der Signalanlage (1) schwenkbar verbunden ist.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass
die Antriebseinheit (9) so am Gehäuse (2) der Signalanlage (1) befestigt ist, dass ihre
Antriebswelle (11) parallel zur Längserstreckung des Gehäuses (2) verläuft, wobei das
Informationsschild (6) mit der Antriebswelle (11) verdrehgesichert verbunden ist.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
das Informationsschild (6) mit der Antriebswelle (11) lösbar verdrehgesichert verbunden
ist.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch
einen auf der Antriebswelle (11) drehbar angeordneten Schwenkblock (12), an dem das Informationsschild (6) befestigt ist,
einem mit der Antriebswelle (11) verdrehfest verbundenen Verriegelungsblock (14), wobei zur Herstellung einer verdrehgesicherten Verbindung zwischen dem Informationsschild (6) und der Antriebswelle (11) der Vernegelungsblock (14) und der Schwenkblock (12) über einen Verriegelungsbolzen (15) miteinander verbunden werden.
einen auf der Antriebswelle (11) drehbar angeordneten Schwenkblock (12), an dem das Informationsschild (6) befestigt ist,
einem mit der Antriebswelle (11) verdrehfest verbundenen Verriegelungsblock (14), wobei zur Herstellung einer verdrehgesicherten Verbindung zwischen dem Informationsschild (6) und der Antriebswelle (11) der Vernegelungsblock (14) und der Schwenkblock (12) über einen Verriegelungsbolzen (15) miteinander verbunden werden.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Antriebswelle (11) aus zwei Teilen (11A, 11B) besteht, die über ein
Schwingungsdämpfungselement (19) miteinander verbunden sind, wobei der erste Teil
(11A) der Antriebswelle (11) direkt mit der Antriebseinheit (9) verbunden ist, während
der zweite Teil (11B) direkt mit dem Informationsschild (6) oder mit dem
Verriegelungsblock (14) verdrehgesichert verbunden ist.
7. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Sensor vorgesehen ist, der feststellt, ob das Informationsschild (6) sich in seiner
hochgeschwenkten Endlage befindet.
8. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
ein Sensor vorgesehen ist, der feststellt, ob das Informationsschild (6) sich in seiner im
wesentlichen waagerechten Endlage befindet.
9. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, das
ein Sensor vorgesehen ist, der feststellt, ob das Informationsschild (6) und die
Antriebswelle (11) verdrehgesichert miteinander verbunden sind.
10. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
eine Arretiereinheit, die das Informationsschild (6) in seiner im wesentlichen
waagerechten Endlage gegenüber dem Signalanlagen-Gehäuse arretiert.
11. Kraftfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass
die Antriebswelle (11) zumindest benachbart zu einer oberen Längskante des
Signalanlagen-Gehäuses (2) verläuft.
12. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
das Informationsschild aus Kunststoff besteht.
13. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass
die eigentliche Information auf dem Informationsschild in Form einer Folie aufgeklebt
ist.
14. Kraftfahrzeug nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
ein zweites Informationsschild (7), das im unbenutzten Zustand im oberen Bereich des
Signalanlagen-Gehäuses (2) im wesentlichen waagerecht und unterhalb des ersten
Informationsschildes (6) liegend angeordnet ist, wobei eine Mitnahmevorrichtung (22)
vorgesehen ist, die es ermöglicht, dass das zweite Informationsschild (7) vom ersten.
Informationsschild (6) bei seiner Schwenkbewegung mitgenommen wird, so dass im
hochgeschwenkten Zustand die Information auf dem zweiten, vor dem ersten
angeordneten Informationsschild (7) sichtbar ist.
15. Kraftfahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass
vom Fahrzeuginneren aus betätigbar ist.
16. Kraftfahrzeug mit
einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild (6), das motorisch von einer im wesentlichen waagerechten Stellung in eine geneigte Stellung verschwenkbar ist, in der die Information auf dem Schild sichtbar ist,
einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten Signalanlage (1), wobei die Signalanlage (1) einen Signalgeber (5) zur Anzeige einer Information aufweist, die von der Information auf dem Informationsschild abweicht,
dadurch gekennzeichnet, dass
die motorische Verschwenkung des Informationsschildes (6) in Abhängigkeit der über eine Bedieneinheit im Fahrzeug ausgewählten Information (z. B. "STAU" oder "BITTE FOLGEN") erfolgt.
einem auf dem Fahrzeugdach angeordneten Informationsschild (6), das motorisch von einer im wesentlichen waagerechten Stellung in eine geneigte Stellung verschwenkbar ist, in der die Information auf dem Schild sichtbar ist,
einer auf dem Fahrzeugdach angeordneten Signalanlage (1), wobei die Signalanlage (1) einen Signalgeber (5) zur Anzeige einer Information aufweist, die von der Information auf dem Informationsschild abweicht,
dadurch gekennzeichnet, dass
die motorische Verschwenkung des Informationsschildes (6) in Abhängigkeit der über eine Bedieneinheit im Fahrzeug ausgewählten Information (z. B. "STAU" oder "BITTE FOLGEN") erfolgt.
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- 2000-09-02 DE DE10043246A patent/DE10043246B4/de not_active Expired - Fee Related
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DE10043246B4 (de) | 2005-04-21 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: HELLA KGAA HUECK & CO., 59557 LIPPSTADT, DE |
|
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |