DE10039797A1 - Brennstoffzellenanlage mit einer Reformereinheit - Google Patents
Brennstoffzellenanlage mit einer ReformereinheitInfo
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Abstract
Es wird eine Brennstoffzellenanlage mit einer Reformereinheit (1) zur Erzeugung eines Reformats, das als Brennstoff für eine Brennstoffzelleneinheit (4) vorgesehen ist, einem Sensor (5, 6, 7) zur Überwachung der Reformatqualität und einem sensorabhängigen ansteuerbaren Ventil (9, 10) vorgeschlagen, das gegenüber herkömmlichen Anlagen sehr rasch auf Störungen bei der Reformatbereitstellung reagiert, insbesondere verhindert, dass entsprechende Störungen zu Schädigungen der Brennstoffzelleneinheit (4) führen und bei der die elektrische Ausgangsleistung der Brennstoffzelleneinheit weiterhin steuerbar ist. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass wenigstens eine Speichereinheit (11) zur von der Reformatqualität abhängigen Zuführung von Brennstoff zur Brennstoffzelleneinheit (4) vorgesehen ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Brennstoffzellenanlage mit einer
Reformereinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Besonders im Zusammenhang mit künftigen Antriebskonzepten von
Fahrzeugen gewinnt die Brennstoffzellentechnologie immer mehr
an Bedeutung. Brennstoffzellen bieten die Möglichkeit,
chemisch gebundene Energie direkt in elektrische Energie
umzuwandeln, die anschließend mit Hilfe eines Elektromotors
in mechanische Antriebsenergie überführt werden kann. Im
Gegensatz zu Wärmekraftmaschinen ist der Wirkungsgrad einer
Brennstoffzelle nicht durch den Carnot'schen Wirkungsgrad
begrenzt. Derzeit bevorzugte Brennstoffzellen verbrauchen
Wasserstoff und Sauerstoff und setzen diese Elemente in das
umweltfreundliche Endprodukt Wasser um.
Aufgrund der technischen Probleme bei der
Wasserstoffspeicherung in Fahrzeugen ist man dazu
übergegangen, den Wasserstoff bei Bedarf durch eine
sogenannte Reformierung oder partielle Oxidation von
Kohlenwasserstoffen zu erzeugen. Derartige Kohlenwasserstoffe
liegen in Form herkömmlicher Kraftstoffe wie Benzin, Diesel
oder Erdgas vor, es könnten jedoch auch andere
Kohlenwasserstoffe, beispielsweise Methan oder Methanol,
hierzu verwendet werden.
In herkömmlichen Brennstoffzellenanlagen werden häufig
sogenannte PEM-Brennstoffzellen verwendet, die jedoch
insbesondere auf Kohlenmonoxidanteile im wasserstoffreichen
Medium mit einer CO-Belegung der katalytischen Kathode
reagiert, so dass die Umsetzung von Wasserstoff an der
Elektrode erschwert beziehungsweise verhindert wird. Diese
CO-Belegung wird unter Fachleuten im Allgemeinen mit
"Vergiftung" der Kathode bezeichnet. Aus diesem Grund müssen
entsprechende Brennstoffzellenanlagen die Produktion eines
weitestgehend kohlenmonoxidfreien, wasserstoffreichen Mediums
gewährleisten.
So wird bereits der Kohlenmonoxidanteil im wasserstoffreichen
Reformat mit Hilfe von Reaktoren nahezu vollständig
reduziert. In einem ersten Schritt wird hierbei meist dem
Reformer eine Reaktoreinheit nachgeschaltet, die mittels
einer sogenannten "Shift-Reaktion" das aus der Umformung des
Kraftstoffs resultierende Kohlenmonoxid unter Zusatz von
Wasser zu CO2 aufoxidiert, wobei wiederum Wasserstoff
freigesetzt wird. Hierbei bleiben jedoch Restmengen an
Kohlenmonoxid im Reformgas in einer Konzentration enthalten,
die immer noch zu einer nicht tolerierbaren Vergiftung der
Brennstoffzelle führt.
Zur Umformung der noch vorhandenen Kohlenmonoxidrestmengen
werden Reaktoreinheiten verwendet, die beispielsweise mittels
katalytischer Oxidation des Kohlenmonoxids unter Zugabe von
Sauerstoff an einem geeigneten Oxidationskatalysator die
Kohlenmonoxidrestmengen nahezu vollständig reduzieren. Um den
Kohlenmonoxidanteil auf Werte < 50 ppm zu reduzieren, werden
vorzugsweise mehrstufige Kohlenmonoxidoxidationseinheiten
eingesetzt, wobei zu jeder Stufe beispielsweise separat
Sauerstoff zugeführt wird. Der Sauerstoff wird hierbei häufig
in Form von Luftsauerstoff zudosiert.
In entsprechenden Brennstoffzellenanlagen treten derzeit
beispielsweise kurzzeitige Betriebsstörungen sowohl im
Reformer als auch in den nachgeschalteten Reaktionseinheiten
auf, so dass beispielsweise die CO-Konzentration am Eingang
der Brennstoffzellenanordnung einen Schwellenwert übersteigt,
was teilweise zu einer vergleichsweise langen Vergiftung der
Brennstoffzelle führt. Aus diesem Grund werden bislang
Gassensoren vorgesehen, die zwischen den einzelnen
Reaktoreinheiten beziehungsweise vor der
Brennstoffzelleneinheit angeordnet sind. Mittels dieser
Gassensoren ist eine Überwachung des Zustands des Reformats
und unter Zuhilfenahme eines geeigneten Steuergeräts die
Regelung der chemischen Prozessführung der
Brennstoffzellenanlage möglich. Die Anforderungen an sowie
die Funktionsweisen der Gassensoren, einschließlich deren
bevorzugte Anordnungen in der Brennstoffzellenanlage, sind
beispielsweise in der Druckschrift EP 0 862 234 beschrieben.
In der Druckschrift EP 0 862 234 ist weiterhin eine
Einrichtung beschrieben, die in Abhängigkeit der Signale der
Gassensoren ein Ventil schaltet, so dass das Reformat mit
ungeeigneter Qualität an der Brennstoffzelleneinheit
vorbeigeleitet wird. Treten mögliche Betriebsstörungen im
Reformer beziehungsweise in den Reaktoreinheiten auf, d. h.
bei der Reformatbereitstellung, wird hierdurch die Vergiftung
der Brennstoffzelleneinheit verhindert. Nachteilig hierbei
ist jedoch, dass im Falle der Umleitung des Reformats, d. h.
des Brennstoffes, die Versorgung der Brennstoffzelleneinheit
zum Erliegen kommt. Die elektrische Ausgangsleistung der
Brennstoffzelleneinheit wird folglich nach kurzer Zeit stark
abfallen.
Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, eine
Brennstoffzellenanlage der eingangs genannten Art
vorzuschlagen, die sehr rasch auf Störungen der
Reformatbereitstellung reagiert, die insbesondere verhindert,
dass entsprechende Störungen zu Schädigungen der
Brennstoffzelleneinheit führen und bei der die elektrische
Ausgangsleistung der Brennstoffzelleneinheit weiterhin
steuerbar ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Stand der Technik der
einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale
des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind
vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung
möglich.
Dementsprechend zeichnet sich eine erfindungsgemäße
Brennstoffzellenanlage dadurch aus, dass wenigstens eine
Speichereinheit zur von der Reformatqualität abhängigen
Zuführung von Brennstoff zur Brennstoffzelleneinheit
vorgesehen ist.
Brennstoff mit ungeeigneter Qualität, d. h. dass wenn die
Reformatqualität beispielsweise einen definierten
Schwellenwert unterschreitet, kann hierdurch in vorteilhafter
Weise an der Brennstoffzelleneinheit vorbeigeleitet werden,
wobei gleichzeitig die Zuführung von Brennstoff mit
geeigneter Qualität zur Brennstoffzelleneinheit realisierbar
ist. So gewährleistet die erfindungsgemäße Speichereinheit,
dass sowohl eine Schädigung der Brennstoffzelleneinheit durch
Brennstoff ungeeigneter Qualität verhindert wird als auch
dass die Versorgung und somit die elektrische
Ausgangsleistung der Brennstoffzelleneinheit weiterhin
steuerbar ist. Beispielsweise ist die Zufuhr von Brennstoff
aus der Speichereinheit für eine auslegungsabhängige Zeit
einstellbar, so dass die Ausgangsleistung der
Brennstoffzelleneinheit nicht abfällt.
Bevorzugt wird die Speichereinheit so dimensioniert, dass sie
die Dauer zur Wiederherstellung der ordnungsgemäßen
Reformatqualität überbrückt. Alternativ hierzu wird in einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung die Speichereinheit
oder mehrere Speichereinheiten wenigstens so dimensioniert,
dass ein ordnungsgemäßes Herunterfahren beziehungsweise
Stilllegen der Gesamtanlage realisierbar ist. Entsprechend
großzügig gehaltene Speichereinheiten beziehungsweise Zeiten
sind beispielsweise für Traktionsanwendungen, wie Auto, Zug,
Fahrrad mit Hilfsmotor, Schiff, Flugzeug oder dergleichen,
vorteilhaft.
Handelt es sich möglicherweise um eine
Brennstoffzellenanlage, bei der entsprechende Störungen
selten und/oder kurzzeitig auftreten, d. h. beispielsweise in
Zeiträumen von einem oder mehreren Monaten beziehungsweise
lediglich für Bruchteile von Sekunden, so ist die Verwendung
eines irreversiblen Brennstoffspeichers vorteilhaft.
Gegebenenfalls sind geladene Metallhydridspeicher oder
Vorrichtungen, die durch einen chemisch irreversiblen Vorgang
Brennstoff freisetzen, einsetzbar. Hierfür ist unter anderem
die Umsetzung von Wasser mit geeigneten Metallhydriden, die
Einwirkung von Säure auf geeignete, unedle Metalle oder
Ähnliches realisierbar.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist die
zusätzliche oder alternative Verwendung eines reversiblen
Speichers. Hierfür ist beispielsweise ein Druckspeicher oder
dergleichen einsetzbar. Derzeitige Brennstoffzellenanlagen
weisen vergleichsweise regelmäßig auftretende kurze Störungen
auf. Diese kurzen Störungen sind vorzugsweise wenigstens
mittels einer reversiblen Speichereinheit ausgleichbar. Die
Kombination wenigstens einer reversiblen und einer
irreversiblen Speichereinheit ist insbesondere dann
vorteilhaft, wenn die Dauer des Herunterfahrens der
Gesamtanlage, beispielsweise eines Fahrzeugs, wesentlich
größer als die Dauer der üblichen Störungen ist.
Vorteilhafterweise erfolgt die sensorabhängige Ansteuerung
des Ventils beziehungsweise der Ventile automatisch, wobei
gegebenenfalls zeitgleich die Ableitung des Reformats mit
ungeeigneter Qualität sowie die Zuführung von Brennstoff mit
geeigneter Qualität zur Brennstoffzelleneinheit umsetzbar
ist.
Vorzugsweise ist wenigstens während einer Teillastphase der
Brennstoffzelleneinheit mittels einer Verbindungsleitung
zwischen der Reformereinheit und der Speichereinheit eine
Beladung der Speichereinheit vorgesehen. Hierdurch sind in
vorteilhafter Weise auch vergleichsweise häufiger auftretende
Störungen der Reformatqualität auch langfristig automatisch
und insbesondere ohne Unterbrechung des Betriebs der
Brennstoffzellenanlage, ausgleichbar. Weiterhin ist
vorzugsweise eine besonders wirtschaftliche Speicherung von
Brennstoff mit geeigneter Qualität beispielsweise während
einer Betriebsphase der Brennstoffzellenanlage ohne Störungen
zu gewährleisten. Auch ist ein Betanken der reversiblen
Speichereinheit denkbar.
In einer besonderen Weiterbildung der Erfindung ist zwischen
der Reformereinheit und der Speichereinheit wenigstens eine
Druckerzeugungseinheit angeordnet. Hierdurch wird
vorteilhafterweise ermöglicht, dass die Speichereinheit mit
einer vergleichsweise großen Brennstoffmenge und dem für den
Betrieb der Brennstoffzellenanlage notwendigen Betriebsdruck
beladbar ist. Weiterhin ist die Zuführung von Brennstoff zur
Brennstoffzelle mittels einer entsprechenden
Druckerzeugungseinheit, die vorzugsweise auch als
Dosiereinheit einsetzbar ist, mit einem einstellbaren Druck
bzw. Brennstoffstrom realisierbar. Hierfür ist eine Pumpe,
ein Kompressor, eine Druckübertragungseinheit oder
dergleichen verwendbar.
Vorzugsweise ist wenigstens eine weitere Speichereinheit zur
Speicherung eines Brennstoffs, der sich in seiner Qualität
vom Brennstoff der anderen Speichereinheit unterscheidet,
vorgesehen. Mittels der weiteren Speichereinheit ist
vorzugsweise die Speicherung des Reformats mit ungenügender
Qualität umsetzbar. Mit dieser Maßnahme geht das
vergleichsweise aufwendig hergestellte Reformat in
vorteilhafter Weise der Brennstoffzellenanlage für weitere
Verwendungen nicht verloren.
Gegebenenfalls in Abhängigkeit der Reformatqualität ist eine
Rückführung des Reformats mittels einer Rückführleitung in
die Reformereinheit in Strömungsrichtung vor dem Ventil
realisierbar. Vorzugsweise erfolgt dies zur Erwärmung des
Reformers oder insbesondere zeitversetzt, während einer
störungsfreien Betriebsphase, zur weiteren Aufbereitung des
Reformats. Eine entsprechende unmittelbare Rückführung des
Reformats mit ungenügender Qualität, d. h. ohne die weitere
Speichereinheit, in die Reformereinheit ist ebenfalls
umsetzbar.
Eine vorteilhafte zeitversetzte Verwendung des Reformats mit
unerwünschter Qualität, beispielsweise in der "Shift-Einheit"
oder der "Oxidationseinheit", mittels der weiteren
Speichereinheit gewährleistet auch, dass eine mögliche
Überbeanspruchung der entsprechenden Einheiten vermeidbar
ist.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung ist
wenigstens mittels der weiteren Speichereinheit ein
Brennstoff mit einer unerwünschten Reformatqualität gemeinsam
mit Reformat der Brennstoffzelleneinheit zuführbar.
Vorteilhafterweise ist hierdurch eine zeitlich versetzte
Zuführung von Brennstoff mit unerwünschter Reformatqualität
der Brennstoffzelleneinheit realisierbar, wobei eine
Verdünnung mit Reformat, d. h. mit Brennstoff hoher Qualität
umsetzbar ist. Hierdurch ist vorteilhafterweise eine
Schädigung beziehungsweise Beeinträchtigung der
Brennstoffzelleneinheit vermeidbar.
In vorteilhafter Weise ist wenigstens eine Dosiereinheit zur
Steuerung des Reformat- und/oder Brennstoffstromes
vorgesehen, so dass die weitere Verwendung des Reformats mit
unerwünschter Reformatqualität bzw. Brennstoffs steuerbar
ist. Vorteilhafterweise erfolgt die Dosierung sowohl bei der
Verdünnung für die Brennstoffzelleneinheit als auch bei der
Rückführung in den Reformer oder in die "Shift-Einheit"
beziehungsweise Oxidationseinheit.
Des Weiteren ist die Verwendung des Reformats mit
ungeeigneter Qualität neben der erneuten Aufbereitung in den
genannten Reaktoreinheiten und neben der Erwärmung des
Reformers auch für weitere Einheiten innerhalb der
Brennstoffzellenanlage vorteilhaft. Gegebenenfalls sind
hierfür entsprechend separate Heizeinrichtungen oder die
Einbeziehung bereits bestehender Heizeinrichtungen in
vorteilhafter Weise einzubeziehen. Weiterhin kann auch eine
andere Verwendung für ein Reformat mit einer für die
Brennstoffzelleneinheit ungeeigneten Qualität vorgesehen
werden, wie beispielsweise zur Beheizung eines
Fahrzeuginnenraumes oder dergleichen.
Darüber hinaus kann beispielsweise ein Reformat nicht nur mit
hoher, sondern auch mit unerwünschter Qualität für beliebige
Zwecke außerhalb der Brennstoffzelle beispielsweise zur
Erwärmung von Reaktoreinheiten beim Kaltstartvorgang oder
dergleichen verwendet werden.
Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt und
wird anhand der Figur nachfolgend näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein schematisches Blockschaltbild
einer erfindungsgemäßen
Brennstoffzellenanlage.
In Fig. 1 ist in schematischer Darstellung ein
Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen
Brennstoffzellenanlage dargestellt. Die
Brennstoffzellenanlage umfasst eine Reformereinheit 1, die in
nicht näher dargestellter Weise einen Kraftstoff,
beispielsweise Benzin, Diesel, Erdgas, Methanol oder
dergleichen, in ein wasserstoffreiches Reformat umformt.
Dieses wasserstoffreiche Reformat enthält insbesondere noch
relevante Kohlenmonoxidanteile, die nahezu vollständig in der
Reformereinheit 1 nachgeschalten Reaktionsstufen 2, 3
entfernt werden. Die beiden Reaktionsstufen 2, 3 benötigen in
nicht näher dargestellter Weise für diesen Prozess
insbesondere Wasser beziehungsweise Luft. Hierdurch erhält
das Reformat eine erwünschte Qualität, die für den Betrieb
einer Brennstoffzelleneinheit 4 notwendig ist, so dass eine
Schädigung, insbesondere der Brennstoffzellenelektroden,
verhindern wird, was wiederum zu einer Verringerung der
elektrischen Ausgangsleistung der Brennstoffzelleneinheit 4
führen würde.
Mit Hilfe von Sensoren 5, 6, 7 und einer Steuereinheit 8 wird
der Herstellungsprozess des Brennstoffs, insbesondere die
Kohlenmonoxidkonzentrationen des wasserstoffreichen
Reformats, überwacht.
Die Herstellung eines Brennstoffs mit erwünschter Qualität
für die Brennstoffzelleneinheit 4 zeigt bei derzeitigen
Brennstoffzellenanlagen immer wieder auftretende kurzzeitige
kleinere Störungen, unter anderem die sogenannten "Rülpser".
Diese kleineren Störungen zeichnen sich insbesondere durch
eine unerwünschte CO-Konzentration im Reformat aus. Hierdurch
wird im Allgemeinen die Brennstoffzelleneinheit 4 durch CO-
Belegung der Elektrode längerfristig beeinträchtigt.
Erfindungsgemäß wird mittels der Sensoren 5, 6, 7 sowie der
Steuereinheit 8 ein Ventil 9, 10 derart ansteuerbar, dass im
Falle einer Störung in der Reformereinheit 1 oder den
Reaktionsstufen 2, 3 einerseits das Ventil 9 das Reformat mit
unerwünschter Qualität an der Brennstoffzelleneinheit 4
vorbeiführt und andererseits mittels dem Ventil 10 eine
Zuführung von Brennstoff mit erwünschter Qualität aus einer
Speichereinheit 11 der Brennstoffzelleneinheit 4 ermöglicht
wird. Hierbei verbindet das Ventil 9 eine Leitung A mit einer
Leitung B und nahezu zeitgleich verbindet das Ventil 10 eine
Leitung C mit einer Leitung D, wobei ein Stoffstrom zwischen
dem Ventil 9 und dem Ventil 10 unterbunden wird. In einer
besonderen Ausführungsform ist das Ventil 9 und das Ventil 10
zu einer Ventileinheit 12, beispielsweise zu einem
Mehrwegventil oder dergleichen, zusammengefasst.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist zwischen
dem Ventil 10 und der Speichereinheit 11 eine
Druckerzeugungseinheit 13 angeordnet. Insbesondere mittels
der Druckerzeugungseinheit 13, den Ventilen 9 und 10 ist eine
Beladung der Speichereinheit 11 während einer Teillastphase
der Brennstoffzelleneinheit 4 mit Reformat aus der
Reformereinheit 1 beziehungsweise den Reaktionsstufen 2, 3
realisierbar. Hierbei ist das Ventil 9 so geschaltet, dass
Reformat der Leitung A vom Ventil 9 zum Ventil 10 gelangt,
wobei das Ventil 10 Reformat sowohl der
Brennstoffzelleneinheit 4 als auch der Druckerzeugungseinheit
13 beziehungsweise der Speichereinheit 11 bedarfsgerecht
zuführt. Hierfür ist wenigstens das Ventil 10 beispielsweise
als getaktetes Ventil 10 umsetzbar.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist eine weitere
Druckerzeugungseinheit 14 sowie eine weitere Speichereinheit
15 zur Speicherung von Reformat mit unerwünschter Qualität
vorgesehen. Mittels dem Ventil 9, der Druckerzeugungseinheit
14 und der Speichereinheit 15 wird bei einer Störung in den
Komponenten 1, 2 oder 3 entsprechend unerwünschtes Reformat
zwischengespeichert. Dieses zwischengespeicherte Reformat
kann beispielsweise bei einem störungsfreien Betrieb der
Komponenten 1, 2 oder 3 alternativ der
Brennstoffzelleneinheit 4 mittels der Druckerzeugungseinheit
14, dem Ventil 9 sowie dem Ventil 10 zugeführt werden.
Hierbei kann insbesondere mittels der Druckerzeugungseinheit
14 beziehungsweise der Ventileinheit 12 eine definierte
Vermischung des zwischengespeicherten Reformats mit dem
gerade produzierten Reformat erfolgen, so dass eine
Beschädigung der Brennstoffzelleneinheit 4 verhindert wird.
Alternativ hierzu kann das in der Speichereinheit 15
zwischengespeicherte Reformat über eine Verzweigung 16, 17,
18 der Reformereinheit 1 beziehungsweise den Reaktionsstufen
2, 3 beispielsweise zur Erwärmung beziehungsweise zur
weiteren Aufbereitung zugeführt werden. Die Verzweigungen 16,
17, 18 können unter anderem als Dosierventile ausgebildet
sein, so dass eine exakt steuerbare Zuführung des
zwischengespeicherten Reformats mit unerwünschter Qualität
gewährleistet ist.
In derzeitigen Brennstoffzellenanlagen wird bereits vielfach
Anodenabgas aus der Brennstoffzelleneinheit 4 insbesondere
der Reformereinheit 1 zur Erwärmung dieser zugeführt. Mittels
der Verzweigung 18 ist beispielsweise auch eine
Zusammenführung des Anodenabgasstromes mit dem
zwischengespeicherten Reformatstromes umsetzbar.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Speichereinheit 15
verzichtbar, so dass die Druckerzeugungseinheit 14 Reformat
mit unerwünschter Qualität der Reformereinheit 1
beziehungsweise den Reaktionsstufen 2, 3 beispielsweise zur
Erwärmung beziehungsweise zur Aufbereitung unmittelbar
zuführt. So ist die Druckerzeugungseinheit 14 beziehungsweise
auch die Druckerzeugungseinheit 13 als Pumpe, Kompressor oder
dergleichen ausführbar.
Die Speichereinheiten 11, 15 sind als reversible
Speichereinheiten beispielsweise als Druckgasspeicher
realisierbar, so dass ein ständiges Beladen und Entladen
gewährleistet ist. Weiterhin ist in nicht näher dargestellter
Weise ein irreversibler Speicher gegebenenfalls an das Ventil
10 anschließbar, so dass dieser beispielsweise für ein
kontrolliertes Herunterfahren beziehungsweise Stilllegen der
Gesamtanlage, eventuell zusammen mit der Speichereinheit 11,
einsetzbar ist. Insbesondere bei Fahrzeuganwendungen kann es
notwendig werden, dass das Fahrzeug an die Seite gefahren
werden muss, so dass die Brennstoffzellenanlage unter anderem
für diesen Anwendungsfall zusätzlich einen irreversiblen
Speicher umfasst.
Erfindungsgemäß kann beispielsweise der Sensor 7 für die
Reformatqualität abhängige Zuführung von Brennstoff zur
Brennstoffzelleneinheit 4 mittels der Speichereinheit 11
ausreichen. Jedoch ist bekannt, dass eine erhebliche
Fehlfunktion der Reformereinheit 1 nur zum Teil durch die
nachgeschalteten Reaktionsstufen 2, 3 kompensiert werden
kann. Je näher ein Sensor an der Brennstoffzelleneinheit 4
angeordnet ist, desto vollständiger ist die Überwachung der
gesamten Brennstoffzellenanlage. Durch die Verwendung
mehrerer Sensoren 5, 6, 7 entlang des
Reformaterzeugungspfades kann die Steuereinheit 8 die
Funktion der einzelnen Komponenten 1, 2, 3 genauer
differenzieren und beispielsweise im Fehlerfall, diesen
exakter lokalisieren, was gegebenenfalls zu einer einfacheren
Wartung beziehungsweise Reparatur der Brennstoffzellenanlage
führt. Als Sensoren 5, 6, 7 können alle bereits bekannten
Sensorarten zur Überwachung des herzustellenden Reformats
verwendet werden.
1
Reformereinheit
2
Reaktionsstufe
3
Reaktionsstufe
4
Brennstoffzelleneinheit
5
Sensor
6
Sensor
7
Sensor
8
Steuereinheit
9
Ventil
10
Ventil
11
Speichereinheit
12
Ventileinheit
13
Druckerzeugungseinheit
14
Druckerzeugungseinheit
15
Speichereinheit
16
Verzweigung
17
Verzweigung
18
Verzweigung
A Leitung
B Leitung
C Leitung
D Leitung
A Leitung
B Leitung
C Leitung
D Leitung
Claims (9)
1. Brennstoffzellenanlage mit einer Reformereinheit (1) zur
Erzeugung eines Reformats, das als Brennstoff für eine
Brennstoffzelleneinheit (4) vorgesehen ist, einem Sensor (5,
6, 7) zur Überwachung der Reformatqualität und einem
sensorabhängig ansteuerbaren Ventil (9, 10, 12), dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens eine Speichereinheit (11) zur
von der Reformatqualität abhängigen Zuführung von Brennstoff
zur Brennstoffzelleneinheit (4) vorgesehen ist.
2. Brennstoffzellenanlage nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens während einer Teillastphase
der Brennstoffzelleneinheit (4) mittels einer
Verbindungsleitung zwischen der Reformereinheit (1) und der
Speichereinheit (11) eine Beladung der Speichereinheit (11)
vorgesehen ist.
3. Brennstoffzellenanlage nach einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der
Reformereinheit (1) und der Speichereinheit (11) wenigstens
eine Druckerzeugungseinheit (13) angeordnet ist.
4. Brennstoffzellenanlage nach einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
weitere Speichereinheit (15) zur Speicherung eines
Brennstoffs, der sich in seiner Qualität vom Brennstoff der
anderen Speichereinheit (11) unterscheidet, vorgesehen ist.
5. Brennstoffzellenanlage nach einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Abhängigkeit der
Reformatqualität eine Rückführung des Reformats mittels einer
Rückführleitung in die Reformereinheit (1) in
Strömungsrichtung vor dem Ventil vorgesehen ist.
6. Brennstoffzellenanlage nach einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens mittels
der weiteren Speichereinheit (15) ein Brennstoff mit einer
unerwünschten Reformatqualität gemeinsam mit Reformat der
Brennstoffzelleneinheit (4) zuführbar ist.
7. Brennstoffzellenanlage nach einem der vorgenannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine
Dosiereinheit (9, 10, 12, 13, 16, 17, 18) zur Steuerung des
Brennstoff- und/oder Reformatstromes vorgesehen ist.
8. Fahrzeug mit einer Brennstoffzellenanlage, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Brennstoffzellenanlage nach einem
der vorgenannten Ansprüche vorgesehen ist.
9. Generatoreinheit mit einer Brennstoffzellenanlage,
dadurch gekennzeichnet, dass eine Brennstoffzellenanlage nach
einem der vorgenannten Ansprüche vorgesehen ist.
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